Italien: Winterreifenverbot ab Donnerstag

    • Italien: Winterreifenverbot ab Donnerstag

      Ab Donnerstag, 15.05.2014 gilt in Italien ein Fahrverbot mit Winterreifen. Viele Autofahrer sind verunsichert und haben sich in den letzten Tagen an den ÖAMTC gewandt. Experten haben nun nachrecherchiert, worauf man bei Fahrten nach Italien achten muss.

      „Grundsätzlich hat das Verbot mit dem sogenannten ‚Geschwindigkeitsindex‘ zu tun, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Diese Geschwindigkeit kann unter der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen. In Österreich ist das für Winterreifen zulässig, wenn ein Aufkleber im Fahrzeug den Lenker darauf hinweist“, so ÖAMTC-Expertin Dagmar Riedl.

      Auch Wohnmobile betroffen

      In Italien dürfen derartige Reifen von 15. Mai bis 14. Oktober hingegen nicht verwendet werden - sowohl von italienischen als auch von ausländischen Autofahrern. Zusätzlich ist die Verwendung von Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex „Q“ (160 km/h) oder niedriger generell verboten. Das gilt auch für Wohnmobile, die üblicherweise eine geringere Bauartgeschwindigkeit als 160 km/h haben.

      „Der Index ist in unmittelbarer Nähe der Dimension notiert - als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl“, erläutert Riedl. Beispielsweise steht bei der Bezeichnung „225/55 R17 H“ der Buchstabe „H“ für den Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige (Reifen-) Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h hindeutet.

      Strafen bis zu 1.682 Euro

      Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V, W und Y üblich.

      „Es sind vermutlich nicht allzu viele Fahrzeuge vom Verbot betroffen, weil Geschwindigkeitsindizes unter ’Q’, also 160 km/h, kaum vorkommen“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. „Wer nach Italien fahren will, sollte trotzdem sicherheitshalber einen Blick auf seine Reifen werfen.“ Denn wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen.


      Quelle: ORF / ÖAMTC

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manu Schwarzenberger ()

    • Wie sieht es mit Ganzjahresreifen aus?
      Was ist mit den LKW? (Für mich interessant, weil ich in ner Spedition in Ausbildung gehen möchte...)
      Und noch mal ganz blöd gefragt: Muss ich auch auf nem LKFZ (45 km/h Höchstgeschwindigkeit) höher als Q fahren? (Für mich interessant, weil ich so ein Dingen habe :D)
      Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.
    • Es gilt ein Winterreifen-Verbot in genanntem Zeitraum. Also alle Reifen, die das Kürzel "M+S" in Kombination mit einem der unten genannten Geschwindigkeitsindexe tragen (auch Ganzjahresreifen, sofern sie das Kürzel tragen, was in der Regel der Fall ist).

      Verbotener Geschwindigkeitsindex (in Kombination mit "M+S"):

      G = bis 90 km/h
      J = bis 100 km/h
      L = bis 120 km/h
      M = bis 130 km/h
      N = bis 140 km/h
      P = bis 150 km/h
      Q = bis 160 km/h

      Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bauartbedingt die zulässige Geschwindigkeit des Reifens nicht erreichen!!

      Alle Kraftfahrzeuge deren Reifen einen höheren Index (ab „R“) besitzen und deren Geschwindigkeitsindex unter der im Fahrzeugschein eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegt, dürfen ebenfalls nicht mit "M+S"-Reifen fahren.

      Beispiel:

      Der Reifen ist bis 240 km/h (Index "V") zugelassen, das Fahrzeug fährt aber laut Fahrzeugschein 270 km/h.

      In diesem Fall ist auch eine Strafe fällig.


      Liegt der Geschwindigkeitsindex aber bei "R" und darüber und das Kfz fährt langsamer, als der Reifen zugelassen ist, dürfen Winterreifen verwendet werden.

      Beispiel:

      Der Reifen ist bis 240 km/h (Index "V") zugelassen, das Fahrzeug fährt aber laut Fahrzeugschein 200 km/h.

      Hier ist die Verwendung von "M+S"-Reifen erlaubt.


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      @Ole Henrik, gerade für Dich in der Spedition interessant:

      Will der Spediteur in Italien Winter- oder Ganzjahresreifen im Sommer verwenden, muss er solche kaufen, die mindestens den Index "R" (170 km/h) tragen.

      Über Sinn oder Unsinn lässt sich streiten, aber es füllt sicher sehr gut die klammen Kassen des Staates. ;)


      EDIT: Auf die Schnelle hab ich für Lkw nur Reifen bis Kürzel "M" (130 km/h) gefunden. 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Manu Schwarzenberger ()

    • Ausschlaggebend für den erforderlichen Reifenindex ist nicht allein die eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Auf die im Fahrzeugschein angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) wird ein sog. Sicherheitszuschlag hinzugerechnet (Quelle).

      D.h. daß für ein Fahrzeug mit einer bbH von 205 km/h ein Reifen mit Index H (bis 210 km/h) nicht ausreichend ist sondern der Index V (bis 240 km/h) gefordert ist. Denn die Rechnung lautet 205 + (205 x 0,01 + 6,5) = 205 + 8,55 = 213,55 km/h.


      Auch heute darf in Italien legal mit Winterreifen gefahren werden. Der Reifenindex darf lediglich nicht unter Q liegen und zudem die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht vom Reifen unterschritten werden.

      Grundsätzlich finde ich diese Regelung gar nicht so schlecht, denn wer hält sich schon an die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit die durch den Reifenindex (Aufkleber im Sichtfeld) vorgegeben wird, wenn die Straßenverhältnisse eine höhere Geschwindigkeit zulassen würden? Meines Erachtens könnte die italienische Regelung, wenn sie europaweit eingeführt würde, ein Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit sein. Da in Italien allerdings eine maximal zulässinge Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen gilt scheint die Regung schlicht Abzocke zu sein.

      Wer die italienische Regelung im Original nachlesen möchte findet sie hier:
      Dateien