Hilferuf am Neujahrstag: Rettungsdienst lehnt ab

    • Hilferuf am Neujahrstag: Rettungsdienst lehnt ab

      Bernau (MOZ) Gegen zwei Mitarbeiter der Leitstelle NordOst in Eberswalde (Barnim) ist Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt worden. Sie hatten sich am Neujahrstag geweigert, einen Rettungswagen zu einer hilflosen Frau in Bernau (Barnim) zu schicken.

      Ganzer Artikel - MOZ.de
    • Hallo,

      das ganze ist meines Erachtens etwas fragwürdig. Der Artikel ist sehr einseitig geschrieben und behandelt lediglich die Seite des Anrufers.

      Dennoch würde ich meinen im Zweifel einmal zuviel nen Fahrzeug schicken als jemand hilfebedürftigen liegen lassen. Und C2 in großen Mengen kann ja nun bekanntlich auch schwerwiegende Folgen haben. Man weiß nun nicht wie der Anrufer das gemeldet hat, denn der Anruf macht ja bekanntlich die Alarmierung. ;)

      Wäre schön wenn man noch eine Bezugnahme der Leitstelle zu lesen bekäme.
      Diplomatie ist mein zweiter Vorname :) :P
    • Was mich irritiert, der junge Mann wird sicherlich gesagt haben, das er vom Fach ist. Wenn dann die Leitstelle so reagiert, ist das doch sehr fragwürdig. Und spätestens als er den Namen von dem Mitarbeiter nicht bekommen hat, war doch klar dass die Leitstelle scheiße baut. Warum sollte ich meinen Namen verweigern wenn ich mir 100% sicher bin das ich alles richtig mache.
      Gut das wir Silvester so warme Temperaturen hatten. Ja für jeden Rettungsdienst Verbund sind C2ler ne Last und Gefühlt keine Indikation. Aber es ist nun mal ne Intoxikation die zum Tode führen kann.
    • Sonni784 schrieb:

      Der Artikel ist sehr einseitig geschrieben und behandelt lediglich die Seite des Anrufers. [...] Wäre schön wenn man noch eine Bezugnahme der Leitstelle zu lesen bekäme.

      Aber im letzten Absatz steht doch eine, wenn auch knappe, Gegendarstellung bzw. Stellungnahme der Leitstellenleitung!
      Die Führung der Leitstelle, zuständig für die Landkreise Barnim, Uckermark und Oberhavel, stellt sich hinter ihre Mitarbeiter. Im konkreten Fall sei die Notwendigkeit eines Einsatzes nicht zu erkennen gewesen, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dieser Zeitung. Und unter Berufung auf des Brandenburgische Rettungsdienstgesetz heißt es weiter: "Die Entscheidung gegen einen Einsatz des Rettungsdienstes ist insbesondere dann zu treffen, wenn als Hintergrund der Anforderung alkoholisierte Personen gemeldet werden, die lediglich nach Hause gebracht werden sollen oder die ihre Wohnung nicht mehr aus eigener Kraft betreten können". Quelle: Markische Online Zeitung

      Ich gebe Dir aber soweit Recht, dass Medien in ihrer Berichterstattung immer eine neutrale Position wahren sollten. Zu mindestens dann wenn man zu den seriösen Medien gehören möchte. Es zählen Fakten, keine Gefühle! Egal für welche Seite!

      Gruß
    • Lumidor schrieb:

      Und spätestens als er den Namen von dem Mitarbeiter nicht bekommen hat, war doch klar dass die Leitstelle scheiße baut.
      Es soll Leitstellen geben, die per Dienstanweisung die Herausgabe der Namen am Notruf, also 112, untersagen. Das hat auch was mit dem Schutz des Mitarbeiters zu tun, der ja hoheitlich tätig wird, also auch eine Amtshaftpflicht des Kreises als gesetzlicher Aufgabenträger der Leitstelle besteht.

      Gruß
    • Lumidor schrieb:

      Was mich irritiert, der junge Mann wird sicherlich gesagt haben, das er vom Fach ist.

      Sonni784 schrieb:

      Jo, man sollte meinen das der Anrufer sich als vom Fach zu erkennen gegeben hat.
      Das kann man leider nur vermuten, da dieses aus dem Bericht der MOZ nicht zu entnehmen ist. Aus Sicht eines Leitstellendisponenten kann ich aber bestätigen, dass die Notrufabfrage einfacher und kürzer verläuft wenn ein Anrufer sich als Arzt oder Rettungsfachpersonal zu erkennen gibt. Man kann sich auf das fachliche Urteil (hoffentlich) verlassen und braucht im medizinischen Teil der standardisierten Notrufabfrage ggf. nicht mehr großartig auf den ABCDE-Teil (Atemwege, Atmung, Kreislauf, Neurologie/Bewusstseinslage und Leitsymptom/Verletzung/Ereignis) eingehen. Es bleibt nur zu hoffen, dass dieses hier nun nicht jeder Hans und Kunz ließt und sich zu Herzen nimmt und sich als Super-Duper-Gehirnchirurg am Notruf vorstellt in der Hoffnung alles zu bekommen was man will. Obwohl (hoffentlich) fehlende fachliche Bezüge schnell auffallen sollten...

      Gruß
    • das sollte man meinen, klar greift auch nen FFler mal schnell darauf zurück und gibt sich zu erkennen, diese sollten sofern weitere medizinische Kenntnisse nicht vorhanden sind aber auf die Leitsymptome eingehen. Sprich beim Herzinfarkt klar sagen was Sache ist und vllt dazu noch Verdacht auf... äußern.
      Bei C2 ist es das selbe Spiel, klar dazu sagen das die Person sich nicht allein auf den Beinen halten kann und derzeit in xy liegt. Nicht jeder scheinbare C2 ist auch einer...
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    • Du brauchst Dich nicht verteidigen, ich gebe Dir oder allgemein dem Vorwurf soweit Recht, sofern es sich soweit auch wirklich zugetragen hat. Alkoholisierte Patienten sind nun mal nicht die Lieblingspatienten und -einsätze vom Rettungsdienst. Auch nerven solche Anrufe in der Leitstelle. Aber man muss diese trotzdem professionell abarbeiten. Im Zweifelsfall muss halt trotzdem ein Rettungsmittel entsendet werden.

      Ich persönlich gebe aber wenig auf die Einschätzung eines medizinischen Laien, sondern ich verlasse mich nur auf erfahrbare Fakten um mir ein Bild von der Notfallsituation zu machen. Dieses bedeutet aber auch, dass die Einschätzung nicht immer richtig ist (sein kann), da hier auch Faktoren wie panische Anrufer, Anrufe von dritten Personen (nicht direkt vor Ort, Hörensagen, usw.) sowie sprachliche Hindernisse (ausländische Anrufer, nicht immer helfen Englisch oder Französisch weiter) dem Disponenten das Leben schwer machen. Fakten bedeuten für mich, dass ich selbst erfrage und einschätzen muss wie es um die Vitalfunktionen ABCD (Atemwege, Atmung, Kreislauf, Neurologie/Bewusstsein) steht, was E-mäßig vorliegt (Ereignis, Verletzung, Leitsymptom) und was für Vorerkrankungen und Risikofaktoren ggf. vorliegen. Diese erfrage ich, diese dokumentiere ich, diese Fakten müssen ggf. vor Gericht bestand haben damit ich beweisen kann, dass ich mit meiner Dispositionsentscheidung richtig lag oder diese soweit nachvollziehbar wird sofern diese nicht richtig war. Je mehr harte Fakten über Notruf vom Anrufer erfahrbar sind, je besser kann der Leitstellendisponent eine Entscheidung treffen. Nicht immer kann diese richtig sein, aber man muss zu mindestens sicherstellen das eine Entscheidung so sauber wie möglich (medizinisch, gesetzlich, usw.) getroffen werden kann (die in diesem Falle vielleicht nicht so sauber war; aber das sind nur erste Eindrücke).

      Gruß
    • Ich wollte mich auch nicht verteidigen, habe das nicht als Angriff empfunden, keine Sorge ;) .

      Und ich sage nochmal, in der Regel macht immernoch der Anruf die Alarmierung. Man weiß nicht was in explizit diesem Fall vom Anrufer an die Leitstelle übermittelt wurde. Und wie du so schön sagst, im Zweifel halt nen Rettungsmittel hinschicken und Fachpersonal mal nen Blick werfen lassen.
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