Landen für Rettungshubschrauber verboten

    • Landen für Rettungshubschrauber verboten

      Gerade zu den gestrigen Geschehnissen auf Amrum passend...

      Eine EU-Verordnung wird zum Problem für Rettungsflüge. Für die Landeplätze der Kliniken sollen in Kürze strengere Richtlinien gelten. Krankenhäuser fürchten bauliche Investitionen in Millionenhöhe. Die Leidtragenden sind die Patienten.

      Die EU-Verordnung soll - wenn sich nichts anderes ergibt - am 29.10.2014 in Kraft treten.

      Der volle Artikel der SZ ist HIER zu lesen.

      - Meinungen, Vorschläge zur Abhilfe... ??
      - Hat die Luftrettung mit Inkrafttreten der EU-Verordnung überhaupt noch Sinn?
    • Ich denke das nicht die Landungen an Einsatzorten außerhalb von bewohntem Gebiet das Problem sind, sondern eher die Kliniken...

      Hierzulande betrifft sie vor allem die Hubschrauber-Landeplätze auf dem Gelände von Krankenhäusern. Ziel der Verordnung ist, die so genannten „Public Interest Sites“ sicherer zu machen. Das bedeutet, dass künftig breitere Einflugschneisen und größere Mindestabstände zu angrenzender Bebauung nötig sind.

      Quelle: Artikeldes Merkur vom 05.06.2014
    • Wenn ich mich recht entsinne,sollte diese Verordnung schon anfang der 90er kommen. Von wem auch immer das damals veranlasst wurde.
      Seitdem besteht diese Ausnahmeregelung.

      Nun kann man sich 2 Sachen fragen:

      1.Hatten die Kliniken nicht genug Zeit,etwas Stück für Stück zu verändern?

      Und,was viel wichtiger ist:

      2.Muss das sein?

      Wie es im Artikel steht,bräuchten wir solche Landeplätze nicht,da sie durch moderne Technik der Hubschrauber kompensiert werden.
      Gut,man kann jetzt darüber streiten,ob so manche Maschine bei heißem Wetter dann tatsächlich noch...,aber lassen wird das...

      Fakt ist. Vermutlich kaum ein EU-Land wird von dieser "Sanktion" so hart getroffen werden,wie Deutschland.
      Wir haben viele städtische Krankenhäsuer,wir haben ein riesiges Luftrettungsnetz etc.

      Auf dem Dorfkrankenhaus in der Pampa sägt man halt kurz Paar Bäume um. Bei uns wird's schon schwieriger.

      Allerdings gäbe es,glaube ich,auch eine weitere Lösung.
      Und zwar sind, so meine ich es zuletzt irgendwo gelesen zu haben , weniger stark frequentierte Landeplätze (Ca. 20 Anflüge im Jahr) von der Vorschrift ausgenommen.

      Für die meisten "Dorfkrankenhäuser" dürfte das reichen,um den Platz weiter betreiben zu können.

      Und wenn nicht,dann wird auf der nächsten Wiese gelandet und sich am Hinterteil lecken gelassen.
      Es geht um Menschenleben!

      Danke für ihre Aufmerksamkeit. ( :P )

      Funkstille, Alarmierung!
    • Nun, im speziellen geht es hier um die städtischen Krankenhäuser, da sind wir uns einig. Wenn ein städtisches Krankenhaus keinen Dachlandeplatz hat sollte es eh schleunigst mal schaun einen zu bekommen - es sei denn es ist wirklich nicht notwendig da sich der Anflug schön gestaltet. Ich denke hier zB an ein nahes Krankenhaus bei uns, Krankenhaus Amstetten. Bei einem Dachlandeplatz sollte der Anflug eingentlich kaum ein Problem sein, außer die Stadt riesen hohe Häuser, aber in DE ist Frankfurt die einzige Stadt mit einer Skyline.....

      Was ich vorher meinte war, sollte es wirklich ein Problem darstellen, ein Krankenhaus anzufliegen, sei es aufgrund hoher Gebäude, Bäume oder anderen Hindernissen, hätte die Rettungsfluggesellschaft schon längst etwas gesagt. Man hätte zB einen Dachlandeplatz errichtet. So war es zB beim Wiener UKH Meidling bei dem man aus eben jenen Gründen den Bodenlandeplatz aufs Dach versetzte. (der Anflug war wirklich sch.... und gefährlich)
      Nun, wenn es in einem Krankenhaus bis jetzt nie ein Problem war zu landen, und jetzt irgendwelche "möchtegern Spezialisten" kommen und sagen mindestens so groß muss der Abstand zu Hindernissen sein, können wir doch gleich die ganze Luftrettung mit Tragschraubern sein lassen oder? Es obliegt dem Piloten ob er landet oder nicht, und das sollte so bleiben...man sollte hier nicht irgendwas verbieten nur weil es irgendwer - der zwischen Brüssel und Straßburg sowiso die hälfte seiner Unterlagen verloren hat- meint besser zu wissen..

      Hier noch ein kleines Bildchen am Rande. Der Anflug durch Bäume und die Wasserrutsche versperrt würde sicher nicht den Richtlinien der EU Entsprechen - der Landeplatz sowiso sehr klein, aber es geht sich aus! Der Pilot hat entschieden - und das war sicherlich das beste für die damals schwer verletzte Patientin. LINK zum Bild
    • christophorus15fan schrieb:

      Wenn ein städtisches Krankenhaus keinen Dachlandeplatz hat sollte es eh schleunigst mal schaun einen zu bekommen
      Kann sich nur leider nicht jeder leisten.

      christophorus15fan schrieb:

      sollte es wirklich ein Problem darstellen, ein Krankenhaus anzufliegen
      Das Anfliegen ist weniger das Problem,als das Starten.Beim Anflug kannst du noch auf mehr Leistungsreserven zurückgreifen und ggf. irgendwohin ausweichen.Wenn beim Start ein Ofen ausgeht und du senkrecht hochgegangen bist,weil vor dir und hinter dir Bebauung liegt,sieht's schlecht aus.

      christophorus15fan schrieb:

      ...man sollte hier nicht irgendwas verbieten nur weil es irgendwer - der zwischen Brüssel und Straßburg sowiso die hälfte seiner Unterlagen verloren hat- meint besser zu wissen..
      Dem kann ich IM ALLGEMEINEN nur zustimmen. ;)

      christophorus15fan schrieb:

      Der Anflug durch Bäume und die Wasserrutsche versperrt würde sicher nicht den Richtlinien der EU Entsprechen
      Das war ja,wenn ich das richtig sehe,keine Landung am Krankenhaus. Am Einsatzort ist da vieles ,seeehr vieles möglich...

      Funkstille, Alarmierung!
    • Das stimmt, nur
      Wenn mir beim Abflug vom KH der Ofen ausgeht und ich nicht mehr autorotierenen kann (Bebauung etc) hab ich IN DER REGEL keinen Patienten mehr hinten drinnen - beim Einsatz weg (wie beispielsweise dort im Bad) hab ih wen drinnen - das is ja viel blöder wenn mir da der Saft ausgeht - ja es is beides Blöd, aber sollte man da nicht zuerst mal schaun das ich beim Einsatzort aufpasse was ich mache...naja....aber grundsätzlich geb ich dir mit der Autorotationsgeschichte beim Senkrechtstart recht ;)
    • Na ja nicht ohne Grund, müssen moderne RTH zwei Turbinen haben. Deswegen mussten wir ja unseren geliebten Teppichklopfer ;( abgeben.

      Und zum ersten Video, das ist ja keine echte Landung, das ist ja mehr Touch and Go, so viel Leistung wie der da auf dem Rotor lässt

      Zu Video Zwei, ich vermute mal der hat bei der ersten Landung den Untergrund unterschätzt, glaubt nicht dass das so geplant war :D
    • Video 2 fällt dann wohl in die Kategorie fahrlässig bis unverantwortlich... :)

      Hab letztens erst mit einem Piloten des ÖAMTC darüber gesprochen - das is ned weiter schlimm - fahrlässig ist eher das was der Hubipilot der DRF gemacht hat...der hat damals bei der Landung auf der Piste sofort die Turbinen abgestellt - dann is er gerutscht und konnte die Maschiene nicht mehr abfangen - darum lässt jeder Pilot vom ÖAMTC nach der Landung noch mindestens eine Minute die Turbinen an - falls man noch mal starten müsste - da hat wohl dann der Schnee nachgegeben - aber eigentlich sollte auch in dem Gelände eine Landung locker möglich sein - auch bei Schnee -
      Bis 14% heißts....
    • Irgendwie schon bezeichnend - die Kliniken hatten Jahrzehnte Zeit, sich auf die neue Lage einzustellen und jetzt plötzlich geht die Welt unter, weil die EU jetzt plötzlich was entschieden hat. Mit Verlaub, selbst die endgültige Fassung der 965/2012 ist bald zwei Jahre alt, und die Diskussion darüber läuft seit den 90ern. Das Problem ist ja teils sogar hausgemacht, weil viele Kliniken ursprünglich mal bestehende luftfahrtrechtliche Zulassungen für Landeplätze aus Kostengründen haben auslaufen lassen. Damit sind sie gerade jetzt aber in den A... gekniffen, weil durch die ausgelaufene Zulassung keine Anerkennung als public interest site/geduldete Landestelle mehr möglich ist.

      Warum macht die böse EU denn nur solche Sachen, wenn die Hubschrauber mittlerweile doch gar nicht mehr zwingend drauf angewiesen sind? Weil man Dinge nicht zwingend routinemäßig machen muss, nur weil man sie kann. Gerade in confined areas in Städten sollte bitteschön möglichst viel Sicherheitsreserve vorhanden sein. Die Kliniken haben nur Schiss, daß sie weniger kritische Fälle bekommen, wenn sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt angeflogen werden können.
    • Kein Pilot stellt unmittelbar nach der Landung die Triebwerke ab. Zunächst werden sie in "Idle" (ca 50-70% Triebwerlsleistung) gefahren, um sie langsam abzukühlen. Dabei kommt es natürlich zum Lastwechsel, der im schlimmsten Fall zum wegrutschen führen kann. Es kann also auch dem ÖAMTC Piloten passieren wenn er die Triebwerke in Idle schaltet auch wenn er vorher eine Minute auf 100% laufen lies....


      Gruss
      BFM112
    • CrashMontague schrieb:


      Wer von euch hat denn die EU-Verordnung überhaupt gelesen? Diese erstreckt sich nur auf "gewerblichen Luftverkehr" und liefert auch direkt eine Legaldefinition dafür.

      Dann frage ich mich, warum man bis jetzt eine Ausnahmegenehmigung für die Luftrettung brauchte, wenn es diese ja gar nicht betreffen würde...
    • „Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb“ (Commercial Air Trans­port Operation, CAT Operation) bezeichnet den Betrieb von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleis­tungen.


      Mit ein bisschen Geschick schafft man es durchaus, die zivile Luftrettung nicht hierunter zu subsumieren.
    • CrashMontague schrieb:

      Diese erstreckt sich nur auf "gewerblichen Luftverkehr" und liefert auch direkt eine Legaldefinition dafür.

      Und darunter fallen auch RTHs/ITHs.

      Art. 5 Flubetrieb
      (2) CAT-Betreiber haben die einschlägigen Bestimmungen des Anhangs V zu erfüllen, wenn sie


      f) Hubschrauber für Flüge im gewerblichen Luftverkehr für medizinische Hubschraubernoteinsätze (Helicopter Emergency Medical Service, HEMS) betreiben.