,,Alle Fahrzeuge im Status 7 weiter mit Soderrechten"

    • Wird nicht umgesetzt
    • ,,Alle Fahrzeuge im Status 7 weiter mit Soderrechten"

      Wie findet ihr die Idee, das es einen Button gibt wo ein ,,Allgemein Ruf" ist und der Satz kommt: ,,Alle Fahrzeuge im Status 7 weiter mit Soderrechten"
      Dann fahren alle Fahrzeuge mit Alarm zum Zielort.
      So kann man - bei Fahzeug Mangel - die Fahrzeuge wieder schneller in einen Einsatz ziehen.
      Und ich muss nicht jeden RTW fragen, ob der NA abkömmlich ist.

      Ich habe die SuFu nicht genuzt! Begrabt mich unauffälig, wenn es die Idee schon gab...
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      Viel Spaß damit

      Avatar by Westfale
    • generell wäre es toll fahrzeuge ohne einsatz mit sr irgendwo hinzuschicken.

      beispiel: rtw kommt gerade von nem einsatz, in der nähe ist ein notfall wo ein notarzt von nöten ist. in der realität schicke ich dem fahrzeug den einsatz und die fahren mit alarm zum krankenhaus und holen den na ab. hier muss ich warten bis die kiste langsam in S1 zum KH gejuckelt ist...
    • Genauso eine regionale Besonderheit....da ja schon das RTW-N-Konzept eine regionale Besonderheit ist.

      Davon ab: Nennt mir mal rechtliche Grundlagen für ein solches Vorgehen In der Welt da draußen? Da nimmt euch der Richter nachher im Zweifel auseinander. Ist nicht alles immer easy...blaue Lampen an, wenn es gerade passt...


      Lg
    • BVB schrieb:

      Dann fahren alle Fahrzeuge mit Alarm zum Zielort.
      So kann man - bei Fahzeug Mangel - die Fahrzeuge wieder schneller in einen Einsatz ziehen.
      Und ich muss nicht jeden RTW fragen, ob der NA abkömmlich ist.
      Mit der Begründung fahren vielerorts die NEF in Status 7 mit Blaulicht, dass die NEF wieder schneller verfügbar sind. Hat sich zumindest bei uns im Landkreis (und in vielen anderen auch) bei den Verantwortlichen als rechtlich nicht haltbar herausgestellt.

      Und es einfach zu nutzen, um sich das Herumfragen bei den RTW zu sparen würde ich jetzt mal abtun unter "Dafür ist ein Disponent aber da."

      Julianger schrieb:

      beispiel: rtw kommt gerade von nem einsatz, in der nähe ist ein notfall wo ein notarzt von nöten ist. in der realität schicke ich dem fahrzeug den einsatz und die fahren mit alarm zum krankenhaus und holen den na ab. hier muss ich warten bis die kiste langsam in S1 zum KH gejuckelt ist...
      Auch hier muss ich sagen: In eurer Realität. Bei uns gibt es soviele NA im Dienst, wie NEF. Das heißt, wenn alle NEF im Einsatz sind, dann stehen auch keine NA mehr zur Verfügung.
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      Auch interessant: FAQ
    • Also ich wäre ja für diese Funktion gewesen.. 8|
      ..Allerdings hätte sie erst freigeschaltet werden sollen wenn ein konkreter ManV eintritt, dann wäre das auch rechtlich vertretbar denke ich.

      Regelmässig sollte sowas natürlich nicht vorkommen, in keinem Leitstellenbereich..
      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


      -> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht
    • F. Köhler schrieb:

      Mit der Begründung fahren vielerorts die NEF in Status 7 mit Blaulicht, dass die NEF wieder schneller verfügbar sind. Hat sich zumindest bei uns im Landkreis (und in vielen anderen auch) bei den Verantwortlichen als rechtlich nicht haltbar herausgestellt.

      Dazu gibts in der aktuellen Rettungsdienst nen interessanten Artikel von nem Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, der besagt, dass ein NEF nicht den RTW nicht nur mit SoSi begleiten darf, sondern sogar muss. Interessanterweise beruft er sich dabei hauptsächlich auf den $ 323c StGB - also die unterlassene Hilfeleistung - und untermauert die Rechtmäßigkeit nur mit den §§35 und 38 StVO (auch wenn er die meiner Meinung nach vollkommen falsch auslegt, weil er nicht beachtet, dass der RD in nem gesonderten Satz aufgelistet ist und nicht unter "Gefahrenabwendung für die öffentliche SIcherheit und Ordnung fällt, aber hey, er ist der Richter und nicht ich). Interessanter Weise widerspricht diese Rechtsauffassung nicht nur vielen DIenstanweisungen bei vielen Arbeitgebern (die erklärt er allesamt für nichtig, weil illegal), sondern auch gegen einen Erlass der Landes NRW.
    • F. Köhler schrieb:

      Julianger schrieb:

      beispiel: rtw kommt gerade von nem einsatz, in der nähe ist ein notfall wo ein notarzt von nöten ist. in der realität schicke ich dem fahrzeug den einsatz und die fahren mit alarm zum krankenhaus und holen den na ab. hier muss ich warten bis die kiste langsam in S1 zum KH gejuckelt ist...
      Auch hier muss ich sagen: In eurer Realität. Bei uns gibt es soviele NA im Dienst, wie NEF. Das heißt, wenn alle NEF im Einsatz sind, dann stehen auch keine NA mehr zur Verfügung.
      aber aber aber :P das auto und der na sind ja frei. sie müssen nur für eine schnelle zusammenkunft sorgen.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Hast Du einen Link zum Urteil bzw. ein Aktenzeichen dazu?

      Negativ, ich verweise lediglich auf den Artikel des Richters in der RETTUNGSDIENST vom Feburar 2015, S. 70. Darin wird kein Aktenzeichen oder Bezug zu einem aktuellen/vergangenen Fall genannt, sondern es die These wird einfach aufgestellt, dass ein NEF, welches einen RTW auf SoSi-Transport nicht mit SoSi begleitet, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, weil dadurch die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit der Mangelware Notarzt verzögert werde. Hinzu käme, dass ein NEF grundsätzlich Material mitführt, welches auf einem RTW nicht vorgehalten wird und auch nicht vor Transportantritt umgeladen werden kann, da es im RTW nicht korrekt gesichert werden kann (das scheint der Richter als allgemein gültig zu sehen). Außerdem kann ja jederzeit der zweite RA am Patienten benötigt werden (dass es Länder gibt, in denen der RS oder gar RH als Fahrer NEF ausreicht, es folglich also keinen 2. RA gibt, lässt er außer Betracht).

      Meine Sichtweise dazu: Der Richter liegt nur dann richtig, wenn das NEF von der Feuerwehr (was in NRW ja recht häufig der Fall ist) betrieben wird, denn dann und nur dann greift StVO §35, Satz 1-4. Der Rettungsienst als solcher fällt unter Satz 5a und da ist eben nur von der Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben die Rede.
      §38 Satz 1 lässt theoretisch wieder Abwendung der Gefahr für Sicherheit und Ordnung zu, bezieht sich aber nur auf die Wegerechte und nicht auf die Sonderrechte. Und Wegerechte ohne zugrunde liegende Sonderrechte, schließen sich mEn einfach aus.
    • Wenn die Auslegung dieses Richters (ich habe den Originalartikel noch nicht gelesen) so stimmt, dann fahren wir ab jetzt zu jedem Krankentransport mit Sonderrechten, das ganze aber mit RTW + NEF, RTH, nem kompletten Löschzug, dem SEK, Entstördienst des Stromversorgers, der Klempner von nebenan und wen es sonst noch so alles gibt. Weil, es kann ja jederzeit eine dieser Komponenten benötigt werden...
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    • Lumidor schrieb:

      Olpe du vergisst das KTWs Massenware im Gegensatz zu NEFs das ist nämlich ein wichtiger Faktor
      Nein, das ist es nicht. Es bedarf eines tatsächlichen Einsatzes, also einer tatsächlichen Gefahr für Leib und Leben (§38 I StVO: "wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden") . Die bloße Möglichkeit, dass es ja einen weiteren Einsatz geben könnte reicht nicht aus. Insofern ist es egal, um welches Rettungsmittel es geht.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
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    • §38 geht aber weiter mit "eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwenden" und nach Ansicht des Richters, ist eine "verzögerte" Zusammenführung der Komponenten NEF und Notarzt (und damit eine verzögerte Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft) eben als eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung anzusehen. Dass nach §35 StVO für den Rettungsdienst Sonderrechte nur bei Gefahr für Leib und Leben oder schweren gesundheitlichen Schäden gelten, welche die Grundlage für die Wegerechte bilden, lässt er - wie gesagt - außer Acht.
      Der werte Herr Richter sagt auch, dass eine Abkömmlichkeit des NA für einen neuen Einsatz nur dann Sinn macht, wenn das NEF in direkter Nähe zum RTW ist. Wie man allerdings auf die Idee kommt, dass ein NA erst nen SoSi-Transport anordnet und sich dann dabei abkömmlich meldet, ist mir schleierhaft.
      Zum Thema KTW: Die sind für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sicherlich nicht ganz unwichtig, aber wenn ein KT mal zwei Stunden warten muss, dann ist das eben so.
    • Der aktuelle Artikel in der "RETTUNGSDIENST" ist ja ganz nett, aber auch ohne Jurist zu sein werte ich ihn als private Meinung diese Richters. Bislang kamen etliche Rechtsgutachten zu gegenteiligen Ansichten, dementsprechend bin ich sehr zurückhaltend mit der Freude über diese (neue) Rechtsauslegung. Spannend wird die Frage ob das NEF ohne konkreten Einsatzauftrag mit SoSi fahren darf ohnehin erst dann wenn es bei dieser Fahrt zu einem Unfall kommt. Ich würde mich nur ungern zu 100% darauf verlassen wollen, daß das Gericht, das über meinen Unfall zu entscheiden hat die selben Schlußfolgerungen zieht wie der Autor den o.g. Artikels.
    • Zumal etwas googlen ergeben hat, dass der Mann Richter für Strafrecht ist und nicht Verkehrsrecht und auch Medizinrecht und Recht im Rettungs- & Notarztdienst nur interessiert verfolgt.
      Ich für meinen Teil sehe ein NEF (bzw. jedes Fahrzeug, dass ohne wirklichen Grund mit SoSi fährt) eher als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung an, als ein NEF, das im Falle einer Folgealarmierung mal drei oder vier Minuten länger braucht.
      Was das Land NRW angeht, so widerspricht die Aussage des Richters einem Erlass des MGEPA-NRW von Mitte 2013, wonach ein mit SoSi begleitendes NEF zwar nicht gänzlich unmöglich, dies aber sehr gut begründet sein muss und auch nur auf Anweisung der Leitstelle, bzw. des Notarztes in Rücksprache mit der Leitstelle zulässig ist.