Bayerische Gemeinde verbietet den Einsatz bestimmter Rettungsmittel

    • Bayerische Gemeinde verbietet den Einsatz bestimmter Rettungsmittel

      Für viele Bürger unverständlich und für künftige Schwerverletzte unzumutbar ist die Entscheidung des Gemeinderates Fensterbach. Dieser hat mit mehrheitlichem Beschluss vom 30.01.2014 der Feuerwehr Wolfring verboten ihren hydraulischen Rettungssatz zur Befreiung von Unfallopfern weiterhin alarmierbar zu halten.

      HIER der ganze Artikel von retter.tv. Anbei findet sich auch eine PDF-Datei mit der Stellungnahme eines Mitgliedes der FFW Wolfring.
    • BUÄÄÄH, der hat mir mein Schäufelchen geklaut

      So oder so ähnlich kommt mir dieses Kindergartengehabe vor.
      Und ich dachte immer, dass die Zeiten von "Mein Feuer, dein Feuer" langsam vorbei sind.
      Leider wurde ich auch dieses mal eines besseren belehrt.
      Anstatt in Zeiten knapper Kassen und schwindender Kräftezahlen enger zusammen zu rücken und dadurch eine schlagfertige Gruppe zu werden, gibt es immer noch Leute, die der Meinung sind, dass "ihr" Standort der Beste der Welt sei.
      Leute, Aufwachen! Wir haben nicht mehr 1960.
      Und zu dieser kleinkarierten Gemeinderat-Meinung sag ich nichts weiter. Sonst würde ich platzen.

      Mit grummelnden Grüßen,

      SHudson
      Alles wird gut :)

      "Chef" der empfohlenen 3131.
      Für weitere Informationen hier (WIKI) bitte einlesen.
    • Mal losgelöst vom Provinzpolitikgezanke - in der Ecke gibt's mehr Rettungssätze als in so mancher Großstadt. Abgesehen davon, daß es sicher ehrenwert ist, sowas kostenneutral "in Eigenleistung" zu realisieren - es stellt sich die Frage nach dem Bedarf, der Ausbildung und der Einsatzerfahrung. Es muß nicht an jeder Ecke ein Rettungssatz rumstehen. Bis der gebraucht wird, ist eine Schwerpunktwehr vor Ort. Und die benutzt das Ding dann auch häufiger als einmal alle drei Jahre.
      Das Geld könnte man durchaus auch in andere Dinge stecken, die mehr gebraucht werden.
    • Ob es nun Sinn macht, dass die Ausrüstung vorhanden ist oder nicht ist in meinen Augen egal.
      Hier ist die Ausrüstung vorhanden. Warum soll sie dann nicht auch eingesetzt werden?
      Und dabei ist es auch egal, wer sie wann, wo, warum und weshalb gekauft hat.
      Nur, weil andere Einheiten Angst haben, dass man ihnen die Butter vom Brot klaut, soll vorhandenes Gerät nicht eingesetzt werden?
      In meinen Augen grenzt das schon hart an unterlassene Hilfeleistung.

      Meine Meinung.

      Gruß,

      SHudson
      Alles wird gut :)

      "Chef" der empfohlenen 3131.
      Für weitere Informationen hier (WIKI) bitte einlesen.
    • Ob es Sinn macht, einen Rettungssatz anzuschaffen, darüber kann man meinetwegen gerne diskutieren, aber einen bereits vorhandenen zu verbieten, das geht einfach gar nicht. Ich schließe mich da SHudson zu 100% an.
      Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.
    • Eben. Wenn der Feuerwehrverein das Gerät anschafft, kann man davon ausgehen, dass es sich nicht nur um ein Anschauungsobjekt handelt, sondern auch Ausbildung am Gerät stattfindet. Somit ist es nur sinnvoll das Gerät auch in die AAO zu integrieren (die Entscheidung fällt ja eh in den Aufgabenbereich des KBR). Somit ist auch sichergestellt, dass die Mannschaft die Technik beherrscht.

      Wenn sich der Verein die Anschaffung leisten kann, die Wehr anständig ausgebildet ist und auch tagsüber entsprechend Personal zur Verfügung steht, dann sollte man die Ressource auch der ILS zur Verfügung stellen.

      Alles andere ist - wie es hier schon öfter erwähnt wurde - unterlassene Hilfeleistung.
    • Auch wenn ich jetzt mir wohl einigen Ärger einhandle, aber es ist nicht so einfach, wie es die Forumsschreiber bzw. Retter TV darstellt. Zum einen sind die örtliche Feuerwehr als "gemeindliche Einrichtung" und der Feuerwehrverein zwei paar Stiefel. Insoweit kann zwar der Verein alles mögliche anschafffen, aber sollte die Feuerwehr diese Gegenstände einsetzen haftet die Gemeinde. Dann gibt es ja außerdem noch das Feuerwehrgesetz, insoweit wird wohl innerhalb der Gemeinde das Fahrzeug auch weiterhin alarmiert und wenn der Kdt. das Gerät einsetzt wird es wohl weiter genutzt. Was anderes ist aber die Planung der überörtlichen Hilfe, bzw. die Einbindung in die Erstalarmierung auch außerhalb des Pflichteinsatzbereiches.
      Zum Thema "AED": Es gibt für "organisierte Einrichtungen der Ersten Hilfe" eine Vorgabe des Staatsministeriums bezüglich der Ausbildung und Ausstattung und ich denke nicht, dass diese von der genannten FW erfüllt werden. Aus diesem Grund werden sie wohl nicht als FR/HVO in die Alarmplanung einbezogen. Zumindest reicht es nicht einmal im Jahr mal den "AED" zu üben. Ja ich weiß, es handelt sich um ein Gerät für Laien, aber es ist was anderes wenn es planmässig vorgehalten und eingesetzt wird. Ich könnte jetzt auch noch sagen, dass es nicht darum geht mal schnell ein Dach wegzuschneiden sondern eine "patientengerechte Rettung" dazu braucht es aber Erfahrung. Ja die Feuerwehr kommt auf eine handvoll Einsätze im Jahr 2013 (8 Stück) von der Dramatik wie "Baum auf Fahrbahn", "Baum über Gleis" oder "Brand Holzstoß". Ich will diese Wehr nicht kleinreden, aber ich denke nicht jede Feuerwehr braucht jedes Gerät und es gibt manchmal einfach Spezialkräfte.
    • Ich stimm dir da voll zu Maria. Schön Argumentiert. Man muss immer auch die andere Seite der Medalie betrachten. Und da ist retter.tv einfach nur Propaganda. Nur einseitige Berichterstattung... für einseitig guckende Leute, natürlich das richtige.
      der von mir verfasster Text entspricht nicht der generellen Meinung des Teams, sondern nur meine eigene.
    • auch retter.tv ist ansich selbst für Ar****. Ich hätte die schon weit weit verbannt, wenn es ein anderes Portal gäbe, das so schön sammelt. Aber die Beiträge selber von retter.tv kann man nicht lesen, ich geh immer auf den eigentlich Ursprungsartikel.
      Nicht nur das Retter.tv häufig falsch kürzt, sie bekommen es nicht mal hin dann wenigstens die richtigen Fachthermi einzusetzen.
    • Vielleicht sollte man dann auch zwischen den einzelnen Bundesländern differenzieren. Denn wie mir scheint, ist es in BY anders als in NW.
      Hier in NW haben viele örtliche Feuerwehren einen eigenen Förderverein. Hierüber wird Ausrüstung und Ausbildung bezahlt, was die Kommune nicht leisten kann oder will.
      Auch haftet hier nicht die Kommune für das Gerät, sondern der Leiter der Feuerwehr, bzw. der Einsatzleiter.
      Die Kommune ist oft sogar froh, wenn sie Gerät nicht anschaffen muss, weil das über den Förderverein läuft.

      Zu dem Argument 'Erfahrung mit dem Umgang' kann ich nur sagen:
      Nur derjenige, der ins Wasser springt, lernt auch schwimmen.

      Gruß,

      SHudson
      Alles wird gut :)

      "Chef" der empfohlenen 3131.
      Für weitere Informationen hier (WIKI) bitte einlesen.
    • SHudson schrieb:

      Zu dem Argument 'Erfahrung mit dem Umgang' kann ich nur sagen:
      Nur derjenige, der ins Wasser springt, lernt auch schwimmen.

      Wenn ich gerade ertrinke, möchte ich nicht, dass der Mann von der DLRG erst schwimmen lernen muss. Oder um es auf das eigentliche Thema zu übertragen: Wenn ich schwer verletzt in meinem Auto eingeklemmt wäre, fände ich es ganz und gar nicht lustig, wenn die Feuerwehr erstmal lernen müsste, mit ihrer Technik umzugehen.
      ILS Kreis Recklinghausen
      spielen - Wiki - Forum

      ILS Gelsenkirchen
      spielen - Forum

      Meine Fahrzeuggrafiken
    • SHudson schrieb:

      Zu dem Argument 'Erfahrung mit dem Umgang' kann ich nur sagen:
      Nur derjenige, der ins Wasser springt, lernt auch schwimmen.
      Aber wer ins tiefe Wasser springt ohne schwimmen zu können geht unter.


      Den Sachverhalt kann ich aufgrund der geposteten Meldungen nicht beurteilen, aber ich denke schon, daß es Sinn macht wenn sich eine Wehr grundsätzlich auf ihre jeweiligen Aufgaben im Gesamtgefüge beschränkt. Wenn das Schule macht schafft sich jede kleine Dorfwehr, so sie es sich irgendwie leisten kann, zukünftig jedes beliebige Gerät an, auch wenn man damit, neben einer fundierten Ausbildung, quasi keine Einsatzerfahrung sammeln kann. Zudem käme damit das öffentlich finanzierte Gerät der Nachbar-Wehr seltener zum Einsatz, so daß diesen Kollegen, dann zwangsläufig die Einsatzerfahrung fehlen würde.
    • SHudson schrieb:

      Vielleicht sollte man dann auch zwischen den einzelnen Bundesländern differenzieren. Denn wie mir scheint, ist es in BY anders als in NW.
      Hier in NW haben viele örtliche Feuerwehren einen eigenen Förderverein. Hierüber wird Ausrüstung und Ausbildung bezahlt, was die Kommune nicht leisten kann oder will.
      Auch haftet hier nicht die Kommune für das Gerät, sondern der Leiter der Feuerwehr, bzw. der Einsatzleiter.
      Die Kommune ist oft sogar froh, wenn sie Gerät nicht anschaffen muss, weil das über den Förderverein läuft.

      SHudson
      Also, wenn ich als Einsatzleiter (BI) auf einmal für das Gerät und den Umgang durch meine Mannschaft mit diesem Gerät, mit meinem Privatvermögen haften soll, fahre ich am Besten nicht mehr raus.

      Ich kenne das FSHG/NW eigentlich ganz gut. Aber dieser Passus steht auf jeden Fall nicht drin.