Mecklenburg Vorpommern erhält neue Generation Dekon P

    • Mecklenburg Vorpommern erhält neue Generation Dekon P

      Halli Hallo,

      Das Land Mecklenburg Vorpommern erhält im nächsten Monat 3 neue Gerätewagen Dekontamination Personal.
      Ausgabeliste BBK Bund

      Für die Freiwillige Feuerwehr ein ganz massiver Wandel der Zeit. Die Feuerwehr Bad Doberan wartet seit Jahren auf dieses Auto und war eigentlich für ihre Aufgabe Dekontaminatioen nur mangelhaft ausgerüstet.
      FwA Dekontamination Personal

      Meine Frage an die Feuerwehrkameraden unter uns. Hab ihr bereit Erfahrungen mit der neuen Generation Dekon P?

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    • Gab es in den Jahren und Jahrzehnten denn so viele Zivilschutzfälle, wo der Bund in der Verantwortung war und dieser nicht nach gekommen ist? Machen wir uns nichts vor, denn zu 99,999999% werden Fahrzeuge des Bundes für die alltägliche Gefahrenabwehr genutzt, was an sich auch nicht schlimm ist oder verkehrt wäre. Aber vielleicht muss man einfach mal die zuständige Stadt/Gemeinde und den Landkreis fragen, ob die Feuerwehr denn ausreichend für ihre Aufgaben in der Gefahrenabwehr ausgerüstet ist? Denn hier muss man zuerst suchen und fragen, da die Verantwortung für die alltägliche Gefahrenabwehr, wozu ein "normaler" Gefahrengutunfall nun auch zählt, bei der Stadt/Gemeinde bzw. im Katastrophenfall beim Kreis/Land liegt. Vielleicht haben ja genau diese in den letzten Jahren/Jahrzehnten ihre Hausaufgaben nicht gemacht, wenn diese für ihren Einsatz nicht ausreichend ausgerüstet waren (sind). Auf den Bund schimpfen ist da immer einfach...

      Gruß
    • Das ist eben die Frage der Organisation. Für die ÖGA ist eben nun mal die Gemeinde / Kommune zuständig. Wenn man eine entsprechende Risikoanalyse bzw. ein Bedarfsgutachten erstellen lässt und sich dieses für die Anschaffung von Gefahrgut-Komponenten ausspricht, liegt die Anschaffung in der Verantwortung der Gemeinde.

      Die Zuteilung des BBK zielt voll und ganz auf die Bevölkerungsdichte und die entsprechende Industrie ab. Zudem wird alles, was das BBK ausschreibt und vergibt, als "Komponenten des ergänzenden Katastrophenschutzes" angesehen. Dies soll heißen, dass "die Ausstattung ergänzend zur von den Ländern beschafften Ausrüstung als ergänzende Ausstattung in die Länderkonzepte integriert werden kann".

      Ausstattungskonzept des ergänzenden Katastrophenschutzes - BBK

      Grundsätzlich ist der Grundschutz bei Katastrophenlagen Ländersache und hier liegt auch die Verantwortung . Der Bund "ergänzt" nur. Dies ist eben seit der Föderalismusreform von 2005 so. Als es die ZfZ im Bundesverwaltungsamt noch gab, war das alles einfacher. Wie man sieht: Fortschritt ist nicht immer auch ein Gewinn.
    • Naja in meinem letzten post ging es darum das nur versprochen wurde. Und gerade Gefahrguteinsätze habe nichts mit den anderen normalen Einsätzen zutun. Unser Landkreis möchte einen ordentlichen Gefahrgutzug haben also muss er die dafür vorgesehenen Feuerwehren auch vernünftig ausrüsten. Dazu muss man sagen das ja die meisten Fahrzeuge der Gefahrgutzüge in den Landkreisen und Städten in den es keine Berufsfeuerwehr gibt auch vom Bund kommen. ABC Erkkw, Dekon P, Dekon P2, LF 16 KAT nur mal als kleine beispiele.


      Sicherlich gibt es kaum Einsätze die diese speziellen Kräfte und Mittel benötigen aber diese Technik in einem vernünftigen Zustand vorzuhalten ist mir persönlich sehr wichtig(liegt evtl auch daran das ich mich sehr viel mit GfGZ und dem Katastrophenschutz befasse)


      Und auch richtig ist das die Fahrzeuge ja meist im allgemeinen Tagesgeschäft eingesetzt werde. Und die Aufgaben der freiwilligen HiOrgs werden ja nicht wenigen. Wenn ich jetzt mal so in meinem Landkreis rumgucke sehe ich einige Sachen, Gefahrgutzug, erweiterter Löschzug, Medical Task Force(MTF) oder die große Fachgruppe Ölschaden A und B des THW OV Bad Doberan.
    • Ich sehe kein Problem darin, wenn man die Fahrzeuge auch für alltägliche Einsätze mitbenutzt. Wenn das Auto schon mal an der Wache steht, warum sollte es nicht mitgenommen werden? Ansonsten müsste man immer mal wieder eine Bewegungsfahrt machen, weil die Einsätze so selten sind, da kann man das Auto doch fürs Gleiche auch in normalen Einsätzen fit halten.
      Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.
    • Ich glaube, dass was @Manu und ich geschrieben haben leider etwas falsch verstanden wurde. Es hat niemand etwas dagegen, dass Bund-Fahrzeug auch für die allgemeine Gefahrenabwehr, also im normalen Tagesgeschäft, eingesetzt werden. Das was @Manu und ich sagen wollten ist, dass die Städte/Gemeinden sowie die Landkreise sich halt einmal selbst Gedanken machen müssen, wenn diese Fahrzeuge und Geräte für ihre täglichen Einsätze benötigen aber nicht vorhanden sind. Denn diese gehören in ihre Verantwortung, nicht in die des Bundes. Und wenn 20 Jahre lang ein Fahrzeug vermisst wurde, aber in den 20 Jahren keine Zivilschutzlage wie "Atomkrieg" vorlag, dann hat die Stadt/Gemeinde sowie der Landkreis irgendwas nicht richtig gemacht. Bund-Fahrzeuge und Gerätschaften sind nun erst einmal für den Zivilschutz da und sollen den Katastrophenschutz des Bundeslandes ergänzen, diesen aber nicht verantwortlich ersetzen. Und ja, auch Gefahrguteinsätze sind keine außergewöhnlichen "Bund"-Lagen. Auch diese liegen in der Verantwortung der Städte und Gemeinden, solange kein Katastrophenfall vom Hauptverwaltungsbeamten fest gestellt wird. Und dann ist immer noch nicht der Bund zuständig! Der wird erst zuständig, wenn ein terroristischer bzw. kriegerischer Akt etc. vorliegt und der Verteidigungsfall fest gestellt wird.

      Kurz: Wenn ein DekonP/V in der täglichen Gefahrenabwehr fehlt, unvollständig oder veraltet ist, dann ist die Stadt/Gemeinde oder der Kreis/Land in der Verantwortung, nicht der Bund. Das wird gerne mal übersehen, wie man unschwer an der Aussage "die Feuerwehr Bad Doberan wartet seit fast 20 Jahren auf dieses Auto und war eigentlich für ihre Aufgabe im Gefahrgutzug nur mangelhaft ausgerüstet" erkennen kann.

      Gruß
    • martinfirefighter112 schrieb:

      Der Bund hat damit ja auch keine Probleme.
      Im Gegenteil. Zumindest seitens des DRK weiß ich, dass eine Nutzung für Satzungsgemäße Zwecke ausdrücklich erlaubt ist.
      Also sind SanD und Tageseinsätze mit Fahrzeugen des BS explizit erlaubt.
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      Auch interessant: FAQ
    • Jipp. Wo er nun herkommt ist ja was anderes. Aber die Behörden haben nun mal geplant so ein Fahrzeug für uns bzw. für den gesamten Kreis zu beschaffen. Ich denke da wurde sich auf den Bund verlassen.

      Edit:

      Letztendlich gab es aber all die Jahre eine vernünftige Zusammenarbeit. Und vom allgemeinen Thema wurde hier auch abgewichen ;)

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    • Rettungssani Meiningen schrieb:

      Tja die FF Suhl-Oberland hat auch einen bekommen! :P

      Dort dürfte er jetzt übrigens neben einem >30jährigen LF16TS stehen, welches nach wie vor fester Bestandteil des "Tagesgeschäfts" ist.
      Vielleicht, weil dort gerade ein Stellplatz freigeworden ist. Vielleicht auch, damit die Kameraden überhaupt mit SoSi zu ihren Feuer/Wasser/Sturm-Einsätzen kommen, wenn der Oldie mal streikt.
      Aber klar, vielleicht gibt es auch mal einen Chemieunfall im Thüringer Wald, ich ahne das Motto der nächsten Großübung :D
    • Wir hatten hier auch einen schönen alten Mercedes-Hauber, Baujahr 65, ging letztes Jahr wegen veränderter Anforderungen außer Dienst, war aber zuverlässig bis zum letzten Tag. Hat bei einem Großbrand im Sommer über viele Stunden Wasser gepumpt, während ein paar (modernere) andere Fahrzeuge zwischendurch Probleme machten. Bei entsprechender Pflege halten die bis in die Ewigkeit.
      Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.
    • Das Problem mit dem LF 16-TS kenne ich sehr gut. Leider muss man bei vom Bund zugeteilten Fahrzeugen aufpassen, dass man sie nicht zu sehr ins Tagesgeschäft einbindet. Diesen Fall hatten wir hier bei uns:

      Das LF 16-TS war lange Zeit eines der Standard-Fahrzeuge im Tagesgeschäft. Nach knapp 40 Jahren wurde dieses Fahrzeug, welches der Bund zugeteilt hatte, ersatzlos ausgemustert. Übernehmen wollte man es aufgrund des Alters nicht - ergo fehlte ein Fahrzeug. Daher muss man sich eben als Gemeinde Gedanken machen, in wie fern man bestimmte Komponenten für die ÖGA benötigt. Bei uns wurde dann von Seiten der Gemeinde ein HLF 20 beschafft.

      Gleiches kann einem übrigens mit Fahrzeugen passieren, die vom Kreis oder dem Land zugeteilt werden. Es kommt eben immer darauf an, wie die Verwaltungsbeamten das derzeitige Gefahrenpotenzial beurteilen.

      Und wie F. Köhler richtig sagt, ist es bei der FF genau das selbe, dass die Fahrzeuge des Kat-S / Zivilschutzes durchaus mit genutzt werden sollen. Unser SW beispielsweise ist im Alarmplan als Zugfahrzeug des VSA eingeplant und fährt daher relativ viel - kann aber wie gesagt jederzeit vom Bund abgezogen werden. Das darf man eben nie vergessen.

      Zum eigentlichen Thema: Ich kann leider nichts zu Erfahrungswerten des neuen Dekon-P sagen. allerdings weiß ich, dass bei der ersten Generation keine anständige Verlastung der Ausrüstung auf dem Fahrzeug gegeben war. NRW hatte dann ein eigenes Konzept zum Verstauen der Ausrüstung entwickelt und dieses jedem Standort der in ihrem Bundesland stationierten Fahrzeuge zur Verwendung angeboten.

      Wie dis in der aktuellen Generation aussieht, weiß ich leider nicht, da die neuen Fahrzeuge im südlichen Bayern noch nicht verbreitet sind. Ich kenne nur die erste Generation unserer hiesigen Feuerwehrschule, habe selbst aber auch noch nicht damit gearbeitet.