BaWü: Rettungsdienstfahrzeuge nach Schichtenede zu weiteren Folgeaufträgen disponieren - Ja oder Nein?!

    • BaWü: Rettungsdienstfahrzeuge nach Schichtenede zu weiteren Folgeaufträgen disponieren - Ja oder Nein?!

      Das Innenministerium BaWü hat mit nun bekannt gewordenem Schreiben vom April diesen Jahres klar Stellung zur Disposition von Rettungsdienstfahrzeugen bezogen, die sich in den Überstunden befinden, aber nach der "Nächstes-Fahrzeug-Strategie" näher an einem Notfallort stehen, als ein in der Schicht stehendes, anderes Fahrzeug.

      Zitat der RA-Kanzlei Spengler und Kollegen:

      "Immer wieder gibt es Diskussionen, ob Rettungsdienstfahrzeuge nach dem Schichtende noch zu weiteren Folgeaufträgen disponiert werden dürfen. Dies insbesondere, wenn sie auf der Rückfahrt immer noch das nächste Fahrzeug zum Notfalleinsatz sind.

      Das Innenministerium in Baden-Württemberg hat nun mit Schreiben vom 22.04.2015 sehr klar Stellung bezogen:

      Das nächste geeignete Rettungsmittel, das den Notfall am schnellsten erreicht, ist nur ein solches Rettungsmittel, das auf die gesetzlich zulässige Weise und entsprechend der festgelegten Schichtzeiten disponiert werden darf.
      Damit sind Fahrzeuge der Notfallrettung, die entgegen den Festlegungen des Arbeitszeitgesetzes oder des Tarifvertrages und außerhalb der regulären Schichten alarmiert werden im Grundsatz keine geeigneten Rettungsmittel mehr und dürfen daher nicht für Folgeeinsätze disponiert werden. Das Innenministerium in Baden-Württemberg weist darauf hin, dass entsprechende „Versorgungsstrukturen und Vorhaltezeiten“ an diese Lage anzupassen sind.
      Klarer Hinweis: Dies ist ein Handlungsauftrag an die Betriebs- und Personalräte. Für einzelne Mitarbeiter ist dies derzeit noch keine Grundlage, um einen solchen Notfalleinsatz, der über das Schichtende hinaus geht nicht zu fahren."

      - Schreiben des BW-IM - Blatt 1
      - Schreiben BW-IM - Blatt 2

      Meiner Meinung nach ist das einerseits eine klare Aussage gegen das Recht auf schnelle Hilfe des Hilfeersuchenden und - bei Nachweisbarkeit, dass ein RD-Fahrzeug im Schichtende näher am EO stand - der klare Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Im Falle des (im schlimmsten Fall) Todes eines Patienten dürften vermutlich Richter sehr schnell feststellen, dass das höherwertige Rechtsgut "Leben" zu beachten ist und ein Tarifvertrag oder Arbeitszeitgesetze entsprechend zurücktreten müssen.

      Andererseits sollten natürlich die Arbeitszeitvorgaben der RD-Mitarbeiter eingehalten werden.

      In jedem Fall könnte ein Handeln nach der Stellungnahme des Innenministeriums eine weitere Verschlechterung in der Einhaltung der Hilfsfrist mit sich bringen und ist - zumindest für die Notfallrettung - ein No-Go.

      Sollten entsprechende Auswertungen ergeben, dass viele solcher "Nach-Schichtende-Dispositionen" auftreten, ist dies ein klares Zeichen dafür, dass die Rettungsmittelvorhaltung entweder zu überarbeiten oder die Schichtzeiten anzupassen sind.

      Gibt es Meinungen und Erfahrungsberichte aus BaWü zu diesem Thema (natürlich auch gern aus allen anderen Bundesländern)?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manu Schwarzenberger ()

    • Seit ich Hauptberuflich bin, darf ich dank diesem tollen Arbeitszeitgesetz nicht mal mehr freiwillig Dienst machen....

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      der klare Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.

      Also dass kann im nachhinein kein Richter mehr feststellen welches Auto jetzt wo gestanden hat zum Zeitpunkt des Anrufes.

      Da müsste es genau so blöd sein, dass ein RD Mitarbeiter anruft, der dann das Auto vorbeifahren sieht, sich denkt warum das Auto nicht zu ihm kommt, sich dann die Funkkennung aufschreibt, nachrecherchiert, und dann anklagt.
      Also dieses Scenario sehe ich bei genau 0% Wahrscheinlichkeit. Oder vlt 0,5%. :D

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      "Nach-Schichtende-Dispositionen"

      wobei man hier auch wieder unterscheiden muss... :whistling:
      Ein KTW fährt von meiner Bezirksstelle z.B. um 5, also eine Stunde vor Dienstende eine dringende Überstellung nach Linz. Das ist etwa eine Stunde Fahrzeit. Währenddessen kommt ein Heimtransport von Linz in unser Gebiet rein.
      Wenn der KTW in Linz ankommt ist er mittlerweile in den Überstunden. Nun bekommt er natürlich den Heimtransport rauf gebucht.
      Finde ich völlig sinnvoll, denn warum soll ein anderer 2h fahren, wenn der KTW sowieso leer in diese Richtung heim fahren würde. So fährt er halt in den Überstunden noch einen Krankentransport. Jedoch wurde Ressourcen,-Umwelt- und Materialschonend gearbeitet.

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      "Nach-Schichtende-Dispositionen"

      nun zu dem anderen Beispiel
      Der RTW fährt in den Überstunden vom Krankenhaus Richtung Wache heim.
      Zwei Straßen weiter gibts einen Notfall, UND der RTW der für das Gebiet zuständig ist, ist zu Hause.
      Ich würde den zuständigen RTW disponieren. Der ist genau in der Zeit da, wo er auch da wäre, wenn der andere nicht vorbei gefahren wäre.

      Wäre nun der zuständige RTW nicht da, und würde sich die Eintreffzeit drastisch erhöhen, würde ich den vorbeifahrenden RTW alarmieren.
      Je nach Meldebild als FR, oder als RTW.
      Wenn der Transport in ein weit entferntes Krankenhaus gehen wird, schicke ich einfach einen zweiten, weiter entfernten RTW mit, und alarmiere den RTW als FR.

      Auch diese Fälle sind selten, und die kann das Ministerium sicher verkraften.
      Wobei man sagen muss.
      Wo kein Kläger, da kein Richter!
    • christophorus15fan schrieb:

      Wäre nun der zuständige RTW nicht da, und würde sich die Eintreffzeit drastisch erhöhen, würde ich den vorbeifahrenden RTW alarmieren.
      Je nach Meldebild als FR, oder als RTW.
      Wenn der Transport in ein weit entferntes Krankenhaus gehen wird, schicke ich einfach einen zweiten, weiter entfernten RTW mit, und alarmiere den RTW als FR.

      Und genau dieses Vorgehen darf laut BW-IM nicht praktiziert werden.

      Ähnlich wäre es, wenn der Notfallort im Zuständigkeitsbereich des Überstunden-RTW liegt (am besten noch auf dem Heimweg zur Wache) und ein regelkonformes Fahrzeug steht 15 Min. weit entfernt. Was tust Du: Den RTW mit Sonder heimschicken zum Wechseln und dann zum Notfalleinsatz disponieren? Wie gesagt, am besten noch am Einweiser vorbeifahren lassen?
    • Tach,

      Dann möchte ich auch gerne mal meinen Senf dazu geben. Im Prinzip finde ich die Aussage aus BaWü völlig richtig. Wiederum ist es auch schlecht wenn das verfügbare Rettungsmittel nach Hause fährt, obwohl es schnell einem Menschen helfen könnte. Ob das nun unterlassene Hilfeleistung ist sei mal dahingestellt, aber wie Manu schon sagte, ist es

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      gegen das Recht auf schnelle Hilfe des Hilfeersuchenden
      und das ist einfach so. Ganz klare Strategie in solchen Fällen sollte bzw. muss es sein das nächste Fahrzeug zu schicken. Daher (und das macht wahrscheinlich fast jede Lst auf der Welt) das Fahrzeug ansprechen und nachfragen ob es den Einsatz übernimmt. Ich kann da nur für Thüringen sprechen, denn bei uns gibt es bei den Rettungsdiensten eine bestimmte Regelung. In der werden Mitarbeiter angehalten bei Dienstende, wenn in solchen Fällen wie oben beschrieben das Fahrzeug nah dran ist, den Auftrag anzunehmen. Das praktizieren meines Wissens nach mehrere DRK Kreisverbände z.B. Eisenach, Bad Salzungen, Meiningen, Schmalkalden, Hildburghausen, Nordhausen, Sondershausen und Sömmerda/Artern - um nur mal ein paar zu nennen.

      Ich denke das ist eine gute Lösung für solche Fälle und daran sollte auch festgehalten werden.
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    • Ich denke, es kommt auch auf die Art des Einsatzes an.

      Wenn es sich jetzt z.B um einen gestürzten Radfahrer handelt, darf ruhig der RTW aus der 15km entfernten Wache anfahren.

      Wenn ich jetzt aber eine bewusstlose Person habe oder sogar eine Reanimation, dann würde ich als Leitstelle den Überstunden-RTW disponieren.
      Und als Besatzung des RTW möchte ich bitte auch darüber informiert werden, wenn da einer um die Ecke krepiert. Da fahre ich dann nämlich hin.
      Ich denke, kein ausgebildeter Rettungsdienstmitarbeiter kann es mit seinem Gewissen vereinbaren, einer Person nicht das Leben zu retten ,nur weil man dabei überstunden macht.
      Rennt ein Arzt während einer Reanimation aus dem Krankenhaus, nur weil er in just dieser Millisekunde Feierabend hat?!

      Ich weiß schon, auf was das Ministerium hinaus will. (ggf. Aufzeigen von Schwachstellen und Anpassung der Vorhaltung, um Mitarbeiter zu entlasten) Und das ist auch gut so.
      Nur sollte es nicht zu Lasten der Patienten gehen.

      Funkstille, Alarmierung!
    • Also meiner Meinung nach hat ein Einsatzauftrag absoluten Vorrang vor Feierabend, es sei denn...
      ... die Anfahrt des Rettungsmittels (egal welches) soll ohne Blaulich stattfinden. Das ist nicht rechtzufertigen!
      ... der Mitarbeiter würde die zulässige Maximalarbeitszeit oder die Ruhezeit bis zur nächsten Schicht unterschreiten. Denn ob es da im Zweifelsfalls jemanden (Richter beim VU oder Patientenschädigung, BG bei Eigenunfall) interessiert, dass es um Leben ging, das wage ich zu bezweifeln.
      ... der Patient ist bereits hospitalisiert und soll weiterverlegt werden.
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      Auch interessant: FAQ
    • Habt ihr eigentlich den letzten Satz des Kommentars der Kanzlei Spengler gelesen und verstanden? Wohl kaum wenn ich mir hier diese Kommentare durchlese. Da steht nämlich dass die Betriebsräte Regelungen zusammen mit den Arbeitgebern ggf. auch den Bereichsausschüssen finden sollen wie man das Personal vor Überlastung durch überlange Schichten schützt von 13-14 Std. Dauer. Von selbständigem Ablehnen von Einsätzen wird ja dringend abgeraten.
    • manne schrieb:

      Habt ihr eigentlich den letzten Satz des Kommentars der Kanzlei Spengler gelesen und verstanden? Wohl kaum wenn ich mir hier diese Kommentare durchlese. Da steht nämlich dass die Betriebsräte Regelungen zusammen mit den Arbeitgebern ggf. auch den Bereichsausschüssen finden sollen wie man das Personal vor Überlastung durch überlange Schichten schützt von 13-14 Std. Dauer. Von selbständigem Ablehnen von Einsätzen wird ja dringend abgeraten.

      Wenn ich so zurückdenke und mir die Entwicklung der letzten Jahre in BaWü so anschaue, bin ich der Meinung, das es nicht lange dauert, bis das Wörtchen "noch" im allerletzten Satz des Kommentars der RA-Kanzlei gestrichen wird.

      Allein, wenn man die Entwicklung und Auswertungen der Hilfsfristeinhaltung im Ländle betrachtet, hat man das mit der Bedarfsplanung dort noch nicht so wirklich verstanden.
    • RedNavy schrieb:

      Hast du da mal ein Beispiel? Soll in BaWü ja bei eigentlichen 10-15 Min. liegen.

      Das liegt sie auch. Nur mit der Einhaltung hapert es gewaltig.

      Hier mal ein Link zur Berichterstattung des S+K-Verlag. Entsprechende Links zur Auswertung und weiteren Artikeln finden sich dort.
    • Aber Manu die BaWü sind nicht die einzigen mit Problemen bei der Einhaltung der RD-Frist. Wir in Thüringen auch. Hier kannst dir das Ding mal anschauen. Die Gründe warum die RTW`s bei uns zu spät sind findest du dann auf Seite 6.

      Hier der Link: die-linke-thl.de/uploads/media/dr55958.pdf
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    • RedNavy schrieb:

      Ich habe mal ein ganz dämlichen Vorschlag. Wir tauschen die Hilfsfristen. Ihr bekommt die 15 Min. in Städten und 17 Min. in dünn besiedelten Gebieten und wir nehmen eure 10-15 Min. Ich finde den Vroschlag eigentlich recht schön :D

      Ne lass mal. Ich vermute, dass sich das in Bayern in einigen Bereichen auch verschlechtern wird. Zumal man hier ja auch schon vermehrt Krankentransporte durch RTW durchführen muss, wenn man nicht zwangsläufig lange Wartezeiten erzeugen will (intern spricht man von 30 % aller Krankentransporte, die durch RTW durchgeführt werden - zumindest im Oberland).
    • Na das haben wir ab und zu auch mal, aber so oft wird der RTW bei uns nicht rangezogen. Zu den Hilfsfristen bei uns kann ich nur für mich sprechen, wenn ich sage das die unter aller Sau sind. Ich fordere schon lange eine max. Hilfsfrist von 10-12 Min. aber wie heißt das Motto bei uns: "Das geht ins eine Ohr rein, und aus dem anderen kommt es wieder raus".
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    • RedNavy schrieb:

      Ich fordere schon lange eine max. Hilfsfrist von 10-12 Min.

      Was bringt einem eine so gesetzlich festgelegte Hilfsfrist, wenn die Bedarfsplanung die Einhaltung ned hergibt? Das Problem ist ja, dass die Kassen immer weniger für die qualifizierte Notfallrettung und den Krankentransport bezahlen wollen. Und das spürst halt dann letztendlich in der Vorhaltung bzw. die Patienten bei den Wartezeiten.
    • Natürlich, hast du ja vollkommen recht. Aber das wäre zumindest ein Anfang. Aber wie ich ja sagte, es ist einfach nicht leicht, schon gar nicht bei uns in Thüringen. Was mich aber mal interessieren würde, wieviel ihr für einen Rettungswagen bezahlt. Mal so als Beispiel von uns, im Unstrut-Hainich-Kreis sieht das wie folgt aus:

      Gemäß der Vereinbarung über die Durchführung und Bezahlung der Leistungen im Rettungsdienst gelten ab dem 01.03.2015 bis 29.02.2016 folgende Tarife:

      • Krankentransportwagen (KTW)
        101,41 EUR
      • Rettungstransportwagen (RTW)
        276,41 EUR
      • Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
        202,69 EUR
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    • Krankentransport:
      - Grundgebühr pro beförderte Person 33,11 €
      - Zusätzlich pro gefahrenen Kilometer 1,65 €

      Notfalleinsatz:
      - Pauschale pro beförderte Person 590,00 € (unabhängig der gefahrenen Kilometer)

      Notarzteinsatz:
      - Pauschale pro behandelter Person 745,00 € (unabhängig der gefahrenen Kilometer und inkl. 155.- € Pauschale Bereitschaftsvergütung für den Notarzt)

      Kalkulationsgrundlage dieser Benutzungsentgelte sind die für Bayern geschätzten Einsatzzahlen und die Betriebskosten ab dem 01.01.2015.

      Was für die Vorhaltung bezahlt wird, konnte ich jetzt auf die Schnelle ned finden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Manu Schwarzenberger ()

    • RedNavy schrieb:

      Was mich aber mal interessieren würde, wieviel ihr für einen Rettungswagen bezahlt.

      ich lasse mal den ganzen anderen hick hack weg und komme zum elementaren:

      KTW 99€
      RTW 268€
      behandlung durch NA 325€ (+ 268€ = 593€)

      gibt natürlich noch tausend weitere kosten die hier erstattet werden können. wen es wirklich interessiert feuerwehr-essen.com/files/rdgsatz.pdf
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Ne lass mal. Ich vermute, dass sich das in Bayern in einigen Bereichen auch verschlechtern wird. Zumal man hier ja auch schon vermehrt Krankentransporte durch RTW durchführen muss, wenn man nicht zwangsläufig lange Wartezeiten erzeugen will (intern spricht man von 30 % aller Krankentransporte, die durch RTW durchgeführt werden - zumindest im Oberland).
      In Bayern werden die Notfallrettungsmittel immer wieder durch die Trend- und Strukturanalyse (TRUST) geprüft. Wenn ein Versorungsgebiet (Gebiet einer Rettungswache) eine Hilfsfristerreichung von unter 80 % hat, muss nachjustiert werden. Hier kann es Stundenzuschläge bei den RTW geben oder es werden neue Stellplätze etabliert. Ist die Hilfsfristerreichung im Versorgungsgebiet über 80 %, ist es auch keine Indikation einen weiteren RTW zu installieren oder die Vorhaltestunden zu erhöhen.

      Wenn der RTW also zu mehr Krankentransporten herangezogen wird, und es die Hilffristerreichung nicht unter 80 % im Versorgungsgebiet drückt, ist das gesetzmäßig. Wird die Versorung dabei unter den Schwellwert gebracht, wird nachjustiert. Entweder durch Erhöhung der KTW-Stunden oder eben Anpassung der RTW-Stunden.

      Das hier in Bayern nicht nur Fahrzeuge weg kommen, sieht man deutlich. Allein in meinem Leitstellenbereich sind seit dem letzten Gutachten zwei neue Stellplätze entstanden. Auch bei Dir im Oberland wurde nachgebessert. Nicht umsonst kommt der Stellplatz in Bernried.

      Um es abzuschließen: Es ist kein Problem, wenn RTW für KTP herangezogen werden, sofern sich dadurch die Situation im Versorgungsgebiet nicht drastisch verändert.