Deutsche Fahrzeuge mit SoSi im Ausland

    • Deutsche Fahrzeuge mit SoSi im Ausland

      Hallo zusammen,

      ich hab da mal eine Frage und ob die Hier jemand beantworten kann.
      Unser Unternehmen macht für den ADAC aus Frankreich und der Schweiz.

      Jetzt meine Frage wie ist das rechtlich wenn ich in Frankreich oder der Schweiz mit SoSi fahre, also ist es rechtlich in den Ländern zulässig also das Deutsche Signal?
      Und wenn ja welche abweichenden rechte du Deutschland hat man, so wie beispielsweise in der Schweiz weis ich dass selbst die Heimischen Kräfte die Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten darf.

      Wäre euch sehr dankbar wenn mir da jemand helfen könnte

      Gruß Miller
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    • Wir haben auch immer fürn ASB Auslandsrückholdienst gemacht, waren auch in Schweiz, Frankreich, Italien, Ungarn etc.

      Was für Gründe gäbe es denn überhaupt im Ausland mit SoRe zu fahren? Wenn der Zustand so schlecht ist, kommen die Leute doch mitm Flugzeug und man holt sie im Flughafen-KH ab, oder nicht?
      Allerhöchstens bei Stau könnte ich es mir vorstellen. Sonst keine lebensgefährlichen Situationen denkbar.
    • Also im Auslandsrückholdienst kann ich mir persönlich auch keinen Grund für SoSi vorstellen.

      Im grenznahen Gebiet im Bereich der Notfallrettung gibt es zwischen den Ländern Abkommen, die den Einsatz von Sonderrechten im Nachbarland regeln (im übrigen gibt es die auch zwischen den einzelnen deutschen Bundesländern).
    • Aber ich weis von der Bergrettung, dass wir bis vor einiger Zeit nicht ein mal die Landesgrenzen (Bundesland) mit dem abgeschalteten Signal überfahren durften - sprich hier hätte das Signal überdeckt gehört, mit einer Mütte oder weis der Gott was, weil wir nicht die Rechte für ganz Österreich hatten, was sehr blöd war, denn die Nachbarortstelle ist nur (bzw am schnellsten Weg - sonst über 30min länger) über ein anderes Bundesland erreichbar -

      Jetzt haben wir die Rechte für ganz AT

    • Miller schrieb:

      Und wenn ja welche abweichenden rechte du Deutschland hat man, so wie beispielsweise in der Schweiz weis ich dass selbst die Heimischen Kräfte die Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten darf.

      Für die Schweiz ist diese Aussage so nicht richtig. Artikel 100, Abs. 4 des schweizer Straßenverkehrgesetzes (SVG) sagt hierzu:


      "Der Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeuges ist auf einer dringlichen Dienstfahrt wegen Missachtung der Verkehrsregeln und der besonderen Anordnungen für den Verkehr nicht strafbar, sofern er die erforderlichen Warnsignale gab und alle Sorgfalt beobachtete, die nach den besonderen Verhältnissen erforderlich war."

      Lediglich in Bezug auf den sog. Raserartikel, die Via Secura, gibt es aktuell keine Aunahmeregelung. Es gelten in der Schweiz also folgende Höchstgeschwindigkeiten, auch für Blaulichtfahrten:

      a.mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
      b.mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
      c.mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
      d.mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.

      Details zur schweizer Rechtslage (für schweizer Einsatzfahrzeuge) gibt`s hier

      Miller schrieb:

      Ja wird im Normalfall nur auf Anweisung des NA angeschalten (wird öfter mal vom ADAC gefordert) bei stau und je nach Schutzstatus des Patienten.

      Wenn die nationalen Bestimmungen für eine Sonderrechtsfahrt nicht erfüllt sind können weder ADAC, noch Notarzt einen Sonderrechtsfahrt anordnen. Ein Stau dürfte im Allgemeinen kein hinreichender Rechtfertigungsgrund sein. Vor allem wenn man bedenkt, welcher Zeitgewinn durch das Durchfahren eines Staus im Hinblick auf eine Rückholung über mehrere 100km zu erzielen ist.


      Ob eine SR-Fahrt erforderlich ist bestimmt auch in Deutschland einzig der Zustand des Patienten. Bei einem Rücktransport kann ich mir keinen Grund vorstellen, es sei denn der Weg führt aufgrund einer Zustandsverschlechterung ins nächst gelegene Krankenhaus.

      Im Übrigen bin ich mir nicht sicher wie legal eine SR-Fahrt mit einem deutschen Fahrzeug im Ausland überhaupt ist. Diesbezüglich würde ich mich auch nicht auf Aussagen in einem Forum verlassen. Mein Ansprechpartner wäre hier ein Jurist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sargnagel ()

    • Zur Schweiz: Das neue Straßenverkehrsgesetz "Via Sicura" sieht laut Presse tatsächlich für Einsatzkräfte keine Berechtigung für Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr vor. Den Gesetzestext hab ich selbst noch nicht gelesen, aber es gibt in jedem Fall eine neue Norm.
      Ansonsten auch mein Tipp: Einen Juristen mit entsprechendem Schwerpunkt (!) fragen.
    • CrashMontague schrieb:

      Zur Schweiz: Das neue Straßenverkehrsgesetz "Via Sicura" sieht laut Presse tatsächlich für Einsatzkräfte keine Berechtigung für Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr vor. Den Gesetzestext hab ich selbst noch nicht gelesen, aber es gibt in jedem Fall eine neue Norm.
      Gerade Du als angehender Jurist solltest den Gesetzestext lesen und nicht der Presse allein vertrauen. Der von mir zitierte Art. 100 SVG gilt weiterhin dem Grunde nach, zumindest sieht die schweizerische Gesellschaft für Recht in der Notfallmedizin dies so.
    • CrashMontague schrieb:

      In meiner Freizeit hab ich noch anderes zu tun als ausländische Gesetzestexte zu lesen. Auch die Presse führt gelegentlich Gespräche mit Experten übrigens.
      Ein Tipp von einem Jurastudenten zum anderen: Glaub nie, was die Presse um einem juristischen Thema schreibt, solange da nicht eine konkrete Person als Quelle drin steht. Journalisten sind eben Journalisten und keine Juristen.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Der Spiegel zitiert da ganz interessante Gesprächspartner. Manchmal recherchieren übrigens auch Medien nicht ganz schlecht. Ein Bekannter von mir, der in der Schweiz bei der Feuerwehr aktiv ist, hat mir das heute über FB nochmal so bestätigt, wobei wohl derzeit "gnädig" damit umgegangen wird. Die Rechtslage ändert sich dadurch nur eben nicht.

      PS: Ein nicht unbeachtlicher Teil der Journalisten ist tatsächlich Jurist ;)
    • CrashMontague schrieb:

      Der Spiegel zitiert da ganz interessante Gesprächspartner. Manchmal recherchieren übrigens auch Medien nicht ganz schlecht. Ein Bekannter von mir, der in der Schweiz bei der Feuerwehr aktiv ist, hat mir das heute über FB nochmal so bestätigt, wobei wohl derzeit "gnädig" damit umgegangen wird. Die Rechtslage ändert sich dadurch nur eben nicht.

      PS: Ein nicht unbeachtlicher Teil der Journalisten ist tatsächlich Jurist ;)
      Der Spiegel zitiert hier in erster Linie einen Bericht von Blick.ch der genauso schlecht recherchiert ist. Derzeit herrscht ein richtiger Hype um die Regelungen der Via Sicura, die eben Raser ausbremsen sollen. Leider sind die meisten Berichte wenig sachlich.

      Was trägt es zur Sache bei ob ein gewisser Teil der Journalisten Jura studiert hat? Auch unter Taxifahren findet man sicherlich Juristen, dennoch kommt wohl kaum jemand auf den Gedanken jeden beliebigen Taxifahrer um juristischen Rat zu fragen. Die Autorin des Spiegel Artikels ist jedenfalls keine Juristin.
    • Wo kein Kläger da kein Richter...

      Die Polizei wird kaum einen RTW bei SoSi fahrt blitzen, sie wissen ja selbst wie blöd das neue Gesetz ist...
      und sie sind ja selbst betroffen....

      ..einziges- aufgestellte Radarboxen unterscheiden nicht von Blaulichtfahrten oder normalen :/


      Find leider den Gesetzestext nicht - kann den jemand verlinken?
    • Also hier mal folgendes aus dem Merkblatt betreffend das Verhalten von Feuerwehrangehörigen im Strassenverkehr der GVZ

      Ernstfalleinsatz

      Grundsatz

      Angehörige der Feuerwehr (AdF), die mit ihrem Zivilfahrzeug zu Feuerwehreinsätzen unterwegs sind, haben gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und auch gegenüber dem Gesetz keine Sonderstellung. Übertritt ein AdF mit dem Zivilfahrzeug oder einem Feuerwehrfahrzeug ohne eingeschaltetes Sondersignal die Verkehrsvorschriften, so hat er bei einer polizeilichen Kontrolle entsprechende Sanktionen zu gewärtigen.
      (...)
      Weder die Polizei noch Strafverfolgungsbehörden verfügen über einen gesetzlichen Spielraum und müssen dem geltenden Gesetz die nötige Achtung verschaffen.

      (...)

      Sondersignal (Blaulicht und Wechselklanghorn)

      Allgemeines

      Mit dem Sondersignal ausgerüstete Fahrzeuge sind im dringlichen Einsatzfall vortrittsberechtigt, d. h. sie dürfen unter Wahrung der gebotenen Sorgfalt bzw. Verhältnismässigkeit von den Verkehrsregeln abweichen.

      Dieses Recht ist nur gegeben, wenn Blaulicht und Wechselklanghorn gleichzeitig eingeschaltet sind. Wird nur das Blaulicht verwendet (z. B. in der Nacht), so entfällt dieses Recht.

      Die Einsatzfahrt mit Sondersignal ist den jeweiligen Strassen-, Verkehrs-, Wetter- und Sichtverhältnissen anzupassen.

      Zudem steht im Faktenblatt der Via sicura nichts davon, dass Angehörige von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten als Raser bezeichnet wurden noch in Zukunft werden.

      Faktenblatt Via Sicura

      Zuletzt noch folgendes:

      Art. 100, Ziffer 4 - SVG

      Der Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeuges ist auf einer dringlichen Dienstfahrt wegen Missachtung der Verkehrsregeln und der besonderen Anordnungen für den Verkehr nicht strafbar, sofern er die erforderlichen Warnsignale gab und alle Sorgfalt beobachtete, die nach den besonderen Verhältnissen erforderlich war.

      Nachzulesen HIER

      Somit sollte doch alles klar sein, oder? Zumindest, was das Interna der Schweiz betrifft. ;)