SJonny schrieb:
Manu Schwarzenberger schrieb:
TheOssi schrieb:
Was auch immer unter "geeignetes Rettungsmittel" verstanden wird.
Da FR und HvO in der Regel der "Erweiterten Ersten Hilfe" zugeordnet werden, wird das wohl mindestens ein KTW sein...
Ich denke eher, "geeignet" ist das Rettungsmittel, dessen Besatzung und Ausstattung die Versorgung des Patienten eigenständig gewährleisten können, also bei Notfalleinsätzen in aller Regel ein Rettungswagen.
Ein FR bzw. HvO kann keinem KTW gleichgestellt sein. Da die Mindestanforderung eines HvO´ler San A+B und ein gültiger Defischein sind.
Erweiterte Erste Hilfe kann die qualifizierte Lagemeldung und ggf. Nachforderung weiterer RM, Einweißung und stellen von Lotsen sein.
Nichts anderes ist ein HvO. Das in vielen HvO auch HA oder EA sind mit höheren Qualifikationen versteht sich von selbst, sollte aber keine Maßgabe für eine begutachtung eines RDB sein.