AT: Aufregung nach Todesfall - Notarzt durfte nicht nach Eisenerz fahren

    • AT: Aufregung nach Todesfall - Notarzt durfte nicht nach Eisenerz fahren

      Zur Zeit scheint es irgendwie ein wenig Kuddelmuddel zu geben. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich.

      Eine tragische Fehlkommunikation könnte schuld am Tod einer 78-jährigen Dame sein. Sie war zusammengebrochen und hätte eine notärztliche Versorgung benötigt. Der Notarzt durfte aber nicht ausrücken, weil die Leitstelle fehlinformiert war.

      Artikel der Kleinen Zeitung

      Meiner Meinung nach ist das ein absolutes Unding, egal, ob nun eine 24-Stunden-Ambulanz vor Ort verfügbar ist oder nicht, wenn ein qualifiziertes Rettungsmittel nachgefordert wird, hat das auch alarmiert zu werden und den EO anzufahren. Dienstanweisung hin oder her. Das ist doch der Wahnsinn...
    • RedNavy schrieb:

      So etwas ist immer wieder zum kotzen. Es gibt doch mittlerweile überall mal solche Vorfälle. Auch bei mir schon: retter.tv/de/weitere-organisat…ort-nicht-&ereignis=13262, retter.tv/de/drk.html?ereig=-V…-geprueft-&ereignis=13357
      Das ist aber ein gänzlich anders gelagerter Fall! Da war die Einsatzstelle unbekannt und musste dem RTW durch die Leitstelle erklärt werden. Kein so außergewöhnlicher Vorfall. Erst Recht nicht, wenn der RTW tatsächlich nach acht Minuten vor Ort war. Klingt als wäre da etwas aufgebauscht worden, was gar nicht so dramatisch war. Der obige Fall aus Österreich hingegen liest sich für mich deutlich schlimmer. Ich komme nicht aus Österreich und kenne die Gegebenheiten vor Ort nicht, deswegen muss man das mit Vorsicht bewerten. ABER: Wenn vor Ort ein Notarzt nachgefordert wird muss dieser eben aufgetrieben werden. Wenn einer vorhanden ist hat der auch zu kommen, egal ob da eine logisch nicht näher zu fassende Dienstvorschrift entgegensteht. 8| In Deutschland läuft ein solcher Disponent Gefahr einen Totschlag durch Unterlassen zu begehen.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Zum Fall Nordhausen: Wieso wird der Leitstellenmitarbeiter vom Dienst frei gestellt wenn der RTW den Einsatzort nicht findet? Habe ich da was überlesen?

      Ansonsten mag ich immer gerne anmerken, dass in solchen Fällen immer die Frage im Raum steht, ob man (die Rettungsdienstträger sind damit gemeint) auch dazu bereit ist in den möglichen Standard entsprechende Kommunikations-, Naviagtions- und Leittechnik in der Leitstelle und in den Rettungsmitteln zu investieren. Auch in altmodische Redundanzen! Mit einem TomTom-Navi im RTW alleine ist es da nicht getan! Auch ich kenne mich nicht überall aus. Das ist nun mal so...

      Gruß
    • RFSW schrieb:

      Zum Fall Nordhausen: Wieso wird der Leitstellenmitarbeiter vom Dienst frei gestellt wenn der RTW den Einsatzort nicht findet? Habe ich da was überlesen?

      Ja gute Frage, ich arbeite nicht in der Lst Nordhausen. Kann ich dir also nicht sagen. @Status 3: Mag sein, trotzdem ist der dortige Mensch auch verstorben. Wie es genau dazu gekommen ist, gilt da für mich überhaupt nicht - denn er ist jetzt tod, und das ist für mich eigentlich auch der Grund gewesen, diesen Fall hier genau so anzuprangern.

      Aber gut back to Topic. Es geht hier um AT und nicht um TH.
      Avatar: RK Wernshausen 83/1
      (Blanko: Chr2, Westfale und RedNavy)
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    • Ich kann die grundsätzliche Entscheidung der LST nicht verstehen. Es gibt keinen Notarzt, weil das KH ohnehin in der Nähe ist?! Willkommen im RD des 21. Jahrhunderts.

      Die angesprochene NFA ist anscheinend eine chirurgische (1), was die – auch wenn geöffnet – mit einer akuten Rea anfängt darf man sich auch fragen.


      Wenn man dann noch die durchschnittliche Ausstattung eines österreichischen RTW und die Ausbildung dessen Besatzung dazurechnet, fragt man sich wirklich, ob diese Meldung aus einem mitteleuropäischen Land stammen kann.



      (1) kleinezeitung.at/s/steiermark/…ndheitsgipfel-in-Eisenerz
    • Da kann ich dir nur zustimmen, fenta.

      @RedNavy: Wenn der RTW in dem Fall tatsächlich acht Minuten gebraucht hat ist es die Frage, ob der Patient bei einem schnelleren Eintreffen hätte gerettet werden können. Absolute Spekulation, aber so lange ist eine Eintreffzeit von acht Minuten nun wirklich nicht. Zumal in solchen Fällen ja gerne der Tod des Patienten diesem Ereignis zugeschrieben wird, ohne dass das gerichtsmedizinisch so bestätigt wurde (siehe auch der hier bereits diskutierte und noch in der Schwebe befindliche Fall als Dillenburg).
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • fentanyl1mg schrieb:

      angesprochene NFA ist anscheinend eine chirurgische

      Scheint so zu sein. Allerdings müsste ja in der 24 Std-Zeit ja auch mindestens ein Allgemeinmediziner anwesend gewesen sein. Zumindest liest es sich so, dass die fehlenden Allgemeinmediziner wohl der Grund zur Verkürzung der Dienstzeiten in der Ambulanz geführt haben.
      Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, dass ein Notarzt (vor allem bei Nachforderung) dem Einsatz zuzuteilen ist. Egal, ob es am Ort nun eine NFA gibt oder nicht. Denn dieses Vorgehen, welches hier praktiziert wurde, widerspricht völlig dem Sinn eines Notarztkonzepts.
    • Lumidor schrieb:

      Wo sind eigentlich unserer Österreicher. Vllt könnt ihr uns zu dem Vorgehen bei euch mehr Licht ins Dunkel bringen. Ist sowas üblich, oder haben wir das nur missverstanden?

      Eh schon hier :D

      Ich höre zum ersten Mal von einer solchen Konstellation. In sehr abgelegenen Gebieten kann es zwar zu Anfahrtszeiten von 30min+ für den bodengebundenen NA kommen, aber wenn ein NA angefordert wird kommt auch ein NA.
      Üblich ist das ganze also sicher nicht, da aber jeder Landesverband/jedes Bundesland (und teilweise auch die einzelnen Bezirke) ein eigenes Süppchen kochen kann es wohl zu solchen "Lösungen" kommen.
    • Also auf mich wirkt der Ursprungsartikel nicht wirklich wie Qualitätsjournalismus, daher fällt es mir schwer mir eine umfassende Meinung zu bilden oder gar Vermutungen zum Hergang anzustellen. Der heute erschienene Folgeartikel spart auch etwas mit Fakten.

      Auch wenn es natürlich ein Unding ist wenn bestimmte Ortschaften nicht vom Notarzt angefahren werden dürfen muss man den Fall doch bitteschön etwas differenzierter sehen. Um zum Schluß zu kommen, daß ein Notarzt nicht fahren durfte muss man doch auch hinterfragen ob zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt ein Notarzt verfügbar war also hätte fahren können, wenn er gedurft hätte. Weiterhin stellt sich die Frage ob ein Noarzt das Leben der Frau hätte tatsächlich retten können. Ein Arzt ist als solcher noch keine Garantie für ein Überleben.

      Weiterhin stellt sich mir die grundsätzliche Frage warum die politisch Verantwortlichen kein System geschaffen haben in dem ein (Not)Arzt jeden Ort zumindest theoretisch in einer bestimmten Zeitspanne erreichen kann (Hilfsfrist). Das steiermärkische Rettungsdienstgesetz liest sich für mich so als wenn man dort froh sein könnte, wenn überhaupt irgendwann qualifizierte Hilfe eintrifft.
    • Ich wohne nicht so weit weg von Eisenerz, kenne mich mit den örtlichen Gegebenheiten im Rettungsdienst leider auch nicht so gut aus, meine Stellungnahme dazu ist also auch nur eine Annahme von mir, die ich aus den Berichten und meinem eigenen Wissen fertige.

      Fakt ist, es ist nicht so lange her, dass es in Eisenerz noch eine eigene Leitstelle gab. Die damalige Bezirksleitstelle hat wohl kaum bis nie einen Notarzt angefordert, da es immer so war, bis man in der Nachbarleitstelle angerufen hat, gesagt hat was man wo braucht, und der Notarzt dann eintrifft, ist man im Krankenhaus auch schon. Außerdem war es immer schneller, einen regionalen (Not)Arzt anzurufen der zufährt, als eben der über 30min! entfernte NAW aus Leoben. Fakt ist, dass die meisten Patienten in die Ambulanz gefahren wurden und werden, und dann wenn nötig mit dem Hubschrauber weiter verlegt.

      Nun ist die Bezirksleitstelle in die Landesleitstelle übergegangen. Diese kannte wie bereits im Artikel genannt die regionalen besonderheiten nicht, und man schrieb ihnen ein kleines "Handbuch" wie die Handhabe hier eben üblich ist.

      Was ich sehr bezweifle ist, dass es eine Dienstanweisung gegeben hat, die das alarmieren eines Notarztes in dieses Gebiet untersagt. Ich weiß dass unser NAH immer wieder mal nach Eisenerz fliegt.


      Ich denke der Disponent wird zuerst alle Praktiker aus Eisenerz durchgerufen haben, wie es eben so üblich ist, und dann gesagt haben, es wird wohl schneller sein, wenn ihr ins Krankenhaus fährt, ob dass bei einer CPR das richtige Vorgehen ist bezweifle ich jedoch. Aber wir wissen es ja nicht. Vielleicht war es ja das Nachbarhaus des KH. :huh:


      Lösungsvorschlag: Die Praktiker sollten Fixe Dienstzeiten haben. Wir haben einen Ort bei uns im Gebiet (wir haben dort eine Anfahrtszeit von ca 20min) wo 24/7 einer der 3 Ärzte erreichbar ist. Die machen sich dass aus, und fahren dann auch zu jeden Notfall. Es kommt zwar wenn ein NA benötigt wird zusätzlich unser NAW (oder NAH) aber sollte es drauf an kommen, können auch die gut versorgen. So ein Dienstsystem würde es hier auch benötigen.
      Und natürlich sollte man auch den Notarzt dort hin disponieren (dürfen) :wacko: (wenn dass denn wirklich so ist)
      Ansonsten sollte man für die Zukunft nochmal die Positionierung der Notarztstandorte überdenken :whistling:


      fentanyl1mg schrieb:

      Ich höre zum ersten Mal von einer solchen Konstellation. In sehr abgelegenen Gebieten kann es zwar zu Anfahrtszeiten von 30min+ für den bodengebundenen NA kommen, aber wenn ein NA angefordert wird kommt auch ein NA.
      Üblich ist das ganze also sicher nicht, da aber jeder Landesverband/jedes Bundesland (und teilweise auch die einzelnen Bezirke) ein eigenes Süppchen kochen kann es wohl zu solchen "Lösungen" kommen.

      same here - naja obwohl - ich hab auch schon mal keinen Notarzt bekommen - es ging hier zwar "nur" um eine Schulterlux, aber der Dispo wollte mir nix schicken (hätte wohl über 1h gedauert, bis ein Notarzt gekommen wäre)
      Dass teilweise sogar jede Bezirksstelle ihre eigene Suppe kocht kann ich nur zustimmen...ist wirklich so...jeder will was anderes,...es ist stellenweise nicht einfach...
    • christophorus15fan schrieb:

      Ich denke der Disponent wird zuerst alle Praktiker aus Eisenerz durchgerufen haben, wie es eben so üblich ist, und dann gesagt haben, es wird wohl schneller sein, wenn ihr ins Krankenhaus fährt, ob dass bei einer CPR das richtige Vorgehen ist bezweifle ich jedoch. Aber wir wissen es ja nicht. Vielleicht war es ja das Nachbarhaus des KH.

      Laut dem Erstartikel hätte man aber die NFA wohl nicht anfahren dürfen, weil diese nicht im Dienst war. Man habe die Aufnahme wohl nur per "Beziehungen" erwirkt. Ich denke, dass eben deshalb eine Nachforderung des NA erfolgte. Der Patient hätte regulär wohl in ein entfernteres Haus gemusst. Und wenn ich die hiesigen Ärzte ned erreiche, muss ich wohl oder übel einen regulären NA oder NAH schicken. Meine Meinung.