Österreich: Flugrettung will Nachtbetrieb testen

    • Österreich: Flugrettung will Nachtbetrieb testen

      Endlich denkt man auch in Österreich über einen 24-Stundenbetrieb bei Primär-Helis!

      Die Tageszeitung Kurier berichtet: kurier.at
      Finde es zwar nicht gut, dass man wieder das Beispiel mit der Prokop aufwärmt (Sie war ja auch nur ein Mensch), trotzdem gut, dass sich mal wär Gedanken macht!
    • Auch ich werde hier mal meinen Senf dazu geben :)

      Also ich persönlich finde die Idee sehr gut. Wenn es allerdings so wie im Artikel mit Sportplätzen etc. durchgeführt wird halte ich es für nicht so gut. Angenommen wir haben einen Herzinfarkt. Bis jemand zum Sportplatz fährt das Flutlicht anmacht etc. ist auch der NEF schon vor Ort. Deshalb finde ich es am besten die Piloten mit den Nachtsichtgeräten auszustatten. Sonst sollte man es lassen.

      LG
    • Du kannst aber nicht mal eben Nachtsichtgeräte ausgeben da die unter das Kriegswaffengesetz fallen und da die USA dann erstmal wissen wollen warum weshalb und wie. Ganz zu schweigen dass es damit nicht getan ist kommt dann noch eine ziemlich lange Phase in der du dann erstmal die Erlaubnis zum fliegen damit bekommst. Und das setzt natürlich voraus das die Ami's da auch kein Problem mit haben.
      Leitstelle Ennepe, kommen Sie!


      Avatar Leitessen, Chr2, Grisu118 und Westfale
    • Tatsächlich gibt das österreichische Kriegsmaterialgesetz die Möglichkeit, Gegenstände per Verordnung zu "Kriegsmaterial" - analog zu deutschen Kriegswaffen - zu bestimmen. Auf die Schnelle konnte ich da zu Nachtsichtgeräten nichts finden, ABER:
      Selbst FALLS die Österreicher Nachtsichtgeräte (auch nur in Luftverwendung) zu Kriegsmaterial erklärt hätten, könnte man auch dieses Problem sicher leicht per Einfachgesetz lösen indem man es für Rettungseinsätze freigibt. Ich denke, das sollte das kleinste Problem sein.
    • Also ich muss Sprockhövler recht geben. Night Vision Goggles (NVG), wie die Nachtsichtgeräte in der Luftfahrt genannt werden, waren bis 2008 in Deutschland tatsächlich ausschließlich der POL und der Bundeswehr vorbehalten (wenn sie auch nicht unter das KrWaffKontrG fallen). Auch heute ist noch ein langwieriges Genehmigungsverfahren nötig, um den Betrieb zu ermöglichen. Der DRF-ITH "Christoph München" war der erste Hubschrauber, der NVG´s in Deutschland im zivilen Flugbetrieb einsetzen durfte.

      HIER ein Artikel dazu.

      Und HIER ein Artikel des AeroKurier zu dem Thema.
    • Zunächst einmal sind Österreich und Deutschland zwei unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Rechtsnormen, die beachtet werden müssen. Ferner ist es einfach Unsinn, da mit dem KrWaffKontrG zu argumentieren, weil sie einfach nicht darunter fallen und Nachtsichtgeräte an sich schon lange im zivilen Bereich verbreitet sind.
    • CrashMontague schrieb:

      Zunächst einmal sind Österreich und Deutschland zwei unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Rechtsnormen, die beachtet werden müssen. Ferner ist es einfach Unsinn, da mit dem KrWaffKontrG zu argumentieren, weil sie einfach nicht darunter fallen und Nachtsichtgeräte an sich schon lange im zivilen Bereich verbreitet sind.

      Ich habe auch dementiert, das die NVG´s unter das KrWaffKontrG fallen. Nachtsichtgeräte an sich sind aber verbotene Waffen (vergl. Anlage 2 WaffG; Abschnitt 1, Punkt 1.2.4.2)

      In Deutschland war der Einsatz bis 2008 aus zwei Gründen nicht möglich:

      1. Es gab für die EC 135 bzw. EC 145 kein "Supplemental Type Certificate" - also keine Typenzulassung für die Verwendung von NVG. Dies musste erst durch die EASA genehmigt werden.
      2. Erst seit September 2011 hat das Luftfahrt-Bundesamt die Genehmigung zur theoretischen und praktischen Schulung (außerhalb der Polizeien und der Bundeswehr) erteilt.

      Ich vermute, dass in Österreich ähnliche Bedingungen herrschen.

      Kampe schrieb:

      Alle Piloten die für den Christopherus Flugverein arbeiten dürfen schon Nachtfliegen. Das ist soviel ich weiß auch ein Aufnahmekriterium.

      Auch das ist richtig. Es geht aber um die Zulassung bei Primäreinsätzen. Sekundäreinsätze sind unter Instrumentenflugbedingungen möglich - allerdings nicht mit NVG. Hier fehlt den Piloten die Ausbildung.
      Ich denke, dass bei Benutzung von NVG die nächtlichen Flugvorbereitungen verkürzt und damit ein schnelleres Ausrücken möglich ist.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Sekundäreinsätze sind unter Instrumentenflugbedingungen möglich - allerdings nicht mit NVG.
      Naja... auch nur wenn Start- und Zielflughafen ein ILS haben und Maschine & Piloten Instrumentenflugtauglich ist/sind. Vorallem ersteres wird wohl in den seltensten Fällen zutreffen....
    • Alle Piloten die für den Christopherus Flugverein arbeiten dürfen schon Nachtfliegen. Das ist soviel ich weiß auch ein Aufnahmekriterium.


      Dazu: sie sind NachtSICHTflugberechtigt

      Wenn man nix sieht dürfen sie a ned fliegen - demnach wird in der Nacht nur von Flugplatz zu Flugplatz (Intensivtransporte) geflogen.

      Sehr als Sanitäter eigentlich keinen Grund zum Nachtflug.
      Hatte noch nie einen Einsatz in da Nacht wo i gsagt hätte - da wär jetzt da Hubschrauber gut gwesen...Intensivüberstellungen sind da was anderes aber da steht eh Christophorus 33 zur Verfügung

      Das wäre ein solcher Mehraufwand (mehr Personal, mehr Ausbildung, mehr Ausrüstung) das es sich für das Ergebnis nicht lohnen würde...so sehe ich das
      Und auch ich bin gegen die Meinung mit Feuerwehr, Fußballplatz oder sonst was, warum gibts denn den Heli....genau....weil er schnell da sein sollte....
    • Kampe schrieb:

      Ich muss dir zustimmen, wir hier in Kärnten haben jetzt ja auch einen ITW somit wäre der RTH eigentlich umsonst besetzt in der Nacht.

      Die Bedarfsanalyse der bayerischen Luftrettung aus dem Jahr 2009 hat ergeben, dass im Berechnungszeitraum der Analyse fast 25 % aller RTH / ITH - Einsätze in Bayern auf die Nachtstunden fallen. Das Ganze mit steigender Tendenz. Dies rechtfertigt einen Nachtbetrieb der Hubschrauber alle mal (zumindest in Deutschland / Bayern).

      Klar, Österreich ist nicht so ein Flächenland wie die BRD, aber selbst hier wird es Regionen geben, bei denen sich der Nachteinsatz eines NAH lohnt. Nicht umsonst ist der größte Teil der REGA-Maschinen der Schweiz 24 Std. einsatzbereit (obwohl auch die Schweiz kein Flächenland ist).

      Wenn es nicht rentabel wäre, würde man sicher nicht solche Überlegungen anstellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der ÖAMTC langfristig einen Minusgeschäft finanzieren könnte / würde.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Ich habe auch dementiert, das die NVG´s unter das KrWaffKontrG fallen. Nachtsichtgeräte an sich sind aber verbotene Waffen (vergl. Anlage 2 WaffG; Abschnitt 1, Punkt 1.2.4.2)
      Das ist schlicht falsch. Ich zitiere aus Anlage 2 WaffG, Abschnitt 1, Punkt 1.2.4.2:

      Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
      Die Anlage regelt, mit welchen Waffen der Umgang verboten ist. Nun wird auf einem RTH seltenst eine Schusswaffe oder ein Zielfernrohr mitgeführt. Damit fallen die Nachtsichtgeräte der Luftrettung im Regelfall nicht unter diesen Punkt.

      Was den ITW angeht, so finde ich die Argumentation schwach. Ein ITW ist immer auf den Landweg angewiesen. Neben den dabei auftretenden Erschütterungen dauert das auch einfach häufig. Zudem ist ein ITW in der Regel nicht für die Notfallrettung ausgelegt.

      Hatte noch nie einen Einsatz in da Nacht wo i gsagt hätte - da wär jetzt da Hubschrauber gut gwesen...Intensivüberstellungen sind da was anderes aber da steht eh Christophorus 33 zur Verfügung


      Hier war kürzlich ein größerer VU, viele Verletzte, kam ein Hubi mit Nachtflugerlaubnis, hat schnell geholfen. Klasse Sache.

      Und auch ich bin gegen die Meinung mit Feuerwehr, Fußballplatz oder sonst was, warum gibts denn den Heli....genau....weil er schnell da sein sollte....


      Dazu: So a Murks. Auch die Feuerwehr ist schnell da, wird in vielen Städten zur Helikopterlandung auch tagsüber mitalarmiert. Wenn der Einsatz nicht unbedingt in direkter Nähe zur Helikopter-Station ist (was nicht sooo häufig ist.) ist das zeitlich durchaus zu managen.[/quote]
    • Einen Hauptvorteil der Nachtflugrettung sehe ich in der schnellen Zuführung von kritischen Patienten in eine geeignete Klinik. In vielen Gebieten ohne Nachtflugrettung werden solche Patienten einfach in das nächstgelegene Haus verfrachtet und dort werden sie dann mehr oder weniger gut versorgt bis eine Weiterverlegung möglich ist.
      Als Sani kriegt man die Problematik oft gar ned so mit, weil wenn man den Patienten gut abgeliefert hat der Einsatz für einen erfolgreich geendet hat. Für den Patienten ist das aber erst der Anfang von allem!
      Ob da ne FW zum ausleuchten kommen muss, ob man auf dem Sportplatz landet oder in der Wiese direkt neben der EInsatzstelle ist da vollkommen zweitrangig.

      Ich bin ein paar Jahre Nachtflugrettung geflogen, und 80% der Nachtflüge waren genau solche kritische Patienten die die Nacht ohne den Flug vielleicht nicht überlebt hätten. Ein ITW ist auf kurzen Strecken ganz nett, aber alles was mal mehr als ~30-60min. Fahrzeit macht, ist der HS klar im Vorteil.


      bfm112