Body Modifications im Dienst

    • Body Modifications im Dienst

      Moinsen, als persönlicher Betroffener (2 x Tattoo, 1 x auch mit T-Shirt sichtbar) würde mich mal interessieren, wie das bei euch in den HiOrgs ist:
      Sichtbare Body Modifications okay?
      Sichtbare Body Modifications nach vorherigem "Chef-Zeigen" okay?
      Sichtbare Body Modifications tabu?

      Ich war einmal auf einer RW tätig, wo sich ein tättowierter Kollege seine roten, am Hals tättowierten Sterne abtapen musste, habe aber seitdem keine Erfahrungen mehr mit solch intoleranten Vorgesetzten gemacht. Dennoch hört man ja öfter von sowas.
    • Auch bei uns (wir sind ein katholischer Verein) ist es kein Problem gepierct oder tattowiert zu arbeiten.
      Natürlich sollte man wie schon erwähnt auf seine Außenwirkung achten und sollte meiner Meinung nach so wenig wie möglich während der Arbeit zeigen. Hierbie hat man ja die Möglichkeit einfach ein longsleeve oder ähnliches während der Arbeit zu tragen.

      Bei uns rennen die Mitarbeiter auch mit bunten Haaren rum. Wo bei uns nur der Spaß aufhört sind sogenannte "Buttons" die an den Einsatzjacken hängen, die eine politische Aussage treffen.
      Diese Buttons wurden nun von ganz oben verboten, nach dem sich mehrere Patienten durch einige persönlich angegriffen und dadurch minderwertig versorgt gefühlt haben.
    • Wer kommt denn bitte auf die ausgesprochen dämliche Idee sich Buttons an die Einsatzkleidung zu hängen? Leute gibt's... :pinch:
      Bei uns ist mir noch kein Fall bekannt, bei dem Tattoos abgeklebt werden mussten und wir haben mehrere tattoowierte Kollegen. Kann aber natürlich auch am Einzelfall vom Motiv abhängen. Piercings sind aus Gründen der Unfallverhütung und der Hygiene tabu.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Die Sache mit den Buttons hat angefangen als ne Kollegin uns verlassen hat und fast allen Kollegen nen Button mit nem RTW drauf geschenkt hat.
      Die meisten Kollegen tragen auch nur diesen bzw. haben ihn getragen. Einige Kollegen waren dann noch so nett und haben sich Buttons mit politischen Aussagen dazu gehängt bis die erste richtige Beschwerde kam die auch dezent nachvollziehbar ist.
    • Status3 schrieb:

      Kann aber natürlich auch am Einzelfall vom Motiv abhängen.


      Konkret ging es bei dem abgetapeten Kollegen um die negative Assoziation "Roter Stern -> UdSSR" bei alten Patienten - was ich für ziemlich abwegig hielt.
      Ich persönlich finde übrigens, Tättowierungen sollten jedem eben soweit erlaubt sein, wie sie niemanden angreifen (könnten) {außer in ganz abwegigen Fällen}. Ich beispielsweise trage ägyptische Zeichen (Ankh, Horusauge, Schriftzug "Anubis" in Hieroglyphen) auf'm Oberarm und die Unterschrift von Edgar Allan Poe auf der anderen Seite am Unterarm. Nichts anstößiges also.
      Ich habe mit einem Cross Buster (Logo der Band Bad Religion) geliebäugelt, den gäbe es aber beispielsweise nur an der Wade - wegen Unsichtbarkeit.

      n anderer Kollege hatte n Reichsadler gehabt. der musste bis zu nem Cover Up folgerichtig abtapen. Große Jugendsünde.

      Politische Botschaften haben indes in meinen Augen echt rein gar nichts an Einsatzkleidung verloren - und das sag ich als Kommunist und Politiker ;)
    • Also ich sehe in Tattoos sogar einen positiven Effekt: Der Patient hat im ja sonst eher schlicht eingerichteten RTW wenigstens was zu gucken (sofern er nicht bewusstlos ist, versteht sich ;) ). Ich freue mich immer, wenn ich mir irgendein Bild an ner Wand oder so ansehen kann, wenn ich beim Arzt ne Spritze bekomme (Nadelphobie).
      Und ob das Bild nun an der Wand oder auf dem Arm ist, spielt ja nun keine Rolle. ^^
      Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.
    • CrashMontague schrieb:

      Ich persönlich finde übrigens

      Das ist grundsätzlich ganz nett, aber genauso grundsätzlich haben Arbeitgeber das Recht, eine Kleidungsordnung respektive ein bestimmtes Erscheinungsbild anzuordnen. Grundsatz ist hierbei die Abwägung zwischen persönlicher Freiheit des Arbeitnehmers auf der einen Seite und den Interessen des Betriebes auf der anderen Seite. Wenn der Arbeitgeber also im Interesse der Außendarstellung nicht dulden möchte, daß Tätowierungen oder Piercings sichtbar getragen werden, dann ist dem so. Das hat dann nicht wirklich was mit Intoleranz in der gängigen Konnotation zu tun. Eine Bank muss auch keinen Angestellten mit Kundenkontakt im T-Shirt tolerieren.
    • Und dennoch ist es nachvollziehbar, wenn ein Arbeitgeber dies - einem professionellem und neutralen Erscheinungsbild zuliebe - fordert. Es geht dabei, bei aller Liebe, nicht darum was sich der Retter dabei denkt, sondern wie er wirkt. Und jemand, der zumindest stark tättoowiert ist macht auf mich zumindest keinen gesteigert professionell-seriösen Eindruck, egal wie fähig er letztendlich ist.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Die fachliche und soziale Kompetenz sollte (muss) in jedem Beruf im Vordergrund stehen. Ich finde Tätowierungen und Piercing nicht schlimm, aber ein seriöser Auftritt, also Kleiderordnungen und ähnliches wie übertriebene Piercings, politisch nicht angepasste Tätowierungen, usw., dürfen in bestimmten Bereich einfach nicht sein. Personen mit bunten Haaren, 20 Piercings im Gesicht, usw., würde ich in einer Bank auch nicht mein Geld anvertrauen. Und im RTW mein Leben sowie so schon nicht. Auch wenn das natürlich keinen Rückschluss auf die fachliche und soziale Kompetenz erlaubt, so ist ein seriöser Auftritt über viele Berufsgruppen einfach ein muss!

      Gruß
    • Gerade fiel ein Urteil durch das Verwaltungsgericht Darmstadt, dass sicherlich auch für den Rettungsdienst eine gewisse Relevanz hat. Zwar sind im RD nicht überall Beamte im Einsatz, trotzdem ist man im öffentlichen Auftrag unterwegs.
      Eine
      Tätowierung kann eine Einstellung bei der Bundespolizei verhindern. Das
      Verwaltungsgericht Darmstadt entschied in einem am Dienstag
      veröffentlichten Beschluss, dass eine Bewerberin wegen eines Tattoos auf
      dem Unterarm abgelehnt werden darf. In dem Eilverfahren machte das
      Gericht deutlich, dass dies zumindest für großflächige Tätowierungen
      gilt.
      Quelle: Stern.de