Ab Donnerstag, 15.05.2014 gilt in Italien ein Fahrverbot mit Winterreifen. Viele Autofahrer sind verunsichert und haben sich in den letzten Tagen an den ÖAMTC gewandt. Experten haben nun nachrecherchiert, worauf man bei Fahrten nach Italien achten muss.
„Grundsätzlich hat das Verbot mit dem sogenannten ‚Geschwindigkeitsindex‘ zu tun, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Diese Geschwindigkeit kann unter der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen. In Österreich ist das für Winterreifen zulässig, wenn ein Aufkleber im Fahrzeug den Lenker darauf hinweist“, so ÖAMTC-Expertin Dagmar Riedl.
Auch Wohnmobile betroffen
In Italien dürfen derartige Reifen von 15. Mai bis 14. Oktober hingegen nicht verwendet werden - sowohl von italienischen als auch von ausländischen Autofahrern. Zusätzlich ist die Verwendung von Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex „Q“ (160 km/h) oder niedriger generell verboten. Das gilt auch für Wohnmobile, die üblicherweise eine geringere Bauartgeschwindigkeit als 160 km/h haben.
„Der Index ist in unmittelbarer Nähe der Dimension notiert - als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl“, erläutert Riedl. Beispielsweise steht bei der Bezeichnung „225/55 R17 H“ der Buchstabe „H“ für den Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige (Reifen-) Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h hindeutet.
Strafen bis zu 1.682 Euro
Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V, W und Y üblich.
„Es sind vermutlich nicht allzu viele Fahrzeuge vom Verbot betroffen, weil Geschwindigkeitsindizes unter ’Q’, also 160 km/h, kaum vorkommen“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. „Wer nach Italien fahren will, sollte trotzdem sicherheitshalber einen Blick auf seine Reifen werfen.“ Denn wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen.
Quelle: ORF / ÖAMTC
„Grundsätzlich hat das Verbot mit dem sogenannten ‚Geschwindigkeitsindex‘ zu tun, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Diese Geschwindigkeit kann unter der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen. In Österreich ist das für Winterreifen zulässig, wenn ein Aufkleber im Fahrzeug den Lenker darauf hinweist“, so ÖAMTC-Expertin Dagmar Riedl.
Auch Wohnmobile betroffen
In Italien dürfen derartige Reifen von 15. Mai bis 14. Oktober hingegen nicht verwendet werden - sowohl von italienischen als auch von ausländischen Autofahrern. Zusätzlich ist die Verwendung von Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex „Q“ (160 km/h) oder niedriger generell verboten. Das gilt auch für Wohnmobile, die üblicherweise eine geringere Bauartgeschwindigkeit als 160 km/h haben.
„Der Index ist in unmittelbarer Nähe der Dimension notiert - als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl“, erläutert Riedl. Beispielsweise steht bei der Bezeichnung „225/55 R17 H“ der Buchstabe „H“ für den Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige (Reifen-) Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h hindeutet.
Strafen bis zu 1.682 Euro
Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V, W und Y üblich.
„Es sind vermutlich nicht allzu viele Fahrzeuge vom Verbot betroffen, weil Geschwindigkeitsindizes unter ’Q’, also 160 km/h, kaum vorkommen“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. „Wer nach Italien fahren will, sollte trotzdem sicherheitshalber einen Blick auf seine Reifen werfen.“ Denn wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen.
Quelle: ORF / ÖAMTC
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