Düsseldorf setzt NEF's ein, die keine Feuerwehreinsätze fahren dürfen

    • Sweetchuck schrieb:

      Bildmuxer schrieb:

      Es begannen auch nie Notkompetenzschulungen und -Zertifizierungen, die bis heute jedes Jahr (wirklich !) und auf sehr hohem Niveau durchgeführt werden. Und man kann bei diesen Prüfungen auch durchfallen. Dann ist Nachschulung oder KTW angesagt.
      Das war in Köln auch so. Allerdings gab es berechtigte Beschwerrden gegen das 'Durchfallen', was bis zu einer Rechtsentscheidung geführt wurde. Dies mündete in einer reinen Nachprüfung, da ein Verbot des Dienstes auf einem Rettungsmittel einem Berufsverbot gleichzusetzen war und dies ist nicht zulässig!
      Das ist mir aus Notkompetenz-Schulungen in andere Städten auch bekannt, wo Feuerwehrbeamte demonstrativ lustlos in den Schulungen sitzen und die Prüfung verweigern, weil sie der Ansicht sind, die Teilnahmebescheinigung muss ihnen ausgehändigt werden.
      Derzeit ist man aber (zumindest aus Sicht der Schulungs-Anbieter) der Meinung, dass der Dienstherr zwar kein Berufsverbot aussprechen kann, aber die dienstplanmäßige Einteilung ausschließlich auf Fahrzeugen des feuerwehrtechnischen Dienstes und nicht auf Rettungsmitteln, ist originäre Aufgabe der Feuerwehr-Führung. Somit wäre ein Durchfallen möglich, da der Beamte ja weiterhin eingesetzt wird - aber eben nur auf LF, DL oder wie auch immer.
      Da der Rettungsdienst aber bei vielen Feuerwehrbeamten immer noch als unbeliebt angesehen wird, sind diese oft gar nicht böse, dass sie keinen RTW mehr fahren "dürfen"...
      Ich beende Sätze gerne mit drei Punkten... 8o
    • Status3 schrieb:

      Es soll ja Feuerwehren geben, die vorgeben, wie weit man weg wohnen darf... :rolleyes: Alles andere ist auch absolut inakzeptabel, zumindest wenn es sich um eine Einsatzbereitschaft handelt.
      Greift bei Berufsfeuerwehren grundsätzlich nicht, da die Kräfte ja (meist 24 Stunden) auf der Wache sitzen.
      Was die Rufbereitschaft angeht (die gibt's ja oft auch bei Vertretung für erkrankte Kollegen), so ist das natürlich ein Problem der "Intelligenz" des Dienstplan-Gestalters ;)
      Ich beende Sätze gerne mit drei Punkten... 8o
    • Bildmuxer schrieb:

      Greift bei Berufsfeuerwehren grundsätzlich nicht, da die Kräfte ja (meist 24 Stunden) auf der Wache sitzen.

      Und was ist bei Alarm dienstfreier Kräfte bei Bedarf? Es gibt durchaus Wehren die eine maximale Fahrzeit bzw. eine maximale Entfernung vom Dienstort vorgeben.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Bildmuxer schrieb:

      Greift bei Berufsfeuerwehren grundsätzlich nicht, da die Kräfte ja (meist 24 Stunden) auf der Wache sitzen.

      Und was ist bei Alarm dienstfreier Kräfte bei Bedarf? Es gibt durchaus Wehren die eine maximale Fahrzeit bzw. eine maximale Entfernung vom Dienstort vorgeben.
      Berufsfeuerwehren, die ihre arbeitsfreien Kräfte alarmieren?? Hab ich noch nie von gehört. Ist auch arbeitsrechtlich nicht zulässig. Oder meinst du Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften? Im Übrigen sprechen wir hier von der BF Düsseldorf. Da werden Berufskräfte NIE alarmiert.
      Ich beende Sätze gerne mit drei Punkten... 8o
    • Bildmuxer schrieb:

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      Bildmuxer schrieb:

      Greift bei Berufsfeuerwehren grundsätzlich nicht, da die Kräfte ja (meist 24 Stunden) auf der Wache sitzen.

      Und was ist bei Alarm dienstfreier Kräfte bei Bedarf? Es gibt durchaus Wehren die eine maximale Fahrzeit bzw. eine maximale Entfernung vom Dienstort vorgeben.
      Berufsfeuerwehren, die ihre arbeitsfreien Kräfte alarmieren?? Hab ich noch nie von gehört. Ist auch arbeitsrechtlich nicht zulässig. Oder meinst du Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften? Im Übrigen sprechen wir hier von der BF Düsseldorf. Da werden Berufskräfte NIE alarmiert.
      ich sag nur orkan ela... da gingen bei den dienstfreien kräften der bf die handys, dass sie sich mal fix auf den weg zur wache machen sollen - sofern sie durchkamen...
      ist auch mittlerweile bei vielen BF's einstellungsvoraussetzungen, dass du in oder um die stadt herum wohnen und jederzeit "alarmierbar" sein musst - außer du bist im urlaub am goldstrand^^ finde ich aber auch völlig okay.
    • Beispiel Flensburg:

      Um jedoch auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und um auch ausreichend Spezialgerät an die Einsatzstelle zu schaffen, wurde Großalarm ausgelöst. Neben dem Löschzug der Berufsfeuerwehr wurden zwei Freiwillige Feuerwehren sowie der Leitende Notarzt alarmiert. Zudem mussten auch dienstfreie Kräfte der Feuerwehr alarmiert werden, um die Wache für weitere Einsätze zu besetzen.

      Nachzulesen in diesem Artikel.

      Beispiel Düsseldorf:

      22.25 Die Berufsfeuerwehr alarmiert ihre dienstfreien Kräfte. Dies sind weitere rund 300 Mann, die Folgeschichten des nächsten Tages werden nicht in Anspruch genommen.

      Nachzulesen hier.

      Beispiel Kassel:

      Gemäß vorbereiteter Alarmpläne galt es, die sofort ausgerückten Einsatzkräfte der Feuerwehr Kassel durch Reserven auszugleichen. Innerhalb kurzer Zeit standen somit neben den angeforderten dienstfreien Berufsfeuerwehrleuten auch an die 90 Kräfte der 7 Freiwilligen Wehren aus Kassel einsatzbereit zur Verfügung.

      Nachzulesen in diesem Beitrag.

      Soll ich weitermachen? Der zweite Beitrag betrifft Düsseldorf - soviel zu "wir alarmieren NIE dienstfreie Kräfte". ;)
    • Ok, ist aber in Düsseldorf nicht so. Gemeinsam mit den Freiwilligen Wehren in Düsseldorf, hat die Stadt fast 500 Kräfte "unter Waffen". Außerdem gibt es die Ü-MANV-Komponenten in NRW - das sollte nun wirklich mal reichen...
      Ich beende Sätze gerne mit drei Punkten... 8o
    • Ja, bei Ela haben alle etwas überreagiert. Aber so was lässt sich ja aus Bayern anhand von Internet-Artikeln besonders gut beurteilen, nicht wahr?
      Wieso muss denn ausgerechnet "Herr Schwarzenberger" eine bisher sehr konstruktive Diskussion durch an-den-Haaren herbeigezogenes Gelaber wieder kaputt machen?

      Was du nämlich in deinem Düsseldorfer Zitat mal schön verschwiegen hast ist folgendes:
      "21.20 Die Feuerwehrspitze erklärt den Ausnahmezustand" - wir sprechen hier immer noch vom regulären Alltag, näää ?
      Ich beende Sätze gerne mit drei Punkten... 8o

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bildmuxer ()

    • Bildmuxer schrieb:

      Status3 schrieb:

      Es soll ja Feuerwehren geben, die vorgeben, wie weit man weg wohnen darf... :rolleyes: Alles andere ist auch absolut inakzeptabel, zumindest wenn es sich um eine Einsatzbereitschaft handelt.
      Greift bei Berufsfeuerwehren grundsätzlich nicht, da die Kräfte ja (meist 24 Stunden) auf der Wache sitzen.
      Was die Rufbereitschaft angeht (die gibt's ja oft auch bei Vertretung für erkrankte Kollegen), so ist das natürlich ein Problem der "Intelligenz" des Dienstplan-Gestalters ;)
      Da liegst du falsch. Ich weiß von zwei hessischen BF, dass es dort wohl Kilometervorgaben bezüglich des Wohnortes gibt. Andernorts wird das auch häufiger vorkommen.
      Dass dienstfreie Kräfte bei einem Großeinsatz hinzugezogen werden kann durchaus passieren. Zudem bedeutet BF nicht zwangsläufig, dass man 24 Stunden auf der Wache sitzt. Oft gibt es andere Schichten und man sollte auch nicht Personal vergessen, dass keinen regulären Einsatzdienst ausübt. Führungspersonal, was quasi "Dauerbereitschaft" hat oder Personal für Leitstellen oder Stäbe sind da zu nennen.
      Und die müssen eben schnell genug da sein wenn es nötig ist, sonst sind sie für den Job nicht geeignet.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Erstens heißt das Schwarzenberger und zweitens habe ich nur die von Dir ausgesprochene und im folgenden zitierte These widerlegt.

      Bildmuxer schrieb:

      Berufsfeuerwehren, die ihre arbeitsfreien Kräfte alarmieren?? Hab ich noch nie von gehört. Ist auch arbeitsrechtlich nicht zulässig.

      Berichtigungen gehören auch zu konstruktiven Diskussionen.

      Zudem habe ich nicht behauptet, dass es sich bei der Alarmierung dienstfreier Kräfte um den Regel- bzw. Tagesbetrieb handelt.

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      Und was ist bei Alarm dienstfreier Kräfte bei Bedarf?
    • Wieso musst du denn jetzt die ursprüngliche Diskussion kaputt machen, indem du auf einem klitzekleinen Nebensatz herumreitest, der überhaupt nichts mit dem Thema zu tun hat ? Willst du dich hier auf Kosten jeglicher Diskussion profilieren als Alleswisser ??
      Auch, wenn ich jetzt vermutlich von F.Köhler wieder angemahnt werde, aber ich schreibe es trotzdem: das kotzt mich sowas von an !! Was hast du überhaupt für ne berufliche Ahnung von RD und FW ? "Außendienstvertrieb Feuerwehrgeräte" heißt soviel wie Vertreter oder Klinkenputzer, oder was ?
      Ich beende Sätze gerne mit drei Punkten... 8o
    • Bildmuxer schrieb:

      Wieso muss denn ausgerechnet "Herr Schwarzenberg" eine bisher sehr konstruktive Diskussion durch an-den-Haaren herbeigezogenes Gelaber wieder kaputt machen?
      Man kann auch andersrum fragen, wieso du jetzt die konstruktive Diskussion durch einen absolut unnötigen, persönlichen Angriff kaputt machen musst?

      Deshalb: Verwarnung! Weitere Diskussion und Rechtfertigung der Beteiligten in diesem Thread zu Gunsten des Themas und der Sachdebatte unerwünscht.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • Bildmuxer schrieb:

      Wieso muss denn ausgerechnet "Herr Schwarzenberg" eine bisher sehr konstruktive Diskussion durch an-den-Haaren herbeigezogenes Gelaber wieder kaputt machen?

      Ganz einfach, weil ich die zitierte Aussage nicht auf mir sitzen lasse. Nur, weil Du widerlegt wurdest, musst du zitierte Fakten (in der Quelle Kassel übrigens offiziell von der BF erstellt) als "an den Haaren herbeigezogen" abtun. Du hattest Unrecht und dann is gut, da reißt man sich kein Bein aus und man muss mir ned vorwerfen, dass ich durch Widerlegen einer Aussage eine sachliche Diskussion "kaputt mache".

      Edit: Sorry, F. Köhler war ´nen Ticken schneller. ;)
    • Michael Merz schrieb:

      Ich bin froh, dass hier schon mal weitgehend sachlich über Themen diskutiert wird.
      :thumbdown: - manchmal darf man sich nicht zu früh freuen.


      Wie sich der Plan, vorrangig BF NEF zu senden, auf den Alltag auswirkt wird sich in den nächsten Wochen zeigen.
      Ich kann mir kaum vortellen, dass Dies so tragbar ist.

      Werde versuchen mich und euch auf dem Laufenden zu halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von F. Köhler () aus folgendem Grund: Man muss kein Öl ins Feuer gießen. Ich hatte das Thema beendet.

    • Angesichts der überemotionalen Diskussion hier klinke ich mich aus selbiger mal aus. Aber keine Angst, unsere Leitstelle & ich bleiben natürlich.
      Bildmuxer hat seinen letzten Satz übrigens gar nicht mit drei Punkten beendet... :rolleyes:

      Wer etwas zu den Dienstpflichten eines Beamten in NRW, wie z.B. Wohnsitznahme, Dienstverpflichtung oder Rufbereitschaft wissen möchte, der kann gerne in eine Gewerkschaft eintreten, mich anschreiben oder einen passenden Thread zu diesem Thema eröffnen.
    • Schade drum, ich fand's grad echt interessant.

      Aber klar, es gibt immer Leute, die glauben, es besser zu wissen. Dadurch geht auch jede noch so sachliche Diskussion zu Bruch.


      Trotz allen Erkenntnissen (die sich ja als nicht so dramatisch herausgestellt haben wie zunächst angenommen) bin ich froh, in direkter Nachbarschaft zu Düsseldorf zu retten und nicht in Düsseldorf selber :P Bei uns gibt's so ein Hick-Hack-Kompetenzgerangel zwischen Feuerwehr und RettD nicht (mehr :!: ) und die Leitstelle wird nicht durch die Feuerwehr gestellt.

      Allerdings haben wir auch keine BF. Vielleicht trägt das dazu bei, dass die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert und jeder den anderen als ebenbürtigen Kollegen ansieht, nur eben mit anderem Fachbereich.
      ILS Neuss (ID: 727) - Retten im Schatten von St. Quirin