Schichtwechsel während Notfalleinsatz!

    • Schichtwechsel während Notfalleinsatz!

      Weil wir schon beim Thema Schichtwechsel waren.
      Hier ein aktueller Beitrag:
      In Köln sollen Rettungssanitäter während eines Notfalleinsatzes einen Schichtwechsel durchgeführt haben, obwohl die Patientin, ein 3-jähriges Mädchen, auf schnellstem Weg ins Krankenhaus nach Bonn hätte gebracht werden sollen.

      Der ganze Beitrag auf retter.tv:
      http://www.retter.tv/de/weitere-organisationen.html?ereig=-Koeln-Schichtwechsel-waehrend-Notfalleinsatz-&ereignis=23974

      Was sagt ihr dazu...habt ihr schon mal mit Patienten an Bord gewechselt? Findet ihr es bei einem Krankentransport okay (von einem Notfalleinsatz brauchen wir eh nicht reden...)
    • Das wird, meiner Meinung nach, (wie so oft in der Presse) wieder höher gespielt als es ist. Klar ist es nicht die feine englische Art mit Patient an Bord einen Schichtwechsel durchzuführen, aber das ist nicht das erste mal, dass sowas vorkommt, zeigt sich nur wieder, wie der heutige Sensationsjournalismus funktioniert :S

      Von Brühl nach Bonn sind es laut Routenplaner ca. 25-30 Minuten Fahrzeit, einfache Strecke ohne Sondersignal (aber auch schwer rauszulesen ob der Transport mit oder ohne erfolgte), dazu kommen noch Zeit für den Transfer an die weiterbehandelnde Station, sowie Übergabe, macht alles in allem schonmal ca. 75 Minuten ab Transportbeginn, mit Sondersignal lässt sich das ganze auf vielleicht eine knappe Stunde reduzieren, heißtein wenig käme man drüber, ist aber auch halt das, schon in einem anderen Thread angesprochene, Murphys Law des RD :thumbsup: Nachvollziehbar ja, Über die Notwendigkeit lässt sich streiten. Im Endeffekt macht das eine Verzögerung von ca. 5-10 Minuten aus, je nach Örtlichkeit und Verkehr, ginge es da wirklich um Sekunden (was es ja im RD immer tut :D), wo ist hier der begleitende Arzt? Liest sich aus dem Bericht nicht raus, dass es NA begleitet war.

      Ontopic: Selbst schon im "Notfalleinsatz" gemacht, mit Patient an die Wache gefahren, getauscht, pünktlich Feierabend, waren aber auch eher "Bagatell"einsätze, bei denen es auf die 2 Minuten nicht ankommt, den Patienten immer gesagt, was jetzt passiert und der Kuchen ist gegessen. Wenn der Patient nicht totkritisch ist, ist das auch kein Problem, falls er es ist kommen die Kollegen ans KH und lösen da ab, also kein Zeitverlust. Eine mir gängige Praxis von der LST ist, was das angeht auch, Verlegungen auch etwas zu verschieben, oder die ablösende Besatzung eben früher antanzen zu lassen, alle sind glücklich und die Zeitung hat nichts zum Schreiben :thumbup:
    • Weiß nicht was da schon wieder für ein Hype veranstaltet wird ... :rolleyes:

      Vorab: Wir wechseln auch, wenn es machbar ist. Wie so oft kommt es aber auf den individuellen Einsatz an - ist es "Pillepalle", spricht für mich nix dagegen, sofern man keinen Umweg von mehreren km dafür in Kauf nimmt. Liegt es auf dem Weg, wieso nicht? Vorher kurz auf der Wache anrufen, daß sie gleich raus kommen, kurze Übergabe, weiter gehts. Wenn es was zeitkritisches ist, ist es logischerweise Schmarrn, erst noch zum Wechseln zu fahren. Wir wechseln im Übrigen eigentlich nur dann, wenn es in eins der weiter entfernten Häuser geht, denn dann kommt man zwangsweise direkt auf unserer Wache, die direkt an der BAB-Einfahrt liegt, vorbei.

      @ Lumi: Auf welcher Grundlage möchtest du denn abmahnen? :huh:
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
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    • Wurde bei uns auch schon bei Neualarmierungen gemacht. Allerdings nur, wenn man direkt bzw. schon in der Straße des Wachstandortes war und die ILS wurde immer informiert. Hat bisher nie ein Problem dargestellt.

      Mit Patient an Bord ist das aber ein "No-Go". Der Patient muss sich auf eine neue Besatzung einstellen, du müsstest eine Übergabe machen, bei der wichtige Informationen verloren gehen können usw. . Da wird dann der Patient bis in die Klinik gefahren und man muss eben Überstunden machen. Ist eben so.
    • @LHA688: ohne 100ige Sicherheit sage ich mal dass eine entsprechende Dienstanweisung vom Arbeitgeber schon ausreichen kann.
      In Hessen, wo ich früher Rettungsdienst gefahren bin, gab es zu diesem Thema einen Erlass des zuständigen Regierungspräsidiums. Darin wurde ein Schichtwechsel während eines Einsatzes strikt untersagt. Ich kenne auch Rettungsdienstbetreiber, wo die Geschäftsführung einen vorzeitigen Schichtwechsel oder das alleinige Ablösen eines Teammitglieds verboten hat.
      In meinen Augen ist ein Wechsel wahrend des Einsatzes möglichst zu vermeiden. Nur wenn wirklich viele Überstunden anfallen würden und der Zustand des Patienten es erlaubt würde ich einen Tausch während des Einsatzes in Erwägung ziehen.

      MfG
      Drmo
    • drmo schrieb:

      @LHA688: ohne 100ige Sicherheit sage ich mal dass eine entsprechende Dienstanweisung vom Arbeitgeber schon ausreichen kann.
      Ja, dann darf das Argument aber nicht so vage formuliert sein. Wenn Dienstanweisung, dann kann abgemahnt werden. Wenn nicht, wird es schwierig. ;)

      drmo schrieb:

      In Hessen, wo ich früher Rettungsdienst gefahren bin, gab es zu diesem Thema einen Erlass des zuständigen Regierungspräsidiums. Darin wurde ein Schichtwechsel während eines Einsatzes strikt untersagt. Ich kenne auch Rettungsdienstbetreiber, wo die Geschäftsführung einen vorzeitigen Schichtwechsel oder das alleinige Ablösen eines Teammitglieds verboten hat.
      In meinen Augen ist ein Wechsel wahrend des Einsatzes möglichst zu vermeiden. Nur wenn wirklich viele Überstunden anfallen würden und der Zustand des Patienten es erlaubt würde ich einen Tausch während des Einsatzes in Erwägung ziehen.
      Dann muss man aber auch mal alle Seiten beleuchten! Die Ruhezeitregelung sieht zB eine Pause von mindestens 11h vor [vgl. § 5 (1) ArbZG] - wie läuft das dann, wenn der MA am nächsten Tag wieder ran muss? Kommt dann irgendjemand für die Zeit rein? Bekommt er ganz frei? Soll man gegen das ArbZG wissentlich verstoßen? Ich kenne keine Hiorg, die sich buchstabengetreu daran hält, aber muss man das Ganze dann noch weiter treiben, anstatt da wo es problemlos (!) möglich ist, trotzdem noch weiter Überstunden zu generieren? Ich denke nein! Oft genug bleibt uns leider einfach gar nix anderes übrig als drüber zu fahren ...
      Viele Grüße

      TOM



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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von LHA688 ()

    • LHA688 schrieb:

      Die Ruhezeitregelung sieht zB eine Pause von mindestens 11h vor [vgl. § 5 (1) ArbZG] - wie läuft das dann, wenn der MA am nächsten Tag wieder ran muss? Kommt dann irgendjemand für die Zeit rein? Bekommt er ganz frei? Soll man gegen das ArbZG wissentlich verstoßen?
      Es könnte hilfreich sein sich nicht nur den Teil eines Gesetzes herauszupicken, der einem positiv erscheint. §7 des ArbZG erlaubt z.B. im Rahmen eines Traifvertrages oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung eine abweichende Ruhezeit von lediglich 9 Stunden wenn diese im Rahmen eines festzulegenden Zeitraums ausgeglichen wird. Ordnungswidrig handelt im Übrigen nicht derjenige, der die Ruhezeit als Mitarbeiter nicht einhält sondern derjenige, der eine Einhaltung nicht ermöglicht.

      D.h. daß der Mitarbeiter ggf. seine Regelarbeitszeit um bis zu 2 Std. überschreiten muß und dennoch am Folgetag pünktlich zum Dienst erscheinen muß.
    • Sargnagel schrieb:

      LHA688 schrieb:

      Die Ruhezeitregelung sieht zB eine Pause von mindestens 11h vor [vgl. § 5 (1) ArbZG] - wie läuft das dann, wenn der MA am nächsten Tag wieder ran muss? Kommt dann irgendjemand für die Zeit rein? Bekommt er ganz frei? Soll man gegen das ArbZG wissentlich verstoßen?
      Es könnte hilfreich sein sich nicht nur den Teil eines Gesetzes herauszupicken, der einem positiv erscheint. §7 des ArbZG erlaubt z.B. im Rahmen eines Traifvertrages oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung eine abweichende Ruhezeit von lediglich 9 Stunden wenn diese im Rahmen eines festzulegenden Zeitraums ausgeglichen wird. Ordnungswidrig handelt im Übrigen nicht derjenige, der die Ruhezeit als Mitarbeiter nicht einhält sondern derjenige, der eine Einhaltung nicht ermöglicht.

      D.h. daß der Mitarbeiter ggf. seine Regelarbeitszeit um bis zu 2 Std. überschreiten muß und dennoch am Folgetag pünktlich zum Dienst erscheinen muß.
      Klar suche ich den positiven Teil des Gesetzes raus - nicht umsonst wird in der Juristerei so viel Kohle verdient, weil man unterschiedliche Ansichten auf ein Gesetz begründen kann! ;) Tja, aber du sagst es ja selber, das muss Tarifvertraglich oder per DV geregelt sein, gilt also ebensowenig pauschal. Hier wieder das vielzitierte "bei uns": Wir haben keine derartige DV oä., insofern sehe ich keinen Grund, weshalb nicht getauscht werden soll, wenn es nicht auf Kosten der Pat.-Gesundheit geht.
      Viele Grüße

      TOM



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    • Sargnagel schrieb:

      LHA688 schrieb:

      Wir haben keine derartige DV oä.,
      Du arbeitest in Bayern bei einem RD, der keinem Tarifvertrag mit einer solchen Regelung unterliegt? Eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung wäre nur erforderlich wenn der TV das nicht ohnehin schon zulässt.
      Doch, aber solche 9-Stunden-Pausenregeln bedürfen in unserem TV einer gesonderten DV, und ich habe in der letzten Zeit weder sowas unterschrieben, noch gibt es sowas aus früheren Tagen.
      Viele Grüße

      TOM



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