NEF in Status 7 mit/ohne Sondersignal?
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Dulex schrieb:
Feuer67 schrieb:
Also in Schleswig-Holstein ist es so das die NEF's im Status 7 den RTW mit SoSi begleiten.
Diese Aussage möchte ich so bezweifeln... Auf welcher Rechtsgrundlage ? -
Niko schrieb:
Dulex schrieb:
Feuer67 schrieb:
Also in Schleswig-Holstein ist es so das die NEF's im Status 7 den RTW mit SoSi begleiten.
Diese Aussage möchte ich so bezweifeln... Auf welcher Rechtsgrundlage ?
Es ist mir ein Rätsel, warum diese Thematik immer so kontrovers diskutiert wird, wenn die gesetzeslage und die gerichtlichen Entscheidungen so eindeutig sind. -
Status3 schrieb:
Es ist mir ein Rätsel, warum diese Thematik immer so kontrovers diskutiert wird, wenn die gesetzeslage und die gerichtlichen Entscheidungen so eindeutig sind.
Weil die Realität offensichtlich von der Gesetzeslage abweicht. -
prtrn schrieb:
Status3 schrieb:
Es ist mir ein Rätsel, warum diese Thematik immer so kontrovers diskutiert wird, wenn die gesetzeslage und die gerichtlichen Entscheidungen so eindeutig sind.
Weil die Realität offensichtlich von der Gesetzeslage abweicht.
Nun die Realität ist relativ, nachdem es in unseren Bereich zu mehreren Unfällen kam und damit die Staatsmacht ein Auge auf diesen Bereich warf, ist sich hier nun jeder Fahrer eines NEF bewußt was ihm erwarten könnte. Da die Mehrheit der Mitarbeiter auf den Führerschein Wert legt und nicht sein verdientes Geld in Geldstrafen investieren möchte, folgt hier niemand mehr einem RTW mit Sonderrecht. Was aber nicht ausschließt das es andere Bereiche wohl noch lockerer sehen (war ja so um 1980-1995 auch hier noch so). -
Weil die Realität offensichtlich von der Gesetzeslage abweicht.
Aha. Gut, ich sehe das anders.
1. Enweder der NA ist nicht notwenig, dann kann sich das NEF freimelden und fährt nicht hinterher.
2. Der NA ist erforderlich und nicht abkömmlich. Das NEF kann normal
hinterher fahren und den NA an der Zielklinik wieder aufnehmen. Auch
kein Sosi erforderlich.
3. Der NA ist erforderlich und braucht Medis aus dem NEF: Das
Ampullarium wird mit in den RTW genommen, schließlich werden sie da eh
gebraucht oder ihr Bedarf vermutet wird. -
Jungs, akzeptiert es einfach das andere Städt und Kreise es anders machen. Man muss nicht alles Tod diskutieren.
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Niko schrieb:
Jungs, akzeptiert es einfach das andere Städt und Kreise es anders machen. Man muss nicht alles Tod diskutieren.
Hier wird doch von der StVO geschrieben und die gilt nunmal deutschlandweit und somit in jedem Leitstellenbereichen! Das musst du akzeptieren. Wenn jetzt so ein Fall in einem Bereich vorkommen sollte ist es einfach nicht rechtens! -
Ich sehe es ähnlich wie Niko - wir werden hier auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.
Fakt ist, daß es die StVO gibt, die bundeweit gilt - wenn davon abgewichen wird, dann geht das immer zu Lasten desjenigen, der sich darüber hinweg setzt. Das wird der oder die aber auch wissen, und somit ist es einzig und allein sein Ding! Sein Geld, seine Punkte, u.U. seine Anklage ...Viele Grüße
TOM
- Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
- Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
- Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
- Team MÜNCHEN (ID 1159) -
danke Tommy, genau so ist es!
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Ich verstehe nicht warum das NEF nicht mit Sonderrechten hinterherfahren sollte.... (mal abgesehen von Gesetzen)
Wenn es direkt hinter dem RTW ist, ist die Strasse ja sowieso freigeräumt -> keine erneute Nötigung, und eigentlich auch kein großartig erhöhtes Unfallrisiko. Vielleicht ist es rechtlich anders geregelt, dann muss aber meiner Meinung nach das Gesetz geändert werden und nicht die Verhaltensweise.
Während meiner aktiven Zeit kam es übrigens häufiger vor das gefragt wurde ob der NA abkömmlich ist, in dem Fall ist es schon sinnvoll das NEF direkt dabei zu haben. -
Delta90 schrieb:
Wenn es direkt hinter dem RTW ist, ist die Strasse ja sowieso freigeräumt -> keine erneute Nötigung, und eigentlich auch kein großartig erhöhtes Unfallrisiko.
Aber eben gegen keinen dieser NEF Fahrer gab es ein Ermittlungsverfahren. Daher sehe ich hier in der Gegend die Sache relativ entspannt. Irgendwann wird es vielleicht mal anders kommen... -
Delta90 schrieb:
Wenn es direkt hinter dem RTW ist, ist die Strasse ja sowieso freigeräumt -> keine erneute Nötigung, und eigentlich auch kein großartig erhöhtes Unfallrisiko. Vielleicht ist es rechtlich anders geregelt, dann muss aber meiner Meinung nach das Gesetz geändert werden und nicht die Verhaltensweise.
Gerade direkt hinter dem RTW lauert die größte Gefahr - alles konzentriert sich auf das "große Schiff", und nicht was da evtl. noch dahinter daher kommt!
Was ist denn das für eine Argumentation? Das Gesetz schränkt gottseidank die wilde straffreie Verwendung von Sonder- und Wegerecht genug ein, um zu verhindern, daß jeder "Heiopei" durch die City mit Blau ballert ... Aber es ist ja immer schön zu sagen, daß andere sich anpassen sollen ...Viele Grüße
TOM
- Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
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- Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
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Niko schrieb:
Aber eben gegen keinen dieser NEF Fahrer gab es ein Ermittlungsverfahren.Viele Grüße
TOM
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- Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
- Team MÜNCHEN (ID 1159) -
LHA688 schrieb:
Niko schrieb:
Aber eben gegen keinen dieser NEF Fahrer gab es ein Ermittlungsverfahren. -
Niko schrieb:
DAS stimmt eben leider nicht. Bei uns in der ecke sind in den letzten 12 Monaten drei NEF´s hinterm RTW übersehen worden. Die Leute sehen einfach nur das große rote Blaulicht Auto und wenn dieser dran vorbei ist, ziehen sie sofort wieder auf die Straße und dann bumm... -
Die rechtliche Lage ist keinesfalls so eindeutig zu beantworten, wie es hier teilweise dargestellt wird.
Ob ein NEF auf Status 7 Sonderrechte bzw. sogar Wegerechte in Anspruch nehmen kann, ist unter Verkehrsjuristen stark umstritten. In der NZV, der wohl bedeutendsten Fachzeitschrift für Verkehrsrechtler, gibt es regelmäßig Fachaufsätze darüber und die Ansichten darüber divergieren.
Es gibt auch viele fachliche Beiträge, die zu dem Ergebnis kommen, dass auch das NEF auf Status 7 (ohne Folgeeinsatz) sich auf Sonderrechte berufen kann (z.B. Nimis, NZV 2009, S. 582; dagegen Klenk, NZV 2010, 593).
Ich persönlich lese verkehrsrechtliche Fachzeitschriften regelmäßig und würde mir kaum zutrauen, zu sagen, welche Meinung da herrschend ist. Einig ist man sich jedenfalls m.E., dass es juristisch nicht relevant ist, ob das NEF dem RTW folgt oder diesem voraus fährt.
Meines Erachtens gibt es keine veröffentlichte Rechtsprechung, die sich speziell damit befasst hat.
Man kann also weder pauschal sagen "rechtlich ist es verboten", noch "rechtlich ist es erlaubt".
MfG
Kwazulu -
F. Köhler schrieb:
Niko schrieb:
DAS stimmt eben leider nicht. Bei uns in der ecke sind in den letzten 12 Monaten drei NEF´s hinterm RTW übersehen worden. Die Leute sehen einfach nur das große rote Blaulicht Auto und wenn dieser dran vorbei ist, ziehen sie sofort wieder auf die Straße und dann bumm...
Bei dem ersten Unfall waren beide im Status 3 unterwegs
EDIT: gerade nochmal nachgeschaut. Nur bei einem Unfall waren sie im Status 3 unterwegs!Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Niko ()
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Niko schrieb:
Bei den ersten beiden Unfällen waren beide im Status 3 unterwegs -
kwazulu schrieb:
Die rechtliche Lage ist keinesfalls so eindeutig zu beantworten, wie es hier teilweise dargestellt wird.
Ob ein NEF auf Status 7 Sonderrechte bzw. sogar Wegerechte in Anspruch nehmen kann, ist unter Verkehrsjuristen stark umstritten. In der NZV, der wohl bedeutendsten Fachzeitschrift für Verkehrsrechtler, gibt es regelmäßig Fachaufsätze darüber und die Ansichten darüber divergieren.
Es gibt auch viele fachliche Beiträge, die zu dem Ergebnis kommen, dass auch das NEF auf Status 7 (ohne Folgeeinsatz) sich auf Sonderrechte berufen kann (z.B. Nimis, NZV 2009, S. 582; dagegen Klenk, NZV 2010, 593).
Ich persönlich lese verkehrsrechtliche Fachzeitschriften regelmäßig und würde mir kaum zutrauen, zu sagen, welche Meinung da herrschend ist. Einig ist man sich jedenfalls m.E., dass es juristisch nicht relevant ist, ob das NEF dem RTW folgt oder diesem voraus fährt.
Meines Erachtens gibt es keine veröffentlichte Rechtsprechung, die sich speziell damit befasst hat.
Man kann also weder pauschal sagen "rechtlich ist es verboten", noch "rechtlich ist es erlaubt".
MfG
Kwazulu
Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu
retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden." Bei der bloßen Möglichkeit eines Folgeeinsatzes ist höchste Eile zum Zeitpunkt des Nachfahrens keinesfalls geboten. Andernfalls könnte auch jeder Krankentransport in einem Gebiet mit MZF-System mit Sondersignal durchgeführt werden, damit das Fahrzeug schnell wieder frei ist.
Fernab jeder juristischen Außeinandersetzung mit dem Thema halte ich den Vorteil eines Nachfahrens des NEF mit Sonderrechten für verschwindend gering angesichts der erheblich höheren Unfallgefahr und der rechtlichen Situation.
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