Hallo, Leutz. Einige NRWler diskutieren gerade intern über eine Passage des RettG NRW, bezüglich sogenannter "Luftführender Leitstellen". Dort heißt es in §10:
Da dies ziemlich schwierig umzusetzen ist, da so jede Leitstelle mit RTH alls RTH aus NRW aufnehmen müsste (da es aber bei zwei Nachbarn mit RTH nicht zu Dopplungen kommen dürfte, wären quasi unendliche Abhängigkeiten erforderlich), haben wir die Möglichkeit einer "luftführenden Leitstelle NRW" besprochen, über die alle RTH alarmierbar wären. Dies würde etwas mehr Realität in die Sim bringen, wäre aber natürlich eine fiktive Nachbarleitstelle und somit für empfohlene Leitstellen ein K.O.-Kriterium.
Dies bedeutet, wenn ich als Leitstelle einen RTH benötige, rufe ich bei der Leitstelle an, deren RTH für mein Gebiet zuständig ist. Steht dieser RTH nicht zur Verfügung, so kümmert sich die Leitstelle des eigentlich zuständigen RTH um Ersatz. Beispiel: Soest brauch nen RTH und fragt in Unna nach dem Chr. 8. Der steht nicht zur Verfügung, also nimmt Unna Kontakt auf mit z.B. Dortmund (Chr. Dortmund), Steinfurt (Chr. Westfalen, Euro 2) oder Bielefeld (Chr. 13).RettG NRW §10 (2) schrieb:
Die Träger des Rettungsdienstes im regelmäßigen Einsatzbereich einesLuftfahrzeuges bilden eine Trägergemeinschaft und regeln den Betrieb desLuftfahrzeugs durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz überkommunale Gemeinschaftsarbeit als Pflichtregelung. Dabei übernimmt einer derTräger, in der Regel der Träger, in dessen Gebiet das Luftfahrzeug stationiertist, die Aufgabe der Luftrettung in seine Zuständigkeit (Kernträger). DieEinsätze der Luftfahrzeuge werden von der Leitstelle des Kernträgers geleitet.
Da dies ziemlich schwierig umzusetzen ist, da so jede Leitstelle mit RTH alls RTH aus NRW aufnehmen müsste (da es aber bei zwei Nachbarn mit RTH nicht zu Dopplungen kommen dürfte, wären quasi unendliche Abhängigkeiten erforderlich), haben wir die Möglichkeit einer "luftführenden Leitstelle NRW" besprochen, über die alle RTH alarmierbar wären. Dies würde etwas mehr Realität in die Sim bringen, wäre aber natürlich eine fiktive Nachbarleitstelle und somit für empfohlene Leitstellen ein K.O.-Kriterium.
Jetzt die Frage: Sollte man in diesem Punkt für NRW eine Ausnahme machen, oder weiterhin - Realität zum Trotz - alle Leitstellen selbst abklappern?K.O.-Kriterien schrieb:
fiktive Nachbarleitstellen aufgenommen (z.B. nicht reale ZKS oder RTH-Sammel-LST.)