Neues im Bayerischen RD (Fahrzeuge, Technik, Ausrüstung) - Diskussionsthread

    • Alle weitere Informationen und Details: go.brk.de/3w6AfTN

      Und ein Unterschied zwischen S-RTW und neuen RTW mit Powerload wird bleiben: Die Beladung mit bariatrischem Zusatzmaterial (extra grosses Tragetuch, überbreite Vakuummatratze, Lagerungsmaterial, Verbreiterungsflügel für die PowerPro).

      Weitere Infos:
      Das Innenraum-Konzept wie schon für den Prototypen vorgestellt wird bei den RTW bleiben. (Wer schon mal nen Vorgeschmack will: Die hier sind innen sehr nah am BY RTW 2023 Link zu Facebook )
      Die KTW bleiben selbstredend unter 3,5t zGG.
    • Ich hab bei Facebook dazu schon einiges als Kommentar verfasst. Ich finde die Entwicklung gut, einzig das Schränkchen könnte man sich sparen. Sehe ich keinen Mehrwert…

      Als NA bin ich sehr auf das neue NEF BY 23 gespannt. Sind da schon Infos durchgesickert zwecks SoSi und Optik? Gibt es Infos welcher Radstand genommen wird?
      Grüße, NEF-Fahrer

      ILS Schweinfurt (ID: 474) lstsim.de/leitstellen/474/

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NEF-Fahrer ()

    • Vielleicht bin ich nicht so drin, aber ich finde es (positiv) überraschend, das nach dem Versuch mit der Stollenwerk-Trage und dem WAS-Einzugsystem doch eine Powerload kommt. Riesiger Pluspunkt ist da vor allem die Luftfederung an der Hinterachse. Eine Blattfederung in einem Fahrzeug, das (schwer)verletzte Menschen transportieren soll, war definitiv nicht mehr zeitgemäß. Vor allem in Verbindung mit dem gefederten Tragentisch ist das ein riesiger Schritt für patientenschonendes Fahren. Bisher muss man ja bei jedem Gullideckel eine Entschuldigung nach hinten rufen.
    • NEF-Fahrer schrieb:

      Als NA bin ich sehr auf das neue NEF BY 23 gespannt. Sind da schon Infos durchgesickert zwecks SoSi und Optik? Gibt es Infos welcher Radstand genommen wird?
      Aussage aus München: KTW und NEF 2023 sind noch nicht konzeptioniert, es ist bisher nur die Entscheidung mit den Kostenträgern für die Fahrzeuggrösse und die Bieterentscheidung für den Hersteller sowie Ausbauer gefallen.
    • Ist ja mal wieder sehr schön was sich unsere ÄLRD da so gedacht haben.

      Positiv erwähnen möchte ich vorab, dass sich im Rahmen der Empfehlungen zu 2a-Maßnahmen/Medikamente durch die ÄLRD wirklich was getan hat, das muss man hier glaub ich wirklich mal festhalten. Zwar stellt sich mir hier immer noch die eine oder andere Frage (Fentanyl im 2a ist in Ordnung, aber Esketamin und Midazolam nicht? Was haben Oxytocin und Thiamin in der Liste zu suchen? Das wären jetzt so Medikamente, die ich trotz ÄLRD-Empfehlungen eher nicht im 2a geben würde, weil da nach meiner Einschätzung Ausbildung und Schulung im Bezug auf diese beiden Präparate zu dünn sind?, usw.), trotzdem hätte ich das ehrlich gesagt nicht erwartet (im positiven Sinne).

      Wenn ich nun aber so die allgemeinen Statements zu den 2a-Maßnahmen lese, dann stellen sich mir da schon wieder Nackenhaare auf. Aussagen wie "reichen empfohlene 2a-Maßnahmen der ÄLRD nicht aus, um den Patienten zu versorgen, handelt der NotSan auf Grundlage des §34 StGB" und das dogmatische Rumreiten auf der Notarzt-Nachforderung, komme was auch wolle... Schade. Und teilweise auch fernab der aktuellen Rechtsprechung....
      2a-Maßnahmen sind nunmal die Maßnahmen, die der NotSan während seiner Ausbildung erlernt hat und beherrscht. Die Verantwortung zur Indikationsstellung, Durchführung und auch dem nachfolgenden Qualitätsmanagement liegt beim durchführenden Notfallsanitäter, da können nunmal auch keine Stellungnahmen und Empfehlungen der ÄLRD Bayern etwas dran ändern. Diesbezüglich bleibt das noch ausstehende Urteil des Verwaltungsgerichtes aus München sehnsüchtig abzuwarten, in der Hoffnung, dass das Urteil einen ähnlichen Ton findet wie der bisher gültige Beschluss des Eilverfahrens.

      Zu den 2c-Maßnahmen: Naja. Sind ja laut ÄLRD so geschrieben, dass dem NotSan keinerlei Entscheidungsfreiheit gelassen wird. Und was die Sinnhaftigkeit der bestehenden Delegationen für den täglichen Rettungsdienstalltag, bzw. auch der medizinisch-fachliche Inhalt der Delegationen angeht, ich denke da haben die betroffenen Kollegen in Bayern sich längst ihre eigene Meinung gebildet...

      Zusammengefasst: Der Anfang hat sich noch sehr schön gelesen, am Ende des Tages ein weiteres Dokument im gewöhnlichen Wortlaut von unseren ÄLRD Bayern. Vom genannten "Vertrauensverhältnis" merke ich ehrlich gesagt nichts.
    • Hallo Leute, ich muss jetzt hier nochmal ganz blöd nachfragen, da ich im Netz nichts verwertbares gefunden habe:

      SamuDeluxee schrieb:

      Laut BRK bieten die neuen RTW BY 2023 aufgrund einer Luftfederung die gleichen Funktionen wie die aktuellen S-RTW,
      perspektivisch wird die separate Baureihe "S-RTW BY" eingestellt werden und die neuen RTW BY 2023 werden universell auch für bariatrische Patienten einsetzbar.

      dens schrieb:

      Und ein Unterschied zwischen S-RTW und neuen RTW mit Powerload wird bleiben: Die Beladung mit bariatrischem Zusatzmaterial (extra grosses Tragetuch, überbreite Vakuummatratze, Lagerungsmaterial, Verbreiterungsflügel für die PowerPro).
      Der Tragentisch taugt laut der Homepage von Hoverboard für bis zu 500kg Gesamtbeladung, die Verbreiterungsflügel sind offenbar auch serienmäßig an der Liege verbaut. Weiß jemand, ob die wenigen verbleibenden Zusatzmaterialien für schwergewichtige Patienten dazu führen, dass es einen leicht modifizierten Aufbau für S-RTW geben wird? Oder geht die S-RTW-Reihe komplett in der normalen RTW-Reihe auf?
      ILS Straubing (ID: 21816)
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      Team der ILS Regensburg (ID 25321 / 69908 / 69909)
    • Lauter blöde Fragen hier ;) im Regelrettungsdienst könnte man theoretisch auf die ITW zurückgreifen, da liegt die Kapazität - wenn ich mich richtig informiert habe - bei 400kg Patientengewicht (Heavystar von Starmed) gegen maximal 318kg der Power PRO von Stryker. Darüber hinaus gäbe es bei der BF München noch ein Spezialfahrzeug, wobei ich nicht weiß, ob dies noch so angefordert werden kann, da irgendwas von wegen Ausmusterung der Schwerlasttrage dabeisteht. Immerhin könnten darin aber ganze Klinikbetten montiert werden.
      ILS Straubing (ID: 21816)
      Forum | Wiki

      Team der ILS Regensburg (ID 25321 / 69908 / 69909)
    • henning.weis schrieb:

      Mal ne blöde Frage, aber was passiert wenn in Bayern die Power PRO XT für den Patienten nicht ausreicht? Gibt es da noch irgendwo andere Fahrzeuge?
      Ich kann mich an nur einen Fall erinnern bei dem ich als Notarzt war bei dem wir wirklich die Gewichtszuladung der 71/20er Trage benötigt haben. Die meisten Fälle an die ich mich erinnere waren eher von den Abmessungen des Patienten her ein Problem.

      Ich glaube wenn es Hart auf Hart kommt, dann braucht man die Feuerwehr mit einem Schwerlastkrankenhausbett und einem LKW. Gab es ja alles schonmal. Aber da kommen wir dann in Bereiche mit großem Improvisationstalent. ;)
      Grüße, NEF-Fahrer

      ILS Schweinfurt (ID: 474) lstsim.de/leitstellen/474/
    • NEF-Fahrer schrieb:

      Ich glaube wenn es Hart auf Hart kommt, dann braucht man die Feuerwehr mit einem Schwerlastkrankenhausbett und einem LKW. Gab es ja alles schonmal. Aber da kommen wir dann in Bereiche mit großem Improvisationstalent.
      Genauso habe ich das schon mal erlebt: Pat. deutlich zu schwer für die normale Stryker M1 und auch von den Abmessungen hätte das nie funktioniert. Allerdings Pat. lebt im Pflegeheim und lag somit in einem Schwerlastbett.
      Nachfrage bei der ILS ergab, dass der nächstgelegene S-RTW mit dem Besetzen von diesem Minimum noch 1h zu uns bräuchte, da zudem ein erhöhtes Einsatzaufkommen bestand und der geografisch auch recht weitweg im Vergleich zu unserem Standort sich befand. Man muss dazu erwähnen, dass es sich um einen zeitkritischer Pat.gehandelt hat, der unverzüglich einem KHS zugeführt werden sollte.
      Kurzum wurde die örtliche FF mit ihrem GW-L alarmiert, die auch sehr kooperativ waren. Schlussendlich wurde der Pat. mit seinem Schwerlastbett durch einen NotSan und NA hinten im GW-L begleitet.

      Für jmd. der nur die Stadtrettung kennt und insbesondere nur München klingt das ganze vogelwild, aber in dem Fall lag der Einsatzort im tiefsten Oberbayern, was häufig zu Improvisationstalent führt.
      ILS Landshut - ID 519
      Stadt Landshut - Lkr. Landshut - Lkr. Dingolfing-Landau - Lkr. Kelheim


      ILS München - ID 1159
      Stadt München - Lkr. München
    • Das ist hier in Unterfranken nicht anders. Wir haben nur das Glück, dass direkt hier in Schweinfurt ein S-RTW steht. Die nächsten stehen dann in Gemünden, Würzburg und Bamberg. Da geht also die räumliche Distanz einigermaßen. Die GW-L Nummer hatten wir aber auch schon einmal. War aber in Zeiten vor dem S-RTW.
      Grüße, NEF-Fahrer

      ILS Schweinfurt (ID: 474) lstsim.de/leitstellen/474/

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von F. Köhler () aus folgendem Grund: unnötiges Zitat

    • Das Problem lässt sich sicher auch günstiger über einen Sonder-PKW lösen, der das Schwerlastequipment bei Bedarf zuführt.
      Wäre auf jeden Fall günstiger, als einen kompletten S-RTW neben den normalem schwerlastfähigen RTW vorzuhalten oder jeden RTW mit Schwerlastequipment vollzustopfen.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • Na ja, ein Elefantentuch und eine breitere Vakuum würde ich jetzt nicht als "vollstopfen" bezeichnen. Ersteres haben wir größtenteils eh schon auf dem Auto dabeim. Ein "Zubringer-PKW" dagegen hat haufenweise Nachteile: Personal, das ihn besetzen muss; Auto, das finanziert werden muss und den zeitlichen Nachteil durch das u.U. landkreisweite zubringen.
      Da ist es m.M.n. schon sinnvoller, alle RTW S-RTW-ähnlich auszustatten.