Apoplex AAO

    • Wie ist bei euch die Apoplex AAO 48
      1.  
        1 RTW (25) 52%
      2.  
        1 RTW und 1 NEF (12) 25%
      3.  
        kommt drauf an (11) 23%
      In der Sim werden die meisten Apoplex Patienten nur mit einem RTW transportiert.
      Hier in Dortmund (mal als Beispiel) wird bei jedem Apoplex ein RTW und ein NEF alarmiert (NEF begleitet auch in die Klinik).
      Mich interessiert deswegen, wie es bei euch in der AAO steht.
      Deshalb meine Frage:
      Wie ist bei euch die Apoplex AAO?
      Leitstelle Dortmund
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      Leitstelle Unna
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      Viel Spaß damit

      Avatar by Westfale
    • Wie begründet man denn diese Haltung, dass zu JEDEM Schlaganfall ein Notarzt entsendet werden muss? Hier, in meiner Heimat, wird der Schlaganfall regelhaft durch den RettAss bzw. durch den RTW alleine abgearbeitet. Primär wird durch die Leitstelle nur ein Notarzt entsendet, wenn bei der Abfrage schon eine akute Störung der Vigilanz (Bewusstsein), der Atmung oder des Kreislaufes zu erkennen ist. Im Regelfall beschränken sich die gemeldeten Beschwerden ja auf motorische oder sensorische Störungen. Der Standard-Schlaganfall braucht ggf. Sauerstoff, einen peripher venösen Zugang, Monitoring (HF/Puls, Blutdruck, Blutzucker, EKG, Sauerstoffsättigung, Temperaturmessung) und vor allem eine gute Anamnese, u.a. wegen Vormedikation (Gerinnungshemmer?), Ereigniszeitpunkt, Vorerkrankungen, usw., und Erreichbarkeiten von Notfallzeugen (z.B. Angehörige). Dafür braucht man keinen Notarzt! Störungen des Kreislaufes können schon heute teilweise, z.B. eine Hypotonie, durch den RettAss selbst behandelt werden, der Notfallsaniäter bei der zukünftigen Umsetzung auch eine Hypertonie mit Werten von über 220sys senken (Urapidil). Dann wäre noch die schnelle Zuführung in eine neurologische Fachabteilung bzw. Stroke Unit (Lysefenster). Bei allem kann der Notarzt i.d.R. nicht viel tun, das warten ggf. auf ihn Zeit verschwenden.

    • In Bayern ist das im Notarztindikationskatalog geregelt. Es wird immer ein NA alarmiert, wenn eines der folgenden Dinge auftritt:
      - Bewusstseinsstörung
      - Atemstörung
      - Kreislaufstörung (ausgeprägte Schockzeichen, entgleister Hypertonus, Rhythmusstörungen)
      - starke Schmerzen (Apo unwahrscheinlich)
      - akute Lähmung


      Anmerkung:

      RFSW schrieb:

      einen peripher venösen Zugang

      Und das kann in manchen Gegenden schon ein Problem geben.
    • Ruml schrieb:

      In Bayern ist das im Notarztindikationskatalog geregelt. Es wird immer ein NA alarmiert, wenn eines der folgenden Dinge auftritt:
      - Bewusstseinsstörung
      - Atemstörung
      - Kreislaufstörung (ausgeprägte Schockzeichen, entgleister Hypertonus, Rhythmusstörungen)
      - starke Schmerzen (Apo unwahrscheinlich)
      - akute Lähmung
      Also ist bei euch der NA quasi auch gleich dabei...
    • Ruml schrieb:

      Anmerkung:

      RFSW schrieb:

      einen peripher venösen Zugang

      Und das kann in manchen Gegenden schon ein Problem geben.
      Deswegen haben manche Landkreise mit ein wenig über 300.000 Einwohner auch gleich 6 oder 7 NEF! :D Aber es ist in der Tat schon schlimm, wenn man bezüglich eines peripher venösen Zugangs immer noch diskutieren muss. In meiner Heimat haben vor mehr als 20 Jahren, also Anfang/Mitte der 1990ziger Jahre, auch die Rettungssanitäter peripher venöse Zugänge gelegt, intubiert, manuell defibrilliert (Halbautomaten gab es noch nicht) und Medikamente wie Vollelektrolytlösungen (Infusion), Glukose, Adrenalin, Nifedipin, Nitrospray, Auxiloson (Dexamethason-Aerosol), Berotec und Diazepam gegeben. Rettungsassistenten waren da noch nicht so verbreitet, maximal 40% des Personals waren welche. Und kein Mensch hat sich drüber aufgeregt! Deswegen verwundert es mich schon, wenn heutzutage immer noch Stress entsteht, wenn ein Rettungsassistent Zugänge legt oder die Midazolam-Ampulle zückt (was hier auch seit Jahren kein Problem mehr ist, zu den frei gegebenen Maßnahmen beim Krampfanfall gehört). Man bekommt den Eindruck, dass jemand Angst um seine Daseinsberechtigung hat. Sicher, es laufen auch schlechte Kollegen herum. Wie in jedem Berufszweig! Aber da muss man eben Standards entwickeln und das Personal schulen bevor die Maßnahmen frei gegeben werden, regelmäßig überprüfen und ggf. aussieben wenn die fachliche Leistung nicht stimmt.
    • RFSW schrieb:

      Ruml schrieb:

      In Bayern ist das im Notarztindikationskatalog geregelt. Es wird immer ein NA alarmiert, wenn eines der folgenden Dinge auftritt:
      - Bewusstseinsstörung
      - Atemstörung
      - Kreislaufstörung (ausgeprägte Schockzeichen, entgleister Hypertonus, Rhythmusstörungen)
      - starke Schmerzen (Apo unwahrscheinlich)
      - akute Lähmung
      Also ist bei euch der NA quasi auch gleich dabei...
      Eben bei den Akutfällen...
    • RFSW schrieb:

      Ruml schrieb:

      In Bayern ist das im Notarztindikationskatalog geregelt. Es wird immer ein NA alarmiert, wenn eines der folgenden Dinge auftritt:
      - Bewusstseinsstörung
      - Atemstörung
      - Kreislaufstörung (ausgeprägte Schockzeichen, entgleister Hypertonus, Rhythmusstörungen)
      - starke Schmerzen (Apo unwahrscheinlich)
      - akute Lähmung
      Also ist bei euch der NA quasi auch gleich dabei...

      Nein, nicht immer.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Eben bei den Akutfällen...
      Aber ist denn ein Schlaganfall mit einer "akuten" Lähmung und Sprachstörungen, bei voller Vigilanz und ohne Atemstörungen ein Notfall, den unbedingt ein Notarzt behandeln muss, den ein RettAss/NotSan nicht alleine bewältigen kann? Ich würde sagen ja, es ist ein akuter Notfall! Aber nein, es ist keine Notarztindikation. Und viele Ecken in Deutschland zeigen das es auch ohne geht. Eine Studie dazu wäre interessant...
    • Gebe ich Dir recht. Und Ruml hat ja das eigentliche Vorgehen in Bayern erläutert. Kommt eben auch drauf an, wer am anderen Ende der Strippe sitzt und wie er entscheidet. Ich persönlich tendiere bei weiteren Anfahrten des NA dazu, ihn mit zu alarmieren. Abbestellt ist er dann eher mal, wenn man ihn tatsächlich nicht benötigt. Allemal besser, als erst bei Eintreffen RTW und nach Anamnese zu alarmieren und dann lang warten zu müssen...
    • Ruml schrieb:

      RFSW schrieb:

      Ruml schrieb:

      In Bayern ist das im Notarztindikationskatalog geregelt. Es wird immer ein NA alarmiert, wenn eines der folgenden Dinge auftritt:
      - Bewusstseinsstörung
      - Atemstörung
      - Kreislaufstörung (ausgeprägte Schockzeichen, entgleister Hypertonus, Rhythmusstörungen)
      - starke Schmerzen (Apo unwahrscheinlich)
      - akute Lähmung
      Also ist bei euch der NA quasi auch gleich dabei...

      Nein, nicht immer.


      Wo dran orientiert man sich denn da nun? Denn eine Hemiparese oder -plegie ist bei einem Schlaganfall ja nicht so ungewöhnlich.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Gebe ich Dir recht. Und Ruml hat ja das eigentliche Vorgehen in Bayern erläutert. Kommt eben auch drauf an, wer am anderen Ende der Strippe sitzt und wie er entscheidet. Ich persönlich tendiere bei weiteren Anfahrten des NA dazu, ihn mit zu alarmieren. Abbestellt ist er dann eher mal, wenn man ihn tatsächlich nicht benötigt. Allemal besser, als erst bei Eintreffen RTW und mach Anamnese zu alsrmieren und dann lang warten zu müssen...
      Ist eigentlich ein typisches Sicherheitsdenken. Man müsste dann quasi zu jedem Notfallereignis einen Notarzt entsenden. Denn es könnte ja sein, dass...
    • Mag sein, dazu stehe ich aber auch. Wenn der NA zeitlich zügig eintreffen kann, alarmieren ich ihn wohl eher nicht mit. Außer natürlich es liegt eine konkrete Indikation mit beispielsweise Atemstörungen vor. Hat der nächstgelegene NA aber über 20km Anfahrt, werde ich allein des Zeitfaktors wegen eine Alarmierung vornehmen. Insbesondere bei Erstgeschehen oder unklarer Lage.
    • Wie bei den meisten Vorrednern: Grundsätzlich RTW, wenn akute Vitalgefährdung, dann NEF. Und wenn KTW/RTW jemanden "zufällig" aufgabeln, wird so schnell wie möglich Stroke angefahren.

      Zum Thema Sicherheitsdenken: Das ist (bei FW und RD) einfach eine schmale Gradwanderung. Klar sollte man nicht vorsichtshalber immer die ganze Kavallerie entsenden, in begründeten Einzelfällen kann es jedoch durchaus sinnvoll sein. Und eine lange Anfahrtszeit eines möglicherweise benötigten Fahrzeuges sehe ich als solchen an. Mit möglicherweise benötigt meine ich nicht, dass man zur KTW-Einweisung den FWK mitschicken soll, weil Oma Paschulke vielleicht adipös ist, sondern, um mal beim FWK zu bleiben, einen VU mit LKW Beteiligung. Muss keiner drunter liegen, aber wenn doch, rollt der Kollos schonmal und braucht immernoch lange genug.

      Funkstille, Alarmierung!