Ausbildung RettAss/NotSan verkürzen?

    • Ausbildung RettAss/NotSan verkürzen?

      Guten Abend zusammen,

      weiß jemand von euch, ob es möglich ist, die Ausbildung zum Rettungsassistent oder zum Notfallsanitäter zu verkürzen, wenn man schon eine abgeschlossene medizinische Ausbildung hat?
      Ich mache zurzeit die dreijährige Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelfer) und wenn alles klappt bin ich im Juli 2017 fertig. Jetzt überlege ich, ob ich nicht auch eine RD Ausbildung mache. Aber ich würde ungerne nochmal ganze 3 Jahre Ausbildung machen..... :huh:

      LG Weber
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      DRK OV Idstein
    • Eine Verkürzung beim Notfallsanitäter ist meines Wissens nach nicht vorgesehen. Ich kenne jemanden, der vorher bereits als Rettungssanitäter zwei oder drei Jahre im Regelrettungsdienst eingesetzt war und jetzt den Notfallsanitäter macht, der muss auch die dreijährige Vollausbildung machen. Ich persönlich habe mich sowohl auf Ausbildungsstellen zum Notfallsanitäter als auch zum Medizinischen Fachangestellten beworben,um eventuell anschließend dann den Notfallsanitäter zu machen. Meinem Kenntnisstand nach müsste ich dann auch nochmal drei Jahre anhängen
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    • Ein Blick ins Gesetz kann bei der Beantwortung der Frage hilfreicher sein wie das Bauchgefühl. Paragraph 9 (Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen) des NotSanG sagt:


      "Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer einer Ausbildung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 oder § 7 anrechnen. Das Erreichen des Ausbildungsziels darf durch die Anrechnung nicht gefährdet werden."

      Ansprechpartner wäre dann also die jeweils zuständige Behörde nach Landesrecht.

      Ob eine Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten eine verkürzte Regel-Ausbildung ermöglicht kann Dir verbindlich nur die zuständige Behörde sagen. Denkbar ist, daß die Bundesländer unterschiedlich entscheiden.

      Ich persönlich kann mir nur schwer vorstellen, daß eine Verkürzung für Mfa möglich ist, da die Berufe hinsichtlich ihrer Ausbildung nur sehr wenige Berührungspunkte haben. Eher wäre für mich beispielsweise eine Verkürzung für (Fach-)Krankenpfleger denkbar. Voraussetzung ist, neben einer Genehmigung durch die zuständige Behörde, jedoch auch, daß es entsprechende Lehrgänge bei einer zugelassenen Bildungseinrichtung gibt.Verkürzte Ausbildungen im Rahmen einer Umschulung findet man im Regelfall nur bei sog. IHK-Berufen. So kann beispielsweise die Ausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen, unabhängig von der Vorqualifikation, im Rahmen einer Umschulung auf 2 Jahre verkürzt werden, wobei die abzulegende Prüfung identsch ist mit der nach dreijähriger Regel-Ausbildung.
    • Ich denke zwar, dass es in dem Paragrafen eher um die Anerkennung ausländischer RD-Ausbildungen geht (Stichwort: Arbeitnehmerfreizügigkeit), aber es ist sicherlich einen Versuch wert und es schadet auch sicher nicht, wenn mal begonnen wird, Fakten für die Zukunft zu schaffen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von TheOssi ()

    • vloppy schrieb:

      Nicht mal der Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensiv wird angerechnet - soviel dazu (eigene Erfahrung!)
      Was aber nicht bedeutet, daß das für alle Zeiten so festgeschrieben ist (fortschreitender Personalmangel), bzw. daß in jedem Bundesland so entschieden wird. Aktuell wird ein Antag auf Verkürzung bei den zuständigen Behörden auch daran scheitern, daß es keine Konzepte für einen verkürzten Lehrgang gibt.

      Hat denn inzwischen überhaupt jedes Bundesland einen Lehrplan für die Regelausbildung?
    • Lumidor schrieb:

      Was in NdS getrieben wird, ist sowieso fragwürdig. Die <5 Jahre Berufserfahrung haben, sollen auch nur 4 Wochen zur Schule gehen und dann das volle Staatsexamen machen.
      Nachdem ja auf Bundesebene der Wegfall der Fristen diskutiert wird, sind die EP2 und EP3 auf kurze Sicht sehr wahrscheinlich eh hinfällig.

      Ich muss aber auch sagen, die <5 Jahre Erfahrung haben (also der Abschluss <5 Jahre her ist) sicherlich besseres Stoffwissen haben, als die Kollegen die mehr als 5 Jahre schon im Beruf stehen.
      Das kann zum bestehen der EP völlig ausreichen..
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