Deutsche Fahrzeuge mit SoSi im Ausland

    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Sargnagel schrieb:

      Das Merkblatt der GVZ stammt aus dem Jahr 2011, die Via Sicura aus 2013. Sprich das Merkblatt ist veraltet.

      Dafür ist das SVG zuletzt Anfang diesen Jahres aktualisiert worden. Sprich: Das Merkblatt hat auch heute noch seine Gültigkeit. ;)
      Hä, bitte? Weil das Straßenverkehrsgesetz, daß die Artikel der sog. Via Sicura beihaltet 2013 aktualisiert wurde hat ein Merkblatt von 2011 weiterhin Gültigkeit?

      Magst Du das bitte etwas ausführlicher erklären, damit auch ich durchblicke?
    • Nun, es hat sich ja für Feuerwehrleute, Rettungspersonal und Polizei nichts geändert. Wenn man sich die Via sicura bzw. das Faktenblatt einmal anschaut sieht man, dass sich nur ein paar Passagen im SVG geändert haben. Artikel 100 hat sich allerdings nicht geändert. In so fern hat das Merkblatt (welches im übrigen nicht vom Staat, sondern einer Versicherung stammt) natürlich weiterhin Gültigkeit.

      Raser werden nun zwar anders im SVG definiert, allerdings ist eine Befreiung von Verkehrsvorschriften unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nach Art. 100, Ziffer 4 SVG für Rettungspersonal im Einsatzfall weiterhin gegeben. Nichts anderes sagt das Merkblatt aus.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Nun, es hat sich ja für Feuerwehrleute, Rettungspersonal und Polizei nichts geändert. Wenn man sich die Via sicura bzw. das Faktenblatt einmal anschaut sieht man, dass sich nur ein paar Passagen im SVG geändert haben. Artikel 100 hat sich allerdings nicht geändert. In so fern hat das Merkblatt (welches im übrigen nicht vom Staat, sondern einer Versicherung stammt) natürlich weiterhin Gültigkeit.

      Raser werden nun zwar anders im SVG definiert, allerdings ist eine Befreiung von Verkehrsvorschriften unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nach Art. 100, Ziffer 4 SVG für Rettungspersonal im Einsatzfall weiterhin gegeben. Nichts anderes sagt das Merkblatt aus.
      Trotz Anwendung des Art. 100 hat der Einsatzfahrer die Verhältnismäßigkeit zu wahren. D. h. er darf mit Blaulicht & Signalhorn die Höchstgeschwindigkeit übertreten, wird aber meines Wissens von den Grenzen des Raserartikels eingebremst. Bei Übrerschreitung der dort genannten Höchstgeschwindigkeiten ist es von den Gesamtumständen abhängig ob die Einsatzfahrt straffrei bleibt, falls der Kollege geblitzt wird. Der Art.100 befreit nämlich eben nicht vollständig von allen Regeln. Andernfalls wäre die derzeitige Debatte in der Schweiz auch gar nicht entstanden.

      Nichts anderes besagt die Stellungnahme der schweizerischen Gesellschaft für Recht in der Notfallmedizin, die sich auf die aktuelle Debatte beruft.

      Ob ein deutsches Einsatzfahrzeug in der Schweiz überhaupt Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, bzw. unter welchen Umständen der Fahrer welche Rechte hat kann allein mit dem SVG ohnehin nicht geklärt werden.
    • Aber dann definieren wir mal:

      Als "Raser" gilt von Gesetzes wegen, wer die zulässige Geschwindigkeit wie folgt überschreitet:

      - um mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt - also gefahrene 70 km/h
      - um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt - also gefahrene 100 km/h
      - um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt - also gefahrene 140 km/h
      - um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt - also gefahrene 160 km/h

      Ich kenne niemanden, der mit einem RTW in einer 30-iger Zone mit 70 km/h fährt. Und wenn, dann gehört ihm auch der Schein abgenommen. Diese Grenzwerte sind absolut gerechtfertigt.

      Klar, das Problem mit deutschen Fahrzeugen im Ausland ist damit noch nicht beantwortet, aber die Diskussion ging ja auch in diese Richtung, weshalb ich mich einmal näher damit befasst habe.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Ich kenne niemanden, der mit einem RTW in einer 30-iger Zone mit 70 km/h fährt. Und wenn, dann gehört ihm auch der Schein abgenommen. Diese Grenzwerte sind absolut gerechtfertigt.
      Fährt man derzeit beim Einsatz im innerstädtischen Bereich anstatt 50 70km/h würde kaum jemand auf die Idee kommen einen Einsatzfahrer als Raser zu titulieren. Richtet nun eine Stadt aber an selber Stelle 30er Zonen ein gilt man als Raser? Heutzutage werden 30er Zonen bekanntlich nicht nur an Unfallschwerpunkten, vor Kindergärten oder Schulen eingerichtet, sondern oftmals allein aus umweltpolitischen Gründen ohne, daß eine besondere Gefährdung vorliegt.

      Wenn wir außerorts auf einer Schnellstraße einen Bereich nehmen wo 70km/h aufgrund von Lämschutzbestimmungen gelten so könnte man hier nachts bei freier Bahn mit dem NEF, aber auch mit einem RTW relativ problemlos 130 km/h fahren ohne, daß man landläufig als Raser zu bezeichnen wäre.

      Ich finde einfach, daß gerade Einsatzfahrer Rechtssicherheit brauchen um bewusst zu entscheiden in wie weit sie es vertreten können die Höchstgeschwindigkeit zu übertreten.


      Grundsätzlich begrüße ich die schweizer Bestimmungen der Via Sicura, denke aber schon, daß es für SR-Fahrten andere Regelungen geben muß wie für den Verkehrsrowdy der ohne Licht- und Schallzeichen aus niederen Beweggründen die Höchstgeschwindigkeit überschreitet.
    • Sargnagel schrieb:

      CrashMontague schrieb:

      Der Spiegel zitiert da ganz interessante Gesprächspartner. Manchmal recherchieren übrigens auch Medien nicht ganz schlecht. Ein Bekannter von mir, der in der Schweiz bei der Feuerwehr aktiv ist, hat mir das heute über FB nochmal so bestätigt, wobei wohl derzeit "gnädig" damit umgegangen wird. Die Rechtslage ändert sich dadurch nur eben nicht.

      PS: Ein nicht unbeachtlicher Teil der Journalisten ist tatsächlich Jurist ;)
      Der Spiegel zitiert hier in erster Linie einen Bericht von Blick.ch der genauso schlecht recherchiert ist. Derzeit herrscht ein richtiger Hype um die Regelungen der Via Sicura, die eben Raser ausbremsen sollen. Leider sind die meisten Berichte wenig sachlich.

      Was trägt es zur Sache bei ob ein gewisser Teil der Journalisten Jura studiert hat? Auch unter Taxifahren findet man sicherlich Juristen, dennoch kommt wohl kaum jemand auf den Gedanken jeden beliebigen Taxifahrer um juristischen Rat zu fragen. Die Autorin des Spiegel Artikels ist jedenfalls keine Juristin.

      Lediglich die online-Ausgabe des Rettungsmagazin hat sich die Mühe gemacht, explizit zu recherchieren..
      Fakt ist, dass auch mit "Via Sicura" die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden darf.
    • Hallo Zusammen,

      möchte das Thema nochmal aufgreifen und nicht in der Schweiz bleiben.

      Wie sieht es rechtlich aus in Österreich. Wir sind ein Organtransport (Leber) von Deutschland ins benachbarte Österreich gefahren. Die Anfordernde Stelle hat den Transport mit SoSi angefordert.

      Zu uns wurde gesagt: "An der Grenze einfach durchfahren, machen wir immer so..."

      Nun habe wir uns gefragt ob dies eigentlich auch so rechtens ist und vor allen was passiert wenn man auf der Fahrt in Österreich unter SoSi geblitzt wird.

      Gruß Bogologobimbax
    • Du solltest dir als Fahrer immer darüber klar sein, was für Gesetze im Reiseland gelten. Egal ob mit oder ohne SoSi. Bei der Fahrt mit SoSi ins Nachbarland kann man natürlich noch auf wo kein Kläger, da kein Richter. Ich würde mich bei Grenzübertritt, bei Mobil Netz wechsel dann über die 112 vllt mal bei der örtlichen Leitstelle melden und die informieren und nach Verfahrensweise fragen.
    • Ich hatte das vor einiger Zeit mal abgeklärt:
      1. Schweiz:
      Ist außerhalb der grenzüberschreitenden Hilfe absolut nicht zulässig - Es gab bereits mehrfach Urteile gegen deutsche Rettungsdienste.
      (u.a. skverlag.de/rettungsdienst/mel…durch-gotthardtunnel.html)
      Wer Glück hat wird bloss von der KaPo in Lugano gestoppt, wer Pech hat:
      Die Bußen liegen hier schnell im Bereich oberhalb der 10.000 SFR. (Zusätzlich wird das Fahrzeug erstmal still gelegt, sprich der Weitertransport ist durch einen Schweizer-RD durchzuführen)
      Übrigens schauen die Schweizer Behörden selbst bei Schweiz-internen Verlegungen sehr genau hin - Es gilt prinzipiell nur die Fahrt ins nächste Spital bzw. ins nächste Zentrumsspital/höherwertiges Spital als zulässig.
      (Ich hatte in meiner Schweizer Zeit selbst einen Fall in dem man die Verlegung eines beatmeten Patienten in ein privates Spital sehr kritisch beäugte)
      Sprich: Wer meint mit einem Auslandsrückholer oder ähnlichem in der Schweiz mit Sondersignal zu fahren hat ganz ganz schlechte Karten. Von der Via Secura noch ganz zu schweigen.
      (Das Transport-Trauma oder die ärztliche Anweisung sind hier übrigens Wurst - Zu ersterem kommt ganz lapidar "dann muss eh geflogen werden", zu zweiterem "es haftet der Fahrzeuglenker")

      2. Österreich:
      Prinzipiell gilt außerhalb der grenzüberschreitenden Hilfe hier ähnliches wie in der Schweiz:
      Fahrten mit Sondersignal müssen den heimischen Regelungen im Bezug auf die Dringlichkeit entsprechen(wurden ja oben gepostet). Mir ist ein Fall bekannt bei dem auf der Inntal-Autobahn ein ITW gestoppt wurde.
      Allerdings sind die Bußen nicht so hoch wie in .ch. ;)
      Die Initialfrage Organtransplantat habe ich vor einigen Jahren direkt beim Innenministerium in Wien abgeklärt:
      Es gilt wohl prinzipiell der Passus bezüglich der sonstigen Einsätze, allerdings verweist man auf die fallweise Abklärung mit der Polizei - Im Endeffekt entscheidet der zuständige Polizeikommandat-. Diese Entscheidung kann übrigens auch so aussehen, dass man eine Eskorte der Exekutive bekommt.

      3. Italien:
      Nach Rückfrage beim Ministerio de stato: Außerhalb der grenzüberschreitenden Hilfe gibt es keine Zulassung zur Nutzung von Sonderrechten. Nur in Südtirol kann es anders sein, die haben wohl eigene Regelungen.

      4. Tschechien:
      Untersagt.

      5. Polen:
      Untersagt.

      6. Frankreich:
      Außerhalb der grenzüberschreitenden Hilfe untersagt. (Selbst bei Anfahrt eines grenznahen französischen Spitals muss das SoSi ausgemacht werden übrigens)

      Disclaimer: Stand 2010! (Ausnahme ist die Schweiz, da bin ich up-to-date)
    • Also für unser Dreiländereck D/NL/B kann ich für den Aachener Raum sagen, das es dort wohl eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Ländern gibt. Es ist wohl so, das die deutschen Einheiten zum Teil erheblich schneller vor Ort sind, als die eigentlichen Kollegen aus NL bzw B. So fährt z.B. die Feuerwehr Herzogenrath ins benachbarte Kerkrade, ebenso wie einige Einheiten aus dem Heinsberger Raum. Wenn ich mich nicht ganz irre, wird die FFw Aachen Einheit Sief mit nach Belgien alarmiert, auch weil man dort wesentlich schneller ist, als die belgischen Kollegen.
      Auch ist der RTH Christoph Europa 1 (stationiert in Merzbrück / StädteRegion Aachen) im Grenzgebiet unterwegs.
      Da das Aachener Uniklinikum ebenfalls sehr Grenznah liegt, kommen dort auch niederländische RTW an, ob auch mit SoSi ist mir allerdings nicht bekannt.
    • Habe ich lustiger Weise auch abgeklärt, da es uns als Schweizer RD hin und wieder betraf:
      Das geht problemlos, solange die Sondersignalanlage im Heimatland in die Fahrzeugpapiere spezifisch eingetragen ist.
      Natürlich gelten wieder die Regelungen aus .de...
      (Die übrigens auch kein "Mit SoSi durch den Stau" zulassen...)
    • In Lux ebenfalls so, das hiesige ILS bei den Luxemburger Kollegen den RTW anmelden und an der Grenze dann eine Polizeieskorte (meistens 2 Krad) den RTW in Empfang nimmt und bis zum Ziel KH bringt. Kommt aber zum Glück nie vor. Meine Erfahrungen mit Frankreich sind da leidlich, weil den Präfekten (ne Art kleiner Kaiser) irgendwelche Bilateralen Abkommen ziemlich wurst sind. Blaulicht in Frankreich nie und nimmer. Umgekehrt kacheln die aber gerne mal mit SR zu uns um den Dialysetermin zu schaffen. Anhalten ist selten, da auch erhebliche Sprachprobleme da sind und hier die wenigsten Polizisten französisch sprechen. Es gab vor einigen Jahren einen Fall da wurde ein RRTW/ NEF Gespann etwa 100 m vor einen verunfallten Kradfahrer von der Gendarmerie gestoppt da der Unfall 50 m in französischem Gebiet lag. Alles betteln (auch durch den NA) brachte nichts und so wurde der Patient erst gute 35 minuten später versorgt.....durch einen RTW der franz. Feuerwehr. Der NA kam erst garnicht. So ist die grande Nation......
    • Es geht ja nicht um Notfälle im Grenzbereich. Hier gibt es ja vielerorts entsprechende Vereinbarungen. Sondern es geht um die Durchfahrten u.ä.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ