TheOssi schrieb:
dies aber sehr gut begründet sein muss und auch nur auf Anweisung der Leitstelle, bzw. des Notarztes in Rücksprache mit der Leitstelle zulässig ist.
Im Regelfall darf man wohl davon Ausgehen, daß im NEF keine Gerätschaften/Materialien verlastet sind die der Notarzt nicht schon zu Beginn der Behandlung mit in den RTW nehmen könnte. Das im Artikel erwähnte BTM-Depot, das der NEF-Fahrer dem Notarzt überlässt, wird wohl kein ernsthaftes Problem darstellen, andernfalls müsste der Fahrer den Notarzt stets begleiten um nachvollziehen zu können was mit einer, in seinem Beisein, nicht gänzlich verabreichten BTM-Ampulle geschieht.