NotSan-Ergänzungsprüfung NRW

    • Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Das Verhältnis Polizist zu Jurist ist wohl eher, wie Sanitäter zu aufnehmendem Arzt. Ein RDler kann genauso wenig eigenständig einen Patienten ohne Azrt, Krankenhaus usw. heilen, wie ein Polizist gleichzeitig Ankläger, Richter und Henker sein kann.

      Und der Sachverständige empfiehlt der gelben Weste etwas zu tun oder zu lassen. Wenn ein NA nem RDler etwas nur empfiehlt, dürfte er in Schwierigkeiten kommen.

      Sachverständiger: "Ich denke, es besteht Einsturzgefahr, das Gebäude sollte nicht mehr betreten werden."
      Notarzt: "Ich denke, es besteht Lebensgefahr, dem Patienten sollte geholfen werden."
      Zwei im Grunde identische Sätze und doch völlig unterschiedlich in ihrer (juristischen/arbeitsrechtlichen/wie-auch-immer) Bedeutung.

      Oder um auf das Beispiel mit dem Bagger zurück zu kommen:
      Der Sachverständige wird der Feuerwehr niemals sagen, mit welchem Gerät sie was zu tun hat. Tut ers trotzdem, lacht die gelbe Weste ihn aus.
      Der Rettungsdienst fährt nen ganzen Schrank voll Medikamenten durch die Gegend, die nur ein Arzt geben/benutzen darf. Lacht der RDler den Arzt aus, weil der vorschreibt, welches Gerät wie zu nutzen ist und welches Medikament wie zu verabreichen ist und der Sani lacht den Arzt dafür aus... na ja...

      Aber wir kommen vom Thema ab. Ich sehe mich selbst auch nicht als Hilfspersonal, sondern als Assistenzpersonal. Fakt ist jedoch: RA oder NFS, die Verantwortung bleibt dieselbe, da beide dem Arzt unterstellt sind. Der NFS mag ein größeres Grundwissen haben, hat aber dennoch dieselben Kompetenzen, wie ein RA derzeit. Folglich wird bei eventuellen Rufen nach Gehaltserhöhungen die Begründung "gestiegene Verantwortung" nicht ziehen.

      Ich wage mal den Blick in die Kristallkugel: Im kommunalen Bereich bekommt der NFS TVÖD 5, wie derzeit der RA. Künftig eingestellte RA (sind ja, zumindest in NRW, noch bis 2027 gleichgestellt mit dem NFS) kriegen vermutlich nur noch TVÖD 4. Altverträge sind hier dann wieder genauso im Vorteil, wie die - sorry - Ur-Altverträge, die vom BAT übergeleitet wurden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TheOssi ()

    • Laut einer Studie in Bayern von 2010 kommt nur in rund der Hälfte aller Notfälle überhaupt ein Notarzt zur Einsatzstelle, in der anderen Hälfte der Notfälle ist also ein Rettungsassistent der Verantwortliche vor Ort, entscheidet über Therapie vor Ort und so weiter.
      Deine Darstellung halte ich also für doch sehr pessimistisch. Die Staatsanwaltschaft ist de jure übrigens Herrin des Ermittlungsverfahrens, ohne Staatsanwalt also juristisch keine polizeiliche Ermittlungsarbeit. Das sieht in der Praxis oft anders aus, so wie oft in der Praxis der RA mehr zu tun hat als rein theoretisch.
    • Ich behaupte sogar, der NA kommt in unter 50% der Notfälle zum EInsatz. Die Frage, ob das an einer Kompetenzüberschreitung des RA liegt, oder weil sich der Notfall als kein Notfall herausstellt, wird hier allerdings nicht beantwortet.

      Aber egal, back to topic. Darüber, wie das nicht-ärztliche Personal einzustufen ist, werden wir auf keinen grünen Zweig kommen. Versteht mich nicht falsch: Ich liebe meinen Job und bin sogar stolz darauf, RettAss zu sein und - hoffentlich - bald NotSan. Ich möchte nichts anderes machen. Das ändert aber nichts daran, dass - meiner Meinung nach - viele Kollegen ihre Position in der Hackordnung überschätzen.
    • TheOssi schrieb:

      Die Frage, ob das an einer Kompetenzüberschreitung des RA liegt, oder weil sich der Notfall als kein Notfall herausstellt, wird hier allerdings nicht beantwortet.

      Diese Einteilung ist nicht korrekt, da es auch Notfalleinsätze gibt, wo kein NA erforderlich ist und den man nur mit einem RTW alleine abarbeiten kann. Das dürfte die Mehrzahl der Fälle sein, ohne das jemand seine Kompetenzen überschritten hat, sei es Lst. Disponent oder RA.
    • Das stimmt natürlich, das hatte ich auch nicht so gemeint, dass ein Notfall, der ohne NA abgearbeitt wird entweder keiner ist, oder ne Kompetenzüberschreitung des RA zu Grunde liegt. Habe ich unglücklich formuliert, sorry. Gemeint war, dass es aber eben auch solche gibt und dass die in keiner Statistik als eigener Punkt auftauchen.
    • TheOssi schrieb:

      So. Wäre das auch abgehakt. Ergänzungsprüfung abgelegt und bestanden.
      Herzlichen Glückwunsch, Kollege! :thumbup:

      TheOssi schrieb:

      Nun aber meine Frage: Unsere Durchfallquote lag bei 50%. Ist das normal?
      Ja und Nein, würde ich sagen. In allen Ausbildungen, die ich bisher absolviert habe, gab es Durchfallquoten von 25 bis 30 Prozent. Das ist ein normales Level, würde ich sagen. War bei der Krankenpflege, beim RettSan, beim RettAss und auch beim NotSan so. Aber auch hier gab es schon Durchfallquoten von 40 und sogar 50 Prozent. Erst einmal hängt es u.a. auch davon ab, wie viele Prüflinge teilnehmen (es gab hier auch schon Prüfungen für nur 8 Personen), sowie wie gut die Prüflinge fachlich darauf vorbereitet sind. Ich gehe mal davon aus, dass dieses noch einige Male vorkommen wird, da viele mit einer zu lässigen Einstellung an die Sache ran gehen. Die Prüfung verlangt ein wenig von einem ab, aber sie ist definitv schaffbar und nicht zu schwer. Wer sich nun aber nicht vorbereitet oder lernresistent ist der wird halt durchfallen. So richtig habe ich aber auch nichts dagegen wenn hier ein wenig gesiebt wird. Das bringt langfristig Qualität auf die Straße!

      Gruß
    • Also, wir waren 15 Teilnehmer und haben (nun, da ich von allen gehört habe) eine Durchfallquote von genau 40%. Mit einer zu laschen Einstellung kann das nichts zu tun haben, da wir von den (negativen) Erfahrungen unserer Vorkurses profitiert haben, die uns recht hart auf dem Boden der Realität haben aufschlagen lassen.
      Zugute halten muss man unserem Vorkurs, dass dieser nur 5 Wochen Vorbereitungszeit hatte (Zeitpunkt von "Du gehts zum NFS!" bis zum Beginn des 80h-Lehrgangs) und unser Kurs 7 Wochen. Natürlich musste parallel zum Selbststudium noch die reguläre 48-Stunden-Woche gearbeitet werden. Das ist - rückblickend - etwas kurz angesetzt.
      Dennoch halte ich 40% (sowohl wir, als auch der Vorkurs) für ziemlich happig.
    • Also 40% Durchfallquote sind tatsächlich viel, das stimmt! Aber ich würde da nicht gleich eine Verschwöhrung vermuten. Solche Berichte gibt es überall aus Deutschland, zu mindestens von dort wo schon Prüfungen durchgeführt werden. Mich würde einmal interessieren wo denn die Prüfer die Mängel sahen? Diese müssen die Prüfungsergebnisse ja dokumentieren und auswerten, was diese ja sicher auch tun werden (z.B. um bei häufig gleichen Fehlern den Unterricht noch einmal auf das Problem konzentrieren). Wie schon gesagt, im Durchschnitt halten sich die Quoten bei 25-30%, was ich der Erfahrung nach für normal halte. Bei einer geringen Auslastung mit Prüflingen ist die 40% natürlich auch schnell geknackt. Da reicht es oft schon wenn eine Person mehr durchfällt. Ich bin schon gespannt auf die ersten Prüfungen mit den Kollegen, die eigentlich keine Lust haben und vom Arbeitgeber einfach entsendet werden...

      Gruß