rd-augsburg.de schrieb:
Mich wundert sowieso, wie die mit einem KatS-Fahrzeug HGD fahren können und die Ausstattung und den Rufnamen ändern durften...
Aufrüsten kannst du ein Fahrzeug als Bereitschaft auch eigenständig, solange du die Mindestausstattung nach DIN EN 1789 für den ursprünglichen Fahrzeugtyp erfüllst.