NRW bekommt neues Brand- und Katastrophenschutzrecht

    • NRW bekommt neues Brand- und Katastrophenschutzrecht

      Feuerwehr und Katastrophenschutz sollen leistungsfähig bleiben

      Die Modernisierung des Brand- und Katastrophenschutzrechtes in Nordrhein-Westfalen soll drei Schwerpunkte beinhalten: die Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr, die Aufwertung des Katastrophenschutzes und die Anpassung der Regelungen zum Brandschutz. Die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände, Hilfsorganisationen, und Gewerkschaften wurden bei dem Gesetzentwurf beteiligt. Sie erhalten jetzt erneut Gelegenheit, sich im Rahmen der Verbändeanhörung dazu zu äußern. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung soll das bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG) ablösen.

      Im Katastrophenschutz wird die gegenseitige Hilfe mit anderen Bundesländern und dem benachbarten Ausland erstmals gesetzlich verankert. In NRW gibt es mehr als 15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute. Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. Deshalb soll die Attraktivität des Ehrenamtes für die Zukunft weiter gestärkt werden.


      Quelle: S+K Verlag

      Aktuelle Fassung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophendschutz (BHKG) - Stand: 12.11.2014