@FaRa das ist wie in so vielen Bereichen: Solange es genügend Leute gibt, die es dann doch wieder in der Freizeit und auf eigene Kosten machen, werden sich die Durchführenden weiterhin so stark wie möglich dagegen sträuben
Neues im Bayerischen RD (Fahrzeuge, Technik, Ausrüstung) - Diskussionsthread
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Einer der Gründe, warum ich nur den C1 statt dem C gemacht hab war halt, dass ich es alles selbst bezahlt hab und nicht wirklich Lust hatte alle 5 Jahre zum (Augen)Arzt zu rennen und das auch noch aus eigener Tasche zu zahlen
Aber schön, das die Probleme über die Grenzen hinaus die gleichen sind. -
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Sprockhövler schrieb:
Naja mittlerweile musst du das auch mit deinem C1
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Nope da gabs ein Datum wer ihn danach gemacht hat muss das auch so machen. War bei mir auch so hatte den C1 schon als die das geändert haben und hätte trotzdem alle 5 Jahre gehen müssen, hat sich mit dem C bei mir eh erledigt
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asdf schrieb:
@FaRa das ist wie in so vielen Bereichen: Solange es genügend Leute gibt, die es dann doch wieder in der Freizeit und auf eigene Kosten machen, werden sich die Durchführenden weiterhin so stark wie möglich dagegen sträuben
weiß nicht ob man es sich so einfach machen kann oder auch der Arbeitnehmer in der Bringschuld ist.
Schön wenn es der AG bezahlt aber ich persönlich glaube nicht, dass es ein muss ist.
Gruß -
Naja wenn ich mir so ein Auto hole/geben lasse dann muss ich meinen Mitarbeitern auch den entsprechenden Führerschein geben solange das nicht Einstellungsvorrausetzung war. Im Zweifelsfall muss sich mein AG das dann halt vom Träger des Rettungsdienstes wieder holen. Oder kann dann jetzt auch jeder AG sagen du musst jetzt mal langsam den NFS machen jetzt mach mal, aber aus eigener Tasche.
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Also ich kann nur für meinen KV sprechen hier werden die Untersuchungen alle 5 Jahre übernommen, weiß nicht wie es im Rest von Bayern läuft aber, rein Primär die Untersuchungen muss eigentlich schon der AG übernehmen.
Den Erwerb des Führerscheins ist aber Teil des AN.
Läuft ja auch bei diversen BFen auch so. -
Gut, dass "hier" viele BF sogar eigene Fahrschulautos haben um den Führerschein zu machenStatus 10
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Also als Neueinstellung den FS verlangen, ok. Aber bestehende Mitarbeiter "zwingen" auf eigene Kosten den FS zu machen, nur weil es jetzt auf einmal ein schweres Auto gibt... Da sehe ich schon den AG in der Verwantwortung.
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F. Köhler schrieb:
Also als Neueinstellung den FS verlangen, ok. Aber bestehende Mitarbeiter "zwingen" auf eigene Kosten den FS zu machen, nur weil es jetzt auf einmal ein schweres Auto gibt... Da sehe ich schon den AG in der Verwantwortung.
es ging doch auch um die Verlängerung... ich denke, dass es da schon in der AN Pflicht steht.
Man kann es taktisch so legen, dass es mit der Betriebsärztlichen Untersuchung koaliert und dann kann man den geringen Aufpreis bezahlen und nicht die volle summe!
Aber wie gesagt. Kann mich auch täuschen.
Ich denke auch die, die ein ITW bekommen betreiben auch vorher RTW, somit stellt sich zumindest in Bayern die Frage mit dem FS nicht. Das es leider Bundesländer bzw. Rettungsdienste gibt, die Hasenkisten fahren die unter 3,5 Tonnen wiegen, kann es schon sein, dass dann ein anderer FS gemacht werden muss.
Gruß -
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oder der AG schreibt einfach die neuen Stellen für den neuen ITW mit den Führerscheinvorraussetzungen aus.
Bei schon bestehenden ITW wird er das schon vorher gemacht haben. Wie bei der generellen RD Stellenausschreibung, dass C1 Pflicht besteht. -
Angus schrieb:
Bei schon bestehenden ITW wird er das schon vorher gemacht haben.
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Zumal ich als NotSan sagen könnte, wofür brauch ich den Führerschein? Ich soll ja schließlich nicht fahren
Und den C1 darf ich, wie bereits schon gesagt wurde, bis 50 ohne ärztliche Untersuchung behalten. -
FaRa schrieb:
Zumal ich als NotSan sagen könnte, wofür brauch ich den Führerschein?
Als Besatzungsmitglied eines RTW musst du das Fahrzeug bewegen können und dürfen, auch wenn du nicht als Fahrer vorgesehen bist. -
@SamuDeluxee es gibt (mittlerweile) Beispiele, bei denen NotSan ohne Fahrerlaubnis für RTW beschäftigt sind.
SamuDeluxee schrieb:
Als Besatzungsmitglied eines RTW musst du das Fahrzeug bewegen können und dürfen, auch wenn du nicht als Fahrer vorgesehen bist.
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Meine Funktionsbeschreibung sagt zB nirgendwo etwas davon, dass ich fahren „muss“, eine dienstanweisung verbietet es mir sogar zu fahren, wenn der Kollege RS ist. Wir haben bei uns eine Handvoll Kollegen, die nur den Führerschein Klasse „B“ haben, da bekommt auch keiner ärger.
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In SH gemäss §4 Absatz 2 der
Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG-DVO) Vom 4. Dezember 2018 schrieb:
(2) Jede Person, welche nach § 15 Absatz 2 und 3 SHRDG zur Besetzung von Rettungsmitteln eingesetzt wird, muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder Fahrberechtigung für das jeweilige Rettungsmittel sein.
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