Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Das Verhältnis Polizist zu Jurist ist wohl eher, wie Sanitäter zu aufnehmendem Arzt. Ein RDler kann genauso wenig eigenständig einen Patienten ohne Azrt, Krankenhaus usw. heilen, wie ein Polizist gleichzeitig Ankläger, Richter und Henker sein kann.
Und der Sachverständige empfiehlt der gelben Weste etwas zu tun oder zu lassen. Wenn ein NA nem RDler etwas nur empfiehlt, dürfte er in Schwierigkeiten kommen.
Sachverständiger: "Ich denke, es besteht Einsturzgefahr, das Gebäude sollte nicht mehr betreten werden."
Notarzt: "Ich denke, es besteht Lebensgefahr, dem Patienten sollte geholfen werden."
Zwei im Grunde identische Sätze und doch völlig unterschiedlich in ihrer (juristischen/arbeitsrechtlichen/wie-auch-immer) Bedeutung.
Oder um auf das Beispiel mit dem Bagger zurück zu kommen:
Der Sachverständige wird der Feuerwehr niemals sagen, mit welchem Gerät sie was zu tun hat. Tut ers trotzdem, lacht die gelbe Weste ihn aus.
Der Rettungsdienst fährt nen ganzen Schrank voll Medikamenten durch die Gegend, die nur ein Arzt geben/benutzen darf. Lacht der RDler den Arzt aus, weil der vorschreibt, welches Gerät wie zu nutzen ist und welches Medikament wie zu verabreichen ist und der Sani lacht den Arzt dafür aus... na ja...
Aber wir kommen vom Thema ab. Ich sehe mich selbst auch nicht als Hilfspersonal, sondern als Assistenzpersonal. Fakt ist jedoch: RA oder NFS, die Verantwortung bleibt dieselbe, da beide dem Arzt unterstellt sind. Der NFS mag ein größeres Grundwissen haben, hat aber dennoch dieselben Kompetenzen, wie ein RA derzeit. Folglich wird bei eventuellen Rufen nach Gehaltserhöhungen die Begründung "gestiegene Verantwortung" nicht ziehen.
Ich wage mal den Blick in die Kristallkugel: Im kommunalen Bereich bekommt der NFS TVÖD 5, wie derzeit der RA. Künftig eingestellte RA (sind ja, zumindest in NRW, noch bis 2027 gleichgestellt mit dem NFS) kriegen vermutlich nur noch TVÖD 4. Altverträge sind hier dann wieder genauso im Vorteil, wie die - sorry - Ur-Altverträge, die vom BAT übergeleitet wurden.
Und der Sachverständige empfiehlt der gelben Weste etwas zu tun oder zu lassen. Wenn ein NA nem RDler etwas nur empfiehlt, dürfte er in Schwierigkeiten kommen.
Sachverständiger: "Ich denke, es besteht Einsturzgefahr, das Gebäude sollte nicht mehr betreten werden."
Notarzt: "Ich denke, es besteht Lebensgefahr, dem Patienten sollte geholfen werden."
Zwei im Grunde identische Sätze und doch völlig unterschiedlich in ihrer (juristischen/arbeitsrechtlichen/wie-auch-immer) Bedeutung.
Oder um auf das Beispiel mit dem Bagger zurück zu kommen:
Der Sachverständige wird der Feuerwehr niemals sagen, mit welchem Gerät sie was zu tun hat. Tut ers trotzdem, lacht die gelbe Weste ihn aus.
Der Rettungsdienst fährt nen ganzen Schrank voll Medikamenten durch die Gegend, die nur ein Arzt geben/benutzen darf. Lacht der RDler den Arzt aus, weil der vorschreibt, welches Gerät wie zu nutzen ist und welches Medikament wie zu verabreichen ist und der Sani lacht den Arzt dafür aus... na ja...
Aber wir kommen vom Thema ab. Ich sehe mich selbst auch nicht als Hilfspersonal, sondern als Assistenzpersonal. Fakt ist jedoch: RA oder NFS, die Verantwortung bleibt dieselbe, da beide dem Arzt unterstellt sind. Der NFS mag ein größeres Grundwissen haben, hat aber dennoch dieselben Kompetenzen, wie ein RA derzeit. Folglich wird bei eventuellen Rufen nach Gehaltserhöhungen die Begründung "gestiegene Verantwortung" nicht ziehen.
Ich wage mal den Blick in die Kristallkugel: Im kommunalen Bereich bekommt der NFS TVÖD 5, wie derzeit der RA. Künftig eingestellte RA (sind ja, zumindest in NRW, noch bis 2027 gleichgestellt mit dem NFS) kriegen vermutlich nur noch TVÖD 4. Altverträge sind hier dann wieder genauso im Vorteil, wie die - sorry - Ur-Altverträge, die vom BAT übergeleitet wurden.
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