Ein 22-Jähriger Mitarbeiter des Rettungsdienstes wurde vom Amtsgericht Ludwigsburg zu einer 3,5 - monatigen Haftstrafe verurteilt, weil der zuvor einem Mann zu Hilfe geeilt war, welcher von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen wurde.
Folgendes ist meine eigene Meinung.
Man war nicht bei dem Vorfall dabei, allerdings bestätigen laut Bericht mehrere Zeugen der Tat daso der Angeklagte Nothilfe leistete. Auch wenn man zuvor wegen Körperverletzung verurteilt wurde darf das in so einem Verfahren keine Rolle spielen. Man bedenke was passiert wäre, wenn der Retter nicht eingegriffen hätte. Eine Unterkieferfraktur ist sicherlich schmerzhaft. Im Verhältnis zur ausgeübten Tat ist es allerdings mehr als verhältnismäßig. Die einzige, welche hier übers Ziel hinausgeschossen ist, ist die Richterin!
Das ist ein völlig falsches Signal!
Hoffentlich ist der Richter der Berufungskammer klarer im Kopf!
Hier der Bericht
Folgendes ist meine eigene Meinung.
Man war nicht bei dem Vorfall dabei, allerdings bestätigen laut Bericht mehrere Zeugen der Tat daso der Angeklagte Nothilfe leistete. Auch wenn man zuvor wegen Körperverletzung verurteilt wurde darf das in so einem Verfahren keine Rolle spielen. Man bedenke was passiert wäre, wenn der Retter nicht eingegriffen hätte. Eine Unterkieferfraktur ist sicherlich schmerzhaft. Im Verhältnis zur ausgeübten Tat ist es allerdings mehr als verhältnismäßig. Die einzige, welche hier übers Ziel hinausgeschossen ist, ist die Richterin!
Das ist ein völlig falsches Signal!
Hoffentlich ist der Richter der Berufungskammer klarer im Kopf!
Hier der Bericht
Status 10