Spielbarkeit KTW Typ B

    • christophorus15fan schrieb:

      KTW-B fährt bei uns NUR KTPs
      KTW fährt zur Not auch RTW Patienten - also wenn ich das so mitbekommen habe eigentlich komplett gegenteilig zu DE - da fahren ja KTW-Bs die Notfälle und KTWs nicht oder?! ?( :S
      Nicht direkt. Der KTW kann auch Notfallpat. fahren. Vorwiegend geht es um die Disposition. Da der RTW eigentlich nur Notfälle fahren soll und der KTW nur KTP. Da hat man sich eine Zwischenlösung gebaut, der NKTW, der zwar vorwiegend KTP abwickelt, aber im Bedarfsfall die Notfallrettung unterstütz. So hat eine Wache mit RTW und NKTW, 2 Fahrzeuge für die Notfallrettung und eins im KTP. Sollte der RTW nun unterwegs sein, kann der NKTW als 1. RM einen Notfall alleine bewältigen, was der KTW nicht immer tun kann.

      Hoffe es ist verständdlicher geworden
    • SJonny schrieb:

      Dulex schrieb:

      TheOssi schrieb:

      AED reicht laut DIN aber...
      Das ist eine fälschlicherweise angenommene Tatsache. Ein AED reicht nicht aus, da kein AED ein 12 Kanal-EKG schreiben kann und keine entsprechende Ausdrucke liefern kann. Weil alle Geräte die das können sind EKG/Defibrillatoren mit einem zusätzlichen AED Modus...
      Und in der Norm für den "Typ B" steht, dass ein 12-Kanal-EKG geschrieben werden können muss?
      Man muss aufpassen, dass man die ganzen DIN/EN-Begriffe nicht durcheinander bringt. Es gibt im deutschen RD neben den "Notfallkrankenwagen Typ B" auch "Notfallkrankenwagen Typ A2" und "C". Die C-Kisten sind meistens die RTW, die A2 meistens die KTW. Die B-Kisten werden hier und da entweder als KTW oder auch als Notfall-KTW eingesetzt. Oft ist nur die Besatzungsqualifikation der Grund, warum man genauer definieren könnte. Ein Notfall-KTW (Notfallkrankenwagen) Typ B mit einem RettAss/NotSan und RettSan hat sicher einen höheren Einsatzwert als eine gleiche Kiste, die jedoch nur mit einem RettSan und einen RettH besetzt ist. Die Besatzung definiert neben der Beladung immer auch den Einsatzwert! Deswegen gibt es in der Feuerwehrausbildung auch den Merksatz: Mannschaft + Gerät = (Taktische) Einheit. Das ist im Rettungsdienst nicht anders. Das 12-Kanal-EKG nützt nichts, wenn das Fahrzeug mit zwei niedrig qualifizierten Kräften ausgestattet ist, die mit einem 12-Kanal-EKG nicht wirklich viel anfangen können. Ich wäre daher auch vorsichtig einen KTW Typ des Bundes gleich als RTW zu bezeichnen. Letztendlich fehlt der Sim seit vielen Jahren einfach noch ein paar grundlegende Fahrzeugtypen des Rettungsdienstes.

      Was das 12-Kanal-EKG betrifft, so meine ich, dass der "richtige" Defibrillator einem Notfallkrankenwagen des Typs C zugeschrieben wird. Genau so wie die Kapnometrie, usw. Allerdings ist das schon ein paar Jahre her, als ich das letzte Mal eine DIN/EN dazu in der Hand hatte. Die sind nämlich nicht so leicht zu besorgen. Wer genau nach schauen möchte, der muss diese sich für viel Geld kaufen oder einfach eine gute Bibliothek oder Universität in der Nähe aufsuchen. Da findet man diese i.d.R. gut. Für einen Typ B reicht meines Wissens ein AED mit der Möglichkeit der Extremitätenableitung aus. Ohne 12-Kanal. "Unsere" KTW sind hier gemäß Typ B ausgestattet - sind also Notfallkrankenwagen Typ B (N-KTW). Die RTW sind gemäß Typ C bestückt. Im Übrigen wird nicht nur die Beladung, sondern auch die Größe des Patientenraumes in der DIN/EN definiert.
    • Perfekt, auf eine Antwort aus Österreich hab ich gewartet

      christophorus15fan schrieb:

      also wenn ich das so mitbekommen habe eigentlich komplett gegenteilig zu DE - da fahren ja KTW-Bs die Notfälle und KTWs nicht oder?!
      Ich denke mal, weil Du eure Behelfs-KTW meinst?
      Laut Wikipedia fahren bei Euch aber regelhaft KTW Typ B als SEW in der Rettung, und um diese geht es hier. Für AT wäre dieser Fzg-Typ also schlicht überflüssig..
      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


      -> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht
    • Westfale schrieb:

      Die Autos vom Bund haben offenbar keinen, jedenfalls ist hier kein AED genannt.
      So richtig! Gehört nicht zum Beladeplan des KTW-B Bund.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • Westfale schrieb:

      RFSW schrieb:

      Für einen Typ B reicht meines Wissens ein AED mit der Möglichkeit der Extremitätenableitung aus.
      Die Autos vom Bund haben offenbar keinen, jedenfalls ist hier kein AED genannt. Die NRW-NKTW haben aber einen, siehe hier.
      Ob ein so altes Gerät wie ein Corpuls 08/16 bei der Beschaffung tatsächlich in die NRW-KTW-B KatS gekommen sind? Ich tippe hier eher drauf, dass das eine örtliche Zusatzbeladung zur Aufwertung ist (die ich allerdings nicht zwingend gut finde - bin ein Freund der Einheitlichkeit). Steht so auch da in der Webseite...
    • Ich habe vor längerer Zeit mal einen größeren Beitrag zu dem Thema geschrieben, finde ihn nur leider nicht wieder. Kann auch in nem anderen Forum gewesen sein. Hier mal die Kurzfassung:

      1.
      Die Din EN 1789 (liegt mir in Version 2007 vor, danach nur geringe Änderungen) beschreibt Krankenkraftwagen nach Größe, Zuladung und Ausstattung (Material und Geräte). Dabei werden vier Varianten definiert:

      3.3.1
      Typ A: Krankentransportwagen
      Krankenkraftwagen, der für den Transport von Patienten, die vorhersehbar nicht Notfallpatienten sind, konstruiert
      und ausgerüstet ist
      Es existieren zwei Typen von Krankentransportwagen:
      Typ A1: geeignet für den Transport eines einzelnen Patienten
      Typ A2: geeignet für den Transport eines oder mehrerer Patienten (auf Krankentrage(n) oder -sessel(n))

      3.3.2
      Typ B: Notfallkrankenwagen
      Krankenkraftwagen, der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten konstruiert und
      ausgerüstet ist


      3.3.3
      Typ C: Rettungswagen
      Krankenkraftwagen, der für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert
      und ausgerüstet ist
      In Deutschland gibt es gesetzlich nur die Unterscheidung zwischen KTW und RTW, hier hat man sich (gesetzliche Grundlage RD-Gesetze der Länder meistens "Stand der Technik") über die Jahre darauf geeinigt, mindestens A1 für KTW und B/C für RTW zu nehmen (Größe B mit Ausstattung von C). Mittlerweile ist der geläufige Standard meist höher, so sind kaum noch A1-KTW zu finden und die allermeisten RTW der Regelrettung sind auch von der Größe her C. (auch hier wieder "Stand der Technik")

      Für Typ C wird im übrigen nur ein "Defibrillator mit Aufzeichnung des Herzrhythmus des
      Patienten" sowie ein "EKG-Überwachungsgerät" verlangt, das geht auch mit nem AED. Erst der vollständige Typ C benötigt noch einen "Herzschrittmacher (extern)".

      In Österreich dagegen nimmt man (da kenne ich die rechtliche Situation nicht) die EN nicht so genau und hat den den Typ A gemischt mit Merkmalen und Ausstattung des Typ B als ausreichend für die Notfallrettung erachtet. Auch hier gibt es Ausnahmen nach oben, doch recht wenige. Gerade in den Städten und in letzter Zeit hat sich dort doch ein starker Wandel Richtung Typ B oder sogar C gezeigt.

      2.
      Also, die Definition nach Typen A1,A2,B und C ist die eine, technische Sache. Die hier vorgebrachten Typbezeichnungen haben dagegen einen zunächst rein einsatztaktischen Wert und sind entsprechend auch in den Rettungsgesetzen der Länder, inkl. nötiger Besatzung, definiert (oder auch nicht):

      RTW
      sind für die Notfallrettung gedacht und sollen nur in Einzelfällen für Krankentransporte eingesetzt werden
      MZF

      sind extra dafür gedacht, eine Doppelrolle zu erfüllen und sowohl Notfälle als auch Krankentransporte durchzuführen, je nachdem, was gerade ansteht
      KTW
      sind dafür gedacht, Krankentransporte durchzuführen und sollen nur in Einzelfällen für Notfälle eingesetzt werden
      NKTW
      sind so eigentlich nirgendwo definiert und eigentlich nur ein Ausdruck dafür, KTW einzusetzen, die dem Typ B entsprechen und so besser für Notfälle eingesetzt werden zu können. Gerade auf dem Land beliebt.
      KTW-B

      Da wird es jetzt spannend, denn diese Bezeichnung gibt es mehrfach:

      1. ein anderes Wort für NKTW (als: KTW der dem Typ B entspricht = KTW-B)

      2. als KTW der Katastrophenschutzeinheiten (Erstauslieferung durch den Bund = KTW Bund = KTW B)

      3. für den (nieder?)österreichischen Sonderfall des KTW, der nur Krankentransporte durchführen und auf gar keinen Fall Notfälle fahren darf. Meist aus Besatzungsgründen, Bezeichnung stammt wahrscheinlich von "der ist nur B" (B-Ware, B-Promi)

      KTW-2 oder 2-Tragen-KTW

      Die eigentlich richtige Bezeichnung für die KTW des Bundes, da sie nämlich zwei Patienten transportieren können (Klapptrage an der Wand) und somit dem Typ A2 entsprechen (siehe oben).


      Man sieht das auch an den neuen NRW-Rufnamen. Dort stehen KTW-B und KTW-2 nämlich nebeneinander, hier bezeichnet KTW-B einen Notfallkrankenwagen (nach DIN EN 1789 B) und KTW-2 den 2-Trage-KTW von Bund/Land.


      BKTW

      um das Chaos noch perfekt zu machen, hat man in Österreich noch Taxen genommen, ein Blaulicht draufgepackt und lässt das Ganze als Behelfs-KTW laufen. Nur für laufende Patienten.


      Ich hoffe mal, ich hab jetzt nichts wichtiges vergessen, denn bei den vielen Sondertypen, die mittlerweile rumlaufen, wird es echt schwer, den Überblick zu behalten. Vieles davon ist meist aus Prestige-Gründen oder sogar aus Angeberei, Bauernfängerei oder sonst etwas.

      Nur mal kurz ein (historischer) Exkurs: Als ich mit dem Rettungsdienst angefangen habe, und das ist noch gar nicht mal solange her, gab es nur KTW, RTW, NEF, RTH/ITH und ein paar wenige NAW/ITW. Mittlerweile hört man nur noch Sonderfahrzeuge: Baby-NAW, Kinder-NEF, Verlege-RTW, Infektions-KTW, Schwerlast-RTW, Notfall-KTW, Zug-RTW und was weiß ich noch (könnte man im Off-Topic mal ne Sammlung für aufmachen).

      Und das ganze auf Basis von 5 Fahrzeugtypen:
      DIN EN 1789 A1
      DIN EN 1789 A2
      DIN EN 1789 B
      DIN EN 1789 C
      DIN 75079

      und eigentlich ist das meiste, und das was für den Normalbetrieb nötig ist, zu schaffen mit: KTW, RTW, NAW, NEF + Luftfahrzeugen.
      Und darauf kann man hier eigentlich Fahrzeuge packen. Zur Not fahr ich auch ein Polytrauma mit nem A1, aber man kann einfach nicht jeden Sonder- oder Extremfall abbilden.

      P.S.: Ist doch wohl wieder was größeres geworden^^
      Benutzt das Wiki: WIKI LstSim Es sollte DAS Nachschlagewerk zur Sim werden!!!

      Leitstelle Olpe [260]
      Leitstelle Sauerland [495]
      Leitstelle Mark [1260]
      FDNY*EMS [7095]
      LA County Fire Department [17036]
      Leitstelle Siegen-Wittgenstein [1068]

      EMS-Fire-Database
    • RFSW schrieb:

      SJonny schrieb:

      Dulex schrieb:

      TheOssi schrieb:

      AED reicht laut DIN aber...
      Das ist eine fälschlicherweise angenommene Tatsache. Ein AED reicht nicht aus, da kein AED ein 12 Kanal-EKG schreiben kann und keine entsprechende Ausdrucke liefern kann. Weil alle Geräte die das können sind EKG/Defibrillatoren mit einem zusätzlichen AED Modus...
      Und in der Norm für den "Typ B" steht, dass ein 12-Kanal-EKG geschrieben werden können muss?
      Man muss aufpassen, dass man die ganzen DIN/EN-Begriffe nicht durcheinander bringt. Es gibt im deutschen RD neben den "Notfallkrankenwagen Typ B" auch "Notfallkrankenwagen Typ A2" und "C". Die C-Kisten sind meistens die RTW, die A2 meistens die KTW. Die B-Kisten werden hier und da entweder als KTW oder auch als Notfall-KTW eingesetzt. Oft ist nur die Besatzungsqualifikation der Grund, warum man genauer definieren könnte. Ein Notfall-KTW (Notfallkrankenwagen) Typ B mit einem RettAss/NotSan und RettSan hat sicher einen höheren Einsatzwert als eine gleiche Kiste, die jedoch nur mit einem RettSan und einen RettH besetzt ist. Die Besatzung definiert neben der Beladung immer auch den Einsatzwert! Deswegen gibt es in der Feuerwehrausbildung auch den Merksatz: Mannschaft + Gerät = (Taktische) Einheit. Das ist im Rettungsdienst nicht anders. Das 12-Kanal-EKG nützt nichts, wenn das Fahrzeug mit zwei niedrig qualifizierten Kräften ausgestattet ist, die mit einem 12-Kanal-EKG nicht wirklich viel anfangen können. Ich wäre daher auch vorsichtig einen KTW Typ des Bundes gleich als RTW zu bezeichnen. Letztendlich fehlt der Sim seit vielen Jahren einfach noch ein paar grundlegende Fahrzeugtypen des Rettungsdienstes.

      Was das 12-Kanal-EKG betrifft, so meine ich, dass der "richtige" Defibrillator einem Notfallkrankenwagen des Typs C zugeschrieben wird. Genau so wie die Kapnometrie, usw. Allerdings ist das schon ein paar Jahre her, als ich das letzte Mal eine DIN/EN dazu in der Hand hatte. Die sind nämlich nicht so leicht zu besorgen. Wer genau nach schauen möchte, der muss diese sich für viel Geld kaufen oder einfach eine gute Bibliothek oder Universität in der Nähe aufsuchen. Da findet man diese i.d.R. gut. Für einen Typ B reicht meines Wissens ein AED mit der Möglichkeit der Extremitätenableitung aus. Ohne 12-Kanal. "Unsere" KTW sind hier gemäß Typ B ausgestattet - sind also Notfallkrankenwagen Typ B (N-KTW). Die RTW sind gemäß Typ C bestückt. Im Übrigen wird nicht nur die Beladung, sondern auch die Größe des Patientenraumes in der DIN/EN definiert.
      Bei meiner Antwort ging ich von einem RTW aus (Gleichstellung zum RTW). Ein Einsatz der NKTW (KTW Bund / Land) ist in der Regelrettung nicht vorgesehen. Ein RTW (nach DIN und Gutachten über die Notfallrettung ist ein Typ C). Die aktuelle Norm sieht ein EKG mit 12 Kanal und Kapno (kann auch einzeln sein), ein Spineboard, ein Perfusor und auch bestimmte Abmessungen vor, sowie eine elektrische Blutdruckmessung, die ein NKTW nicht hat. In einigen Bereichen BW sind per Erlass die NKTW als URD/Spitzenlast unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren erlaubt, wenn kein anderes Rettungsmittel zeitnah verfügbar ist. Diese Fahrzeuge rekrutieren sich aus den Einsatzeinheiten. Deswegen haben ja auch die HVO's die nicht einer Einsatzeinheit oder der Feuerwehr angehören keine Freigabe für die Nutzung der Sonderrechte. ( Siehe RDG BW.)
      Viele Grüße
      D'r Dulex
    • " Nur mal kurz ein (historischer) Exkurs: Als ich mit dem Rettungsdienst angefangen habe, und das ist noch gar nicht mal solange her, gab es nur KTW, RTW, NEF, RTH/ITH und ein paar wenige NAW/ITW. Mittlerweile hört man nur noch Sonderfahrzeuge: Baby-NAW, Kinder-NEF, Verlege-RTW, Infektions-KTW, Schwerlast-RTW, Notfall-KTW, Zug-RTW und was weiß ich noch (könnte man im Off-Topic mal ne Sammlung für aufmachen). "

      Die gab es auch schon vorher (sind bei mir jetzt 18 Jahre...) und sind nicht anderes als RTW / NEF / KTW .... nur das diese eine Spezialausstattung zusätzlich haben.
      Viele Grüße
      D'r Dulex
    • Rotkreuz Olpe schrieb:

      Für Typ C wird im übrigen nur ein "Defibrillator mit Aufzeichnung des Herzrhythmus des
      Patienten" sowie ein "EKG-Überwachungsgerät" verlangt, das geht auch mit nem AED. Erst der vollständige Typ C benötigt noch einen "Herzschrittmacher (extern)".
      ???