BaWü: Rettungsdienstfahrzeuge nach Schichtenede zu weiteren Folgeaufträgen disponieren - Ja oder Nein?!

    • Ruml schrieb:

      Das hier in Bayern nicht nur Fahrzeuge weg kommen, sieht man deutlich. Allein in meinem Leitstellenbereich sind seit dem letzten Gutachten zwei neue Stellplätze entstanden. Auch bei Dir im Oberland wurde nachgebessert. Nicht umsonst kommt der Stellplatz in Bernried.

      Der zu 95% zur Hilfsfristeinhaltung auf Eurem Gebiet eingesetzt werden wird, da er bei uns keine nenneswerten Verbesserungen bringt :) Nein, ich habe ja nicht gesagt, dass es nur schlechter wird, aber gerade die KTP-Vorhaltung im KV Garmisch hat sehr gelitten.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Der zu 95% zur Hilfsfristeinhaltung auf Eurem Gebiet eingesetzt werden wird, da er bei uns keine nenneswerten Verbesserungen bringt :) Nein, ich habe ja nicht gesagt, dass es nur schlechter wird, aber gerade die KTP-Vorhaltung im KV Garmisch hat sehr gelitten.

      ...aber wenn man es genau betrachtet in den letzten Jahren, ist es eigentlich immer nur ein verschieben und gewinnen tut keiner was im KTP. Man merkt allerdings auch, dass ein großes Mehraufkommen im Bereich Bad Tölz stattgefunden hat und ein nachlassen im Bereich Garmisch...

      Der Stellplatz in Bernried wird ja schon seit Jahren diskutiert und nichts ist gekommen, man hat andere gestrichen wo der Starnberger runtergezogen worden ist usw... Klar wird er dem größeren Teil im ILS Bereich Bruck unterwegs sein, aber es wurde endlich Zeit dass er kommt und helfen wird er uns in beiden Bereichen :thumbsup:
      Gründer der ILS Oberland 3872 und ILS Mittelfranken Süd 63816
      :D

      lstsim.de/leitstellen/3872 oder 63816
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      DANKE an die ILS Oberland (original) für die Unterstützung!
    • Wird ein Rettungsmittel, egal ob in Überstunde oder nicht, nicht zu einem Notfall(!)-einsatz disponiert, obwohl des deutlich schneller als ein anderes Fahrzeug eintrifft, begeht der Disponent ggf. eine Körperverletzung durch Unterlassen. Für diesen Straftatbestand ist ein Schreiben des Ministeriums irrelevant. :!: Selbstverständlich kann ein weiteres Fahrzeug disponiert werden, das dann den Transport übernehmen soll, damit die Besatzung nicht länger als nötig Überstunden schiebt. Rein rechtlich müsste aber eine Disposition erfolgen.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Status3 schrieb:

      Wird ein Rettungsmittel, egal ob in Überstunde oder nicht, nicht zu einem Notfall(!)-einsatz disponiert, obwohl des deutlich schneller als ein anderes Fahrzeug eintrifft, begeht der Disponent ggf. eine Körperverletzung durch Unterlassen. Für diesen Straftatbestand ist ein Schreiben des Ministeriums irrelevant. :!: Selbstverständlich kann ein weiteres Fahrzeug disponiert werden, das dann den Transport übernehmen soll, damit die Besatzung nicht länger als nötig Überstunden schiebt. Rein rechtlich müsste aber eine Disposition erfolgen.
      Das klingt auf den ersten Blick relativ logisch. Was aber passiert nach den ersten Einsatz nach Überschreitung der Dienstzeit? Muß das Fahrzeug dann weiterhin als möglicherweise nächstgelegenes Fahrzeug Einsatzaufträge übernehmen? Wann ist damit Schluß?

      Zu klären wäre meines Erachtens ob ein RTW nach Dienstende per Definition ein einsatzbereiter RTW ist. Drückt die Fahrzeugbesatzung nach Dienstende die 6, schaltet den Funk aus und fährt umgehend die RW an kann das Fahrzeug auch nicht alarmiert werden und Leitstelle sowie Fahrzeugbesatzung müssen sich nicht mit der Frage der unterlassenen Hilfeleistung beschäftigen.
    • Solange das Fahrzeug einsatzbereit ist, Material einsatzbereit ist und die Besatzung arbeiten kann ist das Fahrzeug einsatzbereit. Wie ich oben schon schrieb wäre der von mir favorisierte Weg, dass das Fahrzeug nur zur Erstversorgung fährt und anschließend von einem anderen in Dienst befindlichen Fahrzeug abgelöst wird.

      Am Grundsetting ändert sich aber nichts: Ein Notfallpatient benötigt schnelle Hilfe und ein Fahrzeug ist das näheste zur Einsatzstelle. Dieses nicht einzusetzen verlängert ohne schwerwiegenden Grund die Zeit, in der der Patient nicht versorgt wird. Der Grund "Wir haben seit 30 Minuten Dienstschluss" wird bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht überwiegen.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Status3 schrieb:

      Solange das Fahrzeug einsatzbereit ist, Material einsatzbereit ist und die Besatzung arbeiten kann ist das Fahrzeug einsatzbereit.
      Und genau an diesem Punkt streiten sich die Geister. Diese Frage wird sich nicht durch das Beharren auf Standpunkten klären lassen. Hier sind Juristen und natürlich auch das Ministerium gefragt. Ich tendiere eher zu der Ansicht daß ein RTW nach Dienstende u.U. gar kein einsatzbereiter RTW im Sinne des Gesetzes ist, genauso wie in dem Fall wenn er ohne Besatzung nach dem RDG unterwegs ist. Eine mögliche Lösung würde ich auch darin sehen derartige Fahrzeuge nur nach einem gesonderten Alarmierungskatalog heranzuzuiehen.

      Kommt das Fahrzeug, auch ohne Einsatzauftrag, direkt am VU o.ä. vorbei ist die Rechtslage eindeutig, unabhängig davon wer das Fahrzeug steuert. Es muß eine angemessene Erstversorgung geleistet werden.

      Mal angenommen jeder RTW ginge, nachdem er seinen Patienten entsprechend abgeliefert hätte, tatsächlich pünktlich bei Dienstschluß in die 6 und schaltet den Funk ab. Ich bin mir sehr sicher, daß man auch im Ländle Mittel und Wege finden würde Notfallpatienten eine sach- und fachgerechte Hilfeleistung zu gewährleisten. Überlappende Dienstzeiten könnten ein erster Weg sein, auch die vorübergehende Besetzung von dienstfreien Fahrzeugen oder Gebietsabsicherungen durch Nachbarwachen wären eine Möglichkeit. Es kann nunmal nicht angehen daß RD-Mitarbeiter dauerhaft quasi mit ihrer Freizeit für die Sicherheit der Bevölkerung garantieren müssen.
    • Mein Gott Herrjemine worüber man sich Gedanken machen kann... Klar gibt es mal die Situation, dass es kurz vor Schichtwechsel oder sogar (auf Heimfahrt) kurz danach einen Einsatz gibt. Auch im 24h-Stunden-Dienst, wobei dieser natürlich die Wahrscheinlichkeit schonmal reduziert ;)

      Aber damit muss man nunmal leben im Rettungsdienst, es ist uns doch allen klar, dass man im RD andere Arbeitsbedingungen vorfindet als in einem Bürojob. Dann gibt es die Mittagspause halt mal abends um 9, ist scheiße, aber doch nicht die Regel! Und wenn morgens kurz vor Feierabend noch einer seinen Herzkasper bekommt, dann fährt man da halt hin, versorgt den Patienten und bringt ihn ins geeignete Krankenhaus! Vielleicht hat man ja Glück und es ist schon einer von der nächsten Schicht da, der schnell schon mal mitfährt. Im Extremfall (Bereitstellung Feuerwehr oder so) kann man auch im Einsatz ablösen. Solange ich Dienst habe, bin ich auch einsatzbereit. Und für einen KT oder Notfall ohne Lichterglanz und Glockenschall wird kein Leitstellendisponent ein sich bereits in den Überstunden befindliches Fahrzeug disponieren...

      Denkt immer an eines: Wenn eure Anverwandten da liegen, ob reanimationspflichtig oder "nur" mit einem gebrochenen Bein, was würdet ihr denn sagen, wenn ihr nach euerm Notruf einen gemütlich dahinzockelnden RTW durchs Dorf fahren seht, nur damit 10 Minuten später einer aus einer anderen Richtung mit Alarm angesaust kommt? Leute, jetzt mal ehrlich!

      Zu der Idee, ein zweites Transportfahrzeug loszuschicken: Grundsätzlich in Ordnung, schwierig bei schwereren Geschichten wegen der zusätzlichen Übergabe und dem damit verbundenen Stille-Post-Effekt. Ein ganz anderes Problem ist es aber, einen zweiten RTW mit Sonderrechten anfahren zu lassen, wenn da auf der Anfahrt was passiert und gefragt wird, warum das Auto mit Alarm unterwegs war, obwohl schon ein qualifikationsgleiches beim Patienten war, wird dem Richter bei der Antwort "weil die Kollegen Feierabend haben wollten" der Mund offenstehen bleiben!

      Edit: Ein paar Einzelaussagen muss ich hier mal noch kurz angehen:

      1.

      christophorus15fan schrieb:

      Also dass kann im nachhinein kein Richter mehr feststellen welches Auto jetzt wo gestanden hat zum Zeitpunkt des Anrufes.


      In Zeiten, in denen zunehmend GPS-Positionen gesendet und teilweise auch gespeichert werden, würde ich das mal nicht so sagen. Zudem ist auf jeden Fall die Funkkommunikation nachhörbar.
      "4/83/1, ich hätte da noch einen HI, Ihr wäret am nächsten dran." "Ne lass mal, wir haben Feierabend, schick wen anders." "Gut, verstanden" <-- Das da ist strafbar

      2.

      Christoph 51 schrieb:

      Ich denke, es kommt auch auf die Art des Einsatzes an.

      Wenn es sich jetzt z.B um einen gestürzten Radfahrer handelt, darf ruhig der RTW aus der 15km entfernten Wache anfahren.


      Zunächst einmal ist ein Notfall ein Notfall, da sollte es keine Unterscheidung geben! Ich weiß, dass sich bei vielen RD'lern da so was einschleicht, aber ein Fahrradsturz kann auch ein schweres SHT sein, ein vermeintlich kleiner Betriebsunfall eine Totalamputation und der nervige schlechte AZ im Seniorenheim eine Rea, während der VU schwer keine Verletzten hergibt, der Kindernotfall vor dem alle zittern ein harmloser Fieberkrampf ist und die Verbrennung sich heißen Kaffe über den Oberschenkel geschüttet hat.

      3.

      F. Köhler schrieb:

      der Mitarbeiter würde die zulässige Maximalarbeitszeit oder die Ruhezeit bis zur nächsten Schicht unterschreiten.


      Das erstere ist erstmal durch den Einsatz an sich, ggf. über rechtfertigenden Notstand, abgedeckt. Das zweite ist das Problem des Arbeitgebers, nicht des Arbeitnehmers. Habe ich tatsächlich einmal erlebt, 12-Stunden-Schicht bis 19:00, erst bis 20:00 Bereichsabdeckung weil wirklich alle anderen weg waren, dann ein Notfall mit Fahrt in Schwerpunktklinik, zurück um ca. 23:00. Da war nix mehr mit 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Morgen um 7, auch nicht die notfalls gestatteten 10 Stunden (ArbZG §5 Abs. 2). Lösung: zwei andere Kollegen mussten morgens antanzen und die ersten 5 Stunden übernehmen. Flexibilität...

      4.

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      Das Problem ist ja, dass die Kassen immer weniger für die qualifizierte Notfallrettung und den Krankentransport bezahlen wollen.

      RedNavy schrieb:

      Was mich aber mal interessieren würde, wieviel ihr für einen Rettungswagen bezahlt


      Wenn man die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, klappt das. Siehe NRW: 8 Min Stadt, 12 Min Land. INKLUSIVE Notrufannahme, Disposition, Alarmierung und Ausrückzeit!!!
      Dafür werden für einen RTW-Transport auch mal 523,97 € (Grundgebühr Notfalleinsatz ohne NA, inklusive 26 km Fahrtstrecke) in Rechnung gestellt. (KTW: 288,61 €, NEF: 307,73 €)

      5.

      Lumidor schrieb:

      Die Besatzung ist ja nicht einsatzbereit da die ihre Dienstzeit überschritten haben.


      Wo steht das denn? Wenn ein Spitzenbedarfsfahrzeug von 08-11 Uhr im Dienst ist, hat die Besatzung um 11:05 vergessen wie man Auto fährt und mit spitzen Nadeln umgeht? Das macht mir Angst! Kurzer Begriff: Garantenstellung!

      Damit wären wir auch direkt bei:

      6.

      Sargnagel schrieb:

      Es kann nunmal nicht angehen daß RD-Mitarbeiter dauerhaft quasi mit ihrer Freizeit für die Sicherheit der Bevölkerung garantieren müssen.


      Ist ja auch nicht so... Überstunden durch Leitstellenanweisung = angeordnete Mehrarbeit = Ausgleich durch Freizeitausgleich (abfeiern) oder Ausbezahlung



      Also nochmal: Wenn das jetzt irgendwo so regelmäßig auftritt, dass es wirklich schon zum Normalfall wird, oder das ganze andauernd durch KTs verursacht wird, dann kann ich alles Meckern verstehen. Aber Hand aufs Herz, wo ist das so? Spätestens bei Mehrschichtfahrzeugen wird der Arbeitgeber auch selbst reagieren, denn in dem Fall bezahlt er ja doppelt... Das Personal, was gerade noch den Einsatz fährt und jenes, welches auf der Wache sitzt und Däumchen dreht :D
      Benutzt das Wiki: WIKI LstSim Es sollte DAS Nachschlagewerk zur Sim werden!!!

      Leitstelle Olpe [260]
      Leitstelle Sauerland [495]
      Leitstelle Mark [1260]
      FDNY*EMS [7095]
      LA County Fire Department [17036]
      Leitstelle Siegen-Wittgenstein [1068]

      EMS-Fire-Database

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    • Rotkreuz Olpe schrieb:


      RedNavy schrieb:

      Was mich aber mal interessieren würde, wieviel ihr für einen Rettungswagen bezahlt


      Wenn man die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, klappt das. Siehe NRW: 8 Min Stadt, 12 Min Land. INKLUSIVE Notrufannahme, Disposition, Alarmierung und Ausrückzeit!!!
      Dafür werden für einen RTW-Transport auch mal 523,97 € (Grundgebühr Notfalleinsatz ohne NA, inklusive 26 km Fahrtstrecke) in Rechnung gestellt. (KTW: 288,61 €, NEF: 307,73 €)

      Und da sieht man wieder die Unterschiede zu Ost und West. Manchmal frage ich mich warum das nicht auch bei uns so klappt... :wacko:
      Avatar: RK Wernshausen 83/1
      (Blanko: Chr2, Westfale und RedNavy)
      Grafikwünsche von Usern
    • Rotkreuz Olpe schrieb:

      Wenn das jetzt irgendwo so regelmäßig auftritt, dass es wirklich schon zum Normalfall wird, oder das ganze andauernd durch KTs verursacht wird, dann kann ich alles Meckern verstehen. Aber Hand aufs Herz, wo ist das so? Spätestens bei Mehrschichtfahrzeugen wird der Arbeitgeber auch selbst reagieren, denn in dem Fall bezahlt er ja doppelt...

      Erzähl das mal dem BRK Kreisverband, in dem sich derzeit die Gewerbeaufsicht wegen Nicht-Einhaltung von Pausen- und Schichtzeiten (mehrheitlich den KTP betreffend, aber in der Konsequenz betrifft es auch die Notfallrettung) rumtreibt.
    • Rotkreuz Olpe schrieb:

      Und für einen KT oder Notfall ohne Lichterglanz und Glockenschall wird kein Leitstellendisponent ein sich bereits in den Überstunden befindliches Fahrzeug disponieren...
      Da würde ich nicht darauf wetten.

      Letzen Endes steht bei allem die Frage: Was hat Vorrang? Die Arbeitszeitgesetze für den Mitarbeiter oder das Recht auf schnelle Hilfe des Patienten?
      Moralisch klar, rechtlich (ich bin kein Anwalt) würde ich sagen zumindest uneindeutig.

      Die tägliche Höchstarbeitszeit (und davon reden wir, nicht vom 4-Stunden-Spitzen-RTW, der länger fährt) dient zum Schutz des Mitarbeiters und letztlich auch des Patienten.
      Des Mitarbeiters, weil er nicht unendlich fehlerfreie Leistung erbringen kann und, wie wir alle wissen, Eigenschutz im RD oberste Priorität hat.
      Dem Patienten, weil ein völlig ausgepowerter RD-Kollege zu Fehlern beim Fahren und der Patientenversorgung eher neigt, als einer der ausgeschlafen ist.
      Und genau aus dem Grund, bin ich persönlich mir nicht sicher, was ein Richter hier im Zweifel höher werten würde.

      Kennt jemand dahingehende Urteile?


      Was das Thema Vergütung angeht:
      KTW bis 100 km: 60 €, danach 1,50 € pro km
      RTW: 250 € (bin mir nicht ganz sicher)
      NEF: 170 € (bin mir nicht ganz sicher)
      jeweils pro Fahrt zuzüglich 12 € Lst-Gebühr.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • Olpe bei uns gilt der Rechtfertigende Notstand nicht. Weder bei der Gabe von Medikamenten noch wenn es darum geht im Feierabend noch einen Einsatz zu fahren. Aber das wird dir CrashMontague sicherlich besser erklären können.

      Wir reden hier nicht von dem Spitzenabdeckungsfahrzeug das von 8-11 Uhr Schicht hat, dieses hat nämlich noch genug Spielraum bis zur maximalen Arbeitszeit. Es geht hier um die 12 Std Retter die mit ihren 12 Std schon über ihrer maximalen Arbeitszeit sind.
      Natürlich ist das unschön wenn du einen RTW durchs Dorf fahren siehst und 10 Minuten später kommt erst deiner, aber woher willst du wissen dass der nicht schon nen Patienten an Bord hat.
      Nun aber der andere Fall, den du selber schon angerissen hast. Du bist schon im Feierabend, fährst aber dennoch diesen Einsatz und du kommst von der Straße ab, oder noch schlimmer du begehst nen Behandlungsfehler. Nun kommt da ein Gutachter, guckt sich deine Schichtzeiten an und sieht, oh das war aber bissel lang. Da steckst du ziemlich tief in der Tinte!
    • Einen interessante Stellungnahme gibt es hierzu aus Hessen, die schon seit 2007 gilt:
      "Das Hessische Sozialministerium hat bereits 2007 Schichtwechsel während eines Notfalleinsatzes ausdrücklich untersagt. Im Interesse der Patienten sei „jeder begonnene Einsatz von den Besatzungen (Rettungsdienstpersonal einschließlich Notärzte) der eingesetzten Rettungsmittel zu Ende zu führen“. Dies gelte auch dann, wenn dadurch das Dienstende überschritten werden muss. In keinem Fall dürfe der Transport der Patienten in das nächste geeignete Krankenhaus durch den Umweg über die Rettungswache und Wechsel des Einsatzpersonals verzögert werden."

      Quelle: S+K Verlag

      Gilt allerdings nur für Einsätze, die kurz vor Schichtende angetreten werden.