Sanitäter streiten mit Ärztinnen

    • Das habe ich auch eben gerade gelesen.

      1.) Ja, ein Patient muss natürlich beim Transport gesichert werden. Im Interesse des Patienten, im Interesse der Haftung aber auch im Interesse aller Mitfahrer. ABER:
      2.) Es ging um einen Transport über wenige hundert Meter durch Wohnstraßen. Den Weg schafft man auch im Schritttempo. Mehr wäre auf Grund des Zustandes der Patientin ja wohl eh nicht drin gewesen. Wenn man die Trage dann laut Aussage der ITH-Besatzung zumindest notdürftig mittels Gurten gegen Rutschen sichern konnte spricht nichts dagegen. Erst Recht nicht, wenn man die vitale Gefährdung der Patientin bedenkt.

      Einfache Sache: Inkompetentes RTW-Personal. Und das sage ich nicht, weil man sich geweigert hat zu transportieren, sondern weil man sich nicht zu helfen wusste. Meines Erachtens wäre der Weg gewesen: Darauf hinweisen, dass man die Patientin so nicht sichern kann und man sie dementsprechend so eigentlich nicht fahren kann. Auf ein Umlagern drängen, erklärt bekommen dass das die Patientin womöglich himmelt und dann vom Arzt anweisen lassen, dass man fährt. Ende.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Status3 schrieb:

      Das habe ich auch eben gerade gelesen.

      1.) Ja, ein Patient muss natürlich beim Transport gesichert werden. Im Interesse des Patienten, im Interesse der Haftung aber auch im Interesse aller Mitfahrer. ABER:
      2.) Es ging um einen Transport über wenige hundert Meter durch Wohnstraßen. Den Weg schafft man auch im Schritttempo. Mehr wäre auf Grund des Zustandes der Patientin ja wohl eh nicht drin gewesen. Wenn man die Trage dann laut Aussage der ITH-Besatzung zumindest notdürftig mittels Gurten gegen Rutschen sichern konnte spricht nichts dagegen. Erst Recht nicht, wenn man die vitale Gefährdung der Patientin bedenkt.

      Einfache Sache: Inkompetentes RTW-Personal. Und das sage ich nicht, weil man sich geweigert hat zu transportieren, sondern weil man sich nicht zu helfen wusste. Meines Erachtens wäre der Weg gewesen: Darauf hinweisen, dass man die Patientin so nicht sichern kann und man sie dementsprechend so eigentlich nicht fahren kann. Auf ein Umlagern drängen, erklärt bekommen dass das die Patientin womöglich himmelt und dann vom Arzt anweisen lassen, dass man fährt. Ende.

      Diesem Statement kann ich so in vollster Weise zustimmen.

      Funkstille, Alarmierung!
    • Status3 schrieb:

      Das habe ich auch eben gerade gelesen.

      1.) Ja, ein Patient muss natürlich beim Transport gesichert werden. Im Interesse des Patienten, im Interesse der Haftung aber auch im Interesse aller Mitfahrer. ABER:
      2.) Es ging um einen Transport über wenige hundert Meter durch Wohnstraßen. Den Weg schafft man auch im Schritttempo. Mehr wäre auf Grund des Zustandes der Patientin ja wohl eh nicht drin gewesen. Wenn man die Trage dann laut Aussage der ITH-Besatzung zumindest notdürftig mittels Gurten gegen Rutschen sichern konnte spricht nichts dagegen. Erst Recht nicht, wenn man die vitale Gefährdung der Patientin bedenkt.

      Einfache Sache: Inkompetentes RTW-Personal. Und das sage ich nicht, weil man sich geweigert hat zu transportieren, sondern weil man sich nicht zu helfen wusste. Meines Erachtens wäre der Weg gewesen: Darauf hinweisen, dass man die Patientin so nicht sichern kann und man sie dementsprechend so eigentlich nicht fahren kann. Auf ein Umlagern drängen, erklärt bekommen dass das die Patientin womöglich himmelt und dann vom Arzt anweisen lassen, dass man fährt. Ende.



      Kann deine Meinung über Inkompetentes RTW Personal nicht stehen lassen.

      Denn:

      Im hessischen Sozialministerium ist das Problem bekannt, dass manche Hubschrauber-Tragen nicht mit den Rettungswagen kompatibel sind. Deswegen gibt es eine Anordnung aus dem Januar 2014: "Die hessischen Luftrettungsmittel sind gemäß DIN mit Tragen ausgestattet, die, aufgrund ihrer geringeren Breite, nicht auf den im bodengebundenen Rettungsdienst eingesetzten Trageuntergestellen der für den Zwischentransport eingesetzten Rettungswagen fixiert werden können." Mit den Anbietern der Tragegestelle werde nach einer Lösung gesucht. Bis dahin liege die Verantwortlichkeit und Entscheidung beim Notarzt, der den Patienten im Hubschrauber versorge.


      Es ist also ein länger bekanntes Problem. Warum überlässt man tagtäglich diese Verantwortung der Rettungsmannschaften? Zudem es kein "Kompetenzgerangel zwischen Ärzte und RettAss geben kann, denn ein Notarzt hat in dieser Sache nix zu melden. Die Transportsicherheit obliebt dem Fahrer. Auch wenn es nur ein paar Hundert Meter waren, kan man sich da kein Fernurteil erlauben. Jetzt ist leider Gottes eine Frau verstorben. Es hat mal wieder was passieren müssen bis die Politik und Finanzier reagieren. Nur schade, dass wieder die Rettungsassistenten zum "Buhmann" gemacht werden.



      Mfg
    • Ich kann Status3 nur beipflichten. Mittelfristig sollten Wege gefunden werden, wie die Tragen aus den RTH / ITH zumindest auf den Fahrgestellen der Tragen aus den RTW befestigt werden können. Ein erster Schritt in Bayern ist z.B., dass die Tragen aus den ITH problemlos in Bayern-RTW verlastet werden können, da die selben Systeme verwendet werden.
    • Angus schrieb:



      Es ist also ein länger bekanntes Problem. Warum überlässt man tagtäglich diese Verantwortung der Rettungsmannschaften? Zudem es kein "Kompetenzgerangel zwischen Ärzte und RettAss geben kann, denn ein Notarzt hat in dieser Sache nix zu melden. Die Transportsicherheit obliebt dem Fahrer. Auch wenn es nur ein paar Hundert Meter waren, kan man sich da kein Fernurteil erlauben. Jetzt ist leider Gottes eine Frau verstorben. Es hat mal wieder was passieren müssen bis die Politik und Finanzier reagieren. Nur schade, dass wieder die Rettungsassistenten zum "Buhmann" gemacht werden.

      Mfg
      Ja das hat der Fahrer zu entscheiden. Und meines Erachtens hat er sich falsch entschieden.
      Wenn es darum geht einen Patienten in Schritttempo über ein paar hundert Meter durch Wohngebiet zum RTH zu bugsieren, die Trage zumindest gegen normales Rutschen gesichert werden kann und die Patientin vital gefährdet ist,... Das widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch jeder Abwägung der widerstreitenden Interessen. Wollen wir mal zugunsten aller Beteiligten hoffen, dass der Tod der Patientin nicht diesem Theater zuzuschreiben ist. :pinch:
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Status3 schrieb:

      Angus schrieb:



      Es ist also ein länger bekanntes Problem. Warum überlässt man tagtäglich diese Verantwortung der Rettungsmannschaften? Zudem es kein "Kompetenzgerangel zwischen Ärzte und RettAss geben kann, denn ein Notarzt hat in dieser Sache nix zu melden. Die Transportsicherheit obliebt dem Fahrer. Auch wenn es nur ein paar Hundert Meter waren, kan man sich da kein Fernurteil erlauben. Jetzt ist leider Gottes eine Frau verstorben. Es hat mal wieder was passieren müssen bis die Politik und Finanzier reagieren. Nur schade, dass wieder die Rettungsassistenten zum "Buhmann" gemacht werden.

      Mfg
      Ja das hat der Fahrer zu entscheiden. Und meines Erachtens hat er sich falsch entschieden.
      Wenn es darum geht einen Patienten in Schritttempo über ein paar hundert Meter durch Wohngebiet zum RTH zu bugsieren, die Trage zumindest gegen normales Rutschen gesichert werden kann und die Patientin vital gefährdet ist,... Das widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch jeder Abwägung der widerstreitenden Interessen. Wollen wir mal zugunsten aller Beteiligten hoffen, dass der Tod der Patientin nicht diesem Theater zuzuschreiben ist. :pinch:



      Off Topic....


      aber ich persönlich möchte keinen Vital gefährdeten Patienten auf einer rutschenden Trage versorgen auch wenn es nur ein paar "hundert" Meter sind...

      Aber wie gesagt, ein Fernurteil ist inakzeptabel. Wir waren nicht dabei.

      Die fakten sprechen für die RTW Mannschaft. Zumal sie sich über ihren Vorgesetzten nochmals Rückversicherten. Der wird sich bei so einer Brisanz auch nicht unnötig in die Nessel setzen.
    • Angus schrieb:

      Es ist also ein länger bekanntes Problem. Warum überlässt man tagtäglich diese Verantwortung der Rettungsmannschaften? Zudem es kein "Kompetenzgerangel zwischen Ärzte und RettAss geben kann, denn ein Notarzt hat in dieser Sache nix zu melden. Die Transportsicherheit obliebt dem Fahrer. Auch wenn es nur ein paar Hundert Meter waren, kan man sich da kein Fernurteil erlauben. Jetzt ist leider Gottes eine Frau verstorben. Es hat mal wieder was passieren müssen bis die Politik und Finanzier reagieren. Nur schade, dass wieder die Rettungsassistenten zum "Buhmann" gemacht werden.
      Ja, die Politik ist ein seeeehr träges Geschöpf und es ist eine Sauerei, dass immer erst etwas passieren muss. Da sind wir uns alle einig. Jedoch stellt sich die Frage: Wollen wir hier allgmein über solche Gegebenheiten reden oder über DIESEN speziellen Fall.

      In diesem speziellen Fall nutzt alles Jammern über die Politik nämlich nicht. Es musste eine Entscheidung getroffen werden, sei die Grundlage (Abwälzen der Verantwortung auf RD) auch noch so schlecht.

      Dass die Haftungsfrage grundsätzlich beim Fahrer liegt, da bin ich völlig bei dir. Nur, wie im Text durch den Fachanwalt für Medizinrecht erwähnt, gibt es da eben auch die medizinischen Prioritäten. Es ist einfach die Frage, was man höher ansetzt.
      Sollte es zu einem Unfall kommen, kann die Ärztin immernoch Aussagen, dass der Transport mit einem geeigneten Fahrzeug das Leben des Patienten massiv gefährdet hätte. Der Richter weiß sich schon sein Urteil zu bilden.

      Ich möchte mir auch nicht anmaßen, der RTW-Besatzung ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Schlicht und einfach deswegen nicht, weil ich nicht dabei war.

      Jedoch ist die Entscheidung nicht zugunsten des Patienten ausgefallen und MUSS daher äußerst kritisch hinterfragt werden dürfen.
      SOLLTEN sich die örtlichen Gegebenheiten so abzeichnen, wie von Status 3 beschrieben, (ruhige Wohnstraßen,Langsame Fahrweise), würde ich die Entscheidung des Transportführers durchaus als "missglückt" ansehen.

      Funkstille, Alarmierung!
    • Ich möchte nur mal einwerfen, dass zur Patientensicherheit nicht nur gehört, dass der Patient nicht von der Trage plumpst. Dazu gehört auch dass der Patient und alles so gesichert ist, dass ihm kein weitere Schaden zugeführt werden kann, zum Beispiel durch ein verrutschen des Patienten und dadurch der Tubus diskonnektiert. Gleiches gilt auch für ein fremdes Beatmungsgerät was nicht richtig gesichert werden kann, was aber laut Arzt unbedingt benutzt werden muss, da der Patient unbedingt den Beatmungsmodus braucht und ansonsten verstirbt. Oder die 3 Perfusoren nicht vernünftig gesichert werden können und es auf einmal Arterenol im Schuss gibt. Das lässt sich endlos fortführen.

      Der Fahrer ist für die Transportsicherheit des Patienten und aller Mitfahrer verantwortlich. Den Satz des Rechtsanwalts kann ich nicht nachvollziehen. Denn wenn es zu Komplikationen gekommen wäre, dann wäre die Haftungsfrage auch da gewesen, genau wie jetzt. Man hätte hinterfragt ob die mangelnde Transportsicherung zu den Komplikationen geführt hat und ob der Transport im RTW hätte durchgeführt werden dürfen. Wie so oft im Rettungsdienst steht man immer mit einem Bein im Knast.
    • Leider ist die Berichterstattung nicht gerade objektiv, was Spekulationen noch müßiger macht. Aber was ich mich rein fachlich frage ist, warum die Pat. nicht einfach auf eine Vakuummatratze gelagert wurde (passiert für einen NAH-Transport ja ohnehin). Die kann ich dann auf jedes Untergestell umlagern und sicher fixieren, ohne die Pat. selbst einer Mehr-Belastung auszusetzen... :?:


      Dazu noch eine Anekdote aus einem realen Einsatz: Pat. mit WS-Trauma vom RTW bereits auf Vakuummatratze immobilisert. Bei der Übergabe an den NAH bestand die NAH-Besatzung darauf, den Pat. auf die Vakuummatratze des NAH umzulagern (also bei der vom RTW wieder Luft rein, Pat neuerlich bewegen, mit der vom NAH erneut immobiliseren). Einziger Grund: der NAH hätte sonst nachfolgend die Vakuummatratze des RTW gehabt und umgekehrt.

      Auf was ich hinaus will: es muss nicht daran scheitern, dass die RTW-Besatzung inkompetent ist bzw. keine Lösungsvorschläge parat hat, es kann auch daran scheitern dass die Hubschrauber-NÄ die Vorschläge (wegen nicht medizinischer Gründe) ablehnt.
    • Ich halte die Entscheidung des RD-Personals für richtig, denn 1. sie haben sich bei ihrem Dienstherren noch einmal erkundigt und Rückendeckung erhalten und 2. sollte jedem klar sein, auf wen mit den Fingern gezeigt worden wäre, wenn etwas auf dem Transport passiert wäre. Dem Personal Inkompetenz vorzuwerfen ist der falsche Weg, da dieses Problem scheinbar schon länger bekannt ist und nichts dagegen unternommen wurde. Ich denke, da ist die Inkompetenz zu suchen. Daher haben die Retter eher kompetent gehandelt, weil sie sich geweigert haben, die ungelöste Problematik auf ihrem Rücken austragen zu lassen.
    • Außerdem werde diese inzwischen ziemlich genervt sein. Weil genau diese Diskussion wird es ständig geben und irgend wann ist halt mal Schluss. Und auf dieses Bücklingsverhalten stützen sich doch die Kostenträger und Politiker, weil warum sollte man was ändern wenn es ja scheinbar auch so geht. Das ist wie mit den Lohnverhandlungen, wenn keiner Streikt, gibt es auch nicht so viel Kohle wie es geben könnte.
    • Ich denke auch, dass die RTW-Besatzung sich richtig entschieden hat. Ich weiß nicht, ob ich in der Situation ähnlich standhaft geblieben wäre, darum einen ganz grpßen Daumen rauf.

      Auch darf man natürlich nicht die Frage außer Acht lassen, ob ein Patient, der bei einer zusätzlichen Umlagerung "höchstwahrscheinlich verstirbt", überhaupt stabil genug für einen Sekundärtransport ist. Ich würde behaupten nein. Aber das sind natürlich alles nur Spekulationen.