Das Innenministerium BaWü hat mit nun bekannt gewordenem Schreiben vom April diesen Jahres klar Stellung zur Disposition von Rettungsdienstfahrzeugen bezogen, die sich in den Überstunden befinden, aber nach der "Nächstes-Fahrzeug-Strategie" näher an einem Notfallort stehen, als ein in der Schicht stehendes, anderes Fahrzeug.
- Schreiben des BW-IM - Blatt 1
- Schreiben BW-IM - Blatt 2
Meiner Meinung nach ist das einerseits eine klare Aussage gegen das Recht auf schnelle Hilfe des Hilfeersuchenden und - bei Nachweisbarkeit, dass ein RD-Fahrzeug im Schichtende näher am EO stand - der klare Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Im Falle des (im schlimmsten Fall) Todes eines Patienten dürften vermutlich Richter sehr schnell feststellen, dass das höherwertige Rechtsgut "Leben" zu beachten ist und ein Tarifvertrag oder Arbeitszeitgesetze entsprechend zurücktreten müssen.
Andererseits sollten natürlich die Arbeitszeitvorgaben der RD-Mitarbeiter eingehalten werden.
In jedem Fall könnte ein Handeln nach der Stellungnahme des Innenministeriums eine weitere Verschlechterung in der Einhaltung der Hilfsfrist mit sich bringen und ist - zumindest für die Notfallrettung - ein No-Go.
Sollten entsprechende Auswertungen ergeben, dass viele solcher "Nach-Schichtende-Dispositionen" auftreten, ist dies ein klares Zeichen dafür, dass die Rettungsmittelvorhaltung entweder zu überarbeiten oder die Schichtzeiten anzupassen sind.
Gibt es Meinungen und Erfahrungsberichte aus BaWü zu diesem Thema (natürlich auch gern aus allen anderen Bundesländern)?
Zitat der RA-Kanzlei Spengler und Kollegen:
"Immer wieder gibt es Diskussionen, ob Rettungsdienstfahrzeuge nach dem Schichtende noch zu weiteren Folgeaufträgen disponiert werden dürfen. Dies insbesondere, wenn sie auf der Rückfahrt immer noch das nächste Fahrzeug zum Notfalleinsatz sind.
Das Innenministerium in Baden-Württemberg hat nun mit Schreiben vom 22.04.2015 sehr klar Stellung bezogen:
Das nächste geeignete Rettungsmittel, das den Notfall am schnellsten erreicht, ist nur ein solches Rettungsmittel, das auf die gesetzlich zulässige Weise und entsprechend der festgelegten Schichtzeiten disponiert werden darf.
Damit sind Fahrzeuge der Notfallrettung, die entgegen den Festlegungen des Arbeitszeitgesetzes oder des Tarifvertrages und außerhalb der regulären Schichten alarmiert werden im Grundsatz keine geeigneten Rettungsmittel mehr und dürfen daher nicht für Folgeeinsätze disponiert werden. Das Innenministerium in Baden-Württemberg weist darauf hin, dass entsprechende „Versorgungsstrukturen und Vorhaltezeiten“ an diese Lage anzupassen sind.
Klarer Hinweis: Dies ist ein Handlungsauftrag an die Betriebs- und Personalräte. Für einzelne Mitarbeiter ist dies derzeit noch keine Grundlage, um einen solchen Notfalleinsatz, der über das Schichtende hinaus geht nicht zu fahren."
- Schreiben des BW-IM - Blatt 1
- Schreiben BW-IM - Blatt 2
Meiner Meinung nach ist das einerseits eine klare Aussage gegen das Recht auf schnelle Hilfe des Hilfeersuchenden und - bei Nachweisbarkeit, dass ein RD-Fahrzeug im Schichtende näher am EO stand - der klare Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Im Falle des (im schlimmsten Fall) Todes eines Patienten dürften vermutlich Richter sehr schnell feststellen, dass das höherwertige Rechtsgut "Leben" zu beachten ist und ein Tarifvertrag oder Arbeitszeitgesetze entsprechend zurücktreten müssen.
Andererseits sollten natürlich die Arbeitszeitvorgaben der RD-Mitarbeiter eingehalten werden.
In jedem Fall könnte ein Handeln nach der Stellungnahme des Innenministeriums eine weitere Verschlechterung in der Einhaltung der Hilfsfrist mit sich bringen und ist - zumindest für die Notfallrettung - ein No-Go.
Sollten entsprechende Auswertungen ergeben, dass viele solcher "Nach-Schichtende-Dispositionen" auftreten, ist dies ein klares Zeichen dafür, dass die Rettungsmittelvorhaltung entweder zu überarbeiten oder die Schichtzeiten anzupassen sind.
Gibt es Meinungen und Erfahrungsberichte aus BaWü zu diesem Thema (natürlich auch gern aus allen anderen Bundesländern)?
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