Durch diese Meldung fiel mir eine Frage wieder ein, die ich gerne mal in die Runde werfen möchte.
Im Thüringer Rettungsdienstgesetz heißt es
Nun habe ich schon überlegt, in der Sim Behelfs-NEFs an den Kliniken einzubauen, um das zu simulieren. Macht das Sinn, oder sind das verschiedene Paar Schuhe? Oder kann man diese Frage so pauschal nicht beantworten?
Danke
Im Thüringer Rettungsdienstgesetz heißt es
Auch weiß ich von Fällen, in denen sich NA daraufhin weigerten, ihr Einsatzgebiet für eine arztbegleitete Verlegung zu verlassen.
§ 8
Arztbegleiteter Krankentransport
Bei arztbegleiteten Krankentransporten zur Verlegung zwischen Krankenhäusern hat das abgebende Krankenhaus bei Bedarf die ärztliche Betreuung sicherzustellen.
Nun habe ich schon überlegt, in der Sim Behelfs-NEFs an den Kliniken einzubauen, um das zu simulieren. Macht das Sinn, oder sind das verschiedene Paar Schuhe? Oder kann man diese Frage so pauschal nicht beantworten?
Danke
Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118
-> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht