Evtl Grafikklau

    • Evtl Grafikklau

      Da ich nicht weiß wohin damit schreib ich das mal hier rein. Hab grade ne Seite gefunden die Grafiken benutzt die denen die hier gezeigt wurden sehr ähnlich sehen bzw. evtl auch von hier sind.
      Wäre dann folgende Seite: facebook.com/593997520669718/p…225556414/?type=1&theater

      Wollte das hier nur melden falls die die Grafiken unerlaubterweise benutzen. Da ich nicht weiß von wem die Grafiken sein könnten poste ich das einfach mal ganz allgemein der/die Ersteller werden ja wohl wissen ob die Grafik von ihnen ist.
      Sollte das hier falsch sein bitte ich die Modertoren dass hier bitte an den richtigen Ort zu verschieben.
      Leitstelle Ennepe, kommen Sie!


      Avatar Leitessen, Chr2, Grisu118 und Westfale
    • So langsam nervt es echt. Ich glaube ich werde so langsam aber sicher mal meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Gut, da sind jetzt keine Grafiken von mir bei, aber das sind ja nicht die ersten und werden nicht die letzen sein. Zudem werde ich mir überlegen, ob ich nicht irgendwelche Sicherungen einbaue um das kopieren / klauen zu erschweren.
    • CrashMontague schrieb:

      Ich empfehle, bevor man hier meint, den großen Rechtsrambo spielen zu müssen, die Lektüre des UrhG, hier besonders §2 Abs. 2:
      gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
      Nur als kleiner Tipp am Rande, ich will ja niemandem den Spaß versauen...

      Punkt 7 erfüllt doch soweit (Technische Zeichnungen) seinen Zweck..

      Wir sollten uns wohl ehr mal darüber gedanken machen, Wasserzeichen wie Christian sie hat zu benutzen....
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      Lentner HLF 20
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      BF Hagen

      Von Westfale und Chr2 !!!

      Lst Hagen
    • CrashMontague schrieb:

      hier besonders §2 Abs. 2:
      Er bezieht sich ja auch auf Absatz 2:

      (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
      Zur genaueren Erläuterung: (Quelle: jura-basic.de/aufruf.php?file=…%20geistige%20Sch%F6pfung)
      Persönliche geistige Schöpfung

      Werke sind persönliche geistige Schöpfungen (gesetze-im-internet.de/urhg/__2.htmlgesetze-im-internet.de/urhg/__2.htmlgesetze-im-internet.de/urhg/__2.htmlgesetze-im-internet.de/urhg/__2.htmlgesetze-im-internet.de/urhg/__2.htmlgesetze-im-internet.de/urhg/__2.htmlgesetze-im-internet.de/urhg/__2.html§ 2 Abs. 2 UrhG@).

      Eine persönliche geistige Schöpfung liegt vor, wenn ein Mensch eine individuelle geistige Leistung erbracht hat (Leistung mit gewissem Grad an Individualität, bzw. Eigentümlichkeit).

      Persönliche Schöpfung bedeutet, dass etwas mit individuellem Charakter geschaffen sein muss (persönliche Schöpfung). Je größer der Gestaltungsspielraum für den Schaffenden ist, desto andersartiger (individueller) kann sein Werk sein (s.a. geistige Schöpfung).
      Das ganze nur zur Aufklärung. Absolut ohne Wertung, wer jetzt nun wie im "Recht" ist bzw ob die Grafiken unter das Urheberrecht fallen...^^
    • Geistige Schöpfung setzt eben genau diese Individualität bzw. Eigentümlichkeit voraus. Beim Abzeichnen - ob nun auf Papier oder digital - ist das anzuzweifeln oder gar zu verneinen.
      Inwiefern es sich um technische Zeichnungen - damit ist NICHT gemeint, dass sie mit technischen Hilfsmitteln erzeugt wurden - handelt, möchte ich da gar nicht abschließend beurteilen, aber wenigstens anzweifeln.
    • CrashMontague schrieb:

      Geistige Schöpfung setzt eben genau diese Individualität bzw. Eigentümlichkeit voraus. Beim Abzeichnen - ob nun auf Papier oder digital - ist das anzuzweifeln oder gar zu verneinen.

      Natürlich kann man eine Grafik erstellen, indem man sklavisch die Konturen auf dem Foto nachzeichnet. Eine wirklich gute Grafik wird man damit aber nicht hinbekommen. Jedes Foto trägt irgendwelche perspektivischen "Fehler" in sich. Diese gilt es beim Zeichnen soweit wie möglich auszugleichen.

      Der hier in Rede stehende RTW ist da ein gutes Beispiel. Ich hatte die Grafik damals auf Basis eines Fotos angefertigt und 1:1 abgezeichnet. Folge: Der Koffer war nicht exakt rechtwinklig, sondern etwas schief. In einer späteren Version habe ich das dann korrigiert. Auch etwa bei den Geräteräumen von Feuerwehrfahrzeugen ist etwas "Eigeninitiative" nötig, damit der Handgriff exakt mittig sitzt oder die Stege zwischen den Geräteräumen immer gleich breit sind. Auf dem Foto muss das nicht unbedingt so sein. Und für lange oder "komplizierte" Fahrzeuge (ich denke da an WLF mit Kran) braucht es schonmal 2-3 Fotos für eine Grafik. Selbst das reicht nicht immer und man muss einige Details freihändig improvisieren.

      Und schließlich basiert längst nicht jede Grafik auf einem 90°-Seitenfoto des Vorbildfahrzeugs. In den Anfangszeiten des hiesigen "Grafikwesens" mag das so gewesen sein, mittlerweile wird - auch erleichtert durch vereinheitlichte Maßstäbe - sehr viel umgebaut. Das fängt beim Austausch von Blaulichtern an und endet bei fast kompletten "Freihandzeichnungen" wie etwa des Duisburger HLF, das ohne konkretes Vorlagenfoto entstanden ist.

      Fazit für mich (als juristischer Laie, der in diesem Zusammenhang sicherlich auch noch befangen ist): Die Grafiken hier stellen schon eigenständige Werke dar, die einem entsprechenden Schutz unterliegen.

      Ob man nun wirksam etwas gegen unerlaubte Nutzung tun kann, ist eine schwierige Frage. Die Wirkung von Wasserzeichen bezweifle ich - wenn ich schon eine Grafik "klaue" und umfärbe, mach ich das gleich mit weg. Eine Idee wäre es, IPTC-Metadaten in den Grafikdateien zu verankern. Die gängigen Grafikprogramme scheinen diese zu erhalten. Ich schau mal, was es da so für Möglichkeiten gibt...
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    • Westfale schrieb:

      Fazit für mich (als juristischer Laie, der in diesem Zusammenhang sicherlich auch noch befangen ist): Die Grafiken hier stellen schon eigenständige Werke dar, die einem entsprechenden Schutz unterliegen.


      Als Jurastudent, der zugegebenermaßen mit dem Urheberrecht nur wenig vertraut ist, muss ich dem leider - auch nach intensiver Diskussion mit einigen anderen Juristen, weil mir die Frage keine Ruhe gelassen hat - verneinen. Weder sind diese Computer-Zeichnungen überhaupt einem der in §2 Abs. 1 UrhG geschützten Werk-Begriffe zuzuordnen, noch stellen sie eine ausreichende eigene geistige Leistung dar. Das Design wurde nicht selbst erfunden, auch fehlt ihnen das Eigentümliche.
      Anders könnte das übrigens bei den hier vorzufindenden Grafiken zur fiktiven Feuerwehr Löwensburg aussehen, da hier augenscheinlich ein eigenständiges Design erarbeitet und umgesetzt wurde. Wobei hier die Schutzwürdigkeit von computergenerierten Zeichnungen nach §2 Abs. 1 UrhG zu bezweifeln ist, weniger aber die nach §2 Abs. 2 UrhG.
      Und um alle Klarheiten zu beseitigen: Wie so oft im juristischen gilt auch hier "Kommt darauf an." - du wirst von 5 Juristen 7 Meinungen dazu hören, die hier dargestellte Ansicht scheint aber in meinem Bekanntenkreis zu überwiegen, so dass von einer Klage abzuraten sein dürfte. ;)
      Ich selbst finde es auch schwach, die Arbeit eines Anderen zu verwenden statt selbst eine Grafik zu entwerfen und den Anderen dabei noch nicht mal zu fragen. Möglicherweise gibt es hier eine ungewollte Regelungslücke im UrhG - vielleicht könnte man über Analogien und co sogar einen Weg finden, wie die hier in Frage stehenden Bildchen tatsächlich rechtlich geschützt sein könnten. Aber eindeutig gibt es das Gesetz jedenfalls nicht her. Sorry for that ;)
    • Crash hat ja schon fast alles erläutert, aber noch eine kleine Ergänzung zum Schluss:
      Es ist sogar eher zu vermuten, dass das der Grafik zur Grunde liegende Design des Original-Fahrzeuges einen urheberrechtlichen Schutz genießt - Hier ist die Schöpfungshöhe weitaus eher gegeben (wobei ich mich selbst dabei nicht darauf verlassen würde - mittlerweile wird die Schöpfungshöhe in der herrschenden Meinung ja eher höher angesetzt als früher) als bei einem daraus entstandenen Computerbild.
      Schlussendlich sei noch angemerkt, dass alle die hier Grafiken anbieten die das Embleme einer großen Feuerwehr, einer Hilfsorganisation oder eines (großen) privaten RDs tragen eine Markenrechtsverletzung begehen - Diese Zeichen&Slogans sind in aller Regel selber als Marke geschützt.

      Es ist verständlich, dass man sich ärgert wenn die eigene Arbeit einfach so genutzt wird. Aber bevor man hier mit dem juristischen Hammer droht sollte man vielleicht erstmal überlegen wo man selber steht. Und dann ggf. ganz kleine Brötchen backen und wenn überhaupt einfach mal die "geringeren Maßnahmen" anwenden. Hat jemand denn Mal den Nutzer angeschrieben? Oder einfach mal bei FB gemeldet?
    • krumel schrieb:

      Schlussendlich sei noch angemerkt, dass alle die hier Grafiken anbieten die das Embleme einer großen Feuerwehr, einer Hilfsorganisation oder eines (großen) privaten RDs tragen eine Markenrechtsverletzung begehen - Diese Zeichen&Slogans sind in aller Regel selber als Marke geschützt.


      Darauf wollte ich gar nicht eingehen, aber ja, definitiv: Da lässt sich sicher schön was zurechtzimmern. ;)

      Es ist sogar eher zu vermuten, dass das der Grafik zur Grunde liegende Design des Original-Fahrzeuges einen urheberrechtlichen Schutz genießt - Hier ist die Schöpfungshöhe weitaus eher gegeben (wobei ich mich selbst dabei nicht darauf verlassen würde - mittlerweile wird die Schöpfungshöhe in der herrschenden Meinung ja eher höher angesetzt als früher) als bei einem daraus entstandenen Computerbild.


      Auch darauf bin ich bewusst nicht eingegangen, weil das hier ja gar nicht in Frage stand. Ich würde aber dem Design der Fahrzeuge an sich durchaus urheberrechtlichen Schutz zugestehen, eben weil sie in eigener geistiger Leistung ausgearbeitet wurden. Aber ich würde vermuten, die hM würde mir da widersprechen.
    • Warum denn nicht "Leben und leben lassen" ? Ist zwar ärgerlich für Denjenigen, der sich viel Mühe gemacht hat mit der Erstellung der Grafiken. Aber vielleicht steht man auch einfach mal geistig über den "Dieben" und sagt sich "na, dann scheinen die ja echt gut geworden zu sein"...
      Im Übrigen muss man auch mal die (juristische) Kirche im Dorf lassen. Ich möchte nicht wissen, in wie vielen Benutzerleitstellen hier Daten eingeflossen sind, die "nur für den Dienstgebrauch" oder "streng vertraulich" herausgegeben wurden... Und wie viele fremde Bilder habt ihr auf euren Facebookprofilen? Von süßen Katzenbabys oder Frau Merkel mit dummem Gesichtsausdruck ?
      Ich beende Sätze gerne mit drei Punkten... 8o
    • Das hier bestimmte Fahrzeugdesign's unter Schutz stehen, wage ich zu bezweifeln, da sich kaum eine Feuerwehr damit auseinander setzen wird. Was ich mit Sicherheit weiß ist, dass das Türwappen der Feuerwehr Berlin geschützt ist. Desweiteren stehen die meisten Wappen / Logo's zur freien Verfügung, bzw. werden sogar zum Download kostenfrei angeboten.

      Nichts desto trotz, ein vernünftiges Fragen zur Verwendung der Grafik kostet nichts und wird meist sogar positiv beantwortet.
    • wpbadboy schrieb:

      Desweiteren stehen die meisten Wappen / Logo's zur freien Verfügung, bzw. werden sogar zum Download kostenfrei angeboten.


      Nur, weil etwas zum Download zur Verfügung steht, heißt das nicht dass jede Verwendung genehmigt ist.

      Lumidor schrieb:


      Nun ist die Frage ob der "Dieb" das auch so genau weiß, man kann ja erstmal normal mit ihm sprechen, dann mit nem Anwalt drohen usw


      Blöd halt, wenn er weiß, dass die Drohung absolut ins Leere läuft, weil er nichts rechtswidriges gemacht hat ;)
    • CrashMontague schrieb:

      Anders könnte das übrigens bei den hier vorzufindenden Grafiken zur fiktiven Feuerwehr Löwensburg aussehen, da hier augenscheinlich ein eigenständiges Design erarbeitet und umgesetzt wurde. Wobei hier die Schutzwürdigkeit von computergenerierten Zeichnungen nach §2 Abs. 1 UrhG zu bezweifeln ist, weniger aber die nach §2 Abs. 2 UrhG.
      ^^ Aber nur bedingt richtig, da sich das Design mehr oder weniger auch an einigen Realen Vorbildern orientiert, hier zb. Wobei ich nun auch nicht weiß, ob und inwiefern durch änderungen und Zusätze die eigenstädigkeit Vorraus setzen.

      Trotzdem ist, und bleibt es natürlich ärgerlich für die Grafiker und ganz besonders für die ersteller der Blankos was auch klar sein düfte oder? und wie wpbadboy schon schrieb, fragen kostet doch nix... Es scheint da überhaupt keine möglichkeit geben, die Grafiken zu schützen oder ?
      Profilbild -

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