Polizist nach Schusswechsel verstorben

    • Polizist nach Schusswechsel verstorben

      Zwar wird zwischen der Polizei und dem RD bzw. der FW meist (aus gutem Grund) getrennt, aber aufgrund des Ausmaßes und da wir die Kollegen in grün (bzw. mittlerweile blau) auch brauchen, ist folgendes doch eine Erwähnung wert.

      Ein Polizist, der bei dem Versuch einem sogenannten Reichsbürger den Besitz seiner Waffen zu entziehen angeschossen worden ist, ist seinen Verletzungen erlegen . Dies ist inzwischen zum Glück als Falschmeldung widerrufen worden!
      Mein Beileid den Hinterbliebenen und beste Genesungswünsche den anderen drei Verletzten Beamten.
      ILS Lippe - ID: 358
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      Avatar von christophorus15fan. Vielen Dank!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Malte () aus folgendem Grund: Falschmeldung!

    • Also momentan steht in dem verlinkten Artikel, dass der Tod eine Falschmeldung sei.

      Diese IDIOTEN, anders kann man nicht sagen, werden ein immer größeres Problem.
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      Auch interessant: FAQ
    • Der Cop ist nun leider doch verstorben. :(

      Hoffen wir mal, dass es zu einer Anklage und Verurteilung wegen Mordes in einem und versuchtem in 3 Fällen kommt. Und dann 25+Sicherheitsverwahrung und goodbye. :cursing:
      Ein Irrer weniger...

      Schließlich hat der Täter seinen Opfern aus niederen Beweggründen heimtückisch aufgelauert und vorgehabt, zu schießen.

      Funkstille, Alarmierung!
    • Wenn es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommt, besteht nicht die Möglichkeit auf 25 Jahre zu entscheiden - die Möglichkeit sieht das deutsche Strafrecht überhaupt nie vor. Die höchste zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe, die das deutsche Strafrecht kennt, beträgt 15 Jahre - bei einer Verurteilung wegen Mordes schreibt das Gesetz aber fix lebenslange Freiheitsstrafe vor.
      Ich gehe auch davon aus, dass in vorliegendem Fall eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht kommen wird - und hoffe auch darauf. Der Täter ist hier eindeutig eine Gefahr für die Allgemeinheit, und zwar eine ganz besonders große.

      Edit: Dass er vorgehabt hat zu schießen ist nun nichts, was irgendwas mit der Abgrenzung des Mordes zu tun hätte. Heimtücke... daran kann man hier auch noch zweifeln. Aber niedere Beweggründe würde ich hier jederzeit bejahen. Und "gemeingefährlich" ist eine solche Schussabgabe auch wenigstens potenziell.