Dienstplan für Rettungsdienstverstärkung

    • Dienstplan für Rettungsdienstverstärkung

      Hallo Zusammen,
      ich habe mich neulich mit einem RettAss unterhalten, der meinte es wäre Sinnvoll, dass man für die SEG RTWs einen Dienstplan erstellt, wer wann den RTW im Alarmfall besetzen könnte....

      Ich war mir nicht Sicher ob das so umsetzbar ist. Was haltet ihr von dieser Idee?


      LG Weber
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      DRK OV Idstein
    • Im realen Leben jetzt?

      Naja, ein Dienstplan macht in meinen Augen nur bei Fahrzeugen Sinn, wenn er im Hintergrunddienst für die Rettungsdienstunterstützung herangezogen werden soll (in Bayern UG-Rett). Denn hier muss der RTW genau die selben Kriterien erfüllen, wie ein regulärer HA-RTW. Da gilt es Hilfsfristen zu halten und auch entsprechend der Vorgaben Personal einzusetzen.

      Für eine reine SEG halte ich das nicht für nötig. Allerhöchstens noch bei geplanten San-Diensten. Aber da wird das eh in den Vorbereitungen berücksichtigt oder sollte es zumindest. ;)
    • Die meisten SEG-RTWs werden ehrenamtlich besetzt und tauchen in der Regel nicht im Bedarfsplan auf. Wenn man dafür einen Dienstplan erstellen würde, müsste die jeweilige Besatzung auf Abruf bereit sein und zur Wache "sprinten". Das bringt eine gewisse Einschränkung der Freizeit mit sich und müsste dann theoretisch bezahlt werden.
      Bei den von Manu angesprochenen UG-Rett ist das allerdings sinnvoll und wahrscheinlich auch schon so umgesetzt!?
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    • Leitessen schrieb:

      Bei den von Manu angesprochenen UG-Rett ist das allerdings sinnvoll und wahrscheinlich auch schon so umgesetzt!?
      Richtig, wird hier so praktiziert, da die UG's bei uns in der Regel in der Kernzeit 18:00 - 6:00 zur Verfügung stehen. Durch die Dienstpläne wird die Einsatzbereitschaft sichergestellt und die ILS kann bei Alarmierung zu 100 % davon ausgehen, dass diese auch ausrückt. Kann man Dienste nicht fest besetzen, wird der ILS vorab mitgeteilt, dass die Einsatzbereitschaft nicht voll gewährleistet werden kann. Das wird dann im Leitrechner auch so hinterlegt. Dann wird in jedem Fall ein zusätzlicher HA-RTW parallel alarmiert.

      Es gibt auch UG's, die tagsüber fahren, aber etwas länger brauchen. Sei es durch Verkehrssituation am Ort oder dergleichen (Wolfratshausen ist so ein Fall). Aber meistens sind die UG's dann doch noch schneller als ein weiter weg stehender regulärer HA-RTW.
    • Ja, ich meine die Ehrenamtlich besetzten Hintergrund RTWs, die für die Rettungsdienstverstärkung eingesetzt werden.

      DRK Ortsverein Idstein schrieb:

      Die gesetzlichen Vorgaben besagen, dass die Rettungsdienstverstärkung eine Reaktionszeit von 5 bis 30 Minuten haben muss.
      Ich finde den passenden Gesetzestext dazu gerade nicht.... also die Quelle in welchem Gesetz das Steht. Ich vermute mal im Hessischen Rettungsdienstgesetz.....
      Das ist dann in Bayern die UG-Rett ?

      Und Rufbereitschaft ist wenn jemand kurzfristig ausfällt, z.B. durch Krankheit richtig?
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      DRK OV Idstein
    • Weber schrieb:

      Ich finde den passenden Gesetzestext dazu gerade nicht.... also die Quelle in welchem Gesetz das Steht. Ich vermute mal im Hessischen Rettungsdienstgesetz.....
      Das ist dann in Bayern die UG-Rett ?
      Richtig. Nur das die UG-Rett bei uns bei Alarmierung die selben Zeiten einzuhalten haben wie ein Hauptamts-RTW, vorausgesetzt der RTW ist der Leitstelle ohne Einschränkungen einsatzklar gemeldet.


      Weber schrieb:

      Und Rufbereitschaft ist wenn jemand kurzfristig ausfällt, z.B. durch Krankheit richtig?
      Zum Beispiel, genau. Oder aber es fällt ein Besatzungsmitglied z.B. verletzungsbdingt aus. Hatte ich vor Jahren mal, dass eine Kollegin mit akutem Bandscheibenvorfall während des Dienstes ausfiel.
    • Also die Unterstützungsgruppen, die ich kenne, arbeiten ohne festen Dienstplan. Da geht (Tag wie Nacht) einfach der Melder und die Leute kommen an die Wache. In der Regel wird das Fahrzeug trotzdem gut besetzt. Da dadurch jedoch keine 100%ige Sicherheit gegeben ist, dass das Fahrzeug a) dem BayRDG entsprechend besetzt ist oder b) überhaupt ausrückt, wird bei der Alarmierung fast immer auch ein öffentlich-rechtlicher Rettungswagen mitalarmiert. Der wird dann entweder - wenn möglich - wieder abbestellt sobald sich die UG-Rett einsatzklar meldet, oder aber fährt weiter an und die UG-Rett übernimmt dann nur die Aufgabe des Erstversorgers vor Ort.

      Wirkt in manchen Punkten sicher nicht so professionell wie bei manchen anderen Unterstützungsgruppen, funktioniert aber (gerade weil ich auch viele hauptamtliche Rettungsdienstler dabei sind, die ja z.B. Schicht arbeiten) sehr gut und oft :) Und ist für die Leute einfacher, da sich niemand für eine bestimmte Zeit zum Ausrücken verpflichten muss.


      Manu Schwarzenberger schrieb:





      Weber schrieb:

      Und Rufbereitschaft ist wenn jemand kurzfristig ausfällt, z.B. durch Krankheit richtig?
      Zum Beispiel, genau. Oder aber es fällt ein Besatzungsmitglied z.B. verletzungsbdingt aus. Hatte ich vor Jahren mal, dass eine Kollegin mit akutem Bandscheibenvorfall während des Dienstes ausfiel.

      Also ich kenne "Rufbereitschaft" hier einfach als älteren Begriff für "UG-Rett" oder "Hintergrunddienst".

      Gruß
      Jonny
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      Stadt Ingolstadt - Lkr. Eichstätt - Lkr. Neuburg-Schrobenhausen - Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Weber schrieb:

      Ich finde den passenden Gesetzestext dazu gerade nicht.... also die Quelle in welchem Gesetz das Steht. Ich vermute mal im Hessischen Rettungsdienstgesetz.....
      Das ist dann in Bayern die UG-Rett ?
      Richtig. Nur das die UG-Rett bei uns bei Alarmierung die selben Zeiten einzuhalten haben wie ein Hauptamts-RTW, vorausgesetzt der RTW ist der Leitstelle ohne Einschränkungen einsatzklar gemeldet.
      Das funktioniert aber doch nur, wenn die Besatzung einsatzbereit in der Unterkunft hockt. Was dann ja eigentlich einer Quasi-Regelvorhaltung gleich kommt, die halt nur "Nix kostet".
    • Michael2180 schrieb:

      Was dann ja eigentlich einer Quasi-Regelvorhaltung gleich kommt, die halt nur "Nix kostet".
      Nein, das nennt sich Spitzenabdeckung und wird in der Regel durch Spenden und/oder KV finanziert.

      SJonny schrieb:

      Wirkt in manchen Punkten sicher nicht so professionell wie bei manchen anderen Unterstützungsgruppen, funktioniert aber (gerade weil ich auch viele hauptamtliche Rettungsdienstler dabei sind, die ja z.B. Schicht arbeiten) sehr gut und oft Und ist für die Leute einfacher, da sich niemand für eine bestimmte Zeit zum Ausrücken verpflichten muss.
      Sicherlich mag das in vielen Bereichen auch "auf Verdacht" leisten, aber hier hat sich das Dienstplanmodell eigentlich ganz gut etabliert (also Wolfratshausen - meine Gegend). Die UG transportieren hier auch regelmäßig - und das nicht nur hier (siehe Freising als extremes Beispiel). Zudem werden die UG auch gerne zur Absicherung bei Bränden herangezogen, damit der Regel-RTW wieder frei gemeldet werden kann.

      SJonny schrieb:

      Also ich kenne "Rufbereitschaft" hier einfach als älteren Begriff für "UG-Rett" oder "Hintergrunddienst".
      Ist jetzt die Frage, was @Weber gemeint hat. Verwenden kannst Du den Begriff für Beides... :D
    • Würde ich jetzt nicht so sehen. Wenn ich immer vom "worst case" ausgehe, reicht mir bundesweit keine Vorhaltung aus.

      Und rein vom gesunden Menschenverstand aus gesehen: wenn ich als Bereitschaft eine Rettungsdienst-Verstärkung anbiete, was bringt die einem möglichen Patienten, wenn diese dann erst nach 30 Minuten verfügbar ist und dann eine Minute vor dem Regel-RTW eintrifft? Richtig - nix. Da könnte man sich das dann auch sparen.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Ist jetzt die Frage, was @Weber gemeint hat. Verwenden kannst Du den Begriff für Beides...
      Ich meine folgendes:

      Hessisches Ministerium des Innern und für Sport schrieb:

      5.1.1 Verstärkung des Rettungsdienstes

      Bei Bedarfsspitzen im Rettungsdienst hat die Verstärkung des Rettungsdienstes durch die Alarmierung und den Einsatz von dienstfreiem örtlichem Rettungsdienstpersonal zu erfolgen, die dienstfreie Rettungsmittel bzw. Reservefahrzeuge besetzen.

      Beispiel:
      Wer sich mein Spiel schon mal angeschaut hat, hat vielleicht gesehen, dass es u.a. eine Bereitschaft in Idstein und eine in Taunusstein Neuhof gibt. An beiden Wachen steht je 1 SEG RTW. Beide werden mit der selben Melderschleife alarmiert.
      Entweder sind die Taunussteiner schneller oder die Idsteiner. Meistens ist Idstein schneller besetzt. Selten auch mal beide so wie vor kurzem....

      ... Vor einigen Tagen gab es ein MANV 25 bei uns im Kreis und es wurde dann halt auch die RD Verstärkung alarmiert. In diesem Fall wurden tatsächlich mal beide Fahrzeuge besetzt. Aber wenn die Leitstelle die Fahrzeuge dringend braucht und es dauert wirklich mal länger als 30 Minuten bis ein RTW besetzt werden kann, weil sich schneller keiner gefunden hat ist auch nicht im Sinne des Erfinders denke ich...

      So und wenn man jetzt aber einen Plan hätte wo festgelegt ist, wer wann den/die RTWs besetzen kann, wäre das Fahrzeug oder die Fahrzeuge wesentlich schneller für die Leitstelle verfügbar. Und die Frage ist ob das überhaupt so umsetbar ist? :huh:
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      DRK OV Idstein
    • Ja ich weiß. Aber die Idee kam ja auch ursprünglich nicht von mir wie ich anfangs schon genannt hatte. Aber ich dachte ich frag einfach mal wie so die Meinung dazu ist, aber wahrscheinlich keine gute Idee....
      Aber der besagte RettAss ist auch der Meinung dass man als Leitstellendisponent studiert haben müsste... jetzt fragt bitte nicht wieso er der Meinung ist, ich hatte keine Lust weiter zu diskutieren und habe nicht weiter nachgefragt. :whistling:
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    • Natürlich! Noch nicht gewusst? :D
      Es gibt da noch einige andere Auffassungen, aber die zähle ich jetzt lieber nicht alle auf....
      Also einigen wir uns darauf, dass es kein Sinn macht einen Dienstplan für "dienstfreies Rettungsdienstpersonal" zu erstellen, jedenfalls nicht für so etwas, denn eine Alarmierung (bei uns jedenfals) ist ja wirkich nicht oft... :saint:

      Vielen Dank für die Rückmeldungen und ein schönen Rest-Sonntag allerseits :thumbup:

      LG Weber
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      DRK OV Idstein

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    • Na ja, "Dienstplan" und"dienstfrei" widerspricht sich ja schon im Grundgedanken.
      Anders sieht's im Ehrenamt aus. Ich denke mir zwar, dass man Einsatzspitzen aus der Regelvorhaltung bedienen können sollte (wenn das nicht geht, stimmt was mit der Regelvorhaltung nicht), aber für MANV und Co darf ruhig das EA ran. Ob das seine Fahrzeuge dann immer nach der Regelnirm besetzen muss, ist sicherlich ne Frage der jeweiligen RettGs.