C1-Führerscheine nur noch fünf Jahre gültig

    • marcee jetzt fahr mal runter, deine dauerhafte Stinkstiefel Einstellung ist echt anstrengend.

      Es ging hier bei FaRa um das Ehrenamtliche und was da gilt, gilt auch beim Hauptamt. Mein Chef setzt mir einen >3,5 Tonnen RTW vor, also darf er auch für den Erhalt meines Führerscheins bezahlen.

      Und ganz grundsätzlich, wenn sich ein Betrieb auf ehrenamtliche Kräfte verlässt, der ist verloren.

      Ich hoffe ja immer noch, dass diese Regelung für ALLE Führerscheine kommt, egal wie alt man ist.
    • marcee schrieb:

      Super Idee. Dann fehlt das Personal auf den RTWs und die Verbleibenden dürfen noch mehr Überstunden schrubben als eh schon.

      Ihr habt noch Humor. Das ist wohl gut so, mir aber ist er in dieser überbürokratisierten menschfeindlichen Gesellschaft vergangen. Gute Nacht..
      Jetzt komm, hör aber auf. Die Jungs und Mädels, die den C haben, müssen doch auch heute schon zum 5-jährigen Test. Und gibt es etwa einen Engpass bei Kraftfahrern im Güterverkehr oder ist dieser aufgrund dieser Regelung zusammengebrochen?

      Nein ist er nicht. Und das wird im RD auch ned anders sein. Man kann aber auch alles schwarz malen...
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Und gibt es etwa einen Engpass bei Kraftfahrern im Güterverkehr
      Die Frage kann doch bitte nicht ernst gemeint sein, das pfeifen doch die Spatzen von den Dächern.
      Hier nur ein Beispiel aus meiner Region, und beim Personenverkehr sieht´s noch schlimmer aus..

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      oder ist dieser aufgrund dieser Regelung zusammengebrochen?
      Natürlich nicht nur, aber förderlich war sie mit Sicherheit nicht:
      Als Gründe dafür sehen die Verbände die allgemeine demografische Entwicklung sowie gewisse Zugangskriterien und Anforderungen, die der Beruf erfordere.
      Ich muss realistischerweise dabei bleiben: Wir vernichten uns langsam aber sicher selber mit dieser Diktatur der Bürokraten.
      Ich find´s ja gut, wenn Ihr das lockerer sehen könnt. Ich möchte aber auch den erleben, der als Erster umsonst gelöhnt hat weil ein übermotivierter Mediziner sagt: Nö, is nich..
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    • marcee schrieb:

      Ich möchte aber auch den erleben, der als Erster umsonst gelöhnt hat weil ein übermotivierter Mediziner sagt: Nö, is nich..
      Der übermotivierte Mediziner muss dann aber auch sehr gute Gründe für seine Diagnose haben, zumal dann ja auch an der generellen Arbeitsfähigkeit des Rettungsdienstmitarbeiters zu zweifeln wäre.

      @Angus: Die Untersuchung kann doch auch im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung durchgeführt werden, somit sollten die Kosten auch vom Arbeitgeber getragen werden.

      MfG
      Drmo
    • drmo schrieb:

      marcee schrieb:

      Ich möchte aber auch den erleben, der als Erster umsonst gelöhnt hat weil ein übermotivierter Mediziner sagt: Nö, is nich..
      Der übermotivierte Mediziner muss dann aber auch sehr gute Gründe für seine Diagnose haben, zumal dann ja auch an der generellen Arbeitsfähigkeit des Rettungsdienstmitarbeiters zu zweifeln wäre.
      @Angus: Die Untersuchung kann doch auch im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung durchgeführt werden, somit sollten die Kosten auch vom Arbeitgeber getragen werden.

      MfG
      Drmo
      Ich habe auch nix gegenteiliges behauptet... Es ging mir um die mehrfachen Äusserungen, dass es im AG interesse liegt und somit bezahlt wird...

      Das ist ein Irrglaube... Mein AG hat auch ein interesse daran das ich morgens zur Arbeit pünktlich erscheine, bestellt mir aber dafür kein Taxi...

      Der Führerschein ist eine, neben der medizinischen Ausbildung, Grundvorraussetzung für den Beruf.
    • marcee schrieb:

      Ich muss realistischerweise dabei bleiben: Wir vernichten uns langsam aber sicher selber mit dieser Diktatur der Bürokraten.
      Das ist ja wohl mal absolut unangebracht. Es geht dabei darum, die vielen Teilnehmenden im Straßenverkehr zu schützen. Gerade als Rettungsdienstpersonal sollte einen eigentlich bewusst sein wie dramatisch es oft endet wenn untaugliche Personen ein Kraftfahrzeug führen. Eigentlich sollte es im Interesse jedes Einzelnen sein, sich da regelmäßig untersuchen zu lassen. Tun die meisten aber nicht. Und da man im Straßenverkehr im Zweifel nicht nur sich selbst sondern auch andere in Gefahr bringt war es richtig hier gesetzgeberisch einzugreifen. Darin irgendein Zeichen für Diktatur sehen zu wollen ist schon echt krass daneben. Und übertriebene Bürokratie gibt es an vielen Stellen, aber ganz sicher nicht in diesem Punkt.
    • @CrashMontague: Warum dann aber bei solchen - angeblich ja rein aus Sicherheitsaspekten eingeführten - Regelungen unterscheiden, wer wie lange seinen Schein schon hat? Von dieser gesundheitlichen Untersuchung sind ja wiederum die ausgenommen, bei denen ein gesundheitliches Problem nunmal sogar noch wahrscheinlicher ist als bei den jungen Leuten, die gerade erst den Schein gemacht haben. Die bisherige Vorgabe, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig diese Untersuchungen zu machen, war in meinen Augen eine optimale Lösung um vermeidbaren, gesundheitlich bedingten Unfällen vorzubeugen ohne es zu übertreiben.

      Deinem Argument, es ginge rein um die Sicherheit aller Beteiligten muss ich einfach die Frage entgegenstellen: Warum muss ich in zwei Jahren mit dann kerngesunden 23 Jahren schon das zweite mal zum Gesundheitscheck, während der 40-jährige Max Mustermann, der um mit seiner Familie über die Runden zu kommen drei Jobs hat, wegen dieser Überarbeitung mit Aufmerksamkeits- und Schlafproblemen zu kämpfen hat und seit 9 Jahren wegen Zeitmangels zum Augenarzt zu gehen die selbe Brille trägt, noch weitere 10 Jahre den 7,5-Tonner steuern kann - ohne dass ihm der Doktor auf die Finger schaut?

      Das Argument "Sicherheit" kann in meinen Augen - ganz egal in welcher Fragestellung - nur zählen, wenn die Konsquenz alle betrifft und nicht nur einen kleinen Teil. "Das Mitführen von Schusswaffen am Mann im öffentlichen Raum ist verboten. Aber nur für Leute unter 32 Jahren, sofern sie ihren Waffenschein vor dem 1.1.2012 erworben haben." Macht doch auch keinen Sinn?

      Ich hab absolut nichts dagegen, dass der all-5-jährliche Arztbesuch vorgeschrieben wird, aber diese Unterscheidung ist in meinen Augen ne reine Benachteiligung und absolut unsinnig.

      Gruß
      Jonny
      ILS Region INGOLSTADT - ID 1426
      Stadt Ingolstadt - Lkr. Eichstätt - Lkr. Neuburg-Schrobenhausen - Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm
    • Das hat etwas mit dem sogenannten Bestandschutz zu tun

      Wikipedia schrieb:

      Durch den Bestandsschutz soll verhindert werden, dass neue oder geänderte Gesetze/Verträge in die Rechte Dritter eingreifen und diese Rechte einschränken oder gar beseitigen. Damit gehört der Bestandsschutz zur Rechtssicherheit, weil das Vertrauen in den Bestand des geltenden Rechts für gegenwärtige Dispositionen rückwirkend enttäuscht und damit der fundamentale Wert der Rechtssicherheit verletzt wird.[1] Die Regelungen im Rahmen der „Grandfathering-Klausel“ sollen jemand von den Folgen einer geänderten Rechtslage befreien, weil er bereits vor der geänderten Rechtslage wirksame Rechtshandlungen vorgenommen hatte.[2] Begünstigte des Bestandsschutzes können natürliche Personen, Unternehmen oder bestimmte Transaktionen sein.
      Du musst auch bedenken, dass von dieser Ausnahme/Bestandsschutzregelung mit der Zeit immer weniger Leute betroffen sind, da sie z.B. nicht mehr berufstätig werden oder aus einfachen biologischen Gründen... Somit wirkt diese Änderung irgendwann für alle Inhaber dieser Fahrerlaubnisklasse. Andernfalls könnte man auch einfach nichts ändern und das Problem bestehen lassen, was in meinen Augen die schlechterer Option wäre.
      ILS Lippe - ID: 358
      Zum Diskussionsthread, Zur Wikiseite
      Avatar von christophorus15fan. Vielen Dank!
    • Malte schrieb:

      Das hat etwas mit dem sogenannten Bestandschutz zu tun
      Ein weiterer Grund ist, daß ältere Führerscheine nicht auf eine EU-Führerscheinrichtlinie zurückgehen, sondern alleine auf nationales Recht, das eine solche Anpassung nicht vorsah. Die jetzigen Neuerungen bzgl. C1 sind ja nur die Umsetzung von EU-Recht (Fortschreibung der Führerscheinrichtlinie) in nationales Recht. Hierzu ist die BRD nunmal vertraglich verpflichtet.
      Daher können aber auch nur Vorgaben für Führerscheine gemacht werden, die ab dem 01.01.1999 erteilt wurden, da zu diesem Datum die 1. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft trat. Für diese Führerscheine greift kein unbegrenzter Bestandschutz.

      Für ab 2013 erteilte Führerscheine hätte die begrenzte Gültigkeit nach EU-Recht eigentlich schon von Beginn gelten sollen. Da die Bundesregierung diesen Teil der Führerscheinrichtlinie aber bislang nicht in nationales Recht umgesetzt hatte war nun diese nachträgliche Änderung erforderlich.
    • Es folgt mein Beitrag für heute, ich fasse mich kurz ;)

      CrashMontague schrieb:

      Es geht dabei darum, die vielen Teilnehmenden im Straßenverkehr zu schützen.
      Sollte es. Tut es das aber wirklich? Man weiß also, daß man nach Feierabend (wahrscheinlich kriegt man dafür nicht mal frei, ich jedenfalls mit Sicherheit nicht) 100 Ocken für diesen Mist Verschenken darf. Diese Zahl ist übrigens auch gewagt, da Ärzte meiner Erfahrung nach sowas als IGL verkaufen und den Preis selber festlegen können. Dann hetzt man also verständlicherweise mit einer Scheißlaune zum Doc, um von Diesem Facharztüberweisungen zu bekommen, die man dann auch noch zeitnah abarbeiten darf. Viele, unnötige Fahrten in denen doch auch was passieren kann! 2 Tage später trifft dich der Schlag, was der Herr Doktor aber auch nicht vorhersehen kann. Sowas können sich wirklich nur Sesselpupser ausdenken, die von der Realität wirklich mal so gar keine Ahnung haben..
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      -> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht
    • Meine Güte, gegen eine geballte Portion "Scheiß-Staat-der-mich-nur-disst"-Laune hat man einfach mit Argumenten keine Chance.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • F. Köhler schrieb:

      Meine Güte, gegen eine geballte Portion "Scheiß-Staat-der-mich-nur-disst"-Laune hat man einfach mit Argumenten keine Chance.
      Wenn sich eine Argumentation durch "Scheiß-Laune" entkräftigen lässt, kann sie aber nicht besonders fundiert sein. Zumal dein Wortlaut jetzt auch nicht grad vor guter Laune strotzt :P
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    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Vergesst nicht, das ursprünglich sogar mal angedacht war, dass alle Fahrzeuge, die theoretisch zur Personenbeförderung geeignet sind (also prinzipiell alle Staffel- und Gruppenfahrzeuge sowie auch MTW, RTW und KTW) in die Erlaubnisklasse D hätten fallen sollen. So, wie es jetzt ist, ist es weit besser und billiger.

      Ich finde eine regelmäßige Prüfung der Fahrtauglichkeit auf jeden Fall begrüßenswert und hoffe, dass das ab 50 auch für alle anderen Fahrzeugklassen eingeführt wird.
      Naja ob es besser ist, liegt immer im Auge des Betrachters. Ich beispielsweise habe die Klasse D (inkl. 95) und darf damit nun keines dieser Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse bewegen. Das ist meines Erachtens nach genauso schwachsinnig. Ich fände eine Freigabe für C1 und D1/D für sinnvoller. Desweiteren stimme ich dir zu, dass ich eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab einem gewissen Alter für sinnvoll erachte. Ich habe den Vorteil, dass ich durch den Beruf, sowieso alle 2 Jahre beim Betriebsarzt bin und sich so die Kosten für die 5 jährige Verlängerung in Grenzen halten...