NEF in Status 7 mit/ohne Sondersignal?

    • NEF in Status 7 mit/ohne Sondersignal?

      Was mir noch aufgefallen ist: Alle Fahrzeuge, die mit SoSi zum Einsatz fahren, fahren auch mit SoSi zum Krankenhaus....auch wenn der Notfall sich hinterher nicht als Notfall herausstellte.
      Natürlich ist es für uns toll, denn so werden die Fahrzeuge auch schneller wieder frei...doch diese Sache ist doch reichlich unrealistisch. Wie wäre es, wenn man dies vielleicht vom Zustand des Patienten
      abhängig machen würde ? Dass man vielleicht den einen oder anderen in einem schlechteren Zustand einpackt, anstatt bis zur "magischen Grenze" zu warten und dann mit SoSi fährt ?
    • Man sollte da vielleicht auch etwas beim NEF ändern. Denn rein rechtlich darf das NEF nicht dem mit Sonderrechten in Richtung KH fahren. Sondern fährt ganz gemütlich hinterher. Und wenn der NA abkömmlich ist und gebraucht wird fährt er mit SoSI den RTW an. Vielleicht wird dies in Ludwigsburg so gehandhabt das NEF's mit SoSI hinterher fahren. Aber die zeit wird auch kommen das dies geändert wird. Im Saarland wurde dies jetzt vor kurzem geändert.
    • @bambi87: Du hast Recht, das wurde in LB so gehandhabt, aber ist seit kurzem nicht mehr erlaubt.
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      Auch interessant: FAQ
    • Ah...die ewige Diskussion mit dem NEF als "Räumfahrzeug" bzw. die schnelle Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.
      Hat in der Realität viele Auslegungslücken, was das Gesetz angeht.
      Bei uns "darf" das NEF z.B. mit SoSi mitfahren, u.a. weil dieses Fahrzeug Dinge mitführt, die auf dem RTW nicht sind.
      Ist auch sehr müsig, darüber zu diskutieren. Was es bei uns zu schätzungsweise 95% nicht gibt ist die Tatsache, dass ein RTW ohne NEF mit SoSi zum Krankenhaus fährt. Daran dachte ich primär.
    • Wurde irgendwo auch schon mal angesprochen. Ist sicherlich richtig, dass die aktuelle Einstellung nicht ganz realitätsnah ist. Die Entwickler werden sich dazu vermutlich auch schon ihre Gedanken gemacht haben. Das ganze würde ich abhängig vom Programieraufwand umstellen oder eben nicht.

      Ein Gesetz, das explizit sagt, dass das NEF auf dem Weg zum KH keine Sonder-/Wegerechte in Anspruch nehmen darf, gibt es übrigens nicht!
    • Und was passiert wenn der NA abkömmlich ist und zu nem anderen Einsatz gerufen wird? Bleibt der RTW dann minutenlang stehen um den NA abzusetzen oder fährt er weiter mit SoSi richtung KH bis das NEF ihn einholt, oder setzt er den NA ab der dann alleine draußen rumsteht bis sein NEF da ist?

      Wenn das eingebaut werden sollte wäre mir die letzte Option am liebsten.

      Bei uns fährt das NEF übrigens mit SoSi zum KH.
    • Grundsätzlich sollte man die Frage nach Sonderrechten auf dem Weg ins Krankenhaus auch bei den RTWs vom Patientenzustand und nicht von der Alarmierung abhängig machen. Ein Transport unter Einsatz von Sonderrechten ist ja überhaupt nur in Ausnahmefällen nötig. Und in dieser Ausnahmesituation ist es dann wiederum eine Ausnahme, dass der NA trotzdem abkömmlich ist. Von daher braucht man dafür mMn keine Regelung. RTW mit Sondersignal zum KH ja oder nein abhängig machen vom Patientenzustand. Wenn mit, dann ist der NA halt einfach nicht abkömmlich. Und das NEF fährt dann ohne hinterher. So sollte es mMn eingebaut werden.
    • Hallo!



      Was passiert denn wenn ein neuer Einsattz fürs NEF vorliegt, der RTW, der dringend mit NA-Begleitung ins KH gefahren ist, den Patienten schon übergeben hat und das NEF irgendwo im Stau rumzuckelt??

      Geht der NA dan schonmal zu Fuß dem NEF entgegen? Ich finde die Begleitung des RTW durch das NEF in blau macht i.d.R. Sinn und sollte auch so beibehalten werden. Dafür haben wir einfach zu viele NA-Einsätze!

      Gruß

      Klusi
    • Klusi schrieb:

      Hallo!



      Was passiert denn wenn ein neuer Einsattz fürs NEF vorliegt, der RTW, der dringend mit NA-Begleitung ins KH gefahren ist, den Patienten schon übergeben hat und das NEF irgendwo im Stau rumzuckelt??

      Geht der NA dan schonmal zu Fuß dem NEF entgegen? Ich finde die Begleitung des RTW durch das NEF in blau macht i.d.R. Sinn und sollte auch so beibehalten werden. Dafür haben wir einfach zu viele NA-Einsätze!

      Gruß

      Klusi
      Nach herrschender Meinung reicht die bloße Möglichkeit eines weiteren Einsatzes nicht aus, um Sonderrechte zu rechtfertigen.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Das ist natürlich vollkommen richtig! Ich denke auch, dass eine Begründung für die Begleitung eines NEF in blau in erster Linie mit den auf dem NEF befindlichen Medikamenten zu begründen ist. Klar, auch da weiß man nie, ob diese gebraucht werden. Aber wenn der NA schon im RTW begleitet, ist ein Grundrisiko schon zu erkennen?!

      Gruß
      Klusi
    • preisel schrieb:

      Ich kann nur für Bayern sprechen, da hat der Landesverband des BRK eine Dienstanweisung rausgegeben wonach das NEF niemals mit SoSi nachgeführt werden darf.

      Ist auch ziemlich die einzige Dienstanweisung die ich kenne die Landesweit ausgegeben wurde...
      Und somit für den Mitarbeiter rechtlich bindend. Ohne Diskussion. :)
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
      - Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
      - Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
      - Team MÜNCHEN (ID 1159)
    • LHA688 schrieb:

      preisel schrieb:

      Ich kann nur für Bayern sprechen, da hat der Landesverband des BRK eine Dienstanweisung rausgegeben wonach das NEF niemals mit SoSi nachgeführt werden darf.

      Ist auch ziemlich die einzige Dienstanweisung die ich kenne die Landesweit ausgegeben wurde...
      Und somit für den Mitarbeiter rechtlich bindend. Ohne Diskussion. :)


      Es gibt keine Dienstanweisung, die über dem Gesetz steht! Auch wenn das die Dienstanweiser gerne so hätten...
    • Pider schrieb:

      LHA688 schrieb:

      preisel schrieb:

      Ich kann nur für Bayern sprechen, da hat der Landesverband des BRK eine Dienstanweisung rausgegeben wonach das NEF niemals mit SoSi nachgeführt werden darf.

      Ist auch ziemlich die einzige Dienstanweisung die ich kenne die Landesweit ausgegeben wurde...
      Und somit für den Mitarbeiter rechtlich bindend. Ohne Diskussion. :)


      Es gibt keine Dienstanweisung, die über dem Gesetz steht! Auch wenn das die Dienstanweiser gerne so hätten...
      Das ist zwar richtig, nur ein Mitarbeiter der gegen seine DA verstößt kann/muss/wird abgemahnt werden, was letztendlich irgendwann zur Kündigung führt.
      Ausserdem ist es doch vollkommen egal, versteh da nicht warum das NEF unbedingt hinterher fahren muss... wenn man was braucht funkt man ihn halt an, dann ist er auch innerhalb von Minuten wieder da... ist ja nicht so dass das NEF soviel langsamer ist...
    • Da gebe ich Dir auf jeden Fall Recht. Der Nutzen von Sonderrechten im Status 7 wird mMn ohnehin generell überschätzt und beim NEF sowieso. Trotzdem ließen sich sehr seltene Fälle finden, in denen es einen Sinn machen könnte und auch zum Beispiel nach § 34 StGB gerechtfertigt werden könnte. In einem solchen Fall kann ein entsprechender Mitarbeiter auch nicht abgemahnt werden. Anderes Beispiel, dass vielleicht etwas realitätsnaher ist, ohne jetzt hier dieses Fass und die dazugehörige endlose Diskussion aufmachen zu wollen, ist die Medikamentengabe durch einen RA. Hier ist zum Beispiel die Gabe von Ketanest nicht freigegeben. Wenn jetzt eine Analgesie notwendig ist (starke Schmerzen, die eine Umlagerung unmöglich machen), das ganze möglichst schnell (vitale Bedrohung, z.B. durch eine starke Unterkühlung, hohe Blutverluste oder irgendeine zusätzliche Erkrankung) und in akzeptabler Zeit kein Arzt aufzutreiben ist (nachts, die NEFs in der Umgebung im Einsatz, etc.), ist Analgesie durch den RA auf jeden Fall gerechtfertigt, auch wenn er damit gegen eine DA verstößt. Eine Abmahnung wäre in so einem Fall auch nicht durchzusetzen.
    • Einzige wo ich mir vorstellen könnte wäre in Berlin das es sinnvoll ist...
      ich kenn das dort jetzt nur vom Hören/Sagen. Aber soweit ich weiß haben die RTWs dort nur ein AED mit Ableitungsfunktion und kein Beatmungsgerät.
      Ein 12Kanal EKG und Beatmung, Medis, etc. bringt das NEF mit... hier ist es denke ich in Ordnung das NEF mit SoSi hinterherfahren zu lassen, weil alles umladen ist quatsch und in einer solch großen Stadt mit Ampeln alle 100m ist der RTW gleich auf und davon.

      Ist aber hoffentlich die Ausnahme in Deutschland das die RTWs so Mau ausgestattet sind.

      Aber Berlin ist ja (noch) nicht eingebaut :D von daher egal...