Polizistenbeleidigung "All Cops Are Bastards": "ACAB" fällt unter Meinungsfreiheit

    • Polizistenbeleidigung "All Cops Are Bastards": "ACAB" fällt unter Meinungsfreiheit

      Und der nächste Witz aus dem Hause Justitia... Ohne Worte...

      tagesschau.de schrieb:

      Die Anti-Polizei-Parole "ACAB" gilt nur dann als Beleidigung, wenn sie sich auf eine begrenzte Gruppe bezieht- so das Bundesverfassungsgericht. Die allgemeinere Äußerung der Formel "All Cops Are Bastards" fällt damit unter die Meinungsfreiheit.
      *klick*
    • Den Witz darfst du gerne erklären. Viel eher ist doch deine Überschrift unfassbar reißerisch.

      Das Bundesverfassungsgericht ist damit lediglich konsequent in seiner Rechtssprechung und setzt die Linie des "Soldaten-sind-Mörder"-Urteils (1995) fort. Für mich als Laien schaut die Beschlussfassung soweit in sich logisch und schlüssig aus, auch wenn ich die Meinung des Antragstellers nicht teile. Wir können gerne auch die Angehörigen der BOS/Streitkräfte direkt via separaten Tatbeständen vergöttern, ich behaupte allerdings, dass dies unsere Gesellschaft kaum voranbringen wird.
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    • Für mich ist das nach wie vor ein Zeichen von legitimierter Respektlosigkeit gegenüber der Exekutive. Aber wenn ihr das gut heißt, dann ist das ja ok.

      Solange, bis mal einer "Alle Sanis sind Hurensöhne" auf den RTW schmiert. Wenn ihr das dann auch in Ordnung findet - ich bin da anderer Meinung.
    • Ich sehe das ähnlich wie Manu!
      Auf der einen Seite beschweren sich alle wegen zunehmender Gewalt und Respektlosigkeit gegen Einsatzkräfte, aber auf der anderen Seite will Niemand Grenzen setzen. Auch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung hat Grenzen! So gewinnt man den Respekt gegenüber Einsatzkräften definitiv nicht zurück.
      Status 10
    • Entschuldigung Manu, aber jetzt wirst du doch gerade polemisch. Ich gehe davon aus, dass niemand hier von uns derartige Parolen gutheißen oder gar nutzen würde. Die hier dargestellte Rechtslage ist das, was unser System hergibt und nichts irgendwie gewertetes.


      Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass es sich bei verfassungsrechtlichen Urteilen grundsätzlich nicht um Sachurteile sondern nur um die verfassungsrechtliche Bewertung. Sachurteile wiederum sind Aufgabe der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit.

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      "ACAB" fällt unter Meinungsfreiheit


      Nein, "ACAB" fällt in diesem bestimmten Zusammenhang unter die Meinungsfreiheit, weil es auf "ein größeres Kollektiv" bezogen war (böse Zungen könnten es auch als gehaltlosen Beitrag zur öffentlichen Debatte bezeichnen). Wieso dies so ist, erläutert das BVerfG doch wunderbar:

      Je größer das Kollektiv ist, auf das sich die herabsetzende Äußerung bezieht, desto schwächer kann auch die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden, weil es bei den Vorwürfen an große Kollektive meist nicht um das individuelle Fehlverhalten oder individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um den aus der Sicht des Sprechers bestehenden Unwert des Kollektivs und seiner sozialen Funktion sowie der damit verbundenen Verhaltensanforderungen an die Mitglieder geht. Auf der imaginären Skala, deren eines Ende die individuelle Kränkung einer namentlich bezeichneten oder erkennbaren Einzelperson bildet, steht am anderen Ende die abwertende Äußerung über menschliche Eigenschaften schlechthin oder die Kritik an sozialen Einrichtungen oder Phänomenen, die nicht mehr geeignet sind, auf die persönliche Ehre des Individuums durchzuschlagen (BVerfGE 93, 266 <301 f.>). Es ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet (vgl. BVerfGE 93, 266 <302 f.>).

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      Solange, bis mal einer "Alle Sanis sind Hurensöhne" auf den RTW schmiert. Wenn ihr das dann auch in Ordnung findet - ich bin da anderer Meinung.
      Hör auf uns hier irgendetwas zu unterstellen, das kann ich gar nicht ab!
      Deine Schmiererei wäre auf jeden Fall erstmal eine Sachbeschädigung und wahrscheinlich (kommt aber wieder auf den Einzelfall an) auch Sachbeschädigung. Finde ich sehr verwerflich, aber trotzdem hüte ich mich davor, das Schafott wieder zu fordern.

      @Leitessen und alle anderen Diskussionsteilnehmer, no offense aber bitte lest euch vor der Diskussion zumindest einen Beschluss des BVerG durch, nicht dass das hier wie am Stammtisch endet.
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    • lars.911 schrieb:

      Die hier dargestellte Rechtslage ist das, was unser System hergibt und nichts irgendwie gewertetes.
      Eben. Und genau hier sollte man ansetzen. Die Rechtsprechung gehört gerade bei solchen Dingen grundlegend überarbeitet. Damit das BVerfG gar nicht erst in Versuchung gebracht wird, etwas absolut Unmoralisches und Respektloses zulassen zu müssen. Genau mit so einer Gesetzgebung sorgen wir nämlich dafür, dass der Respekt und die Achtung vor Einsatzkräften immer weiter verloren geht.

      lars.911 schrieb:

      Hör auf uns hier irgendetwas zu unterstellen, das kann ich gar nicht ab!
      Siehst Du, genau das meine ich. Solange man nämlich selbst betroffen ist, sieht man die Sachlage ganz anders. Und genau das ist es, worauf ich hinaus will. Ob das nun Verallgemeinert ist oder nicht. Der Einzelne fühlt sich auch durch eine allgemein, nicht gezielt gegen eine Person gerichtete Beleidigung angegriffen. Und dagegen gehört vorgegangen.

      Und übrigens:

      lars.911 schrieb:

      Deine Schmiererei
      "Meine" Schmiererei wäre das nicht, sondern "eine" oder "die"... ;)
    • lars.911 schrieb:

      Nein, "ACAB" fällt in diesem bestimmten Zusammenhang unter die Meinungsfreiheit, weil es auf "ein größeres Kollektiv" bezogen war (böse Zungen könnten es auch als gehaltlosen Beitrag zur öffentlichen Debatte bezeichnen). Wieso dies so ist, erläutert das BVerfG doch wunderbar:
      Wenn Jemand eine Gruppe beleidigt (Beleidigung im Sinne des § 185 StGB bedeutet die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung, Was hier ganz klar der Fall ist), welcher ich angehöre, darf ich mich davon auch beleidigt fühlen! Das gehört dann auch verfolgt!
      Status 10
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Siehst Du, genau das meine ich. Solange man nämlich selbst betroffen ist, sieht man die Sachlage ganz anders. Und genau das ist es, worauf ich hinaus will. Ob das nun Verallgemeinert ist oder nicht. Der Einzelne fühlt sich auch durch eine allgemein, nicht gezielt gegen eine Person gerichtete Beleidigung angegriffen. Und dagegen gehört vorgegangen.
      Und genau da unterscheidet ja das BVerfG ja - schön, dass du gleich die Beweisführung mit einem Beispiel abschließt. :rolleyes:
      Wenn du (oder man) eine Beleidigung gegen eine große Gruppe jetzt sofort gegen sich persönlich gerichtet sieht und nicht als (unsachliche) Kritik oder Abneigungsbekundung gegen die Institution erkennt, hat man doch eine sehr dünne Haut und ich finde auch ein kleines Problem. Die Art und tiefe der Kritik, lässt ja auch auf den Absender zurückschließen und dann kann man sich ja auch überlegen, wie ernst man das nimmt oder das ganze einfach ignoriert.

      Die Meinungsfreiheit ist ein zu recht äußert hohes Gut in Deutschland. Wie hoch, haben wir ja gerade erst im Fall Böhmermann gesehen. Dessen Beleidigungen gegen Erdogan waren meiner Ansicht nach wesentlich drastischer als der Spruch ACAB und hier war die breite Mehrheit der Bevölkerung doch der Auffassung, dass diese Aussagen mit der Meinungsfreiheit gedeckt sind und empfanden die bloße Anklage als Skandal. Auch ACAB ist eine solche Kritik und sollte daher zugelassen werden - ob die Kritik nun berechtigt ist oder man mit ihr übereinstimmt ist eine völlig andere Sache und hat mit dessen Zulassung nichts zu tun.
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      Avatar von christophorus15fan. Vielen Dank!
    • lars.911 schrieb:

      unser System
      Hm, und das ist wie wir alle wissen, in vielen Punkten massiv zu lapidar. Jetzt Diskutieren einzelne Bundesländer schon die Strafen für sich anzuheben, weil die Strafen vom Bund zu lapidar sind. Genauer geht es derzeit um die Debatte der tätigen Angriffe gegen Polizisten und Hilfskräfte aller Art (FW, RD, KatS etc.). Diese wird, soweit ich weiß, von den Ländern Hessen, Saarland und Thüringen geführt. Man fordert mind. 6 Monate Haft (wenn ich alles richtig mitbekommen habe), was in meinen Augen immer noch viel zu lapidar ist. Daher fordere ich eine Mindeststrafe bei leichten Delikten von 1 Jahr Haft bei schweren Delikten ab 3 Jahre Haft - ohne vorzeitig Entlassung. Nur so scheint man endlich zu lernen das Helfer keine Clowns sind, sondern Menschen die einer Arbeit nachgehen und helfen wollen.
    • Ich seh das ganz eeigentlich ähnlich wie die meisten hier: "ACAB" als generelle Aussage, sollte unter die Meinungsfreiheit fallen. Ist letztendlich ja auch nichts wie das angesprochene "Alle Politiker sind Verbrecher" etc. Sowas gibt es - wenn auch in nicht ganz so drastischer Form - auch schon längst in Bezug auf andere Hilfskräfte. Als Beispiel nur das allgemeine Vorurteil von ständig betrunkenen Feuerwehrlern, gerade auf dem Land.
      Das ganze ist wieder was anderes, wenn es konkretisiert wird. Werfe ich einem Polizeibeamten "ACAB" an den Kopf, bezeichne ich einen bestimmten Politiker als Verbrecher oder nenne einen bestimmten Feuerwehrkommandanten einen "immer besoffenen nichtskönner", ist das sehrwohl eine Beleidigung, und wird auch nach dem jetzigen Urteil als solche verfolgt werden...


      Manu Schwarzenberger schrieb:

      Solange, bis mal einer "Alle Sanis sind Hurensöhne" auf den RTW schmiert. Wenn ihr das dann auch in Ordnung findet - ich bin da anderer Meinung.
      Das ist mit der generellen Aussage "ACAB" nicht vergleichbar. Ne Schmiererei auf einem Einsatzfahrzeug geht ja mal überhaupt nicht. Erstens Sachbeschädigung, zweitens nimmt die Aussage in dem Fall dann ja Bezug auf die Besatzung, ist also ein mehr oder weniger persönlicher Angriff auf eine Personengruppe. Sowas würd ich dann - sowohl bei deinem Beispiel als auch bei "ACAB" - sehrwohl als Beleidigung sehen.

      Gruß
      Jonny
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    • Vermutlich weil die Abkürzung dem Kennzeichen entspricht.
      Kein produktiver Beitrag, aber halt ne Anekdote.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Für mich ist das nach wie vor ein Zeichen von legitimierter Respektlosigkeit gegenüber der Exekutive. Aber wenn ihr das gut heißt, dann ist das ja ok.

      Solange, bis mal einer "Alle Sanis sind Hurensöhne" auf den RTW schmiert. Wenn ihr das dann auch in Ordnung findet - ich bin da anderer Meinung.
      Mal schön langsam! Gutgehießen wird hier überhaupt nichts. Auf Stammtischebene gegen Gerichte zu keilen, die sich an die geltende Rechtslage halten, ist im übrigen nicht weniger respektlos.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Steffen2501 schrieb:

      Gab es nicht mal den Fall, wo die Aachener Polizei AC-AB auf ihrem Fahrzeug hatten?
      Nein, den gab es nicht. Die Kennzeichen der Polizei hatten bis 2004 (bzw. komplett ab 2007) nach der Ortskennung und der Trennung keine Buchstaben, sondern nur eine Zahlenfolge (also "AC-3000" etc.). Seitdem wird mit "NRW" zugelassen.

      Falls du auf ein Bild eines HGrKW anspielst: Das war das Ergebnis einer Bildbearbeitung.

      Nun aber zurück zu eurer Diskussion. :)
      IRLS Dresden - RD (653) :star: IRLS Dresden - KT (39180) :star: IRLS Leipzig - RD (56214) :star:

      IRLS Leipzig - KT (78474) | IRLS Ostsachsen (757) | IRLS Chemnitz (769)

      Avatar: Leitessen
    • Status3 schrieb:

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      Für mich ist das nach wie vor ein Zeichen von legitimierter Respektlosigkeit gegenüber der Exekutive. Aber wenn ihr das gut heißt, dann ist das ja ok.

      Solange, bis mal einer "Alle Sanis sind Hurensöhne" auf den RTW schmiert. Wenn ihr das dann auch in Ordnung findet - ich bin da anderer Meinung.
      Mal schön langsam! Gutgehießen wird hier überhaupt nichts. Auf Stammtischebene gegen Gerichte zu keilen, die sich an die geltende Rechtslage halten, ist im übrigen nicht weniger respektlos.
      Einmal ganz davon abgesehen, dass diese geltende Rechtslage eine Rechtslage ist, um die lange gekämpft wurde - und zwar zum Glück. Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss immer auch das Recht auf Kritik einschließen - und das Recht darauf, anderer Meinung zu sein. Wer "ACAB" skandiert, meint damit in den seltensten Fällen eben den einzelnen Streifenpolizisten / die einzelne Streifenpolizistin, sondern kritisiert viel eher das Gesamtsystem, die auch in Deutschland nicht unbedingt seltenen Fälle von Polizeigewalt oder ähnliches. Er will eben NICHT einen Polizisten oder eine Polizistin als Person attackieren, sondern in der jeweiligen Funktion. Das ist schon an sich in der Sache ein erheblicher und relevanter Unterschied.
      Der Rechtsprechung des BVerfG ist sowohl aus rechtlicher als auch aus rein sachlicher Perspektive zu folgen - und trotzdem bleibt "ACAB" eine saudumme Äußerung.