Um Zecke zu entfernen: Sanitäter zündet Arm von Patienten an

    • Um Zecke zu entfernen: Sanitäter zündet Arm von Patienten an

      WTF??? 8| :thumbsup:

      Im vergangenen Herbst war ein Student auf einem Festival von einer Zecke gebissen worden. Um das Tier loszuwerden, ging der junge Mann in ein Sanitätszelt. Doch weil der Sanitäter dort keine Zeckenzange oder Pinzette hatte, wollte er das Tier ausbrennen. Gebrannt hat danach aber der ganze Unterarm des Patienten. Nun stand der Sanitäter deshalb vor Gericht.

      Symbolbild BlaulichtWie die Freie Presse berichtet, stand der 23-jährige Sanitäter nun in Zwickau vor Gericht, weil er im vergangenen Herbst einem Studenten den Arm angezündet hatte. Er wollte dem Patienten mit Hilfe eines Feuerzeugs eine Zecke entfernen, doch das ging deutlich schief. Der Student kam in das Sanitätszelt auf dem Festivalgelände, so die Zeitung weiter, weil sich eine Zecke in seiner Armbeuge festgebissen hatte. In dem Zelt erhoffte er sich Hilfe bei der Entfernung des Ungeziefers.

      Sanitäter wollte Zecke mit Feuerzeug "ausbrennen"

      Weiter heißt es, dass der Sanitäter keine Zeckenzange oder Pinzette zur Hand hatte, weshalb er dem Patienten vorschlug, die Zecke auszubrennen. So habe er das in seiner Ausbildung bei der Bundeswehr gelernt. Laut der Zeitung willigte der Patient ein, da er die Zecke loswerden wollte. Allerdings war er nicht von solch verheerenden Folgen ausgegangen. Statt einer kleinen Brandwunde, stand sein ganzer Unterarm in Flammen. Noch heute hat er eine großfläche Brandnarbe auf dem Arm. In einem Prozess in Zwickau gab der angeklagte Sanitäter der Freien Presse zu Folge jetzt zwar zu, dass die Ausbrennung nicht ganz geplant verlaufen sei, allerdings habe er den Patienten zuvor über die Brandwunde informiert. Da der Sanitäter jedoch großzügig Desinfektionsmittel auf den Arm goss, entzündete sich wohl der ganze Arm. Das Verfahren wurde gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes, so die Zeitung weiter, vorläufig eingestellt. Brisant übrigens auch: weder der Sanitäter noch seine Organisation hatten zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Zulassung.

      Quelle: retter.tv
      Viele Grüße

      TOM



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    • Ich frage mich halt, ob man wirklich ne San-Ausbildung braucht um die verhängnissvolle Reaktion von offenem Feuer mit alkoholhaltigem Desi-Mittel zumindest in Erwägung zu ziehen? *kopfschüttel* Was man nicht alles beim Bund lernt ...
      Viele Grüße

      TOM



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    • Stimmt! Die Bundeswehr hätte dafür natürlich Napalm verwendet... :D

      Brisant übrigens auch: weder der Sanitäter noch seine Organisation hatten zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Zulassung.
      Ist eigentlich bekannt, von was für einer Zulassung hier die Rede ist?

      Gruß
    • CrashMontague schrieb:

      Auch der Artikel wirkt eigenartig recherchiert. "Anerkannte Sanitätsausbildung" unter RS gibt es - mit wenigen landesspezifischen Ausnahmen - nicht.
      Auch das mit der Organisation ist sehr eigenartig. Und weshalb hier deutsches Recht Anwendung fand, erschließt sich gar nicht.

      § 7 StGB - Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

      (1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
      (2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
      1.zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder2.zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Das StGB findet schon auf in Deutschland anfallende zivilrechtliche Streitigkeiten keine Anwendung. Dass es hier allerdings tatsächlich zu einer strafrechtlichen Angelgenheit wurde, ist an sich schon sehr verwunderlich. Denn ob in CZ wirklich Körperverletzung nach Einwilligung strafrechtlich relevant ist, wage ich ohne eingehende Kenntnis des tschechischen Rechts einfach mal zu bezweifeln. Vermutlich wollte sich der Staatsanwalt etwas profilieren.

      @Lumidor: Selbst in dem Zusammenhang dürfte es in Tschechien völlig Schnuppen ein, welchen deutschen Lehrgang jemand absolviert hat. ;)
    • Im Artikel ist die Rede von einem Verfahren wegen "gefährlicher Körperverletzung". Das ist eine Straftat und auf diese findet das StGB Anwendung. Zudem ist es durchaus so, dass auch bei einer vorangegangenen Einwilligung in die Körperverletzung eine Strafbarkeit in Frage kommt, wenn die Behandlung unsachgemäß durchgeführt wird. Zu tschechischem Recht kann ich aber ebenfalls nichts sagen.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • §228 StGB gibt eine Strafbarkeit nur her, wenn die Tat "gegen die guten Sitten" verstößt. Nun ist das sehr weit gefasst, in diesem Fall aber in meinen Augen nicht gegeben. Wobei ich ja weiterhin dabei bleibe, dass sich da ein übereifriger Staatsanwalt profilieren wollte - selbst die BILD-Zeitung zitiert den Richter in dem Fall so, dass in seinen Augen eine fahrlässige Körperverletzung, nicht aber eine gefährliche in Frage kommt.