Klappe die 3te Wieder Ärger ins Rostocks Feuerwehr

    • Westfale schrieb:

      Ist das Thema eigentlich so wichtig, dass man hier jede Lokalzeitungsmeldung reinkippen muss? :rolleyes:
      Es gibt hier jemanden, der regelmäßig halbe Nachrichten zitiert und daraus immer n eigenen Thread macht. Daneben halte ich das hier für echt angemessen, zumal es ein Thema ist, das eben die Gemüter erhitzt und wo es vielerorts auch Aufklärungsbedarf gibt (so stellen einige es zum Beispiel so dar, als würde die Stadt Rostock die Feuerwehren oder gar ehrenamtliches Engagement an sich nicht genug würdigen - dabei geht es ausschließlich darum, eben auch anderes Ehrenamt zu würdigen.)

      Zu Harris NRÜ: Auch ohne mich jetzt mit den Urteilen im Einzelnen befasst zu haben, bleibt festzuhalten dass die Beweismittel zugelassen wurden und dass in meinen Augen auch die Durchsuchungen spätestens letztinstanzlich als richtig zu bewerten gewesen wären. Alles andere wäre ein handfester Justizskandal gewesen. Die Durchsuchungen mögen in sich rechtswidrig gewesen sein, aber eben nicht sträflich, da es rechtfertigende Gründe gegeben hat. Das ist so, wie jeder Ersthelfer sich an sich erst mal strafbar machen würde, wenn er eine Autoscheibe einschlägt um einen Verbandskasten zu holen - es sich aber ggf. um einen rechtfertigenden Notstand handeln kann, der die Rechtswidrigkeit aufhebt (ganz kurz dargestellt.)

      Was hier gut zu beobachten ist, ist das übliche Anti-Staats-Gedisse, das mir ziemlich auf die Öcken geht. Manchmal muss man eben hinnehmen, dass auch anderes Ehrenamt wichtig ist und es eben gewisse Regeln gibt, an die sich AUCH die Feuerwehr zu halten hat. Ich bin selbst freiwilliger Feuerwehrmann, ich urteile also nicht "von oben" oder "von außen", sondern einfach aus der Sicht von jemandem, der das ganze mal rein objektiv zu betrachten versucht. Und da verhält sich die Feuerwehr Rostock total daneben und schädigt damit ganz nebenbei das Image der gesamten Freiwilligen Feuerwehr bei der Bevölkerung - etwas, was wir als Ehrenamtliche sicher nicht mittragen müssen!
    • Also ich sehe das leider etwas anders. Dein Vergleich hinkt übrigens. Zum einem wirkt das Recht auf körperliche Unversehrtheit/Gesundheit stärker als der Schutz des Eigentums, zum anderem sehe ich eine unterlassene Hilfeleistung schwerwiegender als eine Sachbeschädigung, derer sich der Ersthelfer ja schuldig machen würde, wenn er die Scheibe nicht einschlagen würde. Aber wollen wir uns nicht an Beispielen aufhängen.

      Ich sehe es nun mal als problematisch an, wenn die Polizei im rechtsfreien Raum agiert und sich selbst die Regeln schafft. Es bestand ja keine Gefahr im Verzug oder eine Verdunkelungsgefahr, sodass eine Genehmigung ohne weiteres im Vorfeld hätte beantragt werden können. Ich gehe sehr wohl davon aus, dass die Durchsuchung an sich gerechtfertigt ist, weshalb ja diese ja auch "nur" rechtswidrig und nicht grob rechtswidrig ist. Ich nehme auch an, dass die Polizei im besten Wissen und Gewissen gearbeitet hat, dies im Vorfeld nur leider schlampig getan hat. Nur in einem funktionierenden Rechtsstaat darf es keine Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl geben (ausgenommen natürlich bei Gefahr in Verzug u.ä.). Es geht hierbei um die Grundrechte der Bürger (also um uns alle) und unserem Schutz vor staatlicher Macht (das soll übrigens kein Anti-Staats-Gedisse sein). Dafür braucht es Regeln & Gesetze. Diese haben wir zum Glück zum größten Teil, aber die besten Gesetze bringen nichts, wenn sie nicht eingehalten werden.
      Das Hausdurchsuchungen im Nachhinein beantragt und genehmigt werden kommt immer wieder vor. Ich habe auf die Schnelle leider keine Zahlen gefunden, aber man liest hin und wieder von solchen Fällen. Das liegt auch daran, dass die Richter dann quasi gezwungen sind diesen statt zu geben. Meist sind diese nämlich (glücklicherweise) ja doch gerechtfertigt und man hat den Antrag verschlampt oder war zu übereifrig. Wenn der Richter die Durchsuchung für unzulässig erklärt, dürfen die damit gewonnenen Beweismittel ja nicht im Prozess verwendet werden. Das die Täter diese dann anschließend unwiederbringlich vernichten, sollte klar sein (ansonsten treten die in der nächsten Folge von die dümmsten Verbrecher der Welt auf). Der Richter hat natürlich auch ein Interesse daran einen wahren Täter zur Rechenschaft für seine Taten zu ziehen und drückt daher dabei noch mal ein Auge zu.
      Ein anderes Problem ist ja noch, dass Staatsanwaltschaft und Polizei ein Team bilden. Zudem müsste die Polizei dann gegen sich selbst ermitteln und das ist sehr problematisch und wird auch häufig kritisiert. Es ist leider häufig zu beobachten, dass die Polizei bei Ermittlungen gegen Kollegen in dienstlichen Verfehlungen sehr nachsichtig ist. Hier fehlt es an einer zweiten Behörde, die in solchen Fällen gegen die Polizei ermittelt.
      Natürlich kann man sagen, dass das schon ziemlich kleinkariert ist, viele Staaten bei weitem keine so gute Polizei haben und stattdessen der Ausgang einer auch mal willkürlichen Ermittlung von der finanziellen Zuwendung des Betroffenen an den Beamten abhängt. Aber es geht letztlich um Grundrechte, die Einhaltung von Gesetzen und eine funktionierende Kontrolle der Exekutive.
      Jetzt sind wir aber etwas OT geraten...
      ILS Lippe - ID: 358
      Zum Diskussionsthread, Zur Wikiseite
      Avatar von christophorus15fan. Vielen Dank!
    • [...]Er sei besonders enttäuscht vom Brandschutz- und Rettungsamt. "Es wusste anscheinend vorher Bescheid und hat dem Vorgehen als unsere Dienstaufsichtsbehörde zugestimmt", so der Wehrführer.[...]
      Im ersten Thread wurde es ja schon einmal gesagt, ich gehe auch davon aus, dass einige Befürworter der Aktion deshalb hier ganz entspannt bleiben. Wofür braucht man einen Durchsuchungsbeschluss für ein Gebäude, wenn der Besitzer und Verantwortliche für das Gebäude nichts gegen eine Durchsuchung einzuwenden hat? Es handelt sich bei einem Feuerwehrgerätehaus nicht um eine private Wohnung, so dass private Dinge hier nichts zu suchen haben oder in einem Spind eingeschlossen sein sollten. Sicher, ich würde als Ortsbrandmeister/Wehrführer auch erst einmal fragen warum die Polizei "mein" Gerätehaus durchsuchen möchte, weil ich als Führungskraft hier mit Verantwortung trage. Aber da es sich nicht um mein Eigentum handelt würde ich mich nicht quer stellen und mir ggf. noch anderen Stress aufgrund meines Widerstandes einhandeln. Fragen, Versuch der Klärung, die Polizei rein lassen, kooperieren, Lagedienst der Leitstelle und/oder den obersten diensthabenden Feuerwehrführer informieren (dieser informiert dann den Hauptverwaltungsbeamten). Auch ich als Feuerwehrführer habe neben dem Schutz meiner unterstellten Mitarbeiter/Kräfte auch ein Interesse an einer Aufklärung von illegalen Vorwürfen, da gerade diese meinem (also den der Feuerwehr) schaden kann. Ich glaube das ist auch das grundsätzliche Problem, alle sind auf Krawall gebürstet und im "Ich-hab-immer-Recht-Modus". Reden und den Ball flach halten soll vielleicht auch erst einmal helfen bevor die große Kanone ausgepackt wird. Vielleicht bin ich da verwöhnt, da ich aus beruflicher (Leitstelle, Rettungsdienst, Feuerwehr) und aus ehrenamtlicher Erfahrung (Feuerwehr, Katastrophenschutz) immer eine freundliche und kooperative Seite der Polizei kennen gelernt habe. Das geht vom netten, höflichen, verständnisvollen und auch lustigen Umgang miteinander, über Kaffee trinken im Nachtdienst auf der Wache (bei uns oder bei der Polizei) bis hin zur private Kontaktpflege im "BOS-Stammstich".

      Gruß
    • Malte schrieb:

      Also ich sehe das leider etwas anders. Dein Vergleich hinkt übrigens. Zum einem wirkt das Recht auf körperliche Unversehrtheit/Gesundheit stärker als der Schutz des Eigentums, zum anderem sehe ich eine unterlassene Hilfeleistung schwerwiegender als eine Sachbeschädigung, derer sich der Ersthelfer ja schuldig machen würde, wenn er die Scheibe nicht einschlagen würde. Aber wollen wir uns nicht an Beispielen aufhängen.
      Es ging bei dem Vergleich an sich nur darum, dass es eben rechtfertigende Umstände geben kann, die eine Rechtswidrigkeit aufheben können.

      Ich sehe es nun mal als problematisch an, wenn die Polizei im rechtsfreien Raum agiert und sich selbst die Regeln schafft. Es bestand ja keine Gefahr im Verzug oder eine Verdunkelungsgefahr, sodass eine Genehmigung ohne weiteres im Vorfeld hätte beantragt werden können. Ich gehe sehr wohl davon aus, dass die Durchsuchung an sich gerechtfertigt ist, weshalb ja diese ja auch "nur" rechtswidrig und nicht grob rechtswidrig ist. Ich nehme auch an, dass die Polizei im besten Wissen und Gewissen gearbeitet hat, dies im Vorfeld nur leider schlampig getan hat. Nur in einem funktionierenden Rechtsstaat darf es keine Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl geben (ausgenommen natürlich bei Gefahr in Verzug u.ä.). Es geht hierbei um die Grundrechte der Bürger (also um uns alle) und unserem Schutz vor staatlicher Macht (das soll übrigens kein Anti-Staats-Gedisse sein). Dafür braucht es Regeln & Gesetze. Diese haben wir zum Glück zum größten Teil, aber die besten Gesetze bringen nichts, wenn sie nicht eingehalten werden.
      Darauf geh ich mal eben ein, wenigstens auf die fett geschriebenen Dinge:
      1. Eine Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss findet nicht im rechtsfreien Raum statt, in diesem konkreten Fall ist ohnehin fraglich ob eine Durchsuchung im Sinne der §§102-110 StPO stattgefunden hat, da der Eigentümer der Objekte eine Erlaubnis zur Durchsuchung gewährt hatte.
      2. s. oben
      3. Laut Presseberichten hat das LG entschieden, dass die Durchsuchung rechtlich korrekt war, lediglich das AG hatte eine Rechtswidrigkeit angenommen. Davon abgesehen, dass die oben genannten Zweifel natürlich weiter bestehen können, ist das Urteil des LG wohl bindend und widersprach dem des AG, so dass die Beweise natürlich zuzulassen sind.
      4. Das hat nun mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun ;) Im Übrigen kann man in meinen Augen hier durchaus von "Gefahr im Verzug" sprechen, wenn die Gefahr von weiterhin mit den nun beschlagnahmten Gerätschaften begangenen Straftaten (noch dazu dieser Schwere) anzunehmen ist.
      5. Da hast du wohl recht - allerdings dürfte das im hier vorliegenden Fall nicht relevant sein, da hier wohl alle wichtigen Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit eingehalten wurden.


      Das Hausdurchsuchungen im Nachhinein beantragt und genehmigt werden kommt immer wieder vor. Ich habe auf die Schnelle leider keine Zahlen gefunden, aber man liest hin und wieder von solchen Fällen. Das liegt auch daran, dass die Richter dann quasi gezwungen sind diesen statt zu geben. Meist sind diese nämlich (glücklicherweise) ja doch gerechtfertigt und man hat den Antrag verschlampt oder war zu übereifrig. Wenn der Richter die Durchsuchung für unzulässig erklärt, dürfen die damit gewonnenen Beweismittel ja nicht im Prozess verwendet werden. Das die Täter diese dann anschließend unwiederbringlich vernichten, sollte klar sein (ansonsten treten die in der nächsten Folge von die dümmsten Verbrecher der Welt auf). Der Richter hat natürlich auch ein Interesse daran einen wahren Täter zur Rechenschaft für seine Taten zu ziehen und drückt daher dabei noch mal ein Auge zu.
      Nö. Die Richter können da durchaus noch was gegen tun, nämlich die Beweise nicht zulassen und die Hausdurchsuchungen für nicht korrekt befinden. Tun sie das nicht, so liegt das in der Regel dann eher daran, dass es eben nicht rechtskonform war.
      Würde ein Richter da mehr als einmal ein Auge zudrücken, würde er wohl auch schnell Ärger - spätestens vom höherinstanzlichen Gericht - kriegen. Richter sind eben auch an Recht gebunden.

      Ein anderes Problem ist ja noch, dass Staatsanwaltschaft und Polizei ein Team bilden. Zudem müsste die Polizei dann gegen sich selbst ermitteln und das ist sehr problematisch und wird auch häufig kritisiert. Es ist leider häufig zu beobachten, dass die Polizei bei Ermittlungen gegen Kollegen in dienstlichen Verfehlungen sehr nachsichtig ist. Hier fehlt es an einer zweiten Behörde, die in solchen Fällen gegen die Polizei ermittelt.


      Es gibt innerhalb der Polizei Dienststellen, die für interne Ermittlungen verantwortlich sind. Eine zweite Behörde sähe ich da als deutlich problematischer an - so selten, wie die Herren dann Arbeit hätten, wären die ja voll aus der Praxis. Letztlich spricht ja auch nicht die Polizei Recht, so dass da bei Verdacht auf Rechtsbrüche ein "Nachsicht üben" durchaus sehr schwierig würde.

      Natürlich kann man sagen, dass das schon ziemlich kleinkariert ist, viele Staaten bei weitem keine so gute Polizei haben und stattdessen der Ausgang einer auch mal willkürlichen Ermittlung von der finanziellen Zuwendung des Betroffenen an den Beamten abhängt. Aber es geht letztlich um Grundrechte, die Einhaltung von Gesetzen und eine funktionierende Kontrolle der Exekutive.
      Dinge, die in der Sache wenigstens gegeben sind. Viel kritischer sind da einige Vorgehensweisen der Polizei etwa gegen Ausländer zu sehen. Aber da bewegen wir uns dann wirklich RICHTIG weit OT. Nur so viel: Ich denke, man kann dem LG Rostock so viel Weitsicht zutrauen, dass es hier wohl richtig entschieden hat. Die Entscheidung des AG Rostock ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Leider konnte ich auf die SChnelle keine der beiden Entscheidungen im Volltext auftreiben.

      Und auch an Harris NRÜ kann ich mich wieder nur voll anschließen. ;)
    • Um die Allgemeinen Sachen mal aufzuklären:
      Also die FF Rostock ist dem Brandschutz und Rettungsamt unterstellt. Dieser (ist ja logisch) ist aufgeteilt in Fachbereiche. Hauptverantwortlicher ist der Fachbereichsleiter Einsatz. Dort laufen alle Fäden zusammen. Und klar ist auch Oberster Dienstherr der Feuerwehren in Rostock ist der Oberbürgermeister.

      Nun wird die Sache etwas Komplizierter. Der Stadtwehrführer Steffen Grafe ist zugleich auch Vorsitzender der Stadtfeuerwehrverbandes. Da ihm ja nun Verboten wurde seine Uniform zu tragen und die Gerätehäuser zu betreten, kann er ja nun seine Aufgabe als Vorsitzender des SFV nicht wahrnehmen und das ,so sehe ich das, ist das schlimmste.

      Nun noch zum Thema Einsatzleitung an der Einsatzstelle. Es gibt natürlich Einsätze der FF die ohne die BF abgearbeitet werden. Dann ist natürlich auch klar ist Einsatzleiter eine Führungskraft der FF. Kommt nun auch die BF zum Einsatz liegt die Einsatzleitung bei der BF, weil wenn die FF nachgefordert wird ist die Lage vor Ort ja so das mehrere bzw. ein Zug ja vor Ort ist. Und dann ist Ja auch eine Führungsebene der BF da ( B-Dienst oder A-Dienst).

      Letztendlich der OB hat das Hausrecht. Und wer Hausrecht hat darf ein Hausverbot aussprechen. Und da der Stadtwehrführer Ehrenbeamter ist darf (bin ich der Meinung) der OB auch das Tragen der Uniform verbieten (Aber da ich es nicht genau weis...???)

      Und Ja ich finde dieses Thema sehr Wichtig. Denn leider wird es im Meisten Fall ja unter den Tisch gekehrt. Und mir alleine ist es wichtig mal andere Meinungen zuhören was andere dazu Denken, oder auch mal ein wenig Recht in die Sache mit einfließen lassen wollen.

      Aber an welcher Stelle ich eine Nachricht nur Teilweise zitier habe ist mir Ungewissen. Und davon spreche ich mich Frei. Denn letz endlich sind es ja 3 verschiedene Artikel. Also... :thumbsup:

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