C1-Führerscheine nur noch fünf Jahre gültig

    • C1-Führerscheine nur noch fünf Jahre gültig

      Wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mitteilt, sind die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E nur noch fünf Jahre gültig und werden nur nach einer Gesundheitsprüfung verlängert.

      Betroffen davon sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse, selbst wenn in dem ausgestellten Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist. Die Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit nach fünf Jahren ab Erteilung. Die Inhaber dieser Führerscheine sollen diese umtauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen.

      Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss laut Verkehrsministerium Baden-Württemberg nichts veranlassen. Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

      Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und somit als Straftat.

      Die Änderungen im Einzelnen stehen auf der Seite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zum Download bereit. Hier einfach dem Link folgen.

      *klick*

      Quelle: S+K-Verlag
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mitteilt, sind die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E nur noch fünf Jahre gültig und werden nur nach einer Gesundheitsprüfung verlängert.

      Betroffen davon sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse, selbst wenn in dem ausgestellten Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist. Die Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit nach fünf Jahren ab Erteilung. Die Inhaber dieser Führerscheine sollen diese umtauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen.

      Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss laut Verkehrsministerium Baden-Württemberg nichts veranlassen. Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

      Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und somit als Straftat.

      Die Änderungen im Einzelnen stehen auf der Seite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zum Download bereit. Hier einfach dem Link folgen.

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      Quelle: S+K-Verlag


      Es wird immer bescheuerter
    • Mich kotzt die neue Regelung auch an, aber so ist das nun mal mit den Gesetzesänderungen. Irgendwer ist immer der Depp.

      Es gab auch schon den umgekehrten Fall, dass gewisse Handlungen bis zu einem gewissen Jahr (z.B 1996) unter Strafe standen und danach eben nicht mehr.

      Was sollen die sagen, die vor Abschaffung des Paragraphen unter diesem verurteilt wurden?

      Soll man jetzt gerechterweise auch die Leute verknacken, die nach der Abschaffung etwas getan haben, auf Grundlage eines als sinnlos herausgestellten Paragraphen, nur damit die "Alten" nicht "diskriminiert" werden?

      Funkstille, Alarmierung!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Christoph 51 ()

    • Über was genau regt ihr euch so auf? Bei Klasse C ist das schon ewig üblich und keiner murrt.
      Ich finde die Regelung ist zu begrüßen. Schließlich werden LKW bewegt. Da darf eine verpflichtende Kontrolle von Sehkraft und Reakionsvermögen doch nicht zu viel erwartet sein.

      Die Verlängerung kostet alles in allem ca. 100 Euro. Sind also 20 pro Jahr. Das ist nicht die Welt.

      Die Frist ist auch logisch. Man muss den Leuten Gelegenheit geben, davon zu erfahren und wenn man die Frist zu früh ansetzt, dann würden ja von einem Tag auf den anderen zigtausend Menschen illegal Auto fahren.

      Es gibt unzählige Dinge, die man nur mit regelmäßigem Gesundheitscheck machen darf. Warum sollte da also nicht auch das Fahren eines LKW-Geschosses dazuzählen? Im Berufsfeld der BOS zudem mit Blaulicht und Horn.
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      Auch interessant: FAQ
    • Also ich finde es gut, dass der Führerschein nun mit einem fünfjährigen Gesundheitscheck verknüpft wird. 7,5t in Bewegung sind ja durchaus nicht zu verachten.
      Einzig das mit der rückwirkenden Wirksamkeit finde ich aus rechtsstaatlicher Sicht etwas kritisch. Warum haben die von Januar 2013 bis in Krafttretung des Gesetzes nicht auch Bestandschutz?
      ILS Lippe - ID: 358
      Zum Diskussionsthread, Zur Wikiseite
      Avatar von christophorus15fan. Vielen Dank!
    • Christoph 51 schrieb:

      Soll man jetzt gerechterweise auch die Leute verknacken, die nach der Abschaffung etwas getan haben, auf Grundlage eines als sinnlos herausgestellten Paragraphen, nur damit die "Alten" nicht "diskriminiert" werden.
      Hier schiene mir eine Entschädigung der "Alten" logischer. Aber klar, wie so oft: Wer soll das bezahlen.. :whistling:

      F. Köhler schrieb:

      Über was genau regt ihr euch so auf?
      In meinem Falle ist es primär die Unverhältnismäßigkeit in Verbindung mit Willkür: Die einen dürfen, die anderen nicht..
      Auch mit einem PKW kann man Schaden anrichten, aber den fahren auch noch 80jährige. Nicht selten so, wie sie es vor 50 Jahren gelernt haben. Hier sollte endlich eine verbindliche Regelung her, aber nicht bei Leuten, die ihren Lappen unter Neuzeitbedingungen rechtmäßig erworben haben.
      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


      -> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht
    • Du kannst auch mit dem Fahrrad einen über den Haufen fahren und somit (auch schweren) Schaden anrichten. Fahrradführerschein mit zu wiederholender Fahrprüfung?

      Was haben die Umstände unter denen der Lappen gemacht wurde mit der Gesundheitsvorsorge zu tun? Gar nichts!
      Es geht hier nicht um eine erneute Fahrprüfung.

      Und nur weil in einem speziellen Bereich nicht genug getan wird, heißt dass nicht, dass alles was sonst kommt aus Prinzip schlecht ist.
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    • F. Köhler schrieb:

      Fahrradführerschein mit zu wiederholender Fahrprüfung?
      Anderes Thema aber: Ja, bitte! Ein Idiotentest würde hier oft schon reichen X/
      Ja, es geht um Gesundheitsvorsorge. Aber warum dann nicht für alle? Ab 60, alle 5 Jahre? So jedoch wird das ein Bürokratiemonster. Teuer für Verkehr, Wirtschaft, Handwerk und vor allem den Arbeitnehmer. Vom Ehrenamt ganz zu schweigen, wie oben schon richtig bemerkt wurde..
      Allerdings frage ich mich gerade wie das in Verbindung mit dem P-Schein gehandhabt werden soll, da ist das ja eh schon inbegriffen. Eine Doppelbelastung wäre weder zumutbar noch akzeptabel.
      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


      -> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht
    • Vergesst nicht, das ursprünglich sogar mal angedacht war, dass alle Fahrzeuge, die theoretisch zur Personenbeförderung geeignet sind (also prinzipiell alle Staffel- und Gruppenfahrzeuge sowie auch MTW, RTW und KTW) in die Erlaubnisklasse D hätten fallen sollen. So, wie es jetzt ist, ist es weit besser und billiger.

      Ich finde eine regelmäßige Prüfung der Fahrtauglichkeit auf jeden Fall begrüßenswert und hoffe, dass das ab 50 auch für alle anderen Fahrzeugklassen eingeführt wird.
    • marcee schrieb:

      Hier sind doch Rechtsexperten. Ist das nicht eine Diskriminierung derer, die eben etwas später dran waren?
      Klagt gegen diesen Käse!
      Das mit der Diskriminierung ist so eine Sache. Es gibt ja gute Gründe für die vorgenommene Regelung. Ich persönlich finde, man hätte das anders regeln können: Mit einer Frist von zwei Jahren für alle, die bereits so eine Fahrerlaubnis haben, und danach würden alle alten Fahrerlaubnisse verfallen. Jetzt hat man eben gesagt das möge für all diejenigen gelten, die dadurch nicht unmittelbar die Möglichkeit verlieren das Fahrzeug zu führen. Etwas eigenartige, aber völlig verständliche und zulässige Entscheidung.
      Ich würde mich freuen, wenn das für alle Fahrerlaubnisklassen Pflicht würde - denn wer auch immer ein Kraftfahrzeug führt, der übernimmt damit auch Verantwortung für andere, und dieser Verantwortung sollte man dann auch gesundheitlich gewachsen sein.

      Christoph 51 schrieb:

      Mich kotzt die neue Regelung auch an, aber so ist das nun mal mit den Gesetzesänderungen. Irgendwer ist immer der Depp.

      Es gab auch schon den umgekehrten Fall, dass gewisse Handlungen bis zu einem gewissen Jahr (z.B 1996) unter Strafe standen und danach eben nicht mehr.

      Was sollen die sagen, die vor Abschaffung des Paragraphen unter diesem verurteilt wurden?

      Soll man jetzt gerechterweise auch die Leute verknacken, die nach der Abschaffung etwas getan haben, auf Grundlage eines als sinnlos herausgestellten Paragraphen, nur damit die "Alten" nicht "diskriminiert" werden?
      So ist das halt mit Gesetzen: Sie sind von Menschen gemacht, und sie werden auch mal geändert. Weil es dieses Jahr 2 Euro Kindergeld mehr gibt, muss nicht jedem 18jährigen eine Nachzahlung von 432 Euro gemacht werden, um das auszugleichen ;) Davon ab setzt deine Kritik, wenn überhaupt, zu kurz an: Es gibt ja auch an verschiedenen Orten verschiedene Gesetz, ist es dann nicht auch absurd, dass in dem einen Land etwas unter Strafe steht, während Menschen in einem anderen Land das tun dürfen? ;)
      Wenn sich später herausstellt, dass das alte Gesetz von vornherein "schlecht" war, gibt es übrigens über Entschädigungen und Rehabilitation Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Das ist etwa im Gespräch im Bezug auf verurteilte Homosexuelle in der Bundesrepublik Deutschland.
    • marcee schrieb:

      Hier sind doch Rechtsexperten. Ist das nicht eine Diskriminierung derer, die eben etwas später dran waren?
      Klagt gegen diesen Käse!
      Da würde mir - bezogen auf den Rettungsdienst - noch kurz die Stichtagregelung des NotSanG einfallen, die nun wirklich diskriminiert (5 Jahre Berufserfahrung, sind ja nunmal 5 Jahre Berufserfahrung, egal, ob vor oder nach dem 31.12.13), aber da klagt ja auch niemand gegen.
      Es stört Dich? Klag selber. Mich betrifft beides nicht, also lecko mio.
    • F. Köhler schrieb:

      Über was genau regt ihr euch so auf? Bei Klasse C ist das schon ewig üblich und keiner murrt.
      Ich finde die Regelung ist zu begrüßen. Schließlich werden LKW bewegt. Da darf eine verpflichtende Kontrolle von Sehkraft und Reakionsvermögen doch nicht zu viel erwartet sein.
      Ja, ganz super :) Die jungen Leute mit 25 Jahren mit C1-Führerschein, die in der Regel deutlich weniger gesundheitliche Probleme mit Auswirkungen aufs Fahren haben, müssen alle 5 Jahre zum Doktor rennen und die 50-jährigen, die damals noch den alten PKW-Führerschein gemacht haben, dürfen weiterhin bis 7,5t durch die Gegend fahren ohne jemals eine entsprechende Untersuchung oder eine auf LKW angepasste Führerscheinausbildung gemacht zu haben. Ich denke schon, dass das ein gerechtfertigter Grund ist, sich aufregen zu dürfen. Entweder sieht man einen bestimmten Sinn in dieser Gesetzesänderung, dann muss es aber alle betreffen, oder eben nicht.

      Für mich persönlich war der Grund, vor ein paar Jahren den C1 und nicht den C zu machen der, dass ich eben nicht alle 5 Jahre zum Doc laufen muss, weil es mir das in Relation zum Nutzen (ein Fahrzeug über 7,5t würde ich relativ selten fahren müssen) nicht wert war und da ich den Führerschein letztendlich eh nur für die Arbeit, also das Fahren eines in der Regel maximal 5t-schweren RTW, machen wollte. Das nervt mich schon gewaltig, dass ich wegen einem 5-Tonner, den ich fahren möchte, jetzt alle 5 Jahre rumtun darf, während mein Dad beispielsweise nie einen anderen Führerschein gemacht hat als für den PKW und trotzdem 7,5t (bzw. bis zu einem bestimmten Stichtag sogar ein Gespann bis 12t) rumkutschieren darf.

      Eine regelmäßige ärztliche Untersuchung ab einem bestimmten Alter (ab dem tatsächlich davon auszugehen ist, dass sich die Augenleistung verschlechtert oder die Reaktionszeit verlangsamt), ja. Aber jetzt mal wieder die jungen Fahrer mit sowas zu drangsalieren, das find ich schon wirklich mehr als unfair. Natürlich muss ichs hinnehmen und mich dran halten, aber ein Witz ist das halt schon...
      ILS Region INGOLSTADT - ID 1426
      Stadt Ingolstadt - Lkr. Eichstätt - Lkr. Neuburg-Schrobenhausen - Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm
    • Wenn jetzt die Neiddebatte um den Personenkreis "alter Dreier" bzw. alle Führerscheine vor 2013 aufkommt sollte man aber auch bedenken, dass für diesen Personenkreis egal welche Fahrerlaubnisklasse erteilt wurde sowieso eine Umtauschpflicht ansteht. Gemäß EU Richtlinie (welche bereits in nationles Recht umgesetzt wurde) werden alle "unbegrenzt" gültigen Fahrerlaubnisse (genauer vor dem 19.01.2013 ausgestellten) zum 19.01.2033 ungültig. Einen Besitzstand mit unbegrenzter Gültigkeit gibt es also eigentlich nicht, da jetzt bei jeder Ausstellung spätestens nach 15 Jahre ein Umtausch ansteht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Maria Niemand ()

    • Die jetzige Änderung geht auf ein von der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH zurück. Hintergrund ist die unvollständige Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG (3. EU-Führerscheinrichtlinie) vom 20.12.2006. Zwischeinzeitlich hat die EU die 3. EU-Fürerscheinrichtlinie mit den Richtlinien 2014/85/EU sowie 2015/653 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst. Hinsichtlich der nicht ungesetzten Richtlinie 2014/85/EU liegt bereits ein Mahnschreiben der EU-Kommission vor.

      Diejenigen unter euch, die sich jetzt darüber ärgern könnten sich auch ein wenig darüber freuen, daß die Richtlinie 10 Jahre lang nicht umgesetzt wurde. Oder anders gesagt: Man kann sich einige Stunden oder Tage mit Ärger vermiesen oder die Änderung einfach hinnehmen, denn es ist wie es ist.

      Für mich persönlich sind die jetzigen Änderungen durchweg positiv. Von der verkürzten Geltungsdauer des C1 bin ich allerdings altershalber nicht betroffen. Positiv finde ich daß nun mehr dreirädrige Fahrzeuge, bei entsprechender Zulassung, mit der Klasse B zu fahren sind. Weiterhin darf Hoffnung darauf bestehen, daß weniger LKW aufgrund einer Herz-Kreislauf-Erkrankung des Fahrers in ein Stauende fahren.
    • Wie es der Chef bereits gesagt hat, im Schnitt sind das 20 Euro das Jahr, geht ein paar mal weniger im Dienst zum Mc und bringt was selbsgekochtes zur Arbeit mit, dann dann ist das locker wieder drin :P
      Ich habe selbst den C1 gemacht da ich, nicht wie beim C, alle 5 Jahre zur Untersuchung müsste, jetzt muss ich es eben. Jetzt habe ich den Vorteil, mind. alle 5 Jahre beim Doc durchgecheckt zu werden (man wird ja auch nicht jünger) und ich könnte theoretisch noch den C machen, ohne da einen Nachteil zu haben :D

      Und wie bereits ebenfalls schon geschrieben, wer im Ehrenamt ist kann sich das Geld sicher (anteilig) zurückholen, wer weiter RTW fahren will zahlt das Geld, wer nicht kann ja an den Wochenenden auch auf den KTW, da darf man ja bekanntermaßen auch ab und mal sogar mit Blaulicht fahren :D
    • FaRa schrieb:

      wer weiter RTW fahren will zahlt das Geld, wer nicht kann ja an den Wochenenden auch auf den KTW
      Super Idee. Dann fehlt das Personal auf den RTWs und die Verbleibenden dürfen noch mehr Überstunden schrubben als eh schon.

      Ihr habt noch Humor. Das ist wohl gut so, mir aber ist er in dieser überbürokratisierten menschfeindlichen Gesellschaft vergangen. Gute Nacht..
      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


      -> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht