Spielbarkeit KTW Typ B

    • Spielbarkeit KTW Typ B

      Habe jetzt noch nichts in der Richtung gefunden, daher wage ich mal vorsichtig einen Vorschlag. Gerne dürft Ihr mich zerfleischen, wenns inhaltlich Käse ist, oder einfach der Hinweis: nicht umsetzbar ;)

      Grundlegender Gedanke ist: NKTW transportiert RTW-Pat., aber keine NAW-Pat. Also quasi so wie im Anhang (sorry fürs "Klauen" der Tabelle :whistling: )
      Zur Diskussion würde ich gerne die Übernahme der RTW-Parameter hierfür stellen, insbesondere die Ausrückezeit. Gibt es auch regelbesetzte NKTW? Ich selber kenne sie nur aus SEGn etc..
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      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


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    • marcee schrieb:

      Gibt es auch regelbesetzte NKTW? Ich selber kenne sie nur aus SEGn etc.

      In Lippe gibt es zwei KTW-Bs im Regel-RD, die jedoch keine RTW-Patienten transportieren und u.U. auch nur mit einem RS & RH besetzt sind. Im Spiel könnte man sie aber auch weiter als normale KTW deklarieren, sodass dies einer möglichen Umsetzung nicht im Weg stehen würde.
      ILS Lippe - ID: 358
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      Avatar von christophorus15fan. Vielen Dank!
    • KTW Typ B gibts hier auch im Regel-RD. Normalerweise werden diese im Krankentransport eingesetzt, im Bedarfsfall fahren die aber auch als RTW. In der Simulation sind sie deshalb als RTW hinterlegt.

      Bei den (Bund-)NKTW des Ehrenamtes würde ich dagegen eher dazu tendieren, diese als KTW einbauen.
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    • Ich finde die Idee von @marcee gar nicht so doof.
      Hier gibt es die KTW-B nur in den SEGen. Da hab ich sie bis jetzt als RTW eingebaut. Nicht, weil man in einem der Bund-KTW-B Patienten genau so versorgen könnte wie in einem RTW, sondern weil bei einem Massenanfall ja auch in echt Abstriche gemacht werden würden um die Patienten ins Krankenhaus zu bringen. Das lässt ich so momentan am besten darstellen find ich, wenn diese KTW-B einem ruhig auch den ein oder anderen RTW-Patienten abnehmen können :) Die Unterscheidung, wie @marcee sie vorschlägt, würde das ganze noch deutlich verbessern :)

      Gruß
      Jonny
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    • Wobei man bei den Bundes- oder Landes- NKTW aufpassen muss weil die ja eigentlich zwei Patienten transportieren können und im MANV Fall ja auch sollen. Ich persönlich würde den NKTW wie er vom Bund kommt auch nur als KTW ansehen. Wenn die irgendwo als Typ B bestückt rumstehen gerne als RTW aber nicht in der Konfiguration wie sie vom Bund oder Land kommen.
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    • Echt? Dann hab ich da die Beladung von anderen Fahrzeugen wie der in Bielefeld im Kopf ich glaube die sind da etwas umfangreicher ausgestattet.
      Dann revidiere ich meine Aussage^^ Aber ich finde auf nem Fahrzeug was ich mehr oder weniger wie einen RTW einsetzen kann/möchte gehört mehr als nur ein AED drauf.
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    • Bezüglich Ausstattung soll es tatsächlich Ausnahmen geben, aber die könnte man ja einfach als KTW weiterlaufen lassen, wie Malte ja auch schon schrieb.

      SJonny schrieb:

      Hier gibt es die KTW-B nur in den SEGen. Da hab ich sie bis jetzt als RTW eingebaut. Nicht, weil man in einem der Bund-KTW-B Patienten genau so versorgen könnte wie in einem RTW, sondern weil bei einem Massenanfall ja auch in echt Abstriche gemacht werden würden um die Patienten ins Krankenhaus zu bringen.
      :thumbup:
      Sehe ich auch so. Wobei ich hier schon Abstriche mache. Wo nur ein NKTW zur Verfügung steht, wie auf kleinen Wachen, laufen sie als KTW. Wo mehrere Fzg stehen bzw ganze Züge, habe ich jeweils einen als RTW. Denn, hier gehe ich davon aus daß die Ausrüstung mind. einmal vorhanden und man dann auch personell entsprechend aufgestellt ist..
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    • marcee schrieb:


      Grundlegender Gedanke ist: NKTW transportiert RTW-Pat., aber keine NAW-Pat. Also quasi so wie im Anhang (sorry fürs "Klauen" der Tabelle :whistling: )
      Gibt es auch regelbesetzte NKTW? Ich selber kenne sie nur aus SEGn etc..
      Nun in RLP gibt es im Regel-RD die genannten Notfall-KTW (DIN Krankenwagen Typ B). Dabei sind sie ebenso ausgerüstet wie ein RTW und können auch instabile Pat. versorgen/transportieren. Der Name wir "bei uns" gerecht, da dieses Fahrzeug vorwiegend im Krankentransport tätig ist und nur im Ausnamefall einen Notfall übernihmt. In der SEG wird dieser Typ nicht verwendet.
      Das mal dazu.

      Zu deiner Idee: Da wie oben beschrieben, NKTW´s auch instabil Pat. versorgen können, wäre deine Umsetzung gegen das System in RLP. Natürlich muss ich den Typ im Baukasten nicht verwenden. ;)
      Somit stehe ich allgemein der Neuerung positiv gegenüber.
    • Sprockhövler schrieb:

      Wobei man bei den Bundes- oder Landes- NKTW aufpassen muss weil die ja eigentlich zwei Patienten transportieren können und im MANV Fall ja auch sollen. Ich persönlich würde den NKTW wie er vom Bund kommt auch nur als KTW ansehen. Wenn die irgendwo als Typ B bestückt rumstehen gerne als RTW aber nicht in der Konfiguration wie sie vom Bund oder Land kommen.
      DIe KTW B sind aber entsprechend ausgestattet.
      Egal ob vom Land oder Bund.
      Nach DIN reicht eben der AED wie Ossi schon angemerkt hat und es sind Halterungen für einen MEdumaten bzw Oxilog und eine elektr. Absaugpumpe verbaut...
      Mut ist nicht ein Leben zu leben, sondern eins zu bewahren!

      - Avatar: RTW der Stadt Köln - Fzg Grafik von Leitessen
    • Ich wäre für eine solche Option sehr dankbar. In Halle fahren zwar keine KTW-B im Rettungsdienst (auch nicht in der SEG, diese besteht aus den Reservefahrzeugen), aber in Sachsen-Anhalt sind alle KTW des Regel-RD per Gesetz genauso wie ein RTW besetzt und ausgestattet und werden somit gegebenenfalls zu Notfalleinsätzen geschickt, wenn kein RTW innerhalb der Frist verfügbar ist. Aktuell kann ich das nur durch doppeltes Anlegen umsetzen, aber das bringt bei Alarmierung aus Status 1 natürlich nichts.
    • PhEdlich schrieb:

      in Sachsen-Anhalt sind alle KTW des Regel-RD per Gesetz genauso wie ein RTW besetzt und ausgestattet und werden somit gegebenenfalls zu Notfalleinsätzen geschickt, wenn kein RTW innerhalb der Frist verfügbar ist. Aktuell kann ich das nur durch doppeltes Anlegen umsetzen, aber das bringt bei Alarmierung aus Status 1 natürlich nichts.
      Wieso doppelt einbauen? Als RTW anlegen und in der AAO nicht oder erst am Schluss berücksichtigen.
      Sind ja wohl de facto RTW.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • F. Köhler schrieb:

      Wieso doppelt einbauen? Als RTW anlegen und in der AAO nicht oder erst am Schluss berücksichtigen.
      Sind ja wohl de facto RTW.
      Das würde halt dazu führen, dass die KTPs händisch disponiert werden müssen, weil ich in der AAO auf diese Fahrzeuge nicht mehr als KTW zurückgreifen kann. Und es sind keine RTW weil sie der DIN in den Fahrzeugmaßen nicht entsprechen, das tut nur unser MZF, dass auch entsprechend eher mal als RTW rollt.
    • Dulex schrieb:

      TheOssi schrieb:

      AED reicht laut DIN aber...
      Das ist eine fälschlicherweise angenommene Tatsache. Ein AED reicht nicht aus, da kein AED ein 12 Kanal-EKG schreiben kann und keine entsprechende Ausdrucke liefern kann. Weil alle Geräte die das können sind EKG/Defibrillatoren mit einem zusätzlichen AED Modus...
      Und in der Norm für den "Typ B" steht, dass ein 12-Kanal-EKG geschrieben werden können muss?
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    • PhEdlich schrieb:

      in Sachsen-Anhalt sind alle KTW des Regel-RD per Gesetz genauso wie ein RTW besetzt und ausgestattet und werden somit gegebenenfalls zu Notfalleinsätzen geschickt
      Kompliziert, aber da wäre die Ausgangsidee auch nicht hilfreich, da du die NKTW nicht als vollwertigen RTW-Ersatz verwenden könntest.

      Danke für die vielen interessanten Meldungen, ich halte mal fest:
      • Es gäbe Unstimmigkeiten mit der Begrifflichkeit, da die Verwendung wohl nicht bundeseinheitlich ist und zum Teil eher Richtung MZF geht
      • Eine standardisierte Ausrückzeit wäre schwer festzulegen, da sie auch im Regeldienst vorkommen
      • Ein echtes KO-Kriterium scheint es aber bislang auch nicht zu geben ^^
      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


      -> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht
    • Ich bin dafür, dass alles bleibt wie es ist, und wenn das Fahrzeug defacto ein RTW ist auch als RTW hinterlegt wird.

      "Bei uns" Schlimmes Wort - gibt es auch KTWs und KTW-Bs - die aber wieder was komplett anderes sind als in Deutschland
      KTW-B fährt bei uns NUR KTPs
      KTW fährt zur Not auch RTW Patienten - also wenn ich das so mitbekommen habe eigentlich komplett gegenteilig zu DE - da fahren ja KTW-Bs die Notfälle und KTWs nicht oder?! ?( :S