@Status 3: So, jetzt sprechen wir vom selben. Diese Maßnahmen unter den klar definierten Bedingungen des rechtfertigenden Notstandes meinte ich gar nicht mit "Wo kein Kläger...". Ich konnte mir auch echt nicht vorstellen, dass jemand die Freigabe solcher Maßnahmen nicht an einen NA Ruf koppelt.
Mit "Wo kein Kläger..." bezog ich mich ausschließlich auf ärztliche Maßnahmen ohne dass ein NA zumindest nachgefordert wurde. Z.B. der RA gibt Volumen bei ner Exsikkose oder sonst was, was weder akute vitale Gefährdung abwendet, oder er ruft den eigentlich (zumindest rechtlich) benötigten NA nicht, um eigenständig therapieren zu können. So in der Richtung von "ist ja nur ne Viggo."
Mit "Wo kein Kläger..." bezog ich mich ausschließlich auf ärztliche Maßnahmen ohne dass ein NA zumindest nachgefordert wurde. Z.B. der RA gibt Volumen bei ner Exsikkose oder sonst was, was weder akute vitale Gefährdung abwendet, oder er ruft den eigentlich (zumindest rechtlich) benötigten NA nicht, um eigenständig therapieren zu können. So in der Richtung von "ist ja nur ne Viggo."