Fahrzeuge bei Einsatz aus melden

    • Wird nicht umgesetzt
    • Lumidor schrieb:

      Es MUSS eine Zuordnung Patient - Rettungsmittel möglich sein und es MUSS aus Rechtsgründen dein komplettes Protokoll 5 (?) Jahre einsehbar sein.

      Lumidor schrieb:

      Ich bezog mich auf SJonny.

      Wie LHA688 das schon mal richtig erklärt hat, bekommt das NEF in Bayern immer zwei Nummern durchgegeben: einmal die Patientennummer (diese ist identisch mit der Einsatznummer des RTW und ist somit zur Abrechnung aller am Patienten durchgeführten medizinischen Leistungen einschließlich des Transportes notwendig - und ermöglicht die Zuordnung des Personals, welches am Patienten gearbeitet hat) und die Fahrzeugnummer (die benötigt wird, um das NEF separat abzurechnen - also Sprit und Fahrer).

      Ein NAW beispielsweise bekommt wieder nur eine Nummer, da hier keine Extrakosten für ein weiteres Fahrzeug anfallen, da ja Kompaktsystem.

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    • Lumidor schrieb:

      Doch die Leitstelle gehen die Patiendaten was an, denn es kann immer mal ne Rückfrage geben. Reicht ja schon dass das Krankenhaus anruft und sagt, "Hier Frau Meyer die ihr eben gebracht hat, die hat Gäste auf dem Kopf"


      Und da sage ich Dir wieder: Nein, die Leitstelle braucht keine Patientendaten. Die Fahrzeugbesatzung sollte ja ein Protokoll geschrieben haben, welches beim Patienten verbleibt. Darauf steht - neben dem Fahrzeug selbst - ja die Einsatznummer, welche der Leitstelle genügen müsste, um alle relevanten Daten abfragen und weitergeben zu können.
    • TheOssi schrieb:

      Lumidor schrieb:

      Doch die Leitstelle gehen die Patiendaten was an, denn es kann immer mal ne Rückfrage geben. Reicht ja schon dass das Krankenhaus anruft und sagt, "Hier Frau Meyer die ihr eben gebracht hat, die hat Gäste auf dem Kopf"


      Und da sage ich Dir wieder: Nein, die Leitstelle braucht keine Patientendaten. Die Fahrzeugbesatzung sollte ja ein Protokoll geschrieben haben, welches beim Patienten verbleibt. Darauf steht - neben dem Fahrzeug selbst - ja die Einsatznummer, welche der Leitstelle genügen müsste, um alle relevanten Daten abfragen und weitergeben zu können.


      Die Leitstelle ist verpflichtet den Vollständigen und korrekten Patientennamen aufzunehmen.
      Schon alleine aus dokumentationsgründen, sowie zur Recherche. Die Einsatzprotokolle werden ja idR in der Verwaltung oder Abrechnungsstelle oder sonstwo aufbewahrt.
      Mut ist nicht ein Leben zu leben, sondern eins zu bewahren!

      - Avatar: RTW der Stadt Köln - Fzg Grafik von Leitessen
    • Sweetchuck schrieb:

      Schon alleine aus dokumentationsgründen, sowie zur Recherche. Die Einsatzprotokolle werden ja idR in der Verwaltung oder Abrechnungsstelle oder sonstwo aufbewahrt.

      Und in Bayern - wie auch schon erwähnt - ohne Name keine Patientennummer... ELDIS eben...
    • Sweetchuck schrieb:

      Die Einsatzprotokolle werden ja idR in der Verwaltung oder Abrechnungsstelle oder sonstwo aufbewahrt.


      Das Original hat beim Patienten zu bleiben. So hat der immer die Einsatznummer zur Hand (zumindest theoretisch; praktisch wird man wohl auch über Datum und Einsatzort suchen müssen). Die Dinger, die in der Verwaltung aufgehoben werden sind (im Sinne von sollten) in Sachen Patientendaten geschwärzt sein.

      Suchst Du nen Patienten zu ner Einsatznummer, musste bei uns in die Abrechnung reinschauen und die läuft über die Wache und nicht über die Leitstelle (von der kommen nur die Grunddatensätze mit Zeiten, Einsatzort, Zielort, Einsatznummer). Hat zur Folge, dass Du keine vertraulichen Daten über Funk mitteilen musst und der Kreis der unbeteiligten, die darauf Zugriff haben, ist deutlich eingeschränkt. In der Regel sinds nur die betroffene Wache und die zentrale Abrechnungsstelle und nicht jeder RDler, HiOrgler oder FFler im ganzen Funkverkehrskreis, von Presseleuten mit Scannern mal ganz zu schweigen.
    • richtig, außerdem kann es auch berechtigte Rückfragen von Dritten, z.B. Polizei geben. Die Wissen will ob Bewohner XYZ aus der Adresse gefahren wurde, oder ob die Meldung über die Vermisste Person real ist.
      Außerdem muss das komplette Protokoll, das schließt die Patientendaten mit ein, archiviert werden. Lass es mal zu nem Gerichtsverfahren kommen und du hast für deinen Beweis deiner Unschuld nur ein geschwärztes Protkoll.
    • Sehe ich nicht das Problem drin, da es bei nem Gerichtsverfahren ja in der Regel auch das originale Protokoll gibt, von dem ich den (im Bereich der Patientenpersonalien) geschwärzten Durchschlag habe (auf dem aber ja nun Einsatzort, EInsatzdatum/Uhrzeit, Zielort, Geschlecht und Geburtsdatum zu lesen sein sollten), womit die Echtheit meines Protokolls sicherlich tausendfach besser belegt ist, als durch nen Patientennamen im Leitrechner, der aber widerum auf meinem Protokoll (da geschwärzt) nicht auftaucht.

      Ich hab jetzt in vier Leitstellenbereichen (zugegebenermaßen nur in NRW) gearbeitet, bin überörtlich in weiteren gewesen und in keinem (außer Dortmund) hat die Leitstelle Patientendaten beim Otto-Normal-Einsatz abgefragt. Weder über Funk, noch telefonisch oder auf sonstigem Wege.
      Wenns ne offizielle Anfrage gibt, läuft die über die Verwaltung und die sucht die Daten dann zusammen, fordert ggf. Stellungnahmen ein, usw. Und so lange die Verwaltung nicht ihr Okay gegeben hat, darf ich - wie auch die Leitstelle - ohnehin keine Auskünfte geben.

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    • TheOssi schrieb:

      Ich hab jetzt in vier Leitstellenbereichen (zugegebenermaßen nur in NRW) gearbeitet, bin überörtlich in weiteren gewesen und in keinem (außer Dortmund) hat die Leitstelle Patientendaten beim Otto-Normal-Einsatz abgefragt. Weder über Funk, noch telefonisch oder auf sonstigem Wege.
      Bitte nicht den Fehler machen, eigene Erfahrungen auf die Gesamtgröße zu beziehen. Es gibt genügend Leitstellenbereiche, in denen das ganz anders läuft. Digitale Dokumentation mal ganz ausgenommen.

      Fakt ist: Sowohl Patientendaten als auch das Protokoll inklusive Maßnahmen etc. muss auch noch Jahre später auffindbar sein. Alles andere lohnt meines Erachtens nicht zu diskutieren.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • TheOssi schrieb:

      Sehe ich nicht das Problem drin, da es bei nem Gerichtsverfahren ja in der Regel auch das originale Protokoll gibt, von dem ich den (im Bereich der Patientenpersonalien) geschwärzten Durchschlag habe (auf dem aber ja nun Einsatzort, EInsatzdatum/Uhrzeit, Zielort, Geschlecht und Geburtsdatum zu lesen sein sollten), womit die Echtheit meines Protokolls sicherlich tausendfach besser belegt ist, als durch nen Patientennamen im Leitrechner, der aber widerum auf meinem Protokoll (da geschwärzt) nicht auftaucht.

      Ich hab jetzt in vier Leitstellenbereichen (zugegebenermaßen nur in NRW) gearbeitet, bin überörtlich in weiteren gewesen und in keinem (außer Dortmund) hat die Leitstelle Patientendaten beim Otto-Normal-Einsatz abgefragt. Weder über Funk, noch telefonisch oder auf sonstigem Wege.
      Wenns ne offizielle Anfrage gibt, läuft die über die Verwaltung und die sucht die Daten dann zusammen, fordert ggf. Stellungnahmen ein, usw. Und so lange die Verwaltung nicht ihr Okay gegeben hat, darf ich - wie auch die Leitstelle - ohnehin keine Auskünfte geben.


      In einem Gerichtsverfahren hat das Protokoll primär auch nix verloren, solange man von der Schweigepflicht nicht entbunden wurde ^^
      Mut ist nicht ein Leben zu leben, sondern eins zu bewahren!

      - Avatar: RTW der Stadt Köln - Fzg Grafik von Leitessen
    • TheOssi schrieb:

      Und so lange die Verwaltung nicht ihr Okay gegeben hat, darf ich - wie auch die Leitstelle - ohnehin keine Auskünfte geben.
      Seit wann bestimmt ein Verwaltungsmitarbeiter was ich oder die Leitstelle, bzw. deren Mitarbeiter sagen dürfen? Sicher hast Du für Deine Überzeugung auch eine Rechtsquelle?

      Sweetchuck schrieb:

      In einem Gerichtsverfahren hat das Protokoll primär auch nix verloren, solange man von der Schweigepflicht nicht entbunden wurde
      Ein Patientenprotokoll enthält nicht nur besonders geschützte Patientendaten. Hier finden sich durchaus auch Daten, die in Gerichtsverfahren von Bedeutung sein könnten. Spätestens wenn ein Gericht die Herausgabe anordnet wird das Protokoll oder Teile daraus auch in Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. Denkbar wären hier z.B. Verfahren wegen Abrechnungsbetrug.


      Grundsätzlich würde es mich sehr wundern wenn Leitstellen nicht regelmäßig bestimmte personen-/einsatzbezogene Daten speichern würde. Ich denke hier an Name, Anschrift, Zeitpunkt des Anrufs, Alarmierung des Rettungsmittels, Übernahme des Einsatzes und Ankunft beim Patienten, aber auch die Abfahrt in welche Klinik sowie die Ankunft dort wird gespeichert werden.

      Wie sollte eine Leitstelle ohne diese Daten zeitnah nachvollziehen können welcher Patient in welche Klinik verbracht wurde? Wie sollte eine Leitstelle belegen können, daß sie fristgerecht die geeignete Hilfe eingeleitet hat?

      Im Übrigen werden diese Daten auch von Taxizentralen erfasst. Ausgerechnet Rettungsleitstellen sollten diese Daten nicht erfassen, zumal ein Großteil der Gesamtdaten auch ohne zutun der Fahrzeugbesatzungen bekannt ist?
    • Sargnagel schrieb:

      Grundsätzlich würde es mich sehr wundern wenn Leitstellen nicht regelmäßig bestimmte personen-/einsatzbezogene Daten speichern würde.

      Es gibt sogar Leitstellenbereiche, in denen gewisse Vorerkrankungen des Patienten gespeichert sind. Etwa eine HIV-Infektion oder bekannte Erkrankungsbilder wie Diabetes oder vorangegangene Schlaganfälle/Herzinfarkte. Ich meine das von meinen alpenländischen Nachbarn mal gelesen zu haben...
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Es gibt sogar Leitstellenbereiche, in denen gewisse Vorerkrankungen des Patienten gespeichert sind.
      Kenne das auch so, zumindest was "Dauerpatienten" (regelmäßige Dialysefahrten o.ä.) oder Patienten mit Infekten angeht.
      ILS Region INGOLSTADT - ID 1426
      Stadt Ingolstadt - Lkr. Eichstätt - Lkr. Neuburg-Schrobenhausen - Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Es gibt sogar Leitstellenbereiche, in denen gewisse Vorerkrankungen des Patienten gespeichert sind. Etwa eine HIV-Infektion oder bekannte Erkrankungsbilder wie Diabetes oder vorangegangene Schlaganfälle/Herzinfarkte. Ich meine das von meinen alpenländischen Nachbarn mal gelesen zu haben...
      Yep, es werden auch andere einsatzrelevante Daten gespeichert wie z.B. dass der Kunde in der Vergangenheit aggressiv und gewaltbereit war.
    • Sargnagel schrieb:

      TheOssi schrieb:

      Und so lange die Verwaltung nicht ihr Okay gegeben hat, darf ich - wie auch die Leitstelle - ohnehin keine Auskünfte geben.
      Seit wann bestimmt ein Verwaltungsmitarbeiter was ich oder die Leitstelle, bzw. deren Mitarbeiter sagen dürfen? Sicher hast Du für Deine Überzeugung auch eine Rechtsquelle

      § 3 Abs. 1 TVöD

      TVöD §3 Abs. 1 schrieb:

      Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren; dies gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

      Als gesetzliche Vorschriften ist hier meiner Meinung nach das Patientengeheimnis zu nennen und als vom Arbeitgeber angeordnet so ziemlich alles, was in Sachen Amthaftpflicht interessant werden könnte, also pauschal erstmal alles, was mir nicht freigegeben wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TheOssi ()

    • Dir ist aber auch schon bewusst, dass die Leitstelle als eine weitere Abteilung deines Arbeitgebers zu sehen ist? Denn dein Arbeitgeber ist nur indirekt die BF, HiOrg oder Privater. Sondern der Kreis bzw die Stadt. Daher ist die Leitstelle durchaus berechtigt den Namen zu erfahren. Diagnose ist da was anderes, aber zur Vollständigkeit des Einsatzes gehört ein Name.
    • TheOssi schrieb:

      Sargnagel schrieb:

      TheOssi schrieb:

      Und so lange die Verwaltung nicht ihr Okay gegeben hat, darf ich - wie auch die Leitstelle - ohnehin keine Auskünfte geben.
      Seit wann bestimmt ein Verwaltungsmitarbeiter was ich oder die Leitstelle, bzw. deren Mitarbeiter sagen dürfen? Sicher hast Du für Deine Überzeugung auch eine Rechtsquelle

      § 3 Abs. 1 TVöD

      TVöD §3 Abs. 1 schrieb:

      Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren; dies gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

      Als gesetzliche Vorschriften ist hier meiner Meinung nach das Patientengeheimnis zu nennen und als vom Arbeitgeber angeordnet so ziemlich alles, was in Sachen Amthaftpflicht interessant werden könnte, also pauschal erstmal alles, was mir nicht freigegeben wurde.
      Was hat die gesetzliche Schweigepflicht oder eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach Tarif-/Arbeitsvertrag der Mitarbeiter damit zu tun ob die Leitstelle Daten speichern darf oder gar muß?

      Meines Erachtens wird die Pflicht der Leitstelle in bestimmten Fällen Auskunft zu erteilen auch nicht grundsätzlich durch die Schweigepflicht unterbunden.

      Ich denke hier z.B. an die Anfrage der Polizei im Rahmen einer Vermisstensuche. Klar ist daß die Pol nicht erfährt warum der Pat. transportiert wurde, aber die Tatsache daß der Patient transportiert wurde dürfte an Berechtigte unbedenklich herauszugeben sein. Unter Umständen ist auch das Transportziel mitzuteilen. Ich denke hier an Kinder, die ohne Kenntnis der Eltern transportiert wurden. Auch im Rahmen einer Katastrophe (MANV o.ä.) muß erfasst werden wer wohin transportiert wurde. Wie sonst sollen Angehörige wieder zueinander finden?