Alslo ich weiß manchmal nicht, ob hier die komplette Berichterstattung auch wirklich gelesen wird oder immer nur aufgrund der Überschrift wild drauf los kommentiert und kritisiert wird. Wer sich nämlich den Kommentar im Mannheimer Morgen (zu finden in einem separaten Link) liest, sieht ganz genau, um was es geht bzw. warum sich Herr Goertz echauffiert.
Und bevor hier wieder wild über Bundes- und Landesrecht diskutiert wird: Der Bund hat die Kompetenzen für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr (also Brand- und Feuerschutzwesen, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz) an die Länder übertragen. Und die kommunale Selbstverwaltung fällt mit Sicherheit nicht in die Aufgabenbereiche des Bundes.
Ob der Müll rechtzeitig geleert wird, genug sauberes Trinkwasser aus den Leitungen kommt, die Straßen gereinigt sind, es genug Schulen und Kindergärten, Friedhöfe und Kläranlagen gibt sowie sozial schwachen Menschen geholfen wird, das nennt man "Daseinsvorsorge". In Deutschland fällt das unter die kommunale Selbstverwaltung. Die Bürger sind gewohnt, dass ihre Stadt, ihre Gemeinde das regelt und sie sich darauf verlassen können - eigentlich Selbstverständlichkeiten.
Doch wer einen Herzinfarkt erleidet, Atemnot bekommt, wer stürzt oder verunglückt, der kann sich nicht darauf verlassen, dass seine Stadt, seine Gemeinde alles für ihn tut. Ausgerechnet dann, wenn es um lebensbedrohliche Fälle geht, wurde nämlich die kommunale Selbstverwaltung außer Kraft gesetzt - zumindest in Baden-Württemberg. Hier überlässt man das rein privaten Vereinen und Firmen, sprich Krankenkassen und Hilfsorganisationen, die darüber stets hinter verschlossenen Türen sprechen: ein Fehler im System.
In anderen Bundesländern schüttelt man darüber verständnislos mit dem Kopf. In Baden-Württemberg nimmt man das hin, weil es ja schon so lange einigermaßen funktioniert.
Doch die Probleme häufen sich - nicht nur in Mannheim. Wenn Stadträte sich über die Zustände im Rettungsdienst (wie geschehen) empören, wird das nicht viel helfen - solange sie nicht Landespolitiker auf ihre Seite ziehen, um die ganzen Rahmenbedingungen zu ändern.
Und bevor hier wieder wild über Bundes- und Landesrecht diskutiert wird: Der Bund hat die Kompetenzen für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr (also Brand- und Feuerschutzwesen, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz) an die Länder übertragen. Und die kommunale Selbstverwaltung fällt mit Sicherheit nicht in die Aufgabenbereiche des Bundes.