Rettungsdienst in Baden-Württemberg verfassungswidrig?

    • Da stelle ich mir doch die Frage was einen Diplom Chemiker dazu befähigt beurteilen zu können ob das baden-württembergische RDG verfassungswidrig ist?

      Der Ruf nach mehr FW im RD ist meines Erachtens in Zeiten des Notfallsanitäters keine tragfähige Zukunftsvision, aber durchaus verständlich wenn man bedenkt daß Herr Goertz langjährig leitend im Bereich Berufsfeuerwehr (u.a. Karlsruhe) gearbeitet hat.


      Damit will ich aber keinesfalls die RD-Struktur im Ländle verteidigen. Daß es hier tiefgreifender Veränderungen bedarf steht auch für mich außer Frage.
    • Sargnagel schrieb:

      Der Ruf nach mehr FW im RD ist meines Erachtens in Zeiten des Notfallsanitäters keine tragfähige Zukunftsvision, aber durchaus verständlich wenn man bedenkt daß Herr Goertz langjährig leitend im Bereich Berufsfeuerwehr (u.a. Karlsruhe) gearbeitet hat.
      Diesen Ruf kann ich immer wieder nicht verstehen. Ich kann auch nicht als Bäcker sagen, ich mach nebenbei noch den Metzger mit und mach beides dann perfekt. Jeder sollte sein Fachbereich perfekt machen und keine Vermischungen bringen.
    • Ruml schrieb:

      Sargnagel schrieb:

      Der Ruf nach mehr FW im RD ist meines Erachtens in Zeiten des Notfallsanitäters keine tragfähige Zukunftsvision, aber durchaus verständlich wenn man bedenkt daß Herr Goertz langjährig leitend im Bereich Berufsfeuerwehr (u.a. Karlsruhe) gearbeitet hat.
      Diesen Ruf kann ich immer wieder nicht verstehen. Ich kann auch nicht als Bäcker sagen, ich mach nebenbei noch den Metzger mit und mach beides dann perfekt. Jeder sollte sein Fachbereich perfekt machen und keine Vermischungen bringen.

      Können sie ja meinethalben machen, aber dann bitte strikt trennen zwischen "weißem" und "rotem" Dienst und keine eierlgende Wollmilchsau, wie schon vorher angemerkt, schaffen. Das funktioniert nicht.
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
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      - Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
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    • Ruml schrieb:

      Sargnagel schrieb:

      Der Ruf nach mehr FW im RD ist meines Erachtens in Zeiten des Notfallsanitäters keine tragfähige Zukunftsvision, aber durchaus verständlich wenn man bedenkt daß Herr Goertz langjährig leitend im Bereich Berufsfeuerwehr (u.a. Karlsruhe) gearbeitet hat.
      Diesen Ruf kann ich immer wieder nicht verstehen. Ich kann auch nicht als Bäcker sagen, ich mach nebenbei noch den Metzger mit und mach beides dann perfekt. Jeder sollte sein Fachbereich perfekt machen und keine Vermischungen bringen.


      Dass Berufsfeuerwehr und Rettungsdienst in Personalunion gut funktionieren, zeigt sich in Hamburg, in NRW und co immer wieder wunderbar.
      An sich ist aber die Frage berechtigt, was einen Chemiker dazu befähigt, über Verfassungsfragen zu entscheiden. Ich finde seine Äußerungen äußerst kritisch, als Akademiker sollte er wissen, dass solche Fragen viel zu tiefgehend sind, um sie als "Fachfremder" gegenüber der Presse zu erörtern.
    • CrashMontague schrieb:

      Ruml schrieb:

      Sargnagel schrieb:

      Der Ruf nach mehr FW im RD ist meines Erachtens in Zeiten des Notfallsanitäters keine tragfähige Zukunftsvision, aber durchaus verständlich wenn man bedenkt daß Herr Goertz langjährig leitend im Bereich Berufsfeuerwehr (u.a. Karlsruhe) gearbeitet hat.
      Diesen Ruf kann ich immer wieder nicht verstehen. Ich kann auch nicht als Bäcker sagen, ich mach nebenbei noch den Metzger mit und mach beides dann perfekt. Jeder sollte sein Fachbereich perfekt machen und keine Vermischungen bringen.


      Dass Berufsfeuerwehr und Rettungsdienst in Personalunion gut funktionieren, zeigt sich in Hamburg, in NRW und co immer wieder wunderbar.
      An sich ist aber die Frage berechtigt, was einen Chemiker dazu befähigt, über Verfassungsfragen zu entscheiden. Ich finde seine Äußerungen äußerst kritisch, als Akademiker sollte er wissen, dass solche Fragen viel zu tiefgehend sind, um sie als "Fachfremder" gegenüber der Presse zu erörtern.

      Hallo Ruml. Sei versichert der Herr Professor kennt sich mit dem Recht bezüglich RD in Baden Württemberg sehr gut aus. Das kann man auch als ehemaliger studierter Chemiker ganz gut sich anlesen usw.

      Diese Bedenken hatten auch andere bereits vor Ihm in der Vergangenheit immer wieder geäußert. Nur die mediale Außenwirkung war noch nie so hoch wie jetzt. Das wurde immer schön im stillen Kämmerlein behandelt. Ich bin sehr froh das dies einmal so offen zur Sprache kommt.
    • Ruml schrieb:

      Diesen Ruf kann ich immer wieder nicht verstehen. Ich kann auch nicht als Bäcker sagen, ich mach nebenbei noch den Metzger mit und mach beides dann perfekt. Jeder sollte sein Fachbereich perfekt machen und keine Vermischungen bringen.
      Mal ehrlich: Solange die Hiorg und private RD in hohem Masse Ehrenamtliche und Teilzeitler einsetzen, brauchen wir doch über Feuerwehrbeamte in einsatzstarken Großstädeten nicht diskutieren. Ich habe nichts gegen Ehrenamtliche oder Teilzeitler, aber man sollte hier schon einen gleichen Maßstab ansetzen.
    • BFM112 schrieb:

      Mal ehrlich: Solange die Hiorg und private RD in hohem Masse Ehrenamtliche und Teilzeitler einsetzen, brauchen wir doch über Feuerwehrbeamte in einsatzstarken Großstädeten nicht diskutieren. Ich habe nichts gegen Ehrenamtliche oder Teilzeitler, aber man sollte hier schon einen gleichen Maßstab ansetzen.
      Wenn der Ehrenamtliche, Nebenberufliche oder auch der Feuerwehrler die reguläre Aus-/Fort-Weiterbildung durchläuft, die für diesen Beruf vorgeschrieben ist und auch eine Zahl X als jährlich zu leistende Mindeststunden eingehalten werden, sprich der Retter Erfahrung besitzt, ist mir egal wer mich fachgerecht rettet.

      Als ich das Thema hier eingebracht habe ging es mir um komplette Ausbildungen als BFWler in Verbindung mit einer NotSan-Ausbildung.
    • Hier ein Auszug aus dem Interview mit morgenweb.de. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wo der gute Mann sich hier zuweit aus demFenster gelehnt haben soll. Er hat nur seine persönliche Meinung vertreten.

      ".. Goertz: Baden-Württemberg hat als einziges Bundesland den zur hoheitlichen Daseinsvorsorge gehörenden Rettungsdienst nicht in Hände der Städte und Kreise gelegt. In allen anderen Bundesländern liegt die Verantwortung bei ihnen. Sie können den Rettungsdienst selber durchführen, an Hilfsorganisationen oder private Unternehmen vergeben. Sie tragen aber, und das ist absolut entscheidend, die unmittelbare Verantwortung, auch für die Frage, zu welcher Uhrzeit wie viele Rettungsmittel zur Verfügung stehen. Sie müssen sich dann mit Krankenkassen als Kostenträgern und den beauftragten Organisationen anhand der nachgewiesenen Kosten auf die Höhe der Gebühren einigen.

      Und im Südwesten fällt das weg?

      Goertz: Das Landesrettungsdienstgesetz gesteht ihnen dieses Recht nicht zu. Während es in vielen anderen Bundesländern sogar zu den "Aufgaben des eigenen Wirkungskreises" gehört, stehen in Baden-Württemberg Städte und Kreise ohne jedes Eingriffsrecht da. Ihnen sind regelrecht die Hände gebunden. Ich persönlich halte das für einen schweren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und bin der Auffassung, dass dies sogar verfassungswidrig ist.

      Warum?

      Goertz: Der baden-württembergische Weg ist eine Art gesetzlich bestimmte "Unverantwortlichkeit". Der Gesetzgeber gibt die Verantwortung einem Gremium, das zur Hälfte aus Krankenkassen, also den Kostenträgern, und zur Hälfte aus den Durchführenden besteht. Wie soll eine solche "Runde" konkret Verantwortung übernehmen? Baden-Württemberg hat gesetzlich ein System festgezurrt, in dem maßgeblich diejenigen die Organisation des Rettungsdienstes bestimmen, die ihn bezahlen und die ihn durchführen und davon leben. Die Städte und Kreise, die in allen anderen Bereichen die Verantwortung für die Sicherheit der Bürger tragen, haben keinerlei Einfluss darauf. Das halte ich für ausgesprochen gefährlich...."
    • Der Gesetzgeber gibt die Verantwortung einem Gremium, das zur Hälfte aus
      Krankenkassen, also den Kostenträgern, und zur Hälfte aus den
      Durchführenden besteht.
      Vielleicht geht dieses Gremium ja verantwortungsvoller mit dem Thema um als so manche Kommune.
      Vor derartigen Experimenten wäre meiner Ansicht nach der Gesetzgeber aber erstmal gefragt den Entscheidungsspielraum der Verantwortlichen zu minimieren und endlich die Hilfsfristen zu konkretisieren, und zwar auf Bundesebene.
    • manne schrieb:

      [...]Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wo der gute Mann sich hier zuweit aus demFenster gelehnt haben soll. [...]

      "Goertz: Ich persönlich halte das für einen schweren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und bin der Auffassung, dass dies sogar verfassungswidrig ist.


      Sich als Akademiker so zu äußern, ist genau das: Zu weit aus dem Fenster gelehnt, vor allem, wenn man kein Jurist ist. Vor allem, da er nicht aufführt, was daran denn nun verfassungswidrig sein soll. Das ist nämlich schon ein schwerwiegender Vorwurf, der wenigstens mir bekannten Juristen in diesem Fall schwer verständlich ist.
    • CrashMontague schrieb:

      manne schrieb:

      [...]Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wo der gute Mann sich hier zuweit aus demFenster gelehnt haben soll. [...]

      "Goertz: Ich persönlich halte das für einen schweren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und bin der Auffassung, dass dies sogar verfassungswidrig ist.


      Sich als Akademiker so zu äußern, ist genau das: Zu weit aus dem Fenster gelehnt, vor allem, wenn man kein Jurist ist. Vor allem, da er nicht aufführt, was daran denn nun verfassungswidrig sein soll. Das ist nämlich schon ein schwerwiegender Vorwurf, der wenigstens mir bekannten Juristen in diesem Fall schwer verständlich ist.
      Dann sollten sich deine Bekannten eventuell erst mal mit dem BaWü Gemurkse auseinandersetzen. Leider wird hier nicht darauf eingegangen ob das Grundgesetz oder die Landesverfassung gemeint ist.
    • Es wird auch nicht darauf eingegangen, inwiefern das überhaupt verfassungswidrig sein wird - es wird einfach in den Raum gestellt. Das ist unwissenschaftlich, unprofessionell und davon ab unsympathisch. Diese mir Bekannten haben in Rechtswissenschaft teilweise promoviert, ich gehe also davon aus, dass sie sich mit Recht einigermaßen auskennen. Bei einem Chemiker sieht das in der Regel anders aus - sonst müssten Juristen ja nicht mindestens 6 Jahre lang lernen, wie man Gesetze richtig liest.
    • manne schrieb:

      Leider wird hier nicht darauf eingegangen ob das Grundgesetz oder die Landesverfassung gemeint ist.

      Natürlich wird darauf eingegangen. In der gesamten Berichterstattung geht es um den "Baden-Württembergischen" Weg. Und aufgrund der Tatsache, dass der Rettungsdienst Ländersache ist, hat das nichts mit der Bundesverfassung zu tun. Ob das Ganze nun wirklich verfassungswidrig ist, ist bisher nicht geklärt. Es wird lediglich ausgesprochen, dass es das (in welcher Form auch immer) sein könnte. Fakt ist aber, dass es ein schwerwiegender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt, die es in Deutschland so nicht och einmal gibt.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Natürlich wird darauf eingegangen. In der gesamten Berichterstattung geht es um den "Baden-Württembergischen" Weg. Und aufgrund der Tatsache, dass der Rettungsdienst Ländersache ist, hat das nichts mit der Bundesverfassung zu tun.
      Die Schlussfolgerung ist nicht möglich. Es können auch Landesgesetze gegen eine Bundesverfassung verstoßen.
      Bundesrecht schlägt Landesrecht.

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      Es wird lediglich ausgesprochen, dass es das (in welcher Form auch immer) sein könnte.
      Genau das ist der Kritikpunkt. Es fehlen die Erklärung in welcher Form.
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