Gesetzesentwurf zur Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes 2016

    • Gesetzesentwurf zur Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes 2016

      Wichtigste Änderungen auf den ersten Blick:

      - Nur noch Notfallsanitäter als EL-RD (ab 2024)
      - Nur noch ein ÄLRD pro Rettungsdienstbereich, dieser min. 50% angestellt
      - Einsatz von NotSan auf RTW und ITW ab 2024
      - MRSA ist nicht mehr zwingend mit dem öffentlichen RD zu fahren

      Hier der Link zum Gesetzesentwurf.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      MRSA ist nicht mehr zwingend mit dem öffentlichen RD zu fahren

      Ohne das Gesetzt jetzt gelesen zu haben: Heißt das, dass jetzt auch private Anbieter des qualifizierten KT MRSA fahren dürfen, oder reichen jetzt auch nicht-qualifizierte Liegemietwagen aus? Falls letzteres, dann Prost Mahlzeit. So bekommt man den Mist ganz bestimmt nicht in den Griff!
    • TheOssi schrieb:

      Ohne das Gesetzt jetzt gelesen zu haben: Heißt das, dass jetzt auch private Anbieter des qualifizierten KT MRSA fahren dürfen, oder reichen jetzt auch nicht-qualifizierte Liegemietwagen aus? Falls letzteres, dann Prost Mahlzeit. So bekommt man den Mist ganz bestimmt nicht in den Griff!

      Gemäß den Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut, die im Juni 2014 veröffentlicht wurden, stellt eine MRSA-Besiedlung alleine keinen Grund für einen Transport mit dem Rettungsdienstes dar, so dass MRSA-Patienten grundsätzlich auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen können. Aufgrund dieser neuen hygienefachlichen Empfehlungen ist daher das generelle Verbot, Patienten mit multiresistenten Erregern (MRE) mit anderen Fahrzeugen als des Rettungsdienstes zu transportieren, nicht mehr aufrecht zu erhalten und somit Art. 40 Abs. 2 Nr. 3 BayRDG zu streichen.

      Patienten mit MRE können damit auch mit Fahrzeugen außerhalb des Rettungsdienstes transportiert werden, wenn sie nicht aus anderen Gründen auf Rettungsmittel des Rettungsdienstes angewiesen sind. Wenn der Arzt, der den Transport anordnet, das Infektionsrisiko aus medizinischen Gründen so gering wie möglich halten will, weil der Patient immunsupprimiert ist oder andere Vorerkrankungen aufweist, wird er aber weiterhin ein Transportmittel des Rettungsdienstes bestellen müssen. Das bedeutet, dass der bestellende Arzt eine Gefährdungsanalyse unter Berücksichtigung des Risikoprofils des jeweiligen Patienten durchführen muss, bevor er über die Transportart entscheidet. Diese Entscheidung soll nicht auf den Merkmalen Besiedelung und Keimstreuung, sondern auf der Gefährdung des Patienten durch Infektionen beruhen.

      Wird dies berücksichtigt, ist sichergestellt, dass beim Transport eines Patienten mit Infektionserregern eine Gefährdung des Patienten selbst ausgeschlossen wird, die nachfolgend transportierten Patienten keinem erhöhtem Infektionsrisiko ausgesetzt werden und das Personal, das den Transport begleitet, vor den potentiell krankmachenden Erregern geschützt wird.
    • Michael2180 schrieb:

      Ähmmm, verstehe ich richtig: Wenn es dem Patienten nix ausmacht, kann er auch mit Bus und Bahn seinen MRSA durch die Gegend verteilen (Zitat ...öffentliche Verkehrsmittel...)

      Korrekt, wenn ausschließlich der MRSA-Infekt vorliegt. So verstehe ich das zumindest.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Michael2180 schrieb:

      Ähmmm, verstehe ich richtig: Wenn es dem Patienten nix ausmacht, kann er auch mit Bus und Bahn seinen MRSA durch die Gegend verteilen (Zitat ...öffentliche Verkehrsmittel...)

      Korrekt, wenn ausschließlich der MRSA-Infekt vorliegt. So verstehe ich das zumindest.

      Dann könnt ihr euch ja künftig das desinfizieren und Kittelpflicht sparen. Wird im Bus ja auch nicht praktiziert.
    • Da sollte man die Kirche aber wirklich mal im Dorf lassen.

      Wir reden hier von Pat. die selbstständig mobil sind. Das heißt eine Stunde nachdem der aus dem KTW ausgestiegen ist, wird der genauso in den öffentlichen Bus einsteigen und seine Einkäufe erledigen, ins nächste Cafehaus gehen, etc.

      Die strikten Hygienemaßnahmen, die im RD eingehalten werden dienen (wie auch im Zitat aus dem Gesetzestext anklingt) dem Schutz nachfolgend transportierter (und zu einem relativ hohen Anteil immungeschächter) Personen bzw. sind begründet in der hohen Kontaktrate des KTW/RTW bzw. des Personals mit weiteren Pat. und Pflegeeinrichtungen.
      Das Risiko durch ungewissenhafte Durchführung der Hygienemaßnahmen einen KTW bzw. dessen Besatzung zu kontaminieren wiegt deutlich höher als die Vorteile, die sich ergeben, weil der Pat. eine Stunde länger der Öffentlichkeit vorenthalten wird.
    • Die meisten MRSA-Patienten sind doch sowieso immungeschwächte, ältere Patienten mit Pflegestufe, die in der Regel sowieso mit KTW/RTW fahren. Alle anderen werden ja eh nach dem Heimtransport den Keim rumtragen. Ergo is doch die Änderung einen Patienten nicht mehr rettungsdienstlich zu transportieren "nur" weil er MRSA hat, sinnvoll. Nimmt vllt auch etwas die Angst vor MRSA und fokusiert auf 4MRGNs, Clostis etc.

      Kritisch sehe ich das hier:


      2.
      Die Aufgaben und Befugnisse des ÄLRD werden präzisiert und
      um die Vorgabe und laufende Überprüfung standardisierter hei
      l-
      kundlicher Maßnahmen einschließlich Medikamentengabe für b
      e-
      stimmte notfallmedizinische Zustandsbilder
      ergänzt, die für eine
      eigenständige Durchführung durch den Notfallsanitäter geeignet
      sind.


      Heißt doch konkret, dass mein zuständiger ÄLRD zwar Vorgaben zur selbsständigen Medikamentengabe machen muss, aber es eben doch wieder jeder ÄLRD selbst festlegt.
      Und theoretisch könnte er auch festlegen: "das NA-Netz ist hier regional so dicht, von einer selbbstädigen Medikamentengabe durch NotSan wird abgesehn."
      Das besiegelt doch eine bayernweit gleiche Lösung mit SOPs und bringt wieder 26 verschiedene Maßnahmen-Kataloge.
    • fentanyl1mg schrieb:

      Da sollte man die Kirche aber wirklich mal im Dorf lassen.

      Wir reden hier von Pat. die selbstständig mobil sind. Das heißt eine Stunde nachdem der aus dem KTW ausgestiegen ist, wird der genauso in den öffentlichen Bus einsteigen und seine Einkäufe erledigen, ins nächste Cafehaus gehen, etc.

      Die strikten Hygienemaßnahmen, die im RD eingehalten werden dienen (wie auch im Zitat aus dem Gesetzestext anklingt) dem Schutz nachfolgend transportierter (und zu einem relativ hohen Anteil immungeschächter) Personen bzw. sind begründet in der hohen Kontaktrate des KTW/RTW bzw. des Personals mit weiteren Pat. und Pflegeeinrichtungen.
      Das Risiko durch ungewissenhafte Durchführung der Hygienemaßnahmen einen KTW bzw. dessen Besatzung zu kontaminieren wiegt deutlich höher als die Vorteile, die sich ergeben, weil der Pat. eine Stunde länger der Öffentlichkeit vorenthalten wird.



      Dem muss ich zustimmen...


      wenn ich bedenke, wie mit solchen Infekt Patienten in den Benelux Staaten (hautpsächlich den Niederlanden) umgegangen wird, kann sich das fürs gewissen Putzen bei uns auch sparen!

      MRSA Prävention Niederlande nur eins vieler Beispiele!

      Aber diese Diskussion bzw. Debatte würde zu sehr Off-Topic führen...

      Ich persönlich bin sehr pessimistisch dem NotSanG gegenüber. Da es für uns RettAss keine ersichtlichen Vorteile bringt, da wir nach wie vor als nicht studiertes Personal immer in einer rechtlichen Grauzone arbeiten!

      Die Entscheidungsgewalt von der Ausbildung und auch was wir dann in Zukunft dürfen obliegt immer noch einem Arzt. Wir müssen uns quasi 3 mal Prüfen lassen. Erst RettAss Examen, dann NotSan und dann noch ein ÄLRD.

      Da die Bezahlung auch nicht wesentlich steigen wird, bin ich der Meinung, dass ich mir das mit den Medikamenten nicht aufs auge drücken lassen will! Es bringt mir nix wenn ich 100 Euro mehr verdiene aber meine Versicherung um X-Euro steigt.

      Es wird Jahre lang gejammert, dass wir unterbezahlt sind, dass auch stimmt! aber dann wollen wir trotz fehlender Rechtsicherheit mit Medikamenten Heilen. Dafür ist die Ärzteschaft in größten Teilen noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen!

      Hätte man dem RettAss mehr rechtsicherheit gegeben und die Ausbildung auf 3 Jahre verlängert wär alles Palleti gewesen. Aber warum einfach wenn es auch schwer geht!

      Im dümmsten fall fährt in ein paar Jahren ein Notsan mit einem RettAss Rettung und dann gehts um Airway Management und der Notsan muss seinen "Fahrer" bitten die Intubation durchzuführen, weil er es darf!
      Der Rettungsdienst Mitarbeiter wird durch die Ärzte Lobby in der Politik immer mehr ins Abseits geschossen leider!


      Gruß
    • Im Bezug zur Auslegung was ein Infektionstransport ist, meinten wohl bayerische Abgeordnete in dem Rettungsdienstgesetz was regeln zu müssen. In meinen Augen haben sie aber dazu nicht die Kompetenz da hier Bundesrecht spich das Sozialgesetzbuch greift. Demnach bestimmt alleine der Gemeinsame Bundesausschuß was ein Arzt verordnen darf und was nicht. Hier die aktuelle Krankentransportrichtline g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Khtransport-2004-12-21.pdf . Wenn man schon auf Länderebene meint Hygienestandarts festlegen zu müssen, sollten die Abgeordneten zur Kenntnis nehmen das in Bayern das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hier zuständig ist.Zum Thema MRSA gibt es da sogar eine Arbeitsgemeinschaft welche Empfehlungen bzw. Vorgaben erstellt siehe auch hier lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/lare/.

      Fazit: Ich denke nicht das das dieser Entwwurf so beschlossen werden wird.
    • Angus schrieb:

      Aber diese Diskussion bzw. Debatte würde zu sehr Off-Topic führen...

      Ich persönlich bin sehr pessimistisch dem NotSanG gegenüber. Da es für uns RettAss keine ersichtlichen Vorteile bringt, da wir nach wie vor als nicht studiertes Personal immer in einer rechtlichen Grauzone arbeiten!

      Die Entscheidungsgewalt von der Ausbildung und auch was wir dann in Zukunft dürfen obliegt immer noch einem Arzt. Wir müssen uns quasi 3 mal Prüfen lassen. Erst RettAss Examen, dann NotSan und dann noch ein ÄLRD.

      Da die Bezahlung auch nicht wesentlich steigen wird, bin ich der Meinung, dass ich mir das mit den Medikamenten nicht aufs auge drücken lassen will! Es bringt mir nix wenn ich 100 Euro mehr verdiene aber meine Versicherung um X-Euro steigt.

      Es wird Jahre lang gejammert, dass wir unterbezahlt sind, dass auch stimmt! aber dann wollen wir trotz fehlender Rechtsicherheit mit Medikamenten Heilen. Dafür ist die Ärzteschaft in größten Teilen noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen!

      Hätte man dem RettAss mehr rechtsicherheit gegeben und die Ausbildung auf 3 Jahre verlängert wär alles Palleti gewesen. Aber warum einfach wenn es auch schwer geht!

      Im dümmsten fall fährt in ein paar Jahren ein Notsan mit einem RettAss Rettung und dann gehts um Airway Management und der Notsan muss seinen "Fahrer" bitten die Intubation durchzuführen, weil er es darf!
      Der Rettungsdienst Mitarbeiter wird durch die Ärzte Lobby in der Politik immer mehr ins Abseits geschossen leider!

      Das war nun aber auch OT, da es hier nicht um das NotSanG geht...

      Maria Niemand schrieb:

      Hier die aktuelle Krankentransportrichtline

      Hier vermute ich, dass es alsbald eine Anpassung geben wird. Schließlich wurde die Richtlinie letztmalig vor 10 Jahren geändert. Der Vorstoß Bayerns fußt ja auf einer Studie des RKI von 2014.
    • fentanyl1mg schrieb:

      Wir reden hier von Pat. die selbstständig mobil sind. Das heißt eine Stunde nachdem der aus dem KTW ausgestiegen ist, wird der genauso in den öffentlichen Bus einsteigen und seine Einkäufe erledigen, ins nächste Cafehaus gehen, etc.

      Angus schrieb:

      wenn ich bedenke, wie mit solchen Infekt Patienten in den Benelux Staaten (hautpsächlich den Niederlanden) umgegangen wird, kann sich das fürs gewissen Putzen bei uns auch sparen!
      Und das sollen jetzt wirklich Gründe sein, einen Rückschritt zu machen?
      Das klingt fast so wie die Argumentation bei Cannabis: Wir kriegen es nicht in den Griff, also erlauben wir es.
      So könnte man hier sagen: Die Patienten gehen nachlässig mit ihrer Infektion um, also können wir das auch machen.

      Und zu sagen, andere Länder machen mehr, deswegen können wir uns unsere Weniges auch gleich sparen...

      Das ist irgendwie falschherum gedacht, meiner Meinung nach.

      Vielmehr sollte man seine Bemühungen steigern, von dem Berg der in Holland gar nicht erst entstanden ist (Metapher aus dem Bericht, der hier verlinkt ist), wieder runterzukommen, in den Kliniken Patienten konsequent isolieren, MRSA-Patienten besser informieren und ggf. reglementieren und ÜBERALL konsequent putzen und Handschuhe tragen.
      Alles andere grenzt für mich an fahrlässiger Körperverletzung.


      Was das Topic dieses Themas angeht:
      Es geht um das RDG in Bayern, das zahlreiche Aspekte enthält, somit sind ÄLRD, NotSanG und Infektionsschutz hier auf jeden Fall Thema. ;)
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • F. Köhler schrieb:

      Wir kriegen es nicht in den Griff, also erlauben wir es.
      So könnte man hier sagen: Die Patienten gehen nachlässig mit ihrer Infektion um, also können wir das auch machen.

      Beim ersten Lesen des Gesetzesentwurfes habe ich mir genau das gedacht... :thumbup:

      Zum NotSan - ok, Du hast ja recht... ;)
    • F. Köhler schrieb:

      fentanyl1mg schrieb:

      Wir reden hier von Pat. die selbstständig mobil sind. Das heißt eine Stunde nachdem der aus dem KTW ausgestiegen ist, wird der genauso in den öffentlichen Bus einsteigen und seine Einkäufe erledigen, ins nächste Cafehaus gehen, etc.

      Angus schrieb:

      wenn ich bedenke, wie mit solchen Infekt Patienten in den Benelux Staaten (hautpsächlich den Niederlanden) umgegangen wird, kann sich das fürs gewissen Putzen bei uns auch sparen!
      Und das sollen jetzt wirklich Gründe sein, einen Rückschritt zu machen?
      Das klingt fast so wie die Argumentation bei Cannabis: Wir kriegen es nicht in den Griff, also erlauben wir es.
      So könnte man hier sagen: Die Patienten gehen nachlässig mit ihrer Infektion um, also können wir das auch machen.

      Und zu sagen, andere Länder machen mehr, deswegen können wir uns unsere Weniges auch gleich sparen...

      Das ist irgendwie falschherum gedacht, meiner Meinung nach.

      Vielmehr sollte man seine Bemühungen steigern, von dem Berg der in Holland gar nicht erst entstanden ist (Metapher aus dem Bericht, der hier verlinkt ist), wieder runterzukommen, in den Kliniken Patienten konsequent isolieren, MRSA-Patienten besser informieren und ggf. reglementieren und ÜBERALL konsequent putzen und Handschuhe tragen.
      Alles andere grenzt für mich an fahrlässiger Körperverletzung.


      Was das Topic dieses Themas angeht:
      Es geht um das RDG in Bayern, das zahlreiche Aspekte enthält, somit sind ÄLRD, NotSanG und Infektionsschutz hier auf jeden Fall Thema. ;)



      Ich gebe dir völlig recht...

      aber entweder mache ich etwas richtig oder lass es bleiben.

      Ich kann nicht einerseits Rettungsdienste mit Putzmaßnahmen und somit auch Status 6 Zeiten belegen, wenn aber im gegenzug die Patienten gleich an einen Tisch mit anderen gesetzt werden zum Füttern oder im KH das selbe spiel.
      Natürlich ist das keine rechtfertigung und ich wäre für strengere Isolierungen. Aber es ist wie im Gesetz verfasst nicht mehr tragbar wenn einerseits die Patienten sich frei bewegen in öffentlichen Räumen der RD aber dann die MRSA Patienten fahren muss.
    • Na ja dass die Ärzte rumstänkern war zu erwarten. Das tun sie ja schon lange, so wie sie es allerdings formulieren, tun sie es diesmal auch zu recht. Denn wenn dem NotSan die Maßnahme nicht wirklich freigegeben wird, sondern er es nur im Auftrag des ÄLRD macht. Stellt er nicht nur sein Bein in den Knast, denn eigentlich müsste er dann den ÄLRD direkt aus dem Einsatz anrufen und von ihm das okay für explizit diesen Patienten erhalten.
    • Lumidor schrieb:

      Na ja dass die Ärzte rumstänkern war zu erwarten. Das tun sie ja schon lange, so wie sie es allerdings formulieren, tun sie es diesmal auch zu recht. Denn wenn dem NotSan die Maßnahme nicht wirklich freigegeben wird, sondern er es nur im Auftrag des ÄLRD macht. Stellt er nicht nur sein Bein in den Knast, denn eigentlich müsste er dann den ÄLRD direkt aus dem Einsatz anrufen und von ihm das okay für explizit diesen Patienten erhalten.

      Und elbst das würde nichts bringen, da eine telefonische Delegation nicht möglich ist. Dazu bräuchte es flächendeckend ein Tele-Notarzt-System.