Retter zeigt Zivilcourage und wird verurteilt.

    • Retter zeigt Zivilcourage und wird verurteilt.

      Ein 22-Jähriger Mitarbeiter des Rettungsdienstes wurde vom Amtsgericht Ludwigsburg zu einer 3,5 - monatigen Haftstrafe verurteilt, weil der zuvor einem Mann zu Hilfe geeilt war, welcher von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen wurde.

      Folgendes ist meine eigene Meinung.

      Man war nicht bei dem Vorfall dabei, allerdings bestätigen laut Bericht mehrere Zeugen der Tat daso der Angeklagte Nothilfe leistete. Auch wenn man zuvor wegen Körperverletzung verurteilt wurde darf das in so einem Verfahren keine Rolle spielen. Man bedenke was passiert wäre, wenn der Retter nicht eingegriffen hätte. Eine Unterkieferfraktur ist sicherlich schmerzhaft. Im Verhältnis zur ausgeübten Tat ist es allerdings mehr als verhältnismäßig. Die einzige, welche hier übers Ziel hinausgeschossen ist, ist die Richterin!
      Das ist ein völlig falsches Signal!
      Hoffentlich ist der Richter der Berufungskammer klarer im Kopf!

      Hier der Bericht
      Status 10
    • Nur Anhand von Zeitungsberichten muss man immer sehr vorsichtig bei der Bewertung von Gerichtsverfahren sein.

      Von mir deswegen nur die relativ allgemeine Aussage: Deutschland hat ein sehr schneidiges Notwehrrecht, dass dem sich-verteidigenden bzw. dem Helfer relativ große Freiheiten einräumt und dem Angreifer die Folgen seiner Tat auferlegt und er dort relativ viel erdulden muss. Ebenso gab es ja wohl Zeugen, die die Version des nun Angeklagten stützen. Insofern muss man sich fragen, wie die Richterin zu ihrer Auffassung gelangt ist.

      Im Übrigen: Bei Notwehr spielt die Verhältnismäßigkeit keinerlei Rolle, sondern lediglich die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Verteidigungshandlung.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • RFSW schrieb:

      Wenn ich es recht gelesen habe, gab es ja schon mal einen Vorfall wegen Körperverletzung (Vorstrafe). Vielleicht war es tatsächlich unglaubwürdig. Wer weiß, wir waren nicht dabei...
      Dann muss sich ja jetzt jeder Vorbestrafte fürchten wenn er Nothilfe leistet.
      Wenn das Opfer selbst und mehrere Zeugen des Vorfalles die Version des "Retters" bestätigen und selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert, läuft da wohl was falsch. Eventuell spielen auch die Schöffen ein Rolle, welche zu zweit einen Richter überstimmen können.
      Status 10
    • Ich setze hier mal den Originalartikel aus den StN dazu. *klick*

      Ich persönlich habe nämlich die Erfahrung gemacht, dass retter.tv manches mal entscheidende Bausteine des Originalberichtes "verschwinden" lässt.

      Im Originalartikel wird deutlich, dass wohl nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob der Geschädigte tatsächlich in den Angriff gegen die zu schützende Person beteiligt war. Und auch, dass der nun Verurteilte eben wegen dieser "Tat" mittels dem Haftgrund "Fluchtgefahr" mehrere Wochen in U-Haft gesessen hat, bleibt unerwähnt.

      Alles in allem lässt die Verurteilung den Schluss zu, dass das Gericht eine - wenn auch milde - Verurteilung vorgenommen hat, in der Hoffnung, keine Haftentschädigung zahlen zu müssen, wenn der Angeklagte nicht in Berufung geht.


      RFSW schrieb:

      Wenn ich es recht gelesen habe, gab es ja schon mal einen Vorfall wegen Körperverletzung (Vorstrafe).
      Muss nicht unbedingt sein, wenn das Ereignis (aufgrund des jetzigen Alters) ins Jugendstrafrecht fällt.
    • Ich lese schon lange keine Artikel von retter.tv mehr. Die sind durchweg journalistisch auf unterirdischem Niveau.

      @Leitessen: Jain. Mit den großen Freiheiten meine ich die rechtliche Grundannahme "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen", das bei deutschem Notwehrrecht gilt. Ebenso gilt in Deutschland nicht die Verhältnismäßigkeit des Notwehrmittels bzw. der Notwehrhandlung. Nur als krasses Beispiel: Im Einzelfall wäre es ggf. von Notwehr gedeckt auf einen Dieb zu schießen, der gerade erhebliche Werte klaut.
      Bei der Erforderlichkeit, auf die du ansprichst, geht es lediglich darum, dass das Mittel zum einen überhaupt geeignet sein muss den Angriff zu beenden und zweitens das mildeste Mittel gewählt werden muss. Dabei muss der sich-verteidigende aber kein Risiko eingehen. So ist es beispielsweise durchaus zu begründen, wenn man bei mehreren Angreifern mit dem ersten Schlag direkt versucht den ersten außer Gefecht zu setzen um selbigen keine Chance zu geben erst richtig loszulegen. Wie gesagt: Alles nur Beispiele ohne auf den obigen Fall einzugehen.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Alleine schon angesichts der Tatsache, dass wohl jeder Richter wissen sollte, wie solche "ich trete jemanden, der am Boden liegt-Aktionen" meist ausgehen (Koma oder Tod) , sollte man um jeden froh sein, der dort einschreitet und seine eigene Gesundheit auf's Spiel setzt. Und wenn er 10mal vorbestraft ist und dem Typ den Kiefer in 50 Einzelteile zerlegt, dann ist das doch, entschuldigt die Formulierung, drecksegal!
      Dass er bei einer Schlägerei verletzt werden kann, hätte sich der Angreifer vielleicht überlegen sollen, bevor er sie anzettelt.....

      Solange da keine Absicht, sondern nur der Gedanke, das Opfer schützen zu wollen, dahintersteckt, empfinde ich das Ganze als völlig legitim.

      Funkstille, Alarmierung!
    • Dieser ganze Prozess, wobei hier Prozess nicht nur das Verfahren sondern auch die Ermittlung mit einschließt, war wohl ein reine Lachnummer. Aber was die deutsche Justiz sich leistet, ist sowieso häufig mehr als Fragwürdig.
      Die Polizei wird vorgeführt und ins lächerliche geführt, wenn sie Täter schnappen aber nach kürzester Zeit wieder gehen lassen müssen. Und Täter werden häufig genug mehr geschützt als die eigentlichen Opfer.

      Wenn in diesem Fall selbst die Staatsanwaltschaft sagt, dünnes Eis und klarer Freispruch. Gehört diese Richterin abgesetzt!
    • Okay stimmt, hatte ich falsch im Hinterkopf. Aber es bleibt dabei, das so ein Scheiß im Führungszeugnis auftaucht und dir deine Zukunft zerstören kann und warum? Weil ne bekloppte Richterin ihr Ego durchsetzen will oder weil man sich vor ne Entschädigungszahlung drücken will. Kann sich jeder jetzt aussuchen was schlimmer wäre