NEF in Status 7 mit/ohne Sondersignal?

    • Dulex schrieb:

      Feuer67 schrieb:

      Also in Schleswig-Holstein ist es so das die NEF's im Status 7 den RTW mit SoSi begleiten.


      Diese Aussage möchte ich so bezweifeln... Auf welcher Rechtsgrundlage ?
      In Köln, Bonn und Rhein Sieg Kreis fährt das NEF ebenfalls mit SOSI mit. Die Rechtsgrundlage. Alle drei Rettungsdienstbereiche haben relativ lange Anfahrszeiten mit einem NEF. Daher ist das begleiten im Falle einer abkömmlichkeit gegeben
    • Niko schrieb:

      Dulex schrieb:

      Feuer67 schrieb:

      Also in Schleswig-Holstein ist es so das die NEF's im Status 7 den RTW mit SoSi begleiten.


      Diese Aussage möchte ich so bezweifeln... Auf welcher Rechtsgrundlage ?
      In Köln, Bonn und Rhein Sieg Kreis fährt das NEF ebenfalls mit SOSI mit. Die Rechtsgrundlage. Alle drei Rettungsdienstbereiche haben relativ lange Anfahrszeiten mit einem NEF. Daher ist das begleiten im Falle einer abkömmlichkeit gegeben
      Mal abgesehen davon, dass ich den Inhalt deines Satzes nur bedingt verstehe (Grammatik sei Dank) wurde bereits gerichtlich entschieden: Die bloße Möglichkeit, dass ein weiterer Einsatz kommen könnte, reicht nicht aus, um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Damit entspricht das Gericht auch dem Wortlaut der StVO. Diese fordert, dass höchste Eile geboten sein muss, um Menschenleben zu retten oder gesundheitliche Schäden abzuwenden. Das ist erst dann der Fall, wenn ein weiterer Notruf eingeht und kein anderes Fahrzeug fahren kann bzw. genau so günstig steht. Fazit: Ein NEF wird nur in wenigen Ausnahmefällen dem RTW unter Sonderrechten folgen dürfen.

      Es ist mir ein Rätsel, warum diese Thematik immer so kontrovers diskutiert wird, wenn die gesetzeslage und die gerichtlichen Entscheidungen so eindeutig sind. :rolleyes:
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • prtrn schrieb:

      Status3 schrieb:

      Es ist mir ein Rätsel, warum diese Thematik immer so kontrovers diskutiert wird, wenn die gesetzeslage und die gerichtlichen Entscheidungen so eindeutig sind. :rolleyes:

      Weil die Realität offensichtlich von der Gesetzeslage abweicht.


      Nun die Realität ist relativ, nachdem es in unseren Bereich zu mehreren Unfällen kam und damit die Staatsmacht ein Auge auf diesen Bereich warf, ist sich hier nun jeder Fahrer eines NEF bewußt was ihm erwarten könnte. Da die Mehrheit der Mitarbeiter auf den Führerschein Wert legt und nicht sein verdientes Geld in Geldstrafen investieren möchte, folgt hier niemand mehr einem RTW mit Sonderrecht. Was aber nicht ausschließt das es andere Bereiche wohl noch lockerer sehen (war ja so um 1980-1995 auch hier noch so).
    • Weil die Realität offensichtlich von der Gesetzeslage abweicht.

      Aha. Gut, ich sehe das anders.

      1. Enweder der NA ist nicht notwenig, dann kann sich das NEF freimelden und fährt nicht hinterher.

      2. Der NA ist erforderlich und nicht abkömmlich. Das NEF kann normal
      hinterher fahren und den NA an der Zielklinik wieder aufnehmen. Auch
      kein Sosi erforderlich.

      3. Der NA ist erforderlich und braucht Medis aus dem NEF: Das
      Ampullarium wird mit in den RTW genommen, schließlich werden sie da eh
      gebraucht oder ihr Bedarf vermutet wird.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
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    • Ich sehe es ähnlich wie Niko - wir werden hier auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.

      Fakt ist, daß es die StVO gibt, die bundeweit gilt - wenn davon abgewichen wird, dann geht das immer zu Lasten desjenigen, der sich darüber hinweg setzt. Das wird der oder die aber auch wissen, und somit ist es einzig und allein sein Ding! ;) Sein Geld, seine Punkte, u.U. seine Anklage ...
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
      - Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
      - Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
      - Team MÜNCHEN (ID 1159)
    • Ich verstehe nicht warum das NEF nicht mit Sonderrechten hinterherfahren sollte.... (mal abgesehen von Gesetzen)

      Wenn es direkt hinter dem RTW ist, ist die Strasse ja sowieso freigeräumt -> keine erneute Nötigung, und eigentlich auch kein großartig erhöhtes Unfallrisiko. Vielleicht ist es rechtlich anders geregelt, dann muss aber meiner Meinung nach das Gesetz geändert werden und nicht die Verhaltensweise.

      Während meiner aktiven Zeit kam es übrigens häufiger vor das gefragt wurde ob der NA abkömmlich ist, in dem Fall ist es schon sinnvoll das NEF direkt dabei zu haben.
    • Delta90 schrieb:



      Wenn es direkt hinter dem RTW ist, ist die Strasse ja sowieso freigeräumt -> keine erneute Nötigung, und eigentlich auch kein großartig erhöhtes Unfallrisiko.
      DAS stimmt eben leider nicht. Bei uns in der ecke sind in den letzten 12 Monaten drei NEF´s hinterm RTW übersehen worden. Die Leute sehen einfach nur das große rote Blaulicht Auto und wenn dieser dran vorbei ist, ziehen sie sofort wieder auf die Straße und dann bumm...

      Aber eben gegen keinen dieser NEF Fahrer gab es ein Ermittlungsverfahren. Daher sehe ich hier in der Gegend die Sache relativ entspannt. Irgendwann wird es vielleicht mal anders kommen...
    • Delta90 schrieb:

      Wenn es direkt hinter dem RTW ist, ist die Strasse ja sowieso freigeräumt -> keine erneute Nötigung, und eigentlich auch kein großartig erhöhtes Unfallrisiko. Vielleicht ist es rechtlich anders geregelt, dann muss aber meiner Meinung nach das Gesetz geändert werden und nicht die Verhaltensweise.
      Sorry, aber Du bist nicht selber aktiv NEF gefahren oder? 8|

      Gerade direkt hinter dem RTW lauert die größte Gefahr - alles konzentriert sich auf das "große Schiff", und nicht was da evtl. noch dahinter daher kommt!

      Was ist denn das für eine Argumentation? Das Gesetz schränkt gottseidank die wilde straffreie Verwendung von Sonder- und Wegerecht genug ein, um zu verhindern, daß jeder "Heiopei" durch die City mit Blau ballert ... Aber es ist ja immer schön zu sagen, daß andere sich anpassen sollen ... :whistling:
      Viele Grüße

      TOM



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    • Niko schrieb:

      Aber eben gegen keinen dieser NEF Fahrer gab es ein Ermittlungsverfahren.
      Sind Deine Quellen da so safe, daß Du so eine Aussage treffen kannst? Hinter den Kulissen läuft oft viel mehr als man mitbekommt ... ;)
      Viele Grüße

      TOM



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      - Team MÜNCHEN (ID 1159)
    • Niko schrieb:

      DAS stimmt eben leider nicht. Bei uns in der ecke sind in den letzten 12 Monaten drei NEF´s hinterm RTW übersehen worden. Die Leute sehen einfach nur das große rote Blaulicht Auto und wenn dieser dran vorbei ist, ziehen sie sofort wieder auf die Straße und dann bumm...
      Und dann argumentierst du trotzdem pro SoSi? Das ist doch der beste Beweis, dass es sogar gefährlich ist. Also bei 3 Unfällen im Jahr in gleichen Situationen sollte man sich als Betreiber was überlegen. Und sich in dem Zusammenhang an der Gesetzeslage orientieren.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • Die rechtliche Lage ist keinesfalls so eindeutig zu beantworten, wie es hier teilweise dargestellt wird.
      Ob ein NEF auf Status 7 Sonderrechte bzw. sogar Wegerechte in Anspruch nehmen kann, ist unter Verkehrsjuristen stark umstritten. In der NZV, der wohl bedeutendsten Fachzeitschrift für Verkehrsrechtler, gibt es regelmäßig Fachaufsätze darüber und die Ansichten darüber divergieren.
      Es gibt auch viele fachliche Beiträge, die zu dem Ergebnis kommen, dass auch das NEF auf Status 7 (ohne Folgeeinsatz) sich auf Sonderrechte berufen kann (z.B. Nimis, NZV 2009, S. 582; dagegen Klenk, NZV 2010, 593).

      Ich persönlich lese verkehrsrechtliche Fachzeitschriften regelmäßig und würde mir kaum zutrauen, zu sagen, welche Meinung da herrschend ist. Einig ist man sich jedenfalls m.E., dass es juristisch nicht relevant ist, ob das NEF dem RTW folgt oder diesem voraus fährt.
      Meines Erachtens gibt es keine veröffentlichte Rechtsprechung, die sich speziell damit befasst hat.
      Man kann also weder pauschal sagen "rechtlich ist es verboten", noch "rechtlich ist es erlaubt".

      MfG
      Kwazulu
    • F. Köhler schrieb:

      Niko schrieb:

      DAS stimmt eben leider nicht. Bei uns in der ecke sind in den letzten 12 Monaten drei NEF´s hinterm RTW übersehen worden. Die Leute sehen einfach nur das große rote Blaulicht Auto und wenn dieser dran vorbei ist, ziehen sie sofort wieder auf die Straße und dann bumm...
      Und dann argumentierst du trotzdem pro SoSi? Das ist doch der beste Beweis, dass es sogar gefährlich ist. Also bei 3 Unfällen im Jahr in gleichen Situationen sollte man sich als Betreiber was überlegen. Und sich in dem Zusammenhang an der Gesetzeslage orientieren.

      Bei dem ersten Unfall waren beide im Status 3 unterwegs :)

      EDIT: gerade nochmal nachgeschaut. Nur bei einem Unfall waren sie im Status 3 unterwegs!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Niko ()

    • Niko schrieb:

      Bei den ersten beiden Unfällen waren beide im Status 3 unterwegs :)
      Ändert nichts an der Tatsache, dass ein NEF, das den RTW mit Signal folgt ein höheres Risiko hat.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • kwazulu schrieb:

      Die rechtliche Lage ist keinesfalls so eindeutig zu beantworten, wie es hier teilweise dargestellt wird.
      Ob ein NEF auf Status 7 Sonderrechte bzw. sogar Wegerechte in Anspruch nehmen kann, ist unter Verkehrsjuristen stark umstritten. In der NZV, der wohl bedeutendsten Fachzeitschrift für Verkehrsrechtler, gibt es regelmäßig Fachaufsätze darüber und die Ansichten darüber divergieren.
      Es gibt auch viele fachliche Beiträge, die zu dem Ergebnis kommen, dass auch das NEF auf Status 7 (ohne Folgeeinsatz) sich auf Sonderrechte berufen kann (z.B. Nimis, NZV 2009, S. 582; dagegen Klenk, NZV 2010, 593).

      Ich persönlich lese verkehrsrechtliche Fachzeitschriften regelmäßig und würde mir kaum zutrauen, zu sagen, welche Meinung da herrschend ist. Einig ist man sich jedenfalls m.E., dass es juristisch nicht relevant ist, ob das NEF dem RTW folgt oder diesem voraus fährt.
      Meines Erachtens gibt es keine veröffentlichte Rechtsprechung, die sich speziell damit befasst hat.
      Man kann also weder pauschal sagen "rechtlich ist es verboten", noch "rechtlich ist es erlaubt".

      MfG
      Kwazulu
      Dass in der Juristerei extrem viel von Auslegungen etc. abhängt ist mir auch bewusst. Fakt ist jedoch, dass eine Auslegung anhand des Kontext nichts hergibt und eine Auslegung anhand des Wortlaut der sicherste Weg ist. Und eben jener spricht von "Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser
      Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu
      retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
      ." Bei der bloßen Möglichkeit eines Folgeeinsatzes ist höchste Eile zum Zeitpunkt des Nachfahrens keinesfalls geboten. Andernfalls könnte auch jeder Krankentransport in einem Gebiet mit MZF-System mit Sondersignal durchgeführt werden, damit das Fahrzeug schnell wieder frei ist.

      Fernab jeder juristischen Außeinandersetzung mit dem Thema halte ich den Vorteil eines Nachfahrens des NEF mit Sonderrechten für verschwindend gering angesichts der erheblich höheren Unfallgefahr und der rechtlichen Situation.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
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