Wie heute bekannt wurde, hat das Bundessozialgericht (BSG) das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern (L 7 R 60/12), wonach die Beschäftigung von Honorar-Notärzten als Scheinselbstständigkeit einzustufen ist, bestätigt, indem es die gegen das Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des DRK abgewiesen hat.
Ich bin gespannt, wie sich das Urteil bundesweit auswirkt... Ein Donnerschlag ist es auf alle Fälle.
Ich bin gespannt, wie sich das Urteil bundesweit auswirkt... Ein Donnerschlag ist es auf alle Fälle.