Altersbeschränkung SSD?

    • Altersbeschränkung SSD?

      Hallo,
      ich möchte eure Meinung zum folgenden Thema wissen:
      Es geht um den SSD (Wie man aus dem Titel schon entnehmen kann...).
      Ich bin selbst Schülerin (14 Jahre), doch in meiner Schule in der Schweiz gibt es keinen SSD.
      Ich habe in Deutschland jemanden kennengelernt, der im SSD tätig ist.
      Sie hatte mit erzählt, dass sie 12-Jährige dabei haben, die offenbar mit Stifneck, ect. umgehen und deshalb habe ich mich gefragt, ob für manche Kompetenzen eine Altersbeschränkung sinnvoll wäre.
      Ich kenne mich jetzt nicht so gut in der Situation in Deutschland aus, über Korrekturen wäre ich froh.

      Mit 12-13 Jahren hatte ich meinen Taschenatlas zur präklinischen Notfallmedizin von Thieme gekauft und wäre mit (fast noch kindlicher) Begeisterung in einen SSD eingetreten. Ich frage mich nur, wie ich mich dann verhalten hätte, wenn ich mit einem belastenden Ereignis (z.B. Sturz aus oberstem Stock) konfrontiert wäre.
      Ich finde es super, wenn man schon im frühen Alter Erste Hilfe erlernen will, um anderen Menschen zu helfen, doch trotzdem bin ich der Meinung, dass manche Ereignisse vielleicht zu belastend sein könnten.

      Was haltet ihr von diesem Thema?
      Wäre eine Altersbeschränkung in manchen Fällen sinnvoll?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Simi144 ()

    • Es ist mehr eine rechtliche Frage, als eine reine Alters-/Entwicklungsfrage. Ich war damals in der 7. Klasse als ich in den SSD eingetreten bin, folglich war ich 14, wenn ich mich nicht total verrechne. Ich weiß nicht, ob das die untere Grenze (in Deutschland) ist, da kann uns aber sicherlich der ein oder andere HiOrg'ler mehr zu sagen.

      Zum Thema belastende Erlebnisse glaube ich nicht, dass man da eine fixe Altersgrenze festlegen kann. Ein Sturz aus dem 3. OG mag für einen 12-jährigen belastender sein, als für einen Studenten oder Rentner. Oder auch umgekehrt. Das hängt von der Person ab. Aber betrachten wir es mal realistisch: Im SSD geht es mehr um Schürf- und Platzwunden. Vielleicht mal ne Hyperventillation oder ein kleinerer Sportunfall. Stürze von Gebäuden sind doch eher selten.

      Und generell: SSD als solcher sollte mEn nicht mehr machen, als Erste Hilfe leisten. Damit meine ich den 16h-Kurs, den man für den Führerschein oberhalb der Klasse B braucht. Also Wiederbelebung, Verbände, Lagerungstechniken. Stiffnecks würde ich bewusst raus lassen, da man hier - bei inkorrekter Handhabung - mehr Schaden anrichtet, als das man Gutes damit tut. Viele hauptberufliche Retter tun sich mit der korrekten Stiffneckanlage schwer, da muss es nicht in die Hände von Hobby-Rettern gegeben werden.
    • Simi144 schrieb:

      deshalb habe ich mich gefragt,
      ob für manche Kompetenzen eine Altersbeschränkung sinnvoll wäre.
      Meiner Meinung nach definitiv ja. Bei manchen Dingen (so auch der Stifneck) ist überhaupt die Frage, ob ein SSDler das können muss, zumindest solange er EH ist (gibt ja auch SSD mit SanH o.). Diese Maßnahmen (Stifneck, RR, SamSplint o.ä.) würde ich aus meiner Erfahrung heraus auch als nicht sehr verbreitet bezeichnen.

      Ein SSD der die EH-Maßnahmen beherrscht und sicher durchführt hat seinen Zweck meines Erachtens voll erfüllt. Darüber hinaus kann man maximal noch verlangen, dass der RD sauber eingewiesen wird und es eine brauchbare Übergabe gibt.
      Für mehr haben SSD in der Regel auch kein Material.
      Sicher muss man mit einer motivierten Gruppe nicht auf dem reinen EH-Level stehen bleiben, sondern kann weiterführende Maßnahmen einführen, aber da gibt es wichtigeres, als mit kompliziertem Material des RD hantieren.

      Ich betreue selbst fünf Schulsanitätsgruppen als EH-Ausbilder an unterschiedlichen Schularten und habe die Erfahrung gemacht, dass rein von der Lernbereitschaft und der Fähigkeit zur Umsetzung des Gelernten man durchaus mit Erster Hilfe in der 5./6. Klasse beginnen kann (10-12 Jahre).
      Die neuen Lehrpläne in BW greifen das auch verstärkter auf.

      Ein Schulsanitätsteam aus zwei 12-Jährigen ist da dann trotzdem bedenklich aus den von dir genannten Gründen z.B. der Überlastung im "Einsatz".
      Letztenendes kann das zwar auch einen 13-X-Jährigen Ersthelfer genauso treffen oder den 12-Jährigen, wenn er es nur auf dem Schulhof mitbekommt.

      Dennoch, in den von mit betreuten SSD-Gruppen ist Klasse 7 (an dem betroffenen Gymnasium sogar Klasse 8) die Grenze und darunter würde ich mich definitiv auch nicht darauf einlassen. Was explizit nicht ausschließt, dass man nicht schon früher die Schüler an EH heranführen kann, soll und meiner Meinung nach auch muss.

      Übrigens:

      Simi144 schrieb:

      meiner Schule auch nicht nötig
      Wie unterscheidest du, ob an einer Schule ein SSD mehr nötig ist, als an einer anderen?
      Unfälle passieren überall. Diese Aussage kenne ich eigentlich nur von verbohrten Rektoren, die sich gerne der Illusion hingeben, dass gerade ihr Schule eine heile Welt sei und dort keine schlimmen Dinge passieren, bzw. Schülern nicht den Hauch einer Verantwortung zu geben bereit sind.
      Ein Schuss der gerne nach hinten losgeht.
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      Auch interessant: FAQ
    • TheOssi schrieb:

      Es ist mehr eine rechtliche Frage, als eine reine Alters-/Entwicklungsfrage. Ich war damals in der 7. Klasse als ich in den SSD eingetreten bin, folglich war ich 14, wenn ich mich nicht total verrechne. Ich weiß nicht, ob das die untere Grenze (in Deutschland) ist, da kann uns aber sicherlich der ein oder andere HiOrg'ler mehr zu sagen.
      Also zumindest im DRK ist 14 die absolute Untergrenze. Darunter gibt es zwar Juniorhelfer, die quasi sich auf den SSD vorbereiten, aber "eigenständig Dienst tun" ist erst mit 14.
      Ob das aber Hiorg-intern ist oder Gesetz... Bin ich überfragt.
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    • Die Malteser in Berlin haben als Untergrenze glaub ich 7. Klasse, obwohl ich persönlich unter 9. Klasse grenzwertig finde. Wir haben auch einen 76-Stunden Lehrgang für Schulsanitäter. Finde ich persönlich zu viel, gerade bei der Mitgliedergewinnung schreckt das doch viele ab. Der einzige Reiz daran ist, dass man nur einen 20- Stunden Aufbaukurs Medikamente/Defi/Recht machen muss und dann als Einsatzsanitäter bei den großen mitmachen darf (ab 16).

    • eurofighter schrieb:

      Die Malteser in Berlin haben als Untergrenze glaub ich 7. Klasse, obwohl ich persönlich unter 9. Klasse grenzwertig finde. Wir haben auch einen 76-Stunden Lehrgang für Schulsanitäter. Finde ich persönlich zu viel, gerade bei der Mitgliedergewinnung schreckt das doch viele ab. Der einzige Reiz daran ist, dass man nur einen 20- Stunden Aufbaukurs Medikamente/Defi/Recht machen muss und dann als Einsatzsanitäter bei den großen mitmachen darf (ab 16).
      Nur vier Stunden mehr (+ Rettungswachenpraktikum von selber Dauer) und Du darfst Dich in NRW Rettungshelfer nennen (ab 18).
    • In meiner Schule war es damals ziemlich einfach: Ab der 7. Klasse konnte man sich im Rahmen eines Wahlpflichtfaches zum "Schulsanitäter" ausbilden lassen. Die Ausbildung war ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Lehrgang - mehr nicht. Reicht aber meiner Meinung nach auch dicke aus. Alles andere was über einen Erste-Hilfe-Lehrgang hinaus geht, ist meiner Meinung nach einfach nur Spielerei und sollte nicht gemacht werden. Falls ein Schüler sein Wissen und Können in der Hinsicht vertiefen möchte, wäre hier Mitgliederwerbung fürs Ehrenamt angebracht.