Notarztverlegung vs. Arztbegleiteter Krankentransport

    • RDCOE schrieb:

      Einweisung auf die im RTW vorhandenen Gerätschaften
      Muhahahaha, der ist gut. :D
      Ich will nicht wissen, wie viele NA bei uns auf die Geräte im RD eingewiesen sind, also offiziell, gemäß MPG.

      Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, aber es gibt genug, denen würde der Patient unter den Händen weg sterben, weil sie das Material nicht finden oder bedienen können.

      Das denke ich mal, wäre eher ein Argument für einen ITW o.ä., da ist das sicher anders.

      Aber zurück zum Thema: Hier fährt der NA auch zeitunkritische Verlegungen, die z.B. nur durch eine übervolle ITS begründet sind. Zur Zeit wird oft der NAW alarmiert und verlegt vom Maximalversorger in den Regelversorger.
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      Auch interessant: FAQ
    • RFSW schrieb:

      Ich vermute mal, dass der Threadersteller halt für seine Leitstelle in Thüringen eine Lösung braucht, die auch der Realität entspricht (sich somit an die gesetzlichen Grundlagen orientieren soll/muss).
      Ja, da soll es mal hinführen. :rolleyes:
      Dazu wollte ich aber auch auf die Trennung der Begriffe hinaus. Das wurde hier am Beispiel Bayern für mich logisch nachvollziehbar erläutert. Leider scheint das nicht überall so klar geregelt zu sein.
      Wir haben in TH zwar keine VEF, aber unseren IVD, der den Doc gleich mitbringt und genialerweise auch in der Sim verfügbar ist. Geht natürlich nur, wenn es nicht allzu eilig ist..

      RFSW schrieb:

      ... dass selbst bei Notfallverlegungen (sofort, innerhalb 30min) kleine Leitstellen sich oft weigern, ein örtliches NEF zu entsenden, weil diese oft nur zwei oder drei im ganzen Landkreis haben
      Das ist ja der Punkt, drei NEF sind oft schon Luxus (wobei die Verteilung in TH auch sehr unterschiedlich ausfällt). Nur, In meinem Beispiel war es nicht die Lst., die gemosert hat sondern ein Notarzt selbst. Leider sind mir keine weiterführenden Regelwerke als das besagte ThürRettG bekannt, und das lässt wohl auch Interpretationsspielraum zu :whistling:
      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


      -> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht
    • Interessante Diskussion das Ganze. Nicht nur in Hinsicht auf Notärzte, auch anders gibt es ja schonmal Probleme. Nur sehe ich da folgendes:

      1. Wird hier der Unterschied zwischen "Notarzttransport" und "Arztbegleitetem Transport" in die Waagschale geschmissen. Klar mag es den von der Definition her geben, ist aber genauso wie die Begriffe "Krankentransport" und "Notfallrettung", welche beide Aufgabe des Rettungsdienstes sind. Und da es im Rettungsdienst nur eine definierte ärztliche Position gibt, nämlich eben den Notarzt, ist dieser auch für beide Varianten zuständig. Aus persönlicher Erfahrung kenne ich folgende Varianten:

      A:
      KH möchte gerne, dass Patient von Arzt begleitet wird, ist aber nicht medizinisch notwendig. Dann fährt ein Arzt vom KH sozusagen als Begleitperson mit. Dies ist gegenüber der Krankenkasse jedoch nur als RTW-Einsatz abrechenbar. Sollte nun im Rahmen des Transportes eine NA-Indikation entstehen, ist (insofern der mitfahrende Arzt nicht zufällig NA-Qualifikation hat) ein NA nachzufordern.

      B:
      NA ist für Verlegung aus medizinischen Gründen nötig, KH kann Arzt mit NA-Qualifikation stellen (in manchen Häusern auch als 2. NA bezeichnet). Dann ist das ganze wie eine reguläre NAW-Verlegung zu behandeln.

      C:
      NA ist für Verlegung aus medizinischen Gründen nötig, KH kann keinen Arzt mit NA-Qualifikation stellen, Verlegung nicht zeitkritisch. Leitstelle hat die Möglichkeit, Verlegefahrzeuge zu organisieren (ITW,V-RTW, VEF oder sonstige lokale/regionale Besonderheiten). Ist das nicht möglich, wird dann doch oft der Regel-NA eingesetzt.

      D:
      NA ist für Verlegung aus medizinischen Gründen nötig, KH kann keinen Arzt mit NA-Qualifikation stellen, Verlegung zeitkritisch. Leitstelle setzt umgehend Regel-NA ein, zur Not auch von anderem Standort (2. Abmarsch Anfahrt mit Sonderrechten, schon oft erlebt)


      2. Unabhängig von der gewählten Variante (C oder D) darf der NA den Transport nicht verweigern (zivilrechtlich: Arbeitsverweigerung, strafrechtlich: gefährliche Körperverletzung/Totschlag). Ausnahme wäre, wenn er begründen kann, warum seine Begleitung medizinisch nicht notwendig wäre und der RTW alleine fahren kann. Es ist genausowenig Aufgabe eines NA, über die Disposition von Einsatzmitteln zu entscheiden wie es diejenige einer RTW- oder KTW-Besatzung ist. Natürlich darf man nachfragen und darauf hinweisen, dass man den Bereich leer zurücklässt, doch die endgültige Entscheidung trifft hier einzig und allein die Leitstelle. Bin ich der allerletzte RTW weit und breit und die Leitstelle schickt mich auf einen mehrstündigen Krankentransport, darf ich diese darauf hinweisen, den Kopf schütteln und hoffen, dass sie es sich anders überlegen. Doch wenn nicht -> Tue ich das, was angeordnet ist.


      3. Treten entsprechende Probleme auf, spricht man diese nach dem Einsatz mit entsprechenden Kontaktpersonen an (Wachleiter, Leiter Leitstelle, Leiter Rettungsdienst, ÄLRD usw.), um evtl. eine Strukturänderung bzw. einen Plan B für solche Fälle zu entwickeln. Doch das mache ich genauso, wie wenn es Teamprobleme o.ä. im Einsatz gibt, danach!


      4. Nochmal zur Klärung: Das ist im großen und Ganzen keine Sache, die Bundeslandweise anders sein kann, denn es gibt hier eine strafrechtlich relevante Variante. In allen Bundesländern (ich rede hier nur von Deutschland) ist der Notarzt die einzige ärztliche Kompetenz im Rettungsdienst und damit eine Begleitung durch einen Nicht-NA bei NA-Bedarf nicht ausreichend. Sollte etwas geschehen wirds lustig. Das Beispiel des bayrischen VEF ist ein Sonderfall, der aber nur eine organisatorische Sache ist, denn die auf dem VEF eingesetzten Ärzte sind ja auch Notärzte, nur halt extra für Verlegungen vorgehalten.

      5. Finde ich es sehr traurig, dass es mal wieder Ärzte gibt, die meinen sich über alles hinwegsetzen zu müssen. Leider oft genug Notärzte erlebt, die meinten, die organisatorischen Komponenten des Rettungseinsatzes übernehmen zu müssen, sei es im Einzeleinsatz (Patiententransport zum RTW, Umgang mit Praktikanten, Parken der Einsatzmittel) oder bei größeren Lagen (LNA spielt sich als OrgL auf, ist beim ManV plötzlich verschwunden, lässt sich keinen Bereich zuteilen) und hier jetzt also auch bei der Disposition. Hat so ein bisschen den Geschmack von "Ich weiß alles besser". Jeder nur halbwegs fähige Leitstellendisponent hat sich doch vor der Disposition schon überlegt, ob das nicht ohne das Regel-NEF geht bzw. überlegt das nach der Nachfrage nochmal.
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    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Sweetchuck schrieb:

      War man früher Benutzer eines Beatmungsgerätes eines Patienten der nach Hause gefahren wird ist man seit Neujahr automatisch Anwender im Sinne des MPG.
      Davon abgesehen, wie hast Du denn die Heimbeatmungsgeräte bisher gesichert und mit Energie versorgt? :P
      Wir haben schon länger eine entsprechenden Multigerätehalter für die Normschienen und seit EInführung des Sprinter Modells haben wir einen 230V Spannungswandler an Board.

      RFSW schrieb:


      @Sweetchuck Die MPG/MPBetrVO ist ein anderes Thema. Hier wäre ich viel mehr neugierig, wie gut der ehrenamtliche Bereich vorbereitet ist? Aber das ist ein anderes Thema...
      Daher ja auch *offtopic* vorangestellt ^^
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